Lufthansa - langsam wird es peinlich...

ANZEIGE

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
673
401
NYC/EDI
ANZEIGE
Im Übrigen viel Spaß dabei A3 von dem Konzept, dass sie mehrfach bezahlen müssten zu überzeugen zumal die sowieso gerne mit "greek airspace restrictions" ankommen, sie also freiwillig kaum eine Auszahlung raus rücken und was willst du machen wenn du eine SKG-XXX ohne Berührung mit Deutschland hast? in der absoluten Bruchbude die sich in Thessaloniki Gericht klagen? na dann viel Spass.


Du bist doch der Hyper-Klaeger und da wird der Schwanz eingezogen :ROFLMAO:
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.836
10.775
BRU
Es geht doch nicht darum, dass es in manchen Fällen sinnvoller ist, bei misconnection zu verlangen, an den Wohnort zurückzufliegen. Das sieht ja auch die EU-VO vor, mit entweder Erstattung des kompletten Tickets oder erneuter Reise zu einem anderen Zeitpunkt – habe ich beides schon gemacht. Und ist was anderes, als irgendwo hin zu fliegen, dort im Hotel zu übernachten, am nächsten Tag wieder zurück, um die Reise fortzusetzen, und das noch mit dem Argument, dass es dafür ja noch Segmente und Meilen gäbe (so wie es in Deinem Posting rüberkam).

Sondern es hat mich einfach überrascht, dass jemand mit Basis in Griechenland behauptet, in Griechenland müsse man doch nie und nimmer 600 Euro pro Nacht für ein Hotel zahlen.

Denn wenn Du gerade deswegen in ATH strandest, weil Du dort den (letzten) Anschluss verpasst hast, Dein Flieger nach ATH umgeleitet wurde, Du wegen misconnection auf eine Verbindung mit Übernachtung in ATH umgebucht hast, brauchst Du ein Hotel in ATH (wobei ich im Falle von Irreg-Umbuchungen natürlich schaue, ob Hotels verfügbar, egal ob via ATH oder wo-auch-immer).
 
  • Like
Reaktionen: InsideMUC und Anne

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.612
4.030
Du bist doch der Hyper-Klaeger und da wird der Schwanz eingezogen :ROFLMAO:
Keine Sorge ich habe schon eine Klage in SKG laufen seit 2021 die haben auch eine kreative Art der Ladung und Termine an zu setzen ... also den Unsinn lässt man lieber bleiben.

Dazu ist das Gericht dort die totale Bruchbude, aber ich kann dir ja mal dort eine Führung geben wenn ich sowieso dorf bin.
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.829
3.200
Keine Sorge ich habe schon eine Klage in SKG laufen seit 2021 die haben auch eine kreative Art der Ladung und Termine an zu setzen ... also den Unsinn lässt man lieber bleiben.

Dazu ist das Gericht dort die totale Bruchbude, aber ich kann dir ja mal dort eine Führung geben wenn ich sowieso dorf bin.
wenn ich sowieso (dorf) doof bin. Gern geschehen :)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.836
10.775
BRU
Also alles müssen sie sicher nicht zahlen. Wenn ich etwa um 1 Uhr nachts in ATH ankomme und um 7 Uhr weiterfliege, könnte man wohl eher nicht über 1.000 Euro für die Sofitel-Suite (da sonst nichts mehr frei) rechtfertigen..... Irgendwo werden da vermutlich auch Gerichte sagen, dass nicht mehr verhältnismäßig.

Nur dieses von LH willkürlich festgelegte Preislimit von 150 Euro ist auch nicht haltbar, zumal da man zu diesem Preis kurzfristig am Flughafen bzw. schnell zu erreichen in der Mehrzahl der Fälle nichts findet. Und gerade, wenn man spätabends strandet und/oder sehr früh am nächsten Tag weiterfliegt, nicht noch lange Fahrten braucht.

