ANZEIGE
![300x250]()
Gibt es dort keine Reisewarnung?
Dann ist es Kulanz.
Die Vertragserfüllung ist keine Kulanz, sondern vertragliche Hauptpflicht. Im Übrigen wären wir selbst bei einer deutschen Reisewarnung noch nicht im Bereich der objektiven Unmöglichkeit i. S. d. § 275 Abs. 1 BGB - andere Airlines fliegen ja offenbar weiter. Insofern ist eine Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft nur folgerichtig.