Lufthansa - Probelauf für (verpflichtenden) Covid-19 Antigen Schnelltests zwischen MUC-HAM

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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.258
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Es wurde aber eben auch auf den letzten 6 Seiten ausführlich erklärt das ein Unternehmen solche AGBs nicht einfach so einführen darf, schon gar nicht wenn es ein öffentliches Transportmittel ist.

Die einen sagen so, die anderen so.

Wo genau wurde hier „erklärt“, dass die Tests nicht „einfach so“ eingeführt werden dürfen? Bitte Textstelle nennen. (Übrigens wurden die Lufthansa AGB gar nicht geändert. Ist aber nur eine weitere sprachliche Ungenauigkeit von dir)

Hast du denn LH schon verklagt und liegen erste Urteile darüber vor? Nein? Dann schreibe bitte nicht so einen groben Unfug. Danke.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.258
Mit der Argumentation können wir dann auf den Datenschutz und unsere Bürgerrechte komplett verzichten. Das ist diese typische "wer nichts zu verbergen hat" Argumentation. Leicht zu verstehen, aber komplett sinnfrei.

Das jeder Test heutzutage sinnvoll ist wird zumindest nicht von den Gesundheitsämtern so gesehen.

Herrje. Schnelltest vor Abflug akzeptieren = kompletter Verzicht auf Bürgerrechte.

Aha. Komm mal langsam runter :doh:
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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Dass man in der aktuellen Zeit in Quarantäne muss gehört doch im Moment zum Lebensrisiko.

Wenn de facto Haft/Hausarrest zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, läuft hier ganz gewaltig was falsch. Und genau da hast du auch den Grund, warum manche Leute (ich eingeschlossen) jeglichen Test um jeden Preis vermeiden. Weil ich halt keine Lust habe, mir die Welt von drinnen anzusehen.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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5
Die einen sagen so, die anderen so.

Wo genau wurde hier „erklärt“, dass die Tests nicht „einfach so“ eingeführt werden dürfen? Bitte Textstelle nennen. (Übrigens wurden die Lufthansa AGB gar nicht geändert. Ist aber nur eine weitere sprachliche Ungenauigkeit von dir)

Hast du denn LH schon verklagt und liegen erste Urteile darüber vor? Nein? Dann schreibe bitte nicht so einen groben Unfug. Danke.

Was bitte hat LH anderes geändert als die AGBs? Die Beförderungsbedingen? Nur ein anderes Wort für AGBs.
 
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B

Boeing736

Guest
Wenn de facto Haft/Hausarrest zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, läuft hier ganz gewaltig was falsch. Und genau da hast du auch den Grund, warum manche Leute (ich eingeschlossen) jeglichen Test um jeden Preis vermeiden. Weil ich halt keine Lust habe, mir die Welt von drinnen anzusehen.

Nein, dann läuft nichts falsch. Denn wir sind in einer Pandemielage. Und auch ohne grosses Zutun von dir selber kann es sehr schnell passieren dass du zuhause sitzt.
 
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Meick

Erfahrenes Mitglied
29.11.2013
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365
MUC/BRE
Wenn de facto Haft/Hausarrest zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, läuft hier ganz gewaltig was falsch. Und genau da hast du auch den Grund, warum manche Leute (ich eingeschlossen) jeglichen Test um jeden Preis vermeiden. Weil ich halt keine Lust habe, mir die Welt von drinnen anzusehen.

Liest sich für mich wie:

"Ich will verdammt noch mal das Recht haben, andere Menschen fahrlässig anzustecken statt mit Vorsatz! Ich hab nämlich keine Lust mich einzuschränken und mir ist egal wer auf Grund meiner Entscheidungen stirbt, solange es nicht ich bin! Bevor ich mich testen lasse, zünde ich eher den Reichstag an!"


Keine Ahnung wie man mit jemandem wie Dir überhaupt diskutieren soll, wenn die Einstellung zum Leben so "endgültig" ist.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
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Was bitte hat LH anderes geändert als die AGBs? Die Beförderungsbedingen? Nur ein anderes Wort für AGBs.

Ist nur wieder eine weitere sprachliche Ungenauigkeit von dir.

