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In sehr vielen Fällen dürfte Lufthansa eine Umsteigeverbindung anbieten können, bei denen sie bei Benachrichtung zwischen 14 und 8 Tagen vor Abflug nicht kompensationspflichtig werden dürfen. Erst ab 7 Tagen ist die zeitliche Flexibilität so eng gestrickt, dass man dann auch wirklich in der Breite von Kompensationsforderungen ausgehen kann.mindest-14