Was sie nicht daran hindert, standardmäßig diese Textbausteine zu verschicken. Ich hatte selbst als HON schon den Fall, dass die erste Antwort war, man erstatte mir 150 Euro, mit entsprechendem Link. Auf meine Erwiderung, dass ich aber mehr gezahlt habe, kam dann aber sehr schnell ein neuer Link mit Zusage der gesamten Kosten....
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
3.350
3.783
Das Beschaffungsrisiko liegt zunächst bei der Airline.

Sie hätte ja selbst ihre Betreuungspflicht erfüllen können. Wenn Lufthansa der Meinung ist, 1.000 Euro seien absurd, kann sie um 01:00 Uhr ein anderes geeignetes Hotel organisieren und den Transfer dorthin bereitstellen.
Die Verordnung will gerade nicht, dass der gestrandete Passagier auf eigene Rechnung Hotels sucht. Es ist gewollt, dass die Airlines Betreuung aktiv anbieten sollen.

Heisst für mich: LH/A3 wer auch immer haben ne Chance ein Angebot zu machen. Wenn nachts um 1 keiner mehr da ist, chance vertan.
In Athen kannst du für Flughafen-Stadt ne Stunde bis 1.5 einrechnen. Das Ganze mal 2, dann brauchst du auch in der Nacht nich mehr los. Bis zu meiner Wohnung sind es 65 Min in der Nacht.
 
Zuletzt bearbeitet:

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
5.025
4.893
Das Beschaffungsrisiko liegt zunächst bei der Airline.

Sie hätte ja selbst ihre Betreuungspflicht erfüllen können.

Zack, jetzt bist du mal eben Airline Mitarbeiter, zuständig für jene gesamte Notfall Planung.

Nein, nicht im konkreten Einzelfall, wo-und-wann-es passiert. Sondern vorher, zuständig –
für's gesamte Flotten-/Streckennetz, und für ein paar Jahre im voraus.

Wie löst du die Aufgabe?

Bonus-Aufgabe: cover all potential diversion airports.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.827
4.299
Zack, jetzt bist du mal eben Airline Mitarbeiter, zuständig für jene gesamte Notfall Planung.

Nein, nicht im konkreten Einzelfall, wo-und-wann-es passiert. Sondern vorher, zuständig –
für's gesamte Flotten-/Streckennetz, und für ein paar Jahre im voraus.

Wie löst du die Aufgabe?

Bonus-Aufgabe: cover all potential diversion airports.
Man kann die Aufgabe "buche Hotelzimmer, wenn sie nötig sind" natürlich an die Kunden auslagern, finde ich sogar nicht verwerflich. Wenn die aber dann nicht groß verhandeln, sondern das günstigste in der Nähe wählen, auch wenn das xhundert Euro kostet, darf man sie halt nicht verantwortlich machen, sondern muss die Kosten tragen.

Spoiler: An welchen Flughäfen die Fluggesellschaften die von Dir angesprochene Aufgabe lösen (vorzugsweise Hubs), und an welchen sie es den Kunden überlassen, ist übrigens gar nicht so überraschend...
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.461
3.518
ZRH
Das Beschaffungsrisiko liegt zunächst bei der Airline.

Sie hätte ja selbst ihre Betreuungspflicht erfüllen können. Wenn Lufthansa der Meinung ist, 1.000 Euro seien absurd, kann sie um 01:00 Uhr ein anderes geeignetes Hotel organisieren und den Transfer dorthin bereitstellen.
Die Verordnung will gerade nicht, dass der gestrandete Passagier auf eigene Rechnung Hotels sucht. Es ist gewollt, dass die Airlines Betreuung aktiv anbieten sollen.
Dann kriegst Du einen Voucher für ein 2Stern-Hotel, welches mit dem organisierten Bus in 50 Min. (selbst organisiertes Taxi 30 Min.) erreichbar ist, einer Bruchbude gleicht und Du fürs Frühstück noch heftig diskutieren musst. Viel Spass damit.
Oder LH F Ticket und Du kriegst nach ca. 2 Std. warten in EZE ein Voucher für das Hilton Double Tree in Buenos Aires (gleich wie alle anderen B748-Insassen). Der Transport war dann in weiteren 1:50 organisiert (meine Frau ist so gegen 2 Uhr im Hotel gewesen).

