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Wenn das so käme, dann wäre das maximaler Murks. Bis auf die Glücksritter mit ihren Loskäufen will doch niemand lieber die Ausgleichsleistung als eine Ersatzbeförderung. Der gewöhnliche Passagier kauft doch ein Flugticket, um von A nach B zu kommen. Wenn man dann auf Kosten für kurzfristige Neubuchungen sitzen bleiben sollte und es am Ende sogar außergewöhnliche Umstände waren, dann gute Nacht.![]()
Handgepäck, Entschädigung & Co: EU erzielt Kompromiss zu neuen Fluggastrechten
Viele Jahre lang gab es in der Europäischen Union Diskussionen um die Reformierung der Fluggastrechte. Diese waren erstmals im Jahr 2005 in Kraft getreten und galten seitdem größtenteils unverändert. In der Zwischenzeit gab es allerdings zahlreiche Gerichtsurteile, die den Umfang in der Praxis...travel-dealz.de
Billigairlines lachen sich ins Fäustchen. Das heißt, dass man bei Billigtickets im Zweifel drauf zahlen muss, wenn der Flug kurzfristig annulliert wird.
Heißt es nicht auch indirekt, dass eine Airline sich nicht um eine Ersatzverbindung kümmern muss? Warum sollten Airlines sich bei einem 40€ Ticket um eine Ersatzbeförderung bemühen? Wird im Zweifel günstiger sein, das 400% fache vom Ticketpreis als Entschädigung zu zahlen.
Würde mal gerne wissen, ob das überhaupt mit Abflug aus Deutschland mit deutschem Schuldrecht kompatibel ist. Ein Beförderungsvertrag dürfte vom Charakter doch ein Werkvertrag sein, wo ein Werk (Beförderung von A nach B) geschuldet wird. Eine Nichtbeförderung und Verweigerung einer Umbuchung dürfte doch gewöhnliches Schadensersatzrecht auslösen.