Und, hast du die Textstelle gefunden, in der das Verbot von Abflug-Schnelltests erläutert/hergeleitet wird?
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
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Die Frage ist doch gar nicht, ob ein Test sinnvoll ist, die Frage ist ob eine Testpflicht seitens der LH rechtlich einwandfrei ist.
Denn der Zweck heiligt nun mal nicht alle Mittel, auch nicht in einer Pandemie.

laut User OMT wurde das bereits geprüft und negativ bewertet. Er sucht gerade die Textstelle heraus und postet sie dann netterweise hier. Danke schon mal im Voraus!
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.981
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irdisch
Es geht darum, dass sich nun nicht jeder irgendeinen Corona-Firlefanz ausdenkt und, gut gemeint, den anderen aufzwingt. Wenn es einen Sinn ergibt, muss es halt als staatliche Maßnahme koordiniert durchgezogen werden. Dem Privatmenschen bleiben Vernunft und intelligentes Mitmachen.

Jetzt aber einigen, rein zufällig bestimmten, Passagieren irgendwelche Testteilnahmen aufzuzwingen bringt doch als Einzelmaßnahme nichts, zumal die Schnelltests ja gar nicht die volle Aussagekraft haben und wegen Fehlalarmen auch Verwirrung stiften können? Wenn die Pandemie abflaut, kann man über diese Testidee ja nochmal nachdenken. Jetzt bringt sie in dieser Form und Lückenhaftigkeit nichts. Entsprechend braucht man auch keine begeisterte Teilnahme oder Zustimmung zu erwarten.
 
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AUA772

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10.08.2011
4.252
45
Ich verstehe den Sinn nicht. Es heisst doch, an Board gibt es diese tollen HEPA Filter und das Risiko einer Ansteckung sei gering.
Dabei handelt es sich um Werbeaussagen der Luftfahrtbranche, so sicher dürften Flugreisen nicht sein:
https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/26/11/20-3299_article
https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/26/12/20-3910_article
https://www.flyertalk.com/articles/...9-airplane-studies-may-not-go-far-enough.html

Keine Ahnung wie man mit jemandem wie Dir überhaupt diskutieren soll, wenn die Einstellung zum Leben so "endgültig" ist.
Fügt sich gut in die bisherige Beitragshistorie ein.
 
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OneMoreTime

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23.04.2019
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Ist nur wieder eine weitere sprachliche Ungenauigkeit von dir.

Und, hast du die Textstelle gefunden, in der das Verbot von Abflug-Schnelltests erläutert/hergeleitet wird?

Hast du eine Textstelle die die Erhebung solcher Gesundheitsdaten von Kunden erlaubt?

Wie sieht es hiermit aus?

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person , Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.104
988
CGN
Es wurde aber eben auch auf den letzten 6 Seiten ausführlich erklärt das ein Unternehmen solche AGBs nicht einfach so einführen darf, schon gar nicht wenn es ein öffentliches Transportmittel ist.

das liegt unter anderem daran, dass in AGB keine für den Kunden unerwartete Überraschungen sein dürfen.

Wir sollten also zunächst mal unterscheiden zwischen Kunden

1. die in Vergangenheit gebucht haben, als es diese Regelung nicht gab
2. Kunden, die heute buchen, aber von der Regelung nichts wissen, weil die LH-IT es nicht auf die Kette bekommt (siehe oben, bei mir wird der Hinweis nicht immer angezeigt)
3. Kunden, die heute buchen in Kenntnis dieses Hinweises.

Gruppe 2 würde ich erstmal ausklammern. Die Fehler der LH-IT würde ich generell nicht als böse Absicht, sondern als Unfähigkeit abtun, also auch in diesem Fall.

Gruppe 1 kann ich der Größe nach nicht beziffern, vermutlich sind es nicht so viele in der aktuellen Zeit. Und wir wissen auch nicht, ob und wie diese Kunden über die Änderung informiert wurden. Ich VERMUTE (aufgrund des höheren einzuplanenden Zeitaufwandes und der zu erwartenden Diskussion, wenn man die Leute überraschen würde), dass sie vorher informiert werden. Das heißt, die können jetzt entweder wissentlich zu Gruppe 3 werden, oder stornieren (oder EU261 mitnehmen). Eine Flugstreichung (was es dann da facto für die ist, die nicht mitmachen wollen) ist immer noch ärgerlich, aber in der aktuellen Zeit auch nichts, mit dem man nicht rechnen muss.

Und für Gruppe 3 ist es eine bewusste Entscheidung, dieses "Übel" in Kauf zu nehmen, an diesem Test teilzunehmen (obwohl man nicht als Dankeschön in die Lounge eingeladen wird).