Hotel, Transport etc. immer selbst organiseren und einreichen. Alles andere ist witzlos.
Wer nicht in Vorleistung treten will/kann: ärgerlich.
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
3.350
3.783
Zack, jetzt bist du mal eben Airline Mitarbeiter, zuständig für jene gesamte Notfall Planung.

Nein, nicht im konkreten Einzelfall, wo-und-wann-es passiert. Sondern vorher, zuständig –
für's gesamte Flotten-/Streckennetz, und für ein paar Jahre im voraus.

Wie löst du die Aufgabe?

Bonus-Aufgabe: cover all potential diversion airports.
Wenn selbst an großen Hubs kein Personal bis zum letzten Flug vorgehalten wird ( Die berüchtigte Ansage im Flieger sich an den Counter zu wenden, der dann geschlossen ist), dann ist das knallhart kalkuliert. Es ziehen eh nur 20% der Betroffenen das komplette Verfahren durch. Also wird das Personal weggespohrt. Ich bezweifel hier, dass diese Ereignisse als Notfälle gelten und es hier irgendeine Personalstelle in der Zentrale gibt.

Etwas anderes erscheint bei diesen Zuständen unmöglich.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.564
960
Hotel, Transport etc. immer selbst organiseren und einreichen. Alles andere ist witzlos.
Wer nicht in Vorleistung treten will/kann: ärgerlich.
Dazu muss man aber auch die Möglichkeit haben, die 100-200€ kurzfristig vorzustrecken, die Geduld, es hinterher einzutreiben und die Mittel, es notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Nein, bevor ich ein halbes Jahr meinem Geld hinterherlaufe würde ich mich doch lieber auf die Fluggesellschaft verlassen wollen.
 
  • Like
Reaktionen: Toter-Greifvogel

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
3.350
3.783
Dazu muss man aber auch die Möglichkeit haben, die 100-200€ kurzfristig vorzustrecken, die Geduld, es hinterher einzutreiben und die Mittel, es notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Nein, bevor ich ein halbes Jahr meinem Geld hinterherlaufe würde ich mich doch lieber auf die Fluggesellschaft verlassen wollen.
Ist aber leider unrealistisch, auch wenn ich es wünschte...das muss durchgefochten werden.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.851
2.637
im Paralleluniversum
Ist aber leider unrealistisch, auch wenn ich es wünschte...das muss durchgefochten werden.
Sagen wir so, das hängt maßgeblich von Deinem Status ab und davon, wie gut Du Dich z.B. als HON mit Deinem persönlichen Ansprechpartner verstehst.

Zu meinen HON Zeiten - die im Februar dieses Jahres nach einiger Zugehörigkeit geendet haben - habe ich die Belege eingereicht und hatte innerhalb von 48 Stunden das Geld auf meinem Konto.

Wie es mir als SEN ergehen wird, muss ich abwarten. Erstaunlicherweise habe ich - im Gegensatz zu anderen Foristen/innen hier - sehr wenige Gründe, mich mal an den Lufthansa Service zu wenden.

Als statusloser Gast kann ich mir vorstellen, dass man bei LH - und ganz vielen anderen Airlines auch - ziemlich verloren hat.

