LH Group fliegt nicht mehr nach China bis 9. Feb / verlängert bis 24.04.2020

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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.760
14.155
FRA
Die Antwort von NZ klingt ja eigentlich recht kompetent. Wenn sich das OTA weiterhin weigert könntest du dort vielleicht anfragen was möglich wäre wenn der Flug in Ops (Check-in Fenster) range geht? Dann wäre ja die Airline zuständig.

ja, die schriftliche Antwort von NZ kam schnell und wirkt wirklich kompetent. Die vorherigen zwei Anrufe dort kamen mir nach „indischem Callcenter mit wenig Befugnis“ vor.

Danke für eure guten Tipps. Die Idee mit Flug in Ops (Check-in Fenster) ist sehr gut und passt zu der Email von NZ.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Nur Mal intressehalber wieviel günstiger war das Ticket übers OTA gegenüber der Direktbuchung bei NZ?

Im Endeffekt kannst du nur mit der EU/VO 261 wedeln, die dir explizit die Wahl zwischen Rückabwicklung und Umbuchung lässt, und beim OTA Druck auf eine Umbuchung machen und denen mitteilen, dass es dir egal ist, wie kurzfristig die Angelegenheit ist und du auf dem Beföderungsvertrag FRA - AKL bestehst, sie an das im E-Mail genannte Team verweisen.

Im Endeffekt kannst du als letzte Eskalation nur noch den Beförderungsvertrag einklagen, aber das ist halt in der verbleibenden Zeit kaum machbar und einfach ein neues Ticket kaufen, ist finanziell so kurzfristig vermutlich auch nicht ohne.
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.760
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FRA
Nur Mal intressehalber wieviel günstiger war das Ticket übers OTA gegenüber der Direktbuchung bei NZ?

Im Endeffekt kannst du nur mit der EU/VO 261 wedeln, die dir explizit die Wahl zwischen Rückabwicklung und Umbuchung lässt, und beim OTA Durck auf eine Umbuchung machen und denen mitteilen, dass es dir egal ist, wie kurzfristig die Angelegenheit ist und du auf dem Beföderungsvertrag FRA - AKL bestehst, sie an das im E-Mail genannte Team verweisen.

Im Endeffekt kannst du als letzte Eskalation nur noch den Beförderungsvertrag einklagen, aber das ist halt in der verbleibenden Zeit kaum machbar und einfach ein neues Ticket kaufen, ist finanziell so kurzfristig vermutlich auch nicht ohne.

70€ günstiger (620€ statt 690€).

Reisebüro weigert sich bei mehrmaligen Anrufen... Fadenscheinig :eyeb:
 
M

Mcflyham

Guest
Wie genau ist denn EU/VO 261 zu verstehen? Hätte das Reisebüro mit "Rückabwicklung" dann doch genau der Verordnung entsprochen - nämlich einer von zwei Varianten - nur nicht der vom Kunden präferierten. Oder hat der Kunde das Recht genau "seine" gewünschet Variante auch zu bekommen?
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Wie genau ist denn EU/VO 261 zu verstehen? Hätte das Reisebüro mit "Rückabwicklung" dann doch genau der Verordnung entsprochen - nämlich einer von zwei Varianten - nur nicht der vom Kunden präferierten. Oder hat der Kunde das Recht genau "seine" gewünschet Variante auch zu bekommen?

Der Kunde hat die Wahl nicht die Flugline, bzw. deren Vermittler. Das Problem ist halt, dass du über den Vermittler musst, weil das Point of Sale ist. Das wäre für mich ein Punkt, den ich halt bei 70 Euro Ersparnis mir schon überlegen würde, ob es den Ärger wert ist, wenn was schief läuft.
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.760
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FRA
Air NZ muss sich entscheiden:


Zugunsten der Kundin (Beförderungsvertrag) oder dem Reisebüro (Vermittlungsvertrag).
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Die Airline ist selbst schuld, wenn sie zwei Vertraege so abschliesst, dass die Erfuellung des einen den Bruch des anderen zwingend nach sich zieht. Den Kunden (= Glaeubiger des Befoerderungsvertrages) braucht nicht zu interessieren, welche Vertraege die Airline mit irgendwelchen Reisebueros abschliesst.

Ich kann an der Supermarktkasse auch nicht sagen, sorry, heute zahle ich mal nicht, weil ich mein ganzes Geld gerade an meine Frau verschenkt habe.

Anyway, reden wir hier eigentlich ueber LH oder ueber NZ opb LH? Befoerderungsvertraglich muss man an die Airline, unter deren Code FRA-PVG gebucht ist; und fluggastrechtlich natuerlich an LH. Also NZ ist da nur am Rande beteiligt.
 
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Fare_IT

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06.12.2012
4.488
16
Farewell City
Bestärkt mich irgendwie in meiner Vorgehensweise ausschließlich bei Airlines direkt zu buchen, es sei denn eine Alternative ist so günstig, dass man auch einen Totalverlust verschmerzen kann.


