LG Köln: Lufthansa darf für Umbuchung nach Annullierung keine Zuzahlung verlangen

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Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
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Das kann ja heiter werden!
:)

Verstehe noch immer nicht, warum die LH so mit dem Feuer spielt anstatt sich einfach an geltendes Recht zu halten...
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Die Zustellung der einstweiligen Verfügung ist am Mittwoch, 20. Mai 14:37 Uhr erfolgt.
Anhang anzeigen 138986

Wer danach von LH zur Zuzahlung bei Umbuchung nach Annullierung aufgefordert wurde, wendet sich gerne an die VZ NRW oder per PN an mich, ich leite das dann weiter.

Viele Grüße
Kexbox

Venloer Straße 151-153, 50672 Köln.*

Ich warte ja noch drauf, dass die demnächst wieder umziehen in irgendeine Wellblechbaracke in Köln Marsdorf oder Hürth Kalscheuren, um den Betriebsrat zu zermürben.

Was ist denn da eigentlich so das Hochrangigste, was in Köln noch vor Ort ist?

* Ja, ich weiß, ist eine Neubau-Immobilie.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Das ist die Vollstreckungsabteilubg der Stadt Köln, die ihre eigenen Bescheide vollstrecken können.

Der hier zuständige Gerichtsvolzieher sitzt, wenn ich nicht irre, in Köln Bilderstöckchen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.807
4.641
Mittlerweile sind in Deutschland rund 10% aller Zivilprozesssachen vor den Amtsgerichten Fluggastrechteverfahren. Zeit für eine Sonderabgabe der Airlinebranche zur Refinanzierung des Aufwands, da wegen der geringen Streitwerte die Gerichtskosten natürlich nicht kostendeckend sind....

Warum soll das bitte nicht kostendeckend sein? Das AG Düsseldorf hatte letztes Jahr 25000 dieser Fälle, das sind Massenverfahren. Für den Richter wesentlich weniger schlimm und zeitaufwendig als Nebenkostenabrechnungen, die sonst die Masse der Verfahren ausmachen. Auch mit Familiensachen kann ein Gericht kein Geld "verdienen". Dieses Fluggastzeug macht aber richtig Umsatz, man muss die Gerichte nur richtig ausstatten.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Warum soll das bitte nicht kostendeckend sein? Das AG Düsseldorf hatte letztes Jahr 25000 dieser Fälle, das sind Massenverfahren. Für den Richter wesentlich weniger schlimm und zeitaufwendig als Nebenkostenabrechnungen, die sonst die Masse der Verfahren ausmachen. Auch mit Familiensachen kann ein Gericht kein Geld "verdienen". Dieses Fluggastzeug macht aber richtig Umsatz, man muss die Gerichte nur richtig ausstatten.

Wenn die Airlines regelmäßig anerkennen, dann gibt es für das Gericht 35 EUR oder 53 EUR. Soviel kann ein deutsches Gericht gar nicht prozessoptimieren, dass die damit kostendeckend arbeiten. Die können ja nicht nach Aufkommen mal schnell ein paar Minijobber mit Mindestlohn von der Straße holen, um das abzuarbeiten. Vermutlich sind die Gerichtskosten schon aufgebraucht, wenn der Jusitzwachtmeister sein Aktenwägelchen von der Poststelle ins Geschäftszimmer gerollt hat...

Mit Familiensachen lässt sich das bereits deshalb schlecht vergleichen, weil bei diesen ein übergeordnetes staatliches Interessen bedient wird, bei dem man nicht mit Kostendeckung argumentieren kann, und nicht um ein bisschen Taschengeld für Reiselustige prozessiert wird. Davon mal abgesehen, können im Verbundverfahren durchaus erkleckliche Gegenstandswerte herauskommen.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.531
742
Wenn die Airlines regelmäßig anerkennen, dann gibt es für das Gericht 35 EUR oder 53 EUR. Soviel kann ein deutsches Gericht gar nicht prozessoptimieren, dass die damit kostendeckend arbeiten. Die können ja nicht nach Aufkommen mal schnell ein paar Minijobber mit Mindestlohn von der Straße holen, um das abzuarbeiten. Vermutlich sind die Gerichtskosten schon aufgebraucht, wenn der Jusitzwachtmeister sein Aktenwägelchen von der Poststelle ins Geschäftszimmer gerollt hat...

