Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
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Planet Earth
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die Geduld, es hinterher einzutreiben und die Mittel, es notfalls gerichtlich durchzusetzen.

In meinem Umfeld / erweiterten Bekanntenkreis liegt es weniger daran, sondern eher daran dass die Menschen nicht den Mut haben, es den erfahrenen Anwalt machen zu lassen. "Könnte" ja 100 € kosten wenn alles schief geht - hat's bei mir noch nie.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Die meisten Menschen steuern ihren Alltag einfach nicht mit ständigem Gehen zum Anwalt. Wer Anwalt ist, regelt aber manchmal sogar seine eigene Falschparkerei per Gericht.

Gegen die Klagerei würden eindeutige Regeln helfen und sowas wie automatische Entschädigung. Aber Grundsatzurteile beim Verbraucherschutz werden ja manchmal geradezu sorgfältig vermieden.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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was ich mich frage, wie wollen die Airlines eig hinreichend darlegen, dass es günstigere Alternativen gab?

Beispiel BER:
Gibt das Mövenpick und das Intercity..

als Gast buche ich nun kurzfristig das Mövenpick für 300€ anstatt das Intercity für 200€...

Man reicht die Kosten ein.. Fluggesellschaft lehnt aber wegen "zu teuer"

aber wie will irgendjemand nachweisen können, dass es das Intercity für 200€ gegeben hat zum exakten Buchungszeitraum.. so gut wie unmöglich
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Nach Klageerhebung wurde das von LH mitbezahlt. Ich fahre doch nicht für LH noch 60 Minuten in die City und den gleichen Weg morgens zurück.
Aber du fährst 60 Minuten zum Anwalt und zum Gericht...

In meinem Umfeld / erweiterten Bekanntenkreis liegt es weniger daran, sondern eher daran dass die Menschen nicht den Mut haben, es den erfahrenen Anwalt machen zu lassen.
Es braucht keinen Mut einen Abwalt einzuschalten, es ist einfach lästig.
Vor allem wenn man nicht täglich mit Anwälten zu tun hat, viele haben nämlich auch überhaupt keine Lust sich mit so Lapalien rumzuschlagen, und lehnen dich schlicht ab. Nach spätestens dem zweiten Anruf schenkt man sich dann den ganzen Sch***.

Das ist ein Vorurteil.
Vorurteile sind ja nicht generell schlecht. Es hat sich schon beim Neandertaler bewährt, das Vorurteil zu haben Säbelzahntiger seien böse...

aber wie will irgendjemand nachweisen können, dass es das Intercity für 200€ gegeben hat zum exakten Buchungszeitraum.. so gut wie unmöglich
Es gibt durchaus Hotels mit Preislisten und klaren Obergrenzen.

Es geht nicht darum, dass sie ihre Rechte durchsetzt. Dagegen ist nichts zu sagen.

Es ist langweilig!
Vor allem wenn immer nur Anwalt und Gericht als Lösung dabei rauskommt...

Für mich bedeutet „angemessen“ auch primär, dass ich in Fällen, wo ich irgendwann spätabends lande und frühmorgens weiterfliege, nicht noch lange Fahrten vom / zum Hotel habe (so dass es sich praktisch nicht mehr lohnt). Und wenn es am Flughafen nur irgendwelche Luxushotels gibt (deren „Luxus“ ich gar nicht nutzen kann), ist das ja nicht meine Schuld. Haupt-Kriterium ist hier für mich die Lage möglichst direkt am Flughafen.
Für mich auch, ist nur die Frage ob das der Richter genauso sieht...
€350 für 4 Stunden Bett, eine Dusche und sonst nichts sind objektiv nicht angemessen. Ob du nun das Recht darauf hast, ist eine andere Frage.

Was einen zu der viel interessanteren Frage bezüglich LH führt, warum zum Teufel befolgen sie nicht einfach due EU261 und lassen dem Kunden die Wahl? Wenn sie mich zwangsweise auf einen Frühflug umbuchen für den ich schon um 5 wieder am Flughafen sein muss, wenn ich nach Mitternacht strande, ist praktisch jedes Hotel sinnlos. Und nach Mitternacht noch jemanden ans Rohr zu bekommen der einen auf den 9:00 Flug umbucht ist ein Ding der Unmöglichkeit. Und es ist auch nicht zielführend erstmal bis 2:00 zu telefonieren, um am Ende doch 3 Stunden später auf der Matte stehen zu müssen.
Lufthansa soll endlich mal Kundenservice hinbekommen, genug Ressourcen bereitstellen um Kunden gegenüber denen sie verstragsbrüchig geworden sind schnell und zielgerichtet zu helfen. Und zwar im Dialog, nicht eigenmächtig und proaktiv unverrückbare Fakten schaffen. Die Rechte die sie dir gewähren müssen sind glasklar, wie es in einem Rechtsstaat sein kann, das LH seit über 20 Jahren damit bis auf eine kleine Zahl von Einzelfällen durchkommt ist ausgesprochen ernüchternd.