Wenn die Wahl zwischen OTA und Airline zu treffen ist, dann IMMER Airline.

Wenn man aber ein gutes (!) Reisebuero (IATA - mit persönlicher Betreuung auch an WE, und 24 Stunden Notfall Service) an seiner Seite haben kann, dann bucht man dort, sogar wenn es (neben den 20 - 45 Euro Serviceentgelt / Flugschein) auch noch etwas teurer als bei der Airline direkt ist...
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.760
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FRA
Anyway, reden wir hier eigentlich ueber LH oder ueber NZ opb LH? Befoerderungsvertraglich muss man an die Airline, unter deren Code FRA-PVG gebucht ist; und fluggastrechtlich natuerlich an LH. Also NZ ist da nur am Rande beteiligt.

LH728 FRA-PVG, zuerst storniert
NZ288 PVG-AKL zwei Tage später storniert.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Na, ist doch schoen, dann ist die juristische Abwicklung anschliessend straightforward mit LH als Beklagter am deutschen Gerichtsstand und mit einem Experten-Forums-Anwalt. Je nachdem, wie robust man ist, kann man das ganze aussitzen, zum Check-In gehen und sagen "Guten Tag, einmal nach Auckland, bitte" - und schoen die Kreditkarte aufgeladen haben, um auf eigene Faust ein Ersatzticket buchen zu koennen...
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.760
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FRA
Habe 45 Minuten lang mit Lufthansa telefoniert, die haben nun eine Umbuchung FRA-HKG (LH) + HKG-AKL (Cathay) veranlasst (y) am gleichen Tag wie ursprünglich geplant. Danke für die Tipps!
 

rcs

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06.03.2009
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Also, ganz so einfach schwarz/weiß mit "A ist zuständig" oder "B ist zuständig" ist es nicht. Grundsätzlich - egal ob "normales" Reisebüro oder OTA, beides sind Reisebüros - ist das Reisebüro vor Reiseantritt für das Handling der Buchung zuständig, ab 24 Stunden vor Abflug geht diese Pflicht dann auf die Airline über.

Allerdings macht jede Airline ihre eigenen Regeln, in welchem Rahmen Sie sogenannte "involuntary changes" durch Reisebüros bearbeiten lässt, und innerhalb welcher Parameter umgebucht werden darf. Nicht jede Airline gestattet es dem Reisebüro, die Umbuchung bzw. die notwendige Ticketumschreibung vorzunehmen.

Wenn ein unter einer LH Group Flugnummer verkaufter Flug, ausgestellt auf einem Ticketdokument der LH Group von einer Flugunregelmäßigkeit oder Flugplanänderung betroffen ist, können Reisebüros ihre Kunden hier mittlerweile recht weitgehend unterstützen, sofern auf einen anderen Flug unter einer LH Group Flugnummer, der aber auch von der LH Group ausgeführt wird, umgebucht wird. Das geht in den meisten Fällen recht unkompliziert.

Schwierig wird es, wenn mehrere Airlines betroffen sind, bzw. eine andere Fluggesellschaft eine Unregelmäßigkeit / Flugplanänderung hat als die Airline, auf deren Ticketdokument der Flug ausgestellt ist. Dort gibt es dann das Problem, dass am Ende vielfach keine der beteiligten Airlines die finanzielle Verantwortung für eine Umbuchung übernehmen möchte und ggf. einen Revenue Loss riskieren will. Hier beginnt dann das Kompetenzgerangel der Airlines, wofür die Reisebüros (egal ob "old school" oder OTA) vielfach auch nichts können. Wer direkt bei der Airline bucht, wird in den Fällen dann auch gerne mal nach dem "Buchbinder Wanninger"-Prinzip von den Call Centern zu Pontius und Pilatus geschickt.

Ich hatte auch Fälle zwischen Neuseeland und Europa auf dem Schreibtisch, bei denen eigentlich eine Umbuchung via Singapur die subjektiv beste Option gewesen wäre. Problem war dort jedoch, dass es für diese langfristige Flugstreichung dann ein Reprotection Agreement zwischen den beteiligten Airlines gebraucht hätte, damit z.B. Singapore Airlines dann das Ticket zu dem gebuchten Tarif auch für die Beförderung akzeptiert. Das war nicht vorhanden und daher hat Lufthansa eine Umbuchung via Singapur abgelehnt...