Mit Familiensachen lässt sich das bereits deshalb schlecht vergleichen, weil bei diesen ein übergeordnetes staatliches Interessen bedient wird, bei dem man nicht mit Kostendeckung argumentieren kann, und nicht um ein bisschen Taschengeld für Reiselustige prozessiert wird. Davon mal abgesehen, können im Verbundverfahren durchaus erkleckliche Gegenstandswerte herauskommen.

Gibt es die 32€ nicht schon beim automatisiertem Mahnverfahren? Da wird niemand manuell Hand anlegen. Laut Mahnkostenrechner ist in einem streitigen Verfahren die Gebühr direkt bei 159€ für Streitwerte unter 1000€.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Nein, 159 EUR sind 3,0 Gerichtskosten aus 1.000 EUR Streitwert.

Ein Anerkenntnis ist durch Reduzierung der Gerichtskosten auf 1,0 incentiviert. Und bei 300 EUR Ausgleichszahlung snd die Kosten auch nur 35 EUR (1,0) bzw. 105 EUR (3,0)
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
...Mit Familiensachen lässt sich das bereits deshalb schlecht vergleichen, weil bei diesen ein übergeordnetes staatliches Interessen bedient wird, bei dem man nicht mit Kostendeckung argumentieren kann, und nicht um ein bisschen Taschengeld für Reiselustige prozessiert wird. Davon mal abgesehen, können im Verbundverfahren durchaus erkleckliche Gegenstandswerte herauskommen.

OT: Welches denn?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.531
742
Ja gut im Kern bleibt meine Aussage aber richtig: Die 35€ sind die Kosten für das automatisierte Verfahren, bei dem alles über den Computer läuft und keine Personalkosten anfallen - was somit vermutlich kostendeckend ist. Wird widersprochen, fallen auch mehr Gerichtskosten an - ob das dann kostendeckend ist, weiß ich nicht.

Ausgleichzahlungen sollten in diesem Fall vermutlich nur die Minderheit der Verfahren sein, die verweigerte Rückzahlung wird die Masse der Verfahren ausmachen - mit Streitwerten von ~30 - x000€...
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Die Diskussion von mir und FlyingLawyer drehte sich um die 25.000 Verfahren am AG Düsseldorf aus 2019; das waren fast ausnahmslos Ausgleichszahlungen, keine Rückerstattungen. Wenn die im Mittel 100 EUR Kosten eingebracht hätten, wäre der Umsatz der Justizkasse damit 2,5 Mio. EUR. Damit bekommst Du noch nicht mal die 30+ Richter bezahlt, die Du nach dem Pensenschlüssel für eine solche Zahl Verfahren benötigtst, vom ganzen Drumherum mal abgesehen. Was in einem Rechtsstaat aber nicht per se zu beklagen wäre, wenn es irgendwie legitime Rechtsstreitigkeiten wären. Aber jemand, der sich verklagen lässt, ohne jemals zu Ende zu prozessieren, hat ja keine rechtlichen Fragen an das Gericht.

Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass Gerichts- und Anwaltskosten bei niedrigen Streitwerten nicht kostendeckend sind, weil das Kostenrecht auf dem Prinzip der Quersubventionierung aufgebaut ist - Kosten bei hohen Streitwerten überkompensieren den Aufwand, um zu niedrige Kosten bei niedrigen Streitwerten auszugleichen. Das ist so im System angelegt. kexbox rät im Übrigen vom Mahnverfahren ab, weil sinnlos und der ganz normale Zauber sich ohnehin entfaltet.
 

AlexanderM

Reguläres Mitglied
22.12.2016
69
6
Kurzer Rückläufer meinerseits.

Heute um 19:55 Uhr Anruf bei der Service Hotline. Bearbeiter bestand weiterhin auf Buchungsklassen und Differenzzahlung. Auch mehrere Hinweise auf das Urteil und die Rechtskräftigkeit, führte zu keiner Veränderung seines Handelns. Er hat mir auch einen Flug als ausgebucht angegeben, obwohl noch Plätze auf lh.com verfügbar sind und einen späteren Flug in der Klasse U angeboten obwohl S ursprünglich gebucht wurde. Leider wurde die telefonische Verbindung abgebrochen und es ging sofort die Möglichkeit zum Feedback los. Zur Nennung einer Differenz ist es leider nicht gekommen.
Ich habe während des Gesprächs auch mehrfach auf meine Mitschriften hingewiesen um mich damit anschließend an die Verbraucherzentrale zu wenden.