Aber Grundsatzurteile beim Verbraucherschutz werden ja manchmal geradezu sorgfältig vermieden.
Und in Deutschland (z.B. im Gegensatz zu den USA oder auch manch anderen Europäischen Staaten) nicht Teil der Rechtskultur.
Verbrauchersuchutz hat sich in Deutschland weitestgehend erübrigt. Und dann wundern sich alle über Konsumzurückhaltung und schlechte Verbraucherstimmung.

Und Lufthansa ist bei dem "verklag mich doch" Kundenservice klar eines der führenden Unternehmen...

sowas wie automatische Entschädigung.
Ich will nicht bekommen was ich nicht will und dann dafür später entschödigt werden, ich will gleich meine Rechte ausüben. In diesem Fall Wahlmöglichkeit und Betreuung. Wenn ich beides nicht hatte, braucht man mir hinterher nicht mit einer Entschädigung kommen.
Eine Nacht in der ich mit knurrendem Magen nicht geschlafen habe ist irreversibel, mit einer späteren Geldzahlung wird die nicht ungeschehen.
 

Luftikus

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08.01.2010
28.211
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irdisch
Ich will nicht bekommen was ich nicht will und dann dafür später entschödigt werden, ich will gleich meine Rechte ausüben. In diesem Fall Wahlmöglichkeit und Betreuung. Wenn ich beides nicht hatte, braucht man mir hinterher nicht mit einer Entschädigung kommen.
Eine Nacht in der ich mit knurrendem Magen nicht geschlafen habe ist irreversibel, mit einer späteren Geldzahlung wird die nicht ungeschehen.
Stimme zu. Ich will eigentlich auch nur die gebuchte Leistung.
Aber viele Firmen bemerken ein Thema erst, wenn es bei ihnen direkt messbare Kosten verursacht.
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
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Stimme zu. Ich will eigentlich auch nur die gebuchte Leistung.
Aber viele Firmen bemerken ein Thema erst, wenn es bei ihnen direkt messbare Kosten verursacht.
Wenn es nicht weh tut, dann ändert sich (meist) nichts.
Es fehlt an sanktionierenden Maßnahmen, wenn die LH (und andere!) Ihren Pflichten aus der EU261 nicht nachkommen, bevor(!) der Geschädigte den Klageweg bestreiten muss.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Gar nicht. Es ist ein Geschäftsmodell.
Nun irgendwann gibt es doch einen Kipppunkt, an dem eben die Kosten höher sind als die Ersparnis, aber ja du hast recht realistisch gesehen kommt es nicht so weit.

Auf einen grundlegenden Strategiewechsel seitens der LH zu hoffen: wishful thinking.
Das wird zutreffen, eigentlich gibt es ja noch eine Aufsichtseinheit die das verhindern soll, das LBA.

Ich werde einfach mal am Ende des Jahres bei denen nachfragen ob sie nicht mal ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen LH einleiten wollen, denn ein Fall wird als Ausrutscher betrachtet werden aber bei 20+ wird auch bei denen eine Ausrede schwer fallen.

Einfach mal um zu sehen was passiert.

In meinem Umfeld / erweiterten Bekanntenkreis liegt es weniger daran, sondern eher daran dass die Menschen nicht den Mut haben, es den erfahrenen Anwalt machen zu lassen. "Könnte" ja 100 € kosten wenn alles schief geht - hat's bei mir noch nie.
Nun man muss bedenken, dass Gerichtsverfahren grundsätzlich immer ein gewisses Risiko bergen, allerdings bietet die aktuelle EU VO eine für den Fluggast sehr starke Rechtsgrundlage was das Risiko gegen null bringt, aber wie Herr Dr. Böse schon schrieb es gibt manchmal auch Richter die nicht so wirklich Ahnung von der Materie haben und "komisch" entscheiden, von daher ein geringes Restrisiko bleibt, dass man eben in die höhere Instanz muss.

aber wie will irgendjemand nachweisen können, dass es das Intercity für 200€ gegeben hat zum exakten Buchungszeitraum.. so gut wie unmöglich
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn es dürfte gar nicht so unwahrscheinlich sein, dass LH Geschäftsbeziehungen mit beiden hat, weil sie dort eben Leute mit Vouchern einquartieren und dann die Preise sehen können.

