Lufthansa - Probelauf für (verpflichtenden) Covid-19 Antigen Schnelltests zwischen MUC-HAM

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
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Mir passt es nicht, dass hier willkürlich die zuvor bezahlte Flexibilität verloren geht, welchen Flug ich am Ende nehme. Nur weil jemand mal "was ausprobieren möchte", was auch rein freiwillig ginge.
Freiwillig geht es aber nicht, wenn man hier eben den Test Case auch für internationale Flüge haben möchte, bei denen man am Ende dann auch 100% Testung sicherstellen muss, damit es behördlich möglich werden kann, etwaige Reiseeinschränkungen zu lockern.

Dann bist Du vielleicht einer der ganz wenigen Passagiere, die vor Einführung des Tests einen dieser Flüge gebucht haben und die sich weigern, sich testen zu lassen. Mit dem sehr niedrigen einstelligen Prozentsatz der bereits gebuchten Fluggäste wird Lufthansa wohl leben müssen, dass sie nicht glücklich sind.

Der Großteil der Fluggäste dürfte das Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit einfach danken annehmen und wird sich höchstwahrscheinlich nicht darüber aufregen.

Das ist ja genau das was nervt, LH ändert aktuell die ganze Zeit die Rahmenbedingungen für die geplanten Flüge, wer damit nicht glücklich ist, dem wird gesagt: "Du kannst ja stornieren". Klar kann man das, und dann rennt man seinem Geld monatelang hinterher.
Für neue Stornierungen / Erstattungen ist das ausweislich der Berichte hier im Forum allerdings nicht mehr der Fall. Und wenn Du über ein gutes Reisebüro buchst, hast Du die Erstattung noch am selben Tag durchgeführt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.779
7.300
irdisch
Ich rege mich keineswegs auf, sondern argumentiere ja durchaus sachlich. Wäre nett, wenn Du mir das also nicht unterstellst, nur weil Dir die Meinung nicht passt.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Für neue Stornierungen / Erstattungen ist das ausweislich der Berichte hier im Forum allerdings nicht mehr der Fall. Und wenn Du über ein gutes Reisebüro buchst, hast Du die Erstattung noch am selben Tag durchgeführt.

Ich stand im Oktober vor der Wahl stornieren oder umbuchen, die Hotline konnte mir nicht sagen wann das Geld wieder auf der KK ist "Das kann schon ein paar Wochen dauern", die Alternative Umbuchung und knapp 200€ Tarifdifferenz bezahlen.

Ich finde diese Testgeschichte gar nicht schlecht, nur auf der Strecke macht es wenig Sinn. Einen Test könnte man ja auch auf einer internationalen Strecke durchführen, dann könnte man gleich auch testen wie das im Ausland mit anderen Testanbietern funktioniert.
 
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rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
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Ich stand im Oktober vor der Wahl stornieren oder umbuchen, die Hotline konnte mir nicht sagen wann das Geld wieder auf der KK ist "Das kann schon ein paar Wochen dauern", die Alternative Umbuchung und knapp 200€ Tarifdifferenz bezahlen.
Da es sich hier um eine Invol-Umbuchung handeln würde, wäre ohne Änderung der Strecke keine Tarifdifferenz zu bezahlen. Und wann das Geld wieder auf der KK ist, hängt in der Tat vom kartenausgebenden Institut ab. Amex ist nach meiner Erfahrung sehr schnell - in der Regel 2-3 Bankarbeitstage nach der Erstattung. Die DKB scheint notorisch schlecht zu sein, mit 3-4 Wochen nach der Erstattung.

