Ich gehe aber doch davon aus, dass Du mehr als 1h früher los musst. Und gemäß EU-VO steht Dir bei Streichung weniger als 1 Woche vor Flugdatum die Entschädigung zu.
Wie schon gesagt: Ich habe das Ticket gebucht um von A nach B zu kommen. Entschädigungen sind mir sowas von egal (zumal ich sie ja am Ende sowieso selbst wieder mit den nächsten Flügen bezahle), ich muss von A nach B, Ich habe von A nach B bezahlt, die Airline ist verpflichtet mich von A nach B zu schaffen, was diskutieren wir hier?
Die Airline muss dich bestmöglich von A nach B bekommen, ohne dass man stundenlang auf verschiedenen Kanälen und mit Informationen über Alternativen die man sich selbst beschaffen musste diskutiert.
Der entscheidende Teil der Fluggastrechte ist nicht, dass ich Geld bekomme wenn mich die Airline nicht von A nach B geschafft hat, der entscheidende Teil ist, dass wenn sie dir die Leistung verkauft haben, sie sie auch erbringen müssen. Sie haben die Pflicht zur Information, sie haben die Pflicht dich zu Betreuen, sie haben die Pflicht dir eine für dich akzeptable möglichst zeitnahe Alternative von A nach B anzubieten. Sich da hinter "aber ihre Buchungsklasse ist nicht frei" oder "aber das ist ein anderes Routing" oder "aber das ist keine Parnerairline" oder "der Flug wird aber nicht von uns operiert" oder "aber das ist ein Zug" zu verstecken ist armselig. "machen sie das doch selbst auf unserer Homepage" ist genauso unverschämt. Und wenn gar nichts geht, und (nur!) wenn du das willst, haben sie dir auch 100% des Ticketpreises zurückzuerstatten, wenn du auf die Reise verzichtest. Und zwar nicht als Gutschein und nicht nach 3 Monaten.
Alles andere als beim ersten (kostenfreien!!!) Anruf eine akzeptable Alternative angeboten zu bekommen, bzw. wenn das Problem am Flughafen auftritt am ersten Serviceschalter, ist unakzeptabel. Und auch wenn es nicht explizit in den Fluggastrechten steht, zumindest in der Präambel ist sehr klar, dass das eine Bringschuld der Airline ist, nicht ein Recht dass du dir mit mehreren Anrufen und auf verschiedenen Kanälen erkämpfen musst, oder für das du später stattdessen eine Entschädigung bekommst.
Und es gibt Airlines, bei denen funktioniert das problemlos, es gibt Airlines bei denen funktioniert es manchmal, und andere bei denen man immer und immer wieder die selben Probleme erlebt. Bis hin zu plumpen Lügen, statt den rechtlich vorgeschriebenen Informationen über seine Rechte. (z.B. LH Homepageinformation dass bei Streiks keine Fluggastrechte gelten, obwohl es längst anderslautende Urteile gab, und obwohl es bei Betreuungsleistung und Umbuchungspflich eben keine "höhere Gewalt" Klausel gibt, nur bei Entschädigungen).
Idealerweise bekommt man sein Recht auch als "normaler" Kunde und braucht deshalb keinen Status, aber wenn man selbst als Statuskunde noch abgebügelt wird, ist das eine Unverschämtheit.
Flüge nach London sind heute verrückt ausgebucht, evtl. Thronjubiläum?
In dem Fall hast du ein Recht auf Ersatzbeförderung. Züge und Fernbusse bringen dich weiterhin nach London.