Dann ist der Kläger in der Beweislast und man wird klären müssen warum das höherpreisige Hotel die passende Lösung war.

LH wollte ja am 16.04. auch damit um die Ecke kommen, dass das Hilton Zürich Airport zu teuer gewesen wäre, ich hatte mich schon drauf eingestellt bei Gericht den LH bzw LX Voucher für genau das Hilton vom 12.-13.04 vor zu legen und eben mit der Begründung, dass es die erste Idee gewesen ist weil ich eben nur Tage davor dort einquartiert wurde.

Ich muss zugeben das wohl günstigere B&B welches ich in der Woche davor als Voucher bekommen hatte, war mir in dem Moment nicht eingefallen.
€350 für 4 Stunden Bett, eine Dusche und sonst nichts sind objektiv nicht angemessen.
Warum?

Vier Stunden Schlaf sind auf jeden Fall sehr viel wert, wenn man auch mal den gesudheitlichen Aspekt rein bringt, neben den Risiken die so ein campieren über Nacht am Flughafen eintreten.

Wobei ich schon den Punkt mitgehen würde, ob es zwingend ein Hotel sein muss und nicht Lösungen wie eine Schlafkabine, die es ja jetzt sogar am STR gibt !?, reicht.

Die vier Stunden Suite am KLIA2 hat KLM ohne Diskussion trotz Ankunft um 23:XX Uhr und Weiterflug um kurz vor sieben Uhr übernommen, bzw. ich habe das ganze als nach oben aufgerundeten Gutschein bekommen, der für mich eben so gut wie Cash ist.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Es gibt ja auch "informelle" Entschädigungen, die für beide Seiten angenehm sind. LH hat früher manchmal gefragt, ob man auch eine andere Route akzeptieren würde, bei gleicher Ankunft am Endziel. Habe ich öfter gemacht. (Diese parallelen Optionen gibt es aber nicht mehr, seitdem die Flüge gekürzt wurden). Bei verpassten Anschlüssen, z.B. in LHR, upgegradet zu werden und dann mit einem Partner de facto genauso schnell anzukommen, lindert meine Schmerzen auch, ohne dass ich irgendwie sauer werde, und dann noch ein Meilenregen on top.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Vor Covid bin ich mit anderen auch nachts an einem Flughafen gestrandet, die Lounge hätte eigentlich vermutlich um 2:00 Uhr geschlossen, was ist passiert?

DIe Lounge wurde nicht wie sonst geschlossen sondern die gestrandeten Paxe durften bleiben und haben in den Ruhebereichen die Zeit sogar recht gut rum bekommen.

Das Personal meinte natürlich nur, dass es nichts mehr zu Essen usw gibt und sie eben aufräumen und putzen müssten aber das war jedem der dort war ziemlich egal, aber so eine dynamische Reaktion auf eine dynamische Einsatzlage ist in Deutschland undenkbar.
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
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Scheinbar hat sich hier etwas verschoben. A3 hat sich im Januar in meinem Fall lieber von So bis Do ein Hotel( Keine 300€ p.N.) kosten lassen anstatt auf Fremdmetall umzubuchen. LH haben sie konsequent verweigert.
Ich hatte Zeit und genoss die Sonne.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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300x250
Diese parallelen Optionen gibt es aber nicht mehr, seitdem die Flüge gekürzt wurden
Selbst wenn es sie gibt, macht es LH nicht mehr.

Bestes Beispiel 12.06. oder eben 21.08. beide Male war der Anschlussverlust absehbar und beide Male hätte LH auf eigene Flüge umbuchen können, so wäre ich am 12.06. früher in SKG und am 21.08 nur fünf Minuten später am DRS angekommen, aber beides Mal wollte LH nicht.

Für den 12.06. haben sie sogar nach drei Tagen die Entschädigung bestätigt und ca. eine Woche später bezahlt das war ein Fall der ohne Gerichtsverfahren durchging.