Das LH das testen will verstehe ich gut, aber eine Strecke auf der es auch Vorteile für den Passagier hätte, wie zum Beispiel die Strecken auf die Kanaren mehr Sinn gemacht.

Du willst einen Testlauf eines Prozesses auf einer Strecke machen, wo im Falle des Versagens der Prozesskette (und das kann passieren. Darum testet man sowas vorher) der Passagier dann ein Problem hat, weil er nicht einreisen darf. Und das ist dann besser?

Ich finde es erschreckend wie weit man bereit ist auf seine grundlegenden Rechte zu verzichten ohne auf die Rechtmässigkeit, die Angemessenheit oder aber auch den eigenen Nutzen zu schauen.

zur Rechtmäßigkeit siehe oben. Niemand zwingt einen dazu, den Test zu machen, niemand zwingt einen dazu, diesen Flug zu buchen.

Deine Meinung in allen Ehren, aber darum geht es nicht, es geht darum ob ein Unternehmen ohne rechtliche Basis solche Daten von den Kunden erheben darf. Wie weiter vorne schon verlinkt dürfen Arbeitgeber nicht so ohne weiteres die Körpertemperatur der Mitarbeiter messen und aufzeichnen - und das wäre für mich deutlich nachvollziehbarer und auch angemessener.

Geht es Dir um die Rechtmäßigkeit, ob Lufthansa sowas erheben darf (im Rahmen eines den Teilnehmern vorher bekannten Testverfahrens)? Weiter oben ging es noch um den eigenen Nutzen, da wurde ja an anderer Stelle schon Zugang zur Lounge vorgeschlagen.

Was bitte hat LH anderes geändert als die AGBs? Die Beförderungsbedingen? Nur ein anderes Wort für AGBs.

Meines Wissens haben sie die Beförderungsbedingungen nicht geändert.

Es geht darum, dass sich nun nicht jeder irgendeinen Corona-Firlefanz ausdenkt und, gut gemeint, den anderen aufzwingt. Wenn es einen Sinn ergibt, muss es halt als staatliche Maßnahme koordiniert durchgezogen werden. Dem Privatmenschen bleiben Vernunft und intelligentes Mitmachen.

Ich finde es ehrlich gesagt sinnvoller, LH probiert ein solches Verfahren aus, als zu warten, dass z.B. die USA sich für eine staatliche Maßnahme entscheiden, die alle Passagiere vor Abflug erdulden müssen.

Jetzt aber einigen, rein zufällig bestimmten, Passagieren irgendwelche Testteilnahmen aufzuzwingen

nochmal: Es wird ja nichts aufgezwungen. Ja, ein paar wenige vorhandene Bucher werden sich jetzt mit einer Änderung konfrontiert sehen. Und im Zweifelsfall, wenn man auf das eine keine Lust hat, aber auf die Alternative "andere Flugzeiten" auch nicht, ist das ärgerlich. Aber ein Ärgernis, mit dem jeder, der heute einen Flug bucht, rechnen muss.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Alle auf den betreffenden Flügen gebuchten Fluggäste werden vor Abflug noch einmal via Preflight E-Mail und im Rahmen der Check-in Einladung über die verpflichtenden Tests informiert (sofern nicht die Lufthansa-IT wieder einmal "Probleme" hat...)
 
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bluesaturn

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27.05.2014
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Danke. Ich habe dazu auch eine Simulation aus den USA gesehen und die Werbeaussagen der Luftfahrtbranche nicht geglaubt. Trotzdem hat LH damit Werbung gemacht und es als positiv und sicher verkauft.
Wer sagt, dass der Test nicht auch Schwaechen etc aufweist?

Und wenn wir unser Miteinander schon sicher gestalten wollen, warum kann die Bundesregierung dann fuer Gesamtdeutschland keine solchen Tests und Trackingapps verpflichtend einführen, die auch funktionieren und niemanden ausschliessen?
Ist klar, was die Lufthansa mit meinen Gesundheitsdaten macht? Habe ich darauf Zugriff, ist das alles transparent?
Ich habe da meine Zweifel. Was sagen denn die Forenanwälte dazu?
 

Anonyma

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16.05.2011
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Nein, dann läuft nichts falsch. Denn wir sind in einer Pandemielage. Und auch ohne grosses Zutun von dir selber kann es sehr schnell passieren dass du zuhause sitzt.

Genau so ist es. Dieses Risiko haben viele tagtäglich in der Arbeit (positiv getesteter Kollege usw.), da nicht jeder Home Office machen kann oder alleine in einem Büro sitzt. Gilt u.a. auch für mich.