Ich finde diese Testgeschichte gar nicht schlecht, nur auf der Strecke macht es wenig Sinn. Einen Test könnte man ja auch auf einer internationalen Strecke durchführen, dann könnte man gleich auch testen wie das im Ausland mit anderen Testanbietern funktioniert.
Die Strecke ist eigentlich optimal, da in beide Richtungen so gut wie keine Umsteige-Paxe darauf gebucht sein dürften. Das ist bei den internationalen Strecken jetzt in Zeiten von Corona mit hoher Wahrscheinlichkeit anders, was die Komplexität für einen ersten Test unnötig erhöhen würde. Das dürfte auch ein Grund sein, weswegen man die MUC-Strecke für die Tests nutzt, und keine FRA-Strecke - denn via FRA ist die Wahrscheinlichkeit von Umsteige-Paxen deutlich höher.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Da es sich hier um eine Invol-Umbuchung handeln würde, wäre ohne Änderung der Strecke keine Tarifdifferenz zu bezahlen.

War aus Sicht von LH keine Invol-Umbuchung weil ich auf Grund veränderter Parameter umbuchen musste (Flug vor verlegen weil am Original Datum ein Einreisebeschränkung verhängt war).


Die Strecke ist eigentlich optimal, da in beide Richtungen so gut wie keine Umsteige-Paxe darauf gebucht sein dürften. Das ist bei den internationalen Strecken jetzt in Zeiten von Corona mit hoher Wahrscheinlichkeit anders, was die Komplexität für einen ersten Test unnötig erhöhen würde. Das dürfte auch ein Grund sein, weswegen man die MUC-Strecke für die Tests nutzt, und keine FRA-Strecke - denn via FRA ist die Wahrscheinlichkeit von Umsteige-Paxen deutlich höher.

Dann hoffen wir mal das die Tests schnell Ergebnisse liefern und man somit zumindest in Europa wieder etwas mobiler sein kann.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
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München
War aus Sicht von LH keine Invol-Umbuchung weil ich auf Grund veränderter Parameter umbuchen musste (Flug vor verlegen weil am Original Datum ein Einreisebeschränkung verhängt war).
Gut, das ist dann aber mit dem Thema dieser Diskussion nicht vergleichbar. Wer hier an dem Corona-Schnelltest nicht teilnehmen möchte, wird auf Invol-Basis umgebucht und in dem Rahmen fällt keine Tarifdifferenz an.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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1.039
DUS, HAJ, PAD
Wenn schon das Fieber Messen bei Mitarbeitern sehr kritisch gesehen wird, kann ich mir nicht vorstellen das in D ein Dienstleister eine Pflicht zu einer medizinischen Untersuchung vorgeben kann.

https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/corona-fiebermessen-bei-beschaeftigten/

Gerade bei Gesundheitsdaten liegt die datenschutzrechtliche Schwelle und Bedeutung noch mal deutlich über anderen Daten.

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.804
3.343
Wenn es Dir nicht passt, dass Lufthansa hier neue Wege in der Krise ausprobiert, steht es Dir frei umzubuchen oder zu stornieren. Es zwingt Dich ja keiner, genau diese eine tägliche Flugverbindung zu nehmen.

Mit Verlaub, aber das Argument „wenn es dir nicht passt, dann...“ ist unter deinem Niveau. Ich verstehe durchaus, dass die Reisebranche derzeit sehr dünne Nerven hat, aber deshalb rechtfertigt dies noch lange kein derartiges eigenmächtiges Handeln, entgegen üblicher Rechtsauffassung zu Freiheit und Persönlichkeitsrechten. Und ein verpflichtender Gesundheitstest als Voraussetzung für einen innerdeutschen Flug ist nun mal ein solcher Eingriff. Bei allen noch so guten Vorsätzen oder Hintergründen.
Wir wollen sicherlich alle gerne wieder anders Leben und Reisen, aber derartiges Handeln, ohne rechtliche Grundlage, kann wohl kaum der Preis dafür sein.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
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München
Die rechtliche Grundlage ist einfach: Lufthansa bietet diesen Flug seit gestern nur für Fluggäste an, die bereit sind, einen Corona-Schnelltest zu absolvieren. In Deutschland nennt sich das "Vertragsfreiheit".