Das bringt mich - wieder einmal - dazu zu erwähnen, dass der wirkliche Vorteil des HON Status nicht die Lounges sind (obwohl die wirklich gut sind), sondern der Service am Boden und am Telefon. Die manchmal komisch peinliche Ansprache im Flieger ist wohl eher dem unterbelichteten Ego mancher Paxe geschuldet - darauf hätte ich immer verzichten können. Die besten Erlebnisse hatte ich im Flieger immer dann, wenn Service ehrlich gemeint war. Und dazu gehörte kaum die "persönliche Ansprache".
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.612
4.030
ANZEIGE
300x250
Wenn ich etwa um 1 Uhr nachts in ATH ankomme und um 7 Uhr weiterfliege, könnte man wohl eher nicht über 1.000 Euro für die Sofitel-Suite (da sonst nichts mehr frei) rechtfertigen..... Irgendwo werden da vermutlich auch Gerichte sagen, dass nicht mehr verhältnismäßig.
Nun das Gericht muss prüfen ob die Voraussetzungen prüfen ob der Anspruch auf ein Hotel besteht, wenn dabei ein ja heraus kommt stellt sich die Frage was der Reisende eben zu den jeweiligen Gegebenheiten buchen konnte, wenn es eben in dem Moment 1000 Euro waren, dann hat die Airline Pech gehabt nicht rechtzeitig ihre Verpflichtung zu erfüllen und einen besseren Deal zu machen.

Auch nach der neuen Verordnung wird es spannend was passiert, wenn ich dann mit einer Bescheinigung meiner Vampire um die Ecke komme, dass so eine Übernachtung Gesundheitsrisiken bergen würde, dazu kommt noch dass dann sicher auch mal Richter am Airport stranden und sich sicher freuen wenn sie am Flughafen campiren müssten.

Dazu muss man aber auch die Möglichkeit haben, die 100-200€ kurzfristig vorzustrecken, die Geduld, es hinterher einzutreiben und die Mittel, es notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Genau darauf spekulieren ja die Airlines und eben auch Lufthansa hat es am 16.04. wirklich sehr gut bewiesen, denn da der LX Flug nur einer von zwei Flügen am DRS war, wussten die ganz genau dass ein sehr hoher Anteil der Paxe Streikbetroffene waren die Betreuungsleistungen brauchten, aber man hatte eben beschlossen die Serviceschalter um 22:00 Uhr zu schließen, in dem Wissen dass selbst eine pünktliche Landung um 21:50 Uhr nicht reichen wird.

Nein, bevor ich ein halbes Jahr meinem Geld hinterherlaufe
Wobei das nicht zwingend nötig ist, dass es so lange dauert bei einem konsequenten Vorgehen dauert es nur sechs Wochen, aber Vorsicht dann bist du bei einigen hier der Übeltäter, denn die Fluggesellschaft konsequent zur Zahlung zu zwingen ist ja sehr böse.

Ist aber leider unrealistisch, auch wenn ich es wünschte...das muss durchgefochten werden.
Leider ja, wobei man gerade in Köln sehr gut an den Verfügungen merkt, dass die definitiv die Schnauze voll haben, so gibt es immer die Verfügung für das Verfahren nach §495a ZPO und setzen eine Frist von nur zwei Wochen zur Klageerwiderung.

AG Nürtingen erlässt eine ähnlichen 495a Verfügung gewährt aber vier Wochen Frist und Verfahren in Dresden laufen sogar ganz klassisch, sprich zwei Wochen Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und dann gibt es vier Wochen Frist zur Klageerwiderung, wenn dann Brieffreund Sergio schreibt er hätte viel zu tun dann gibt es sogar nochmal zweieinhalb Wochen Fristverlängerung.

Wie Hamburg vorgegangen ist weiß ich noch nicht, denn die haben aus irgendeinem Grund die erste Verfügung/Beschluss per Einschreiben zu mir nach Hause gesendet (wobei ich mich frage was die mit dem Einschreiben machen) aber das übliche Schreiben von Brieffreund Philip, dass er die Erledigung herbei führen möchte kam dann doch wieder digital per SAFE ID.


Die Frage ist eben, wann wäre der Punkt erreicht, dass LH einfach die Ansprüche begleicht und es gar nicht mehr auf ein Verfahren ankommen lässt, weil das ganze zu teuer wird.