Und mit Wohnort Belgien brauche ich seit Mitte August ja für etliche Flüge schon einen negativen Test, sprich: ich war phasenweise 1-2 mal pro Woche beim Test. U.a. deswegen würde ich es als Verbesserung sehen, wenn das irgendwann mal integriert in den Flug wird, und man nicht ein paar Tage vor Flugdatum selber schauen muss, wie man an den Test kommt, dann noch drauf hoffen, dass einem das Labor das Ergebnis rechtzeitig zuschickt usw.

Ok, kann man jetzt diskutieren, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, das auf einem "neuen Flug" zu machen, den man von Anfang an als Testflug verkauft. Vielleicht noch mit der Möglichkeit, dass jeder, der eine andere Buchung für die entsprechende Strecke hat, kostenlos auf den Testflug umbuchen darf. Denn die Kritik daran, dass Paxe, die den Flug bereits gebucht hatten, plötzlich vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sehe ich auch als berechtigt.
 

Travelling_Geek

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17.05.2009
1.846
3
HKG
Hast du eine Textstelle die die Erhebung solcher Gesundheitsdaten von Kunden erlaubt?

Wie sieht es hiermit aus?

Wie es mit der DSGVO aussieht, kannst Du Dir selbst beantworten - indem Du einfach weiterliest nach dem von Dir so vermeintlich treffsicher zitierten Absatz. Meine persönlichen Lieblingsstellen wären hier die Abschnitte "a" sowie "i".
 

rcs

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06.03.2009
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Aufgrund der hier geäußerten Kritik (unter anderem an der Rechtmäßigkeit der Tests) habe ich bei Lufthansa nachgefragt und einige weitere Details zu den angesprochenen Punkten erhalten.

Lufthansa sieht die Möglichkeit zu testen als ein Schlüsselelement, Reisen in Hinblick auf die Corona-Krise wieder zu ermöglichen. Einige Länder beginnen ja bereits, "Tested Corridors" einzuführen - daher hält es Lufthansa für notwendig, sich im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten mit dem Thema zu beschäftigen.

Und um die Hürden für die auf den betreffenden Flügen gebuchten Gäste zwischen München und Hamburg möglichst niedrig zu halten, werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
  • Information möglichst vieler Gäste im Vorfeld, u.a. Preflight-Email 3 Tage vor Abflug, Info über Check-in Notification 23 Stunden vor Abflug, Info nochmals 12 Stunden vor Abflug, Information der Reisebüros und Corporate Customer, outbound calls für spezielle Kunden, wie HON Circle Member sowie Buchungen mit Kleinkindern oder unbegleiteten Minderjährigen
  • Kostenloses Umbuchen für alle Gäste, die sich nicht testen lassen wollen (auch noch kurzfristig am Abflugtag)
  • Umfassende Landing Page mit allem Wissenswerten rund um die "Covid-19 Tested Flights"
    https://www.lufthansa.com/de/de/covid19-tested-flights
  • Umfassende Unterstützung von positiv getesteten Passagieren in Absprache mit Gesundheitsamt zusammen mit Versicherungs-, Hotel- und Mietwagenpartnern
    https://www.lufthansa.com/de/de/tested-flight-care

Verstöße gegen Beförderungspflichten sieht Lufthansa nicht, weil ausreichend Alternativen angeboten werden (z.B. die Flüge LH2062/2063 zwei Stunden später, als auch Umsteigeverbindungen via Frankfurt). Eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden hat nach Aussage von Lufthansa ebenfalls stattgefunden. Da es sich um eine Testphase handelt, sieht Lufthansa im Moment auch kein Bedarf, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu ändern.

Eine Datenverarbeitung oder Erhebung von Gesundheitsdaten, wie sie hier in der Diskussion suggeriert wurde, findet seitens Lufthansa nicht statt. Es findet kein Datenaustausch zum Test oder Testergebnis beziehungsweise zwischen dem Testzentrum und Lufthansa statt. Das Testergebnis wird zum Einsteigen lediglich per Sicht geprüft. Wer sich nicht kostenfrei am Airport durch die Partner-Testzentren der Lufthansa testen lassen möchte, kann dies durch einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf, umgehen.
 

iceradio

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
477
415
Es findet kein Datenaustausch zum Test oder Testergebnis beziehungsweise zwischen dem Testzentrum und Lufthansa statt. Das Testergebnis wird zum Einsteigen lediglich per Sicht geprüft.