Der einzige aus meiner Sicht valide Kritikpunkt betrifft Fluggäste, die vor Bekanntgabe der Testpflicht bereits für einen der davon betroffenen Flüge einen Beförderungsvertrag mit der Lufthansa abgeschlossen haben - aber denen bietet man ja eine kostenfreie Umbuchung oder Erstattung an; und wie es die EU/261-Kompensations-Cracks bereits angemerkt haben, sind Bestandsbuchungen dann höchstwahrscheinlich nach den Fluggastrechten zu kompensieren, wenn man als Fluggast die Testung ablehnt.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Die rechtliche Grundlage ist einfach: Lufthansa bietet diesen Flug seit gestern nur für Fluggäste an, die bereit sind, einen Corona-Schnelltest zu absolvieren. In Deutschland nennt sich das "Vertragsfreiheit".

Auch wenn es immer wieder erwähnt wird, die Vertragsfreiheit deckt nicht alles was man in Verträgen regeln will. In diesem Fall gilt die AGB Kontrolle und man müsste erstmal feststellen das LH als Anbieter von öffentlichen Verkehren derart tief in die Rechte der Kunden eingreifen darf. Zur Zeit herrscht die Meinung vor das man auf Grund der besonderen Situation alle Regeln ausser Kraft setzen kann, ob das letztlich klappt würde wohl ein Gericht feststellen müssen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.804
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Die rechtliche Grundlage ist einfach: Lufthansa bietet diesen Flug seit gestern nur für Fluggäste an, die bereit sind, einen Corona-Schnelltest zu absolvieren. In Deutschland nennt sich das "Vertragsfreiheit".

Der einzige aus meiner Sicht valide Kritikpunkt betrifft Fluggäste, die vor Bekanntgabe der Testpflicht bereits für einen der davon betroffenen Flüge einen Beförderungsvertrag mit der Lufthansa abgeschlossen haben - aber denen bietet man ja eine kostenfreie Umbuchung oder Erstattung an; und wie es die EU/261-Kompensations-Cracks bereits angemerkt haben, sind Bestandsbuchungen dann höchstwahrscheinlich nach den Fluggastrechten zu kompensieren, wenn man als Fluggast die Testung ablehnt.

Vertragsfreiheit bedeutet aber nicht Narrenfreiheit. Wie bereits geschrieben, an grundsätzliche rechtliche Gepflogenheiten darf man sich in der Vertragsgestaltung schon halten.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Siehe BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2006, 1 BvR 2027/02. Das Geheimhaltungsinteresse des Passagiers und das Offenlegungsinteresse der Airline muessen gegeneinander angewaegt werden. Insbesondere muss letztere darlegen, dass der Grundrechtseingriff (dort sogar nur eine Auskunftsobliegenheit, die erheblich weniger eingriffsintensiv ist als eine medizinische Untersuchung) noetig ist, um ihr Interesse erreichen zu koennen. Das ist aber unmoeglich, wenn man seit Monaten behauptet (und die evidente Faktenlage dies bestaetigt), dass aufgrund der technischen Gegebenheiten im Flugzeug eine Infektion praktisch ausgeschlossen ist.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
874
1.331
Geht es dabei überhaupt um mögliche Übertragung im Flugzeug? Wird hier ja gebetsmühlenartig immer wieder wiederholt.

Dachte es ging um Aufzeigen eines möglichen Prozesses, dass Regierungen von ihren Restriktionen in Teilen abrücken, wenn Airlines sicherstellen, dass nur Passagiere mit solch einem negativen Testergebnis einreisen.
 
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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Geht es dabei überhaupt um mögliche Übertragung im Flugzeug? Wird hier ja gebetsmühlenartig immer wieder wiederholt.

Dachte es ging um Aufzeigen eines möglichen Prozesses, dass Regierungen von ihren Restriktionen in Teilen abrücken, wenn Airlines sicherstellen, dass nur Passagiere mit solch einem negativen Testergebnis einreisen.

Genau das!

Ich verstehe die meckernden User nicht. Was ist denn schlimm an den Schnelltests? Die bringen keine Nachteile und wahrscheinlich Vorteile.

Ist es „querdenkende“ Prinzipienreiterei? Oder Vorbehalte gegen die Untersuchung „Mund auf und ahhh“?

