Wenn ich etwa um 1 Uhr nachts in ATH ankomme und um 7 Uhr weiterfliege, könnte man wohl eher nicht über 1.000 Euro für die Sofitel-Suite (da sonst nichts mehr frei) rechtfertigen..... Irgendwo werden da vermutlich auch Gerichte sagen, dass nicht mehr verhältnismäßig.
Nun das Gericht muss prüfen ob die Voraussetzungen prüfen ob der Anspruch auf ein Hotel besteht, wenn dabei ein ja heraus kommt stellt sich die Frage was der Reisende eben zu den jeweiligen Gegebenheiten buchen konnte, wenn es eben in dem Moment 1000 Euro waren, dann hat die Airline Pech gehabt nicht rechtzeitig ihre Verpflichtung zu erfüllen und einen besseren Deal zu machen.
Auch nach der neuen Verordnung wird es spannend was passiert, wenn ich dann mit einer Bescheinigung meiner Vampire um die Ecke komme, dass so eine Übernachtung Gesundheitsrisiken bergen würde, dazu kommt noch dass dann sicher auch mal Richter am Airport stranden und sich sicher freuen wenn sie am Flughafen campiren müssten.
Dazu muss man aber auch die Möglichkeit haben, die 100-200€ kurzfristig vorzustrecken, die Geduld, es hinterher einzutreiben und die Mittel, es notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Genau darauf spekulieren ja die Airlines und eben auch Lufthansa hat es am 16.04. wirklich sehr gut bewiesen, denn da der LX Flug nur einer von zwei Flügen am DRS war, wussten die ganz genau dass ein sehr hoher Anteil der Paxe Streikbetroffene waren die Betreuungsleistungen brauchten, aber man hatte eben beschlossen die Serviceschalter um 22:00 Uhr zu schließen, in dem Wissen dass selbst eine pünktliche Landung um 21:50 Uhr nicht reichen wird.
Nein, bevor ich ein halbes Jahr meinem Geld hinterherlaufe
Wobei das nicht zwingend nötig ist, dass es so lange dauert bei einem konsequenten Vorgehen dauert es nur sechs Wochen, aber Vorsicht dann bist du bei einigen hier der Übeltäter, denn die Fluggesellschaft konsequent zur Zahlung zu zwingen ist ja sehr böse.
Ist aber leider unrealistisch, auch wenn ich es wünschte...das muss durchgefochten werden.
Leider ja, wobei man gerade in Köln sehr gut an den Verfügungen merkt, dass die definitiv die Schnauze voll haben, so gibt es immer die Verfügung für das Verfahren nach §495a ZPO und setzen eine Frist von nur zwei Wochen zur Klageerwiderung.
AG Nürtingen erlässt eine ähnlichen 495a Verfügung gewährt aber vier Wochen Frist und Verfahren in Dresden laufen sogar ganz klassisch, sprich zwei Wochen Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und dann gibt es vier Wochen Frist zur Klageerwiderung, wenn dann Brieffreund Sergio schreibt er hätte viel zu tun dann gibt es sogar nochmal zweieinhalb Wochen Fristverlängerung.
Wie Hamburg vorgegangen ist weiß ich noch nicht, denn die haben aus irgendeinem Grund die erste Verfügung/Beschluss per Einschreiben zu mir nach Hause gesendet (wobei ich mich frage was die mit dem Einschreiben machen) aber das übliche Schreiben von Brieffreund Philip, dass er die Erledigung herbei führen möchte kam dann doch wieder digital per SAFE ID.
Die Frage ist eben, wann wäre der Punkt erreicht, dass LH einfach die Ansprüche begleicht und es gar nicht mehr auf ein Verfahren ankommen lässt, weil das ganze zu teuer wird.