Hier die aktuellen Regeln der Lufthansa Group bezüglich Flüge von/nach China (Start bzw. Zielort):

  • Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können ihr Ticket kostenfrei erstatten lassen.
  • Fluggäste mit nicht gestrichenen Flügen bis 28.03.2020 mit Origin (Reiseantritt), Destination (Zielort) oder Transit in Festlandchina – ausgenommen Hongkong (HKG) und Macau (MFM), und deren OS/LH/LX/SN Ticket bis einschließlich 3. Februar 2020 ausgestellt wurde, können ihr Ticket kostenfrei erstatten lassen (OPC/DCC bleiben nicht erstattbar).
  • Fluggäste mit nicht gestrichenen Flügen bis 28.03.2020 mit Origin (Reiseantritt), Destination (Zielort) oder Transit in Festlandchina – ausgenommen Hongkong (HKG) und Macau (MFM), und deren OS/LH/LX/SN Ticket bis einschließlich 3. Februar 2020 ausgestellt wurde, können einmalig kostenfrei auf ein neues Reisedatum muss bis 30.09.2020 umbuchen. Die Umbuchung auf eine/n alternative/n Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von: OS, SN, EW, 4U, LH, LX, WK) darf ausschließlich in der Original-Buchungsklasse erfolgen, Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben.
  • Damit von den Flugstreichungen betroffene Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS Passagiere die Möglichkeit haben, ihr Reiseziel zu erreichen, gibt es Umbuchungsmöglichkeiten auf Flüge des Joint Venture-Partners Air China (CA) sowie auf Etihad Airways (EY).
 
A

Anonym-36803

Guest
Damit von den Flugstreichungen betroffene Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS Passagiere die Möglichkeit haben, ihr Reiseziel zu erreichen, gibt es Umbuchungsmöglichkeiten auf [...] Etihad Airways (EY).

Das überrascht mich, muss ich zugeben.
 

Fighti

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19.08.2014
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MLA
Naja, ansonsten wird die Auswahl ja eher dünn. Die anderen Chinesen fallen wahrscheinlich weg, weil sonst CA meckert.
 
A

Anonym-36803

Guest
Naja, ansonsten wird die Auswahl ja eher dünn. Die anderen Chinesen fallen wahrscheinlich weg, weil sonst CA meckert.

Ich hätte erwartet, dass man die Star Alliance Partner wie z.B. BR, TG und OZ bevorzugt. Zudem ist LH doch eine gewisse Kooperation mit Cathay eingegangen.
 
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Fighti

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19.08.2014
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BR geht doch gar nicht, die lassen dich doch nicht mal mehr ins Land, wenn du aus HKG kommst... Da werden die Taiwanesen bestimmt keine Flieger nach Mainland China schicken.
Asiana dampft auch massig Flüge ein ebenso wie Cathay, die gefühlt fast nur noch nach Peking und Shanghai fliegen. Und wenn du auf dem Rückflug in HKG ankommst, kommst du ohne Quarantäne durch den Transit?
 
A

Anonym-36803

Guest
BR geht doch gar nicht, die lassen dich doch nicht mal mehr ins Land, wenn du aus HKG kommst... Da werden die Taiwanesen bestimmt keine Flieger nach Mainland China schicken.
Asiana dampft auch massig Flüge ein ebenso wie Cathay, die gefühlt fast nur noch nach Peking und Shanghai fliegen. Und wenn du auf dem Rückflug in HKG ankommst, kommst du ohne Quarantäne durch den Transit?

Ich hab' von/nach China überlesen - bzw. ein "über" reininterpretiert. Mein Fehler.

Davon ab: in Mainland China scheint EY nur drei Ziele anzufliegen: Peking, Shanghai und Chengdu: https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_Etihad_Airways_destinations
 

rcs

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06.03.2009
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Ich hätte erwartet, dass man die Star Alliance Partner wie z.B. BR, TG und OZ bevorzugt. Zudem ist LH doch eine gewisse Kooperation mit Cathay eingegangen.
Losgelöst von der bereits beantworteten Frage, ob eine andere Airline aufgrund behördlicher Einschränkungen überhaupt geeignet ist:

Die Frage ist für die Umbuchungen nicht, welche Star Alliance Partner die Lufthansa Group bevorzugen würde.

Die Frage ist, welche Airlines bereit sind, ein Reprotection Agreement abzuschließen und die vorhandenen Tickets zu dem entsprechenden Couponwert ohne wenn und aber für die Beförderung zu akzeptieren.
 

tomhh

Erfahrenes Mitglied
17.10.2010
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Guten morgen zusammen,
die LH Group scheint sich ja erst einmal für HKG entschieden zu haben.
Ich habe nun nach einer Ausnahme der Tarifregeln nach Storno gefragt (Business P, non-flex, 3 Tickets, 2x SEN), leider ohne Erfolg.
Hat von Euch schon jmd HKG stornieren können??
 
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pimpcoltd

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03.07.2009
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  • Damit von den Flugstreichungen betroffene Austrian Airlines, Lufthansa und SWISS Passagiere die Möglichkeit haben, ihr Reiseziel zu erreichen, gibt es Umbuchungsmöglichkeiten auf Flüge des Joint Venture-Partners Air China (CA) sowie auf Etihad Airways (EY).
Jeder, der in der FluggastrechteVO das Wort "reprotection agreement" findet, erhält von mir ein F-Ticket für zwei Personen nach egal-wohin.
 
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Xray

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13.04.2017
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Mal was anderes, durch die Geschichte müssten doch einige Widebodies ungeplant übrig sein. Stehen die nur rum, oder kann die Zeit sinnvoll genutzt werden, maintenance vorziehen, neue C einbauen oder sonst was.....