Ich verstehe es einfach nicht. Jeder, der mit einer potentiellen Infektion vor Abflug herausgefiltert wird und nicht am Zielort infiziert, sondern sich vorher in Isolation begibt ist gut und richtig!

Und was sollen so dumme Fragen, was man tut, wenn man am Flughafen per Schnelltest positiv getestet wird und mit der Bahn angereist ist?
Herrje, dann fährt man den gleichen Weg zurück, und zwar so rücksichtsvoll anderen gegenüber, das man niemanden ansteckt. ja, das geht!
Ist doch kein anderes Verhalten, als ob man sein positives Testergebnis z.B. per eMail auf der Arbeit, in der U-Bahn oder bei Muttis Sonntagsbraten bekommt. Man begibt sich asap in Quarantäne!
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
...

Ich verstehe die meckernden User nicht. Was ist denn schlimm an den Schnelltests? Die bringen keine Nachteile und wahrscheinlich Vorteile.

...

Musst du auch nicht. Was spricht gegen:

- verpflichtende Benutzung der Corona App für jeden im Flieger oder im Restaurant
- Kamera Überwachung aller öffentlicher Plätze um rechtzeitig größere Ansammlungen zu erkennen
- Besuche in Krankenhäusern und Aletersheimen nur mit Impfausweis
- Zwangsquaratäne in Hotels bei Kontakt mit positiv Getesten

Gibt viele Sachen, die aus einseitiger Sicht durchaus Sinn machen, aber trotzdem ein starker Eingriff in die Rechte einzelner sind. Ich vermag dabei nicht entscheiden, was geht oder was nicht.
Zwangsmassnahmen sind aber immer schwierig.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Geht es dabei überhaupt um mögliche Übertragung im Flugzeug?

Das ist das einzige Interesse, das ich mir auf Seiten der Airline vorstellen kann, denn:


Dachte es ging um Aufzeigen eines möglichen Prozesses, dass Regierungen von ihren Restriktionen in Teilen abrücken, wenn Airlines sicherstellen, dass nur Passagiere mit solch einem negativen Testergebnis einreisen.

Wenn solche Einreisevoraussetzungen aufgestellt werden, ist es einfach: Passagier muss Einreisevoraussetzungen erfuellen, sonst Nichtbefoerderung. Voellig sauber.


Ich verstehe die meckernden User nicht. Was ist denn schlimm an den Schnelltests? Die bringen keine Nachteile und wahrscheinlich Vorteile.

Es ist ein Grundrechtseingriff. Uebrigens auch bei denen, denen ihre Grundrechte egal sind oder die nicht verstehen, dass sie Grundrechte haben.


Ist es „querdenkende“ Prinzipienreiterei?

In der aktuellen Situation ist es sehr schwierig, Rechtsstaat und Infektionsschutz in Ausgleich zu bringen. Da ist es nicht sehr hilfreich, denen, die genau das tun, mit ehrabschneidender Polemik entgegenzutreten.
 
B

Boeing736

Guest
Wer heutzutage fliegt akzeptiert doch schon mit der Sicherheitskontrolle massive Eingriffe in seine Grundrechte. In vielen Ländern wurde schon vor Corona verpflichtend Fieber gemessen. Und ich bin mir relativ sicher, dass mittelfristig Corona (oder andere Gesundheitstests) genauso akzeptiert sein werden. Nervig, vielleicht auch überflüssig und trotzdem Teil der Reisekette.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Wenn solche Einreisevoraussetzungen aufgestellt werden, ist es einfach: Passagier muss Einreisevoraussetzungen erfuellen, sonst Nichtbefoerderung. Voellig sauber.

Klar. Nur kann ich als Airline dem Passagier dabei helfen, die Einreisebestimmungen zu erfüllen, indem ich ihm die Möglichkeit unmittelbar vor dem Flug /integriert in den Flug anbiete. Anstatt zu sagen, dass er selber schauen muss, wie er vor dem Flug den nötigen Test (egal, ob PCR-Test oder Schnelltest) herbekommt. Und ihm das Boarding zu verweigern, wenn er das nicht hat.

