Dann wäre das jetzt ja der geeignete Zeitpunkt, etwas daraus zu lernen - denn die Problematik, wie man mit Umbuchungen umgeht, wird uns denke ich noch mindestens das nächste halbe Jahr sehr regelmäßig erhalten bleiben, da weder Ziele noch Frequenzen in einem Umfang wie vor Corona bestehen bleiben können.
Eine frühzeitige Umbuchung mittels der Kulanzregelung (welche man in der Regel eben nur einmalig nutzen kann) macht nach meiner Meinung genau in einer einzigen Situation Sinn: Wenn man zum gebuchten Zeitpunkt nicht fliegen kann/darf/will und einen anderen Zeitpunkt bereits sicher weiß, an dem man statt dessen fliegen MUSS. Dann kann die Nutzung der Kulanzregelung sinnvoll sein, wenn für den neuen Reisezeitpunkt keine allzu große Tarifdifferenz zu entrichten ist.
In allen anderen Fällen ist man als Fluggast erheblich besser beraten, eine etwaige Flugstreichung abzuwarten.
Bis auf wenige Ausnahmen streichen die Fluggesellschaften spätestens 14 Tage vor Abflug die Verbindungen, um nicht ggf. nach den einschlägigen Fluggastrechten entschädigungspflichtig zu werden. Sollte der betreffende Flug bis 14 Tage vor Abflug noch immer nicht gestrichen sein und folglich mit hoher Wahrscheinlichkeit stattfinden, kann man dann immer noch (entweder regulär oder mit Hilfe der Kulanzregel, falls noch nicht zuvor "verschossen") umbuchen.