OK, mal ne Frage.
Ich fliege (mit Meilenticket in Y) am 15. Mai in die USA und am 18. Mai geht meine separat gebuchte Cruise.
Jetzt streikt irgendjemand, dann gilt ja wohl das hier:
"Der Bundesgerichtshof stellte nun im Wesentlichen fest, dass ein Anspruch aus Ausgleichzahlung nicht besteht, wenn die Fluggesellschaft bei einem Streik alles ihr Mögliche tue, um die Auswirkungen des Streiks so gering wie möglich zu halten. Der Streik selbst sei dann ein Eingriff „von außen“, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten habe. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: X ZR 138/11 und X ZR 146/11)" (von
Pilotenstreik, Aschewolke: Kein Geld für Flugausfälle | Cruisetricks.de – Die Kreuzfahrt-Reporter)
Also nix mit Erstattung falls die LH mich nicht rechtzeitig zu meiner Cruise bringt. Im gleichen Beitrag steht aber auch das hier:
"Update 18.12.2012: Ein neues Urteil des BGH zur möglichen Kündigung eines Reisevertrags bei höherer Gewalt ändert die Rechtslage in solchen Fällen allerdings deutlich. Der BGH erklärte in dem Urteil nämlich eine Kündigung des Reisevertrags durch einen Kreuzfahrt-Passagier für rechtmäßig, obwohl die Kreuzfahrt wie geplant stattfand, der Passagier wegen Annullierung des separat gebuchten Anreise-Flugs aufgrund von höherer Gewalt (Vulkanausbruch, Luftraumsperre) aber nicht anreisen konnte."
Das heisst doch jetzt: Ich komme nicht rechtzeitig zu meiner Cruise, darf nun selber die Cruise kündigen und die Airline zahlt das, oder?
Oliver