Und genau darum geht es doch letztendlich. Es sollen Verfahren entwickelt werden, das anzubieten. Was ich durchaus im Sinne des Kunden sehe (ich musste schon Reisen im letzten Moment absagen, weil ich das Ergebnis des PCR-Tests nicht rechtzeitig hatte….).
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.779
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irdisch
Deswegen sagte ich ja, LH sollte es ihren Passagieren als Angebot "verkaufen" nicht als Zwang. Letzteres macht sie aber. Es erscheint dadurch als Hürde mehr, nicht als Hürde weniger, wie es gemeint gewesen sein mag. Da alle anderen LH Flüge weiterhin Passagiere ohne vorherigen Schnelltest an Bord lassen, erscheint es sogar als reine Willkür.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Geht es dabei überhaupt um mögliche Übertragung im Flugzeug? Wird hier ja gebetsmühlenartig immer wieder wiederholt.

Dachte es ging um Aufzeigen eines möglichen Prozesses, dass Regierungen von ihren Restriktionen in Teilen abrücken, wenn Airlines sicherstellen, dass nur Passagiere mit solch einem negativen Testergebnis einreisen.

Damit hast du vollkommen recht, daher sollte man solche Tests machen wenn man zwischen zwei verschiedenen Ländern fliegt. Wenn man das bei einer innerdeutschen Verbindung macht, dann dient der relativ schwere Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lediglich der Neugier von LH (die wissen wollen wie sie das am besten handeln können) und dann ist das eben nicht unbedingt verhältnismässig.

Was würdest du sagen wenn jeder Supermarkt in deiner Ecke einen Zutritt nur noch nach Adressangabe und Antigentest zulässt?
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.804
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Wer heutzutage fliegt akzeptiert doch schon mit der Sicherheitskontrolle massive Eingriffe in seine Grundrechte. In vielen Ländern wurde schon vor Corona verpflichtend Fieber gemessen. Und ich bin mir relativ sicher, dass mittelfristig Corona (oder andere Gesundheitstests) genauso akzeptiert sein werden. Nervig, vielleicht auch überflüssig und trotzdem Teil der Reisekette.

Für mich ist es schon ein Unterschied, wer den Eingriff in die Grundrechte veranlasst. Gewählte Vertreter des Souveräns oder ein Wirtschaftsunternehmen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
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BRU
Für mich ist es schon ein Unterschied, wer den Eingriff in die Grundrechte veranlasst. Gewählte Vertreter des Souveräns oder ein Wirtschaftsunternehmen.

Und was machst Du, wenn demnächst vermutlich obligatorischer Schnelltest vor dem Besuch im Altenheim oder dem Konzert kommt? Das ist doch genauso im Gespräch....

Da hast Du dann auch die Wahl zwischen akzeptieren oder Besuch bleiben lassen. Während Du beim Flug zumindest noch die Wahl hast, eine andere Verbindung zu wählen. Und es somit wirklich v.a. die Paxe trifft, die den Flug vor der Bekanntgabe der Tests gebucht haben und jetzt umdisponieren müssen (sollten sie den Test ablehnen).
 
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Boeing736

Guest
Natürlich macht es einen Unterschied wer den Eingriff veranlasst. Aber worauf wird es denn hinaus laufen? Die Staaten werden auch in Zukunft an Tests als Einreisevoraussetzungen festhalten. Und die Airlines erproben jetzt Prozesse um die Einhaltung der Voraussetzungen zu gewährleisten und für die Reisenden zu vereinfachen.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Und was machst Du, wenn demnächst vermutlich obligatorischer Schnelltest vor dem Besuch im Altenheim oder dem Konzert kommt? Das ist doch genauso im Gespräch....

Das wird aber weder von den Altenheimen noch von den Konzertveranstaltern bestimmt/verlangt, sondern wird hoffentlich mal wieder von den Parlamenten beschlossen - und das sind ja meine Vertreter.