Die Diskussion von mir und FlyingLawyer drehte sich um die 25.000 Verfahren am AG Düsseldorf aus 2019; das waren fast ausnahmslos Ausgleichszahlungen, keine Rückerstattungen. Wenn die im Mittel 100 EUR Kosten eingebracht hätten, wäre der Umsatz der Justizkasse damit 2,5 Mio. EUR. Damit bekommst Du noch nicht mal die 30+ Richter bezahlt, die Du nach dem Pensenschlüssel für eine solche Zahl Verfahren benötigtst, vom ganzen Drumherum mal abgesehen. Was in einem Rechtsstaat aber nicht per se zu beklagen wäre, wenn es irgendwie legitime Rechtsstreitigkeiten wären. Aber jemand, der sich verklagen lässt, ohne jemals zu Ende zu prozessieren, hat ja keine rechtlichen Fragen an das Gericht.
Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass Gerichts- und Anwaltskosten bei niedrigen Streitwerten nicht kostendeckend sind, weil das Kostenrecht auf dem Prinzip der Quersubventionierung aufgebaut ist - Kosten bei hohen Streitwerten überkompensieren den Aufwand, um zu niedrige Kosten bei niedrigen Streitwerten auszugleichen. Das ist so im System angelegt. kexbox rät im Übrigen vom Mahnverfahren ab, weil sinnlos und der ganz normale Zauber sich ohnehin entfaltet.