Kurze Zeit später erneut die Hotline angerufen und der neue Bearbeiter hat die angefangene Buchung im System gesehen. Für ihn war das Vorgehen des anderen Mitarbeiters nicht nachvollziehbar und es wurde anstaltslos kostenfrei innerhalb der Eco umgebucht. Ohne Nachberechnung oder Berücksichtigung der Buchungsklasse.
Habe die Chance gleich genutzt und drei Buchungscodes umgebucht.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Das hört man ja öfter.

So wie tenoriert ist, müsste da doch eigentlich mit jedem vergeblichen Anlauf ein Ordnungsgeld verwirkt sein, auch wenn man im x.-ten Versuch dann letztlich Erfolg hat (und das auch nur aufgrund VFT-Sachkunde, weil man sich nicht hat abwimmeln lassen).
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.146
1.126
Erstmal ein dickes Danke für die rechtliche Klärung dieses Ärgernisses!

Ich habe heute auch mal mein Glück versucht und einen im April von LH stornierten Flug nach JNB in das nächste Jahr umbuchen lassen. Ging ohne Diskussion sogar mit kleiner Routenänderung für einen Teil unserer Reisegesellschaft (jetzt über FRA statt ZRH). Wir können jetzt zu 8 alle zusammen in der F zurückfliegen. Finde ich sehr kulant und wird bestimmt lustig =;

Jetzt muss nur noch rechtzeitig ein Impfstoff gefunden werden.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Erstmal ein dickes Danke für die rechtliche Klärung dieses Ärgernisses!

Ich habe heute auch mal mein Glück versucht und einen im April von LH stornierten Flug nach JNB in das nächste Jahr umbuchen lassen. Ging ohne Diskussion sogar mit kleiner Routenänderung für einen Teil unserer Reisegesellschaft (jetzt über FRA statt ZRH). Wir können jetzt zu 8 alle zusammen in der F zurückfliegen. Finde ich sehr kulant und wird bestimmt lustig =;

Jetzt muss nur noch rechtzeitig ein Impfstoff gefunden werden.

>+ 12 Monate ab ursp. Buchungszeitpunkt?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.572
9.950
BRU
Kurzer Rückläufer meinerseits.

Heute um 19:55 Uhr Anruf bei der Service Hotline. Bearbeiter bestand weiterhin auf Buchungsklassen und Differenzzahlung. Auch mehrere Hinweise auf das Urteil und die Rechtskräftigkeit, führte zu keiner Veränderung seines Handelns. Er hat mir auch einen Flug als ausgebucht angegeben, obwohl noch Plätze auf lh.com verfügbar sind und einen späteren Flug in der Klasse U angeboten obwohl S ursprünglich gebucht wurde. Leider wurde die telefonische Verbindung abgebrochen und es ging sofort die Möglichkeit zum Feedback los. Zur Nennung einer Differenz ist es leider nicht gekommen.
Ich habe während des Gesprächs auch mehrfach auf meine Mitschriften hingewiesen um mich damit anschließend an die Verbraucherzentrale zu wenden.

Kurze Zeit später erneut die Hotline angerufen und der neue Bearbeiter hat die angefangene Buchung im System gesehen. Für ihn war das Vorgehen des anderen Mitarbeiters nicht nachvollziehbar und es wurde anstaltslos kostenfrei innerhalb der Eco umgebucht. Ohne Nachberechnung oder Berücksichtigung der Buchungsklasse.
Habe die Chance gleich genutzt und drei Buchungscodes umgebucht.

Abgesehen von dem Urteil (das vielleicht nicht jedem Callcenter Agent bekannt ist): Der Anspruch auf kostenlose Verschiebung der Reise auf ein anderes Datum (also ohne Tarifdifferenz, Aufzahlung auf höhere Buchungsklasse usw.) steht doch mittlerweile selbst auf der LH-Website.

Bzw. die ausführliche Kulanzregel wurde hier von Fare_IT gepostet

https://www.vielfliegertreff.de/rei...ornierungen-wegen-corona-200.html#post3194028

Und zumindest die sollten doch eigentlich jedem Callcenter Agent bekannt sein....
 