Das steht in der PM aber anders:

Erst bei Vorliegen eines negativen Ergebnisses wird die Bordkarte freigeschaltet und der Zutritt zum Flugsteig ermöglicht

Vermutlich ist dazu die Lufthansa-IT sowieso nicht ohne Weiteres in der Lage. Wie das Gatepersonal dutzende Bescheinigungen - auch von Fremdlaboren - prüfen soll, frage ich mich dennoch. Wenn der Prozess Regierungen überzeugen soll, Reiserestriktionen zu erlassen, muss er ja schon zuverlässig sein.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.542
9.831
BRU
Wie das Gatepersonal dutzende Bescheinigungen - auch von Fremdlaboren - prüfen soll, frage ich mich dennoch. Wenn der Prozess Regierungen überzeugen soll, Reiserestriktionen zu erlassen, muss er ja schon zuverlässig sein.

Das kriegen sie auf Flügen in Länder, wo es bereits eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests gibt, doch auch hin.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.899
4.131
Was spräche eigentlich gegen eine Freiwilligkeit? Dann würde man ja sehen, wie hoch die Bereitschaft tatsächlich ist.

Oder hat man Sorge, dass die Akzeptanz so niedrig ist, dass man dann die Abläufe nicht prüfen kann?
 

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.612
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München
Den Test auf freiwilliger Basis hat Austrian ja bereits zwischen Wien und Tegel durchgeführt, mit ca. 25% Quote.

Für die angedaten "Tested Corridors" (die eben dann behördlich 100% Testung und entsprechende Abläufe erfordern) ist eine Wiederholung des Tests auf freiwilliger Basis wohl nicht zielführend. Die Wiederholung eines solchen Probelaufs würde wohl keine Ergebnisse bringen, die man nicht schon hat.
 

bluesaturn

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27.05.2014
3.738
353
Hallo RCS,
Danke, dass Du dort nachgefragt hast.
Und wer kommt fuer diese zusaetzlichen Kosten auf? Werden diese Kosten dann auch alle Ticketpreise und somit auch auf alle Kunden umgelegt?


Verstöße gegen Beförderungspflichten sieht Lufthansa nicht, weil ausreichend Alternativen angeboten werden (z.B. die Flüge LH2062/2063 zwei Stunden später, als auch Umsteigeverbindungen via Frankfurt).
Das wird interessant, wenn man dann 3h spaeter am Zielort ankommt. Waere interessant zu wissen, was das fuer die EU-Verordnung bedeutet.

Eine Datenverarbeitung oder Erhebung von Gesundheitsdaten, wie sie hier in der Diskussion suggeriert wurde, findet seitens Lufthansa nicht statt. Es findet kein Datenaustausch zum Test oder Testergebnis beziehungsweise zwischen dem Testzentrum und Lufthansa statt. Das Testergebnis wird zum Einsteigen lediglich per Sicht geprüft.
Ich bin schon der Meinung, dass an dieser Stelle ein Datenaustausch zwischen den beiden Unternehmen erfolgt.
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.612
4.959
München
Ich kann mir kaum vorstellen, dass Lufthansa hier eine bewusst falsche Angabe zum Datenschutz macht, nur weil der User bluesaturn hier der Meinung ist, es würde doch ein Datenaustausch stattfinden. Die Prüfung des Testergebnisses per Sicht deutet ganz klar auf keinen Datenaustausch hin.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.276
27
ZRH
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300x250
Den Test auf freiwilliger Basis hat Austrian ja bereits zwischen Wien und Tegel durchgeführt, mit ca. 25% Quote.

Für die angedaten "Tested Corridors" (die eben dann behördlich 100% Testung und entsprechende Abläufe erfordern) ist eine Wiederholung des Tests auf freiwilliger Basis wohl nicht zielführend. Die Wiederholung eines solchen Probelaufs würde wohl keine Ergebnisse bringen, die man nicht schon hat.

Ich hoffe die Swiss zieht bald nach. Hier in der Schweiz sind Tests Mangelware und für Geschäftsreisende momentan ein Engpass um ausserschweizerische Kundentermine wahrzunehmen. Ich hoffe mit den Schnelltests gibt's bald flächendeckend solche "tested flights". Ist ja der ähnliche Weg wie der London-NYC Korridor und ich hoffe da lässt man sich nicht zu sehr abhängen