Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
Nein, wir wenden das nicht an. Wenn ich auf Dienstreise bin und LH meinen Arbeitstag von 10 auf 16 Stunden verlängert, dann ist das eben so. Auch Tage mit nahe 24 Stunden kommen vor, wegen den Flugplänen der Airlines. Scheint kein Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz zu sein.

Das Arbeitszeitgesetz regelt halt die Arbeitszeit und nicht die Reisezeit. Reisezeit ist nur dann Arbeitszeit, wenn Du aktiv steuerst und der Arbeitgeber darauf bestanden hat. In der Praxis ist das meist nur der Fall, wenn der Arbeitgeber darauf besteht, dass Du mit dem Auto fährst. Für die Berufsgenossenschaft, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag und die Arbeitszeit von Auszubildenden gibt es natürlich eigene Definitionen von Arbeitszeit. Wir sind ja in Deutschland.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Das Arbeitszeitgesetz regelt halt die Arbeitszeit und nicht die Reisezeit. Reisezeit ist nur dann Arbeitszeit, wenn Du aktiv steuerst und der Arbeitgeber darauf bestanden hat. In der Praxis ist das meist nur der Fall, wenn der Arbeitgeber darauf besteht, dass Du mit dem Auto fährst. Für die Berufsgenossenschaft, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag und die Arbeitszeit von Auszubildenden gibt es natürlich eigene Definitionen von Arbeitszeit. Wir sind ja in Deutschland.
korrekt, allerdings reicht es wenn du mit Kollegen auf Reisen bist und dann - auf dem Papier - ein anderer den Mietwagen gefahren ist, damit hälst du das AZ-Gesetz ein. Ein Abgleich oder Nachweis ist nicht erforderlich - problematisch wird es bei Reisen ohne Begleitung - dann besser Taxi/Zug nehmen