Valim

Erfahrenes Mitglied
05.06.2012
436
0
Die Kulanzregel von LH sagt bei stornierten Flügen „im Falle von Teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden- die reise muss bis 30. April 2021 abgeschlossen sein“

Zum Thema eigene Erfahrungen. Sonntag 24.5 am MUC Airport umgebucht. Dame unfreundlich & wollte natürlich tarifdifferenz berechnen. Habe ihr den Sachverhalt erklärt (INVOLV /TWP 2013).. und wurde auch am Ende kostenfrei umgebucht. Als Ausrede nachdem sie einen Stapel Papier gelesen hatte kam BTW „das hat sich so oft geändert & soviele regeln das kann ja keiner mehr nachvollziehen“.

Gestern an der Hotline dann einen gestrichenen Flug inkl. der 50€ incentive auf ein neues Ziel umbuchen wollen. Hat nicht geklappt da der Herr mich von bk S -> S umbuchen wollte statt in die verfügbare BK K auf dem neuen flug. Wurde es halt eine Erstattung...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Die Kulanzregel von LH sagt bei stornierten Flügen „im Falle von Teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden- die reise muss bis 30. April 2021 abgeschlossen sein“

Heißt dann im Umkehrschluß, bei noch nicht angeflogenen Tickets gilt das nicht?!

... kam BTW „das hat sich so oft geändert & soviele regeln das kann ja keiner mehr nachvollziehen“.
...

da kann man der Dame nicht einmal widersprechen...
 

cologneflyer

Reguläres Mitglied
17.09.2011
61
15
Jetzt muß doch nochmals nachfragen:
Unser USA Flug sollte morgen (29.5.) starten - wurde von LH annulliert.
Das Routing war ein bisschen Meilenoptimiert: Hin: CGN-MUC (Y) - MUC-FRA (Y) - FRA-SAN (N) und zurück LAX-FRA (N) -FRA-QKL

Habe ich das Recht genau dieses Routing wieder zu bekommen? - Oder geht es lediglich um CGN-SAN und LAX-QKL? Kann LH bestimmen, dass wir von QKL statt CGN starten?

Und ganz wichtig: Muß ich eine Umbuchung zu einem neuen Termin VOR dem ursprünglichen Abflugtermin durchführen?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.572
9.950
BRU
Wenn der Flug gestrichen wurde, kannst Du auch nach Flugdatum umbuchen. Lediglich bei stattfindenden Flügen muss man glaube ich davor umbuchen bzw. zumindest bekanntgeben, dass man nicht fliegen wird (was ja auch Sinn macht, vielleicht freut sich ja jemand anderer über den Platz).

Sofern verfügbar, kannst Du natürlich wieder das gleiche Routing verlangen. Alternativ auch ein anderes mit gleichem Start- und Zielflughafen. Während Änderung des Start- und/oder Zielflughafens zu einer Neuberechnung des Preises führen dürfte.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.021
3.805
STR
Jetzt muß doch nochmals nachfragen:
Unser USA Flug sollte morgen (29.5.) starten - wurde von LH annulliert.
Das Routing war ein bisschen Meilenoptimiert: Hin: CGN-MUC (Y) - MUC-FRA (Y) - FRA-SAN (N) und zurück LAX-FRA (N) -FRA-QKL

Habe ich das Recht genau dieses Routing wieder zu bekommen? - Oder geht es lediglich um CGN-SAN und LAX-QKL? Kann LH bestimmen, dass wir von QKL statt CGN starten?

Und ganz wichtig: Muß ich eine Umbuchung zu einem neuen Termin VOR dem ursprünglichen Abflugtermin durchführen?

Und hier noch eine Randinfo, die ggf. wichtig ist, weil du schreibst, dass du extra meilenoptimiert hast:
Selbst wenn LH dein Routing aufgrund der Streichung optimiert (QKL-FRA-SAN oder so), kannst du die Originalmeilen verlangen. Das Stichwort hier lautet ORC (Original Routing Credit).
 
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A

Anonym-36803

Guest
Selbst wenn LH dein Routing aufgrund der Streichung optimiert (QKL-FRA-SAN oder so), kannst du die Originalmeilen verlangen. Das Stichwort hier lautet ORC (Original Routing Credit).

Bei Umbuchungen lange im Voraus wäre ich mir da nicht so sicher. Keine Ahnung, ob es eine zeitliche Frist gibt, aber m.E. greift ORC eher bei IrrOps und kurzfristigen Umbuchungen.
 
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