Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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TXL
Gibt es dort keine Reisewarnung?
Dann ist es Kulanz.
Die Vertragserfüllung ist keine Kulanz, sondern vertragliche Hauptpflicht. Im Übrigen wären wir selbst bei einer deutschen Reisewarnung noch nicht im Bereich der objektiven Unmöglichkeit i. S. d. § 275 Abs. 1 BGB - andere Airlines fliegen ja offenbar weiter. Insofern ist eine Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft nur folgerichtig.
 
  • Haha
Reaktionen: B747-8

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Das mit der objektiven Unmöglichkeit und anderen Airlines ist so eine Sache...
Bei Monstersturm Sabine hat im violetten CGN nur LHG (Lufthansa, Eurowings) alle Flüge gestrichen (und sämtliches Servicepersonal nach Hause geschickt) während alle anderen Airlines einfach geflogen sind. Trotzdem haben sie sich hinterher auf außergewöhnliche Umstände ("mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen") gemäß EU261 berufen.