M&M Points und Qualifying Points nicht gutgeschrieben?

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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
4.085
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Genau, ich habe mich auf den Fall der selbst organisierten Ersatzbeförderung bezogen.

Und da fällt eben blöderweise das ORC weg, obwohl du ursprünglich für die Meilen die Kohlen auf den Tisch gelegt hast, die auf die Kosten der Ersatzbeförderung angerechnet werden.

Oder mit anderen Worten: die Airline lässt dich schon in Sachen Umbuchung im Regen stehen, du kümmerst dich selbst, gehst in Vorlage und deine Meilen sind futsch.
Ja, aber das ist halt das Pech bei Meilen Runs. All die Regelungen fokussieren sich auf die Transportleistung - die ja auch der Hauptaspekt ist.

Ich verstehe immer noch nicht, was du mit 'die auf die Kosten der Ersatzbeförderung angerechnet werden' meinst. Wenn LH dich umbucht, zahlst du nichts. Wenn du selber buchst, erstattet dir all die noch ausstehende Segmente einer Reise. Da wird nix angerechnet.
 
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Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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Ja, aber das ist halt das Pech bei Meilen Runs. All die Regelungen fokussieren sich auf die Transportleistung - die ja auch der Hauptaspekt ist.

Ich verstehe immer noch nicht, was du mit 'die auf die Kosten der Ersatzbeförderung angerechnet werden' meinst. Wenn LH dich umbucht, zahlst du nichts. Wenn du selber buchst, erstattet dir all die noch ausstehende Segmente einer Reise. Da wird nix angerechnet.
Nehmen wir ein Beispiel:

Der Ursprungsflug kostet 1000 EUR und wird storniert. Die Airline will nicht umbuchen auf die nächste Verbindung (weil Fremdmetall) und bietet irgendwas in zehn Tagen an.

Du hast es eilig, willst nach Hause, buchst selbständig die Ersatzbeförderung für 3000 EUR und kommst rechtzeitig nach Hause.

Später lässt du dir die 1000 EUR erstatten, bekommst das Geld zurück und bist glücklich. Im nächsten (oder im gleichen) Schritt forderst du die Kosten für die Ersatzbeförderung ein. Du bekommst aber nicht 3000 EUR, sondern nur die 2000 EUR Mehrkosten, weil du ja schon die ursprünglichen 1000 EUR zurückbekommen hast. Die wurden angerechnet.

Beim OCR heißt es dann: „Nö, Meilen gibts keine. Sie haben ja ihr Geld zurückbekommen.“
Zurückbekommen hast du das Geld nur bedingt, es wurde ja dazu genutzt, die Summe für die Ersatzbeförderung zu reduzieren.

Wenn man Meilen mit einem finanziellen Wert betrachtet, dann entgeht dir dieser.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
4.085
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Nehmen wir ein Beispiel:

Der Ursprungsflug kostet 1000 EUR und wird storniert. Die Airline will nicht umbuchen auf die nächste Verbindung (weil Fremdmetall) und bietet irgendwas in zehn Tagen an.

Du hast es eilig, willst nach Hause, buchst selbständig die Ersatzbeförderung für 3000 EUR und kommst rechtzeitig nach Hause.

Später lässt du dir die 1000 EUR erstatten, bekommst das Geld zurück und bist glücklich. Im nächsten (oder im gleichen) Schritt forderst du die Kosten für die Ersatzbeförderung ein. Du bekommst aber nicht 3000 EUR, sondern nur die 2000 EUR Mehrkosten, weil du ja schon die ursprünglichen 1000 EUR zurückbekommen hast. Die wurden angerechnet.

Beim OCR heißt es dann: „Nö, Meilen gibts keine. Sie haben ja ihr Geld zurückbekommen.“
Zurückbekommen hast du das Geld nur bedingt, es wurde ja dazu genutzt, die Summe für die Ersatzbeförderung zu reduzieren.

Wenn man Meilen mit einem finanziellen Wert betrachtet, dann entgeht dir dieser.
OK - in dem Szenario, wo du am Ende die Kosten des Ersatzfluges erstattet bekommst, entgehen dir die Meilen. Jetzt folge ich dir.
Meine Aussage bezog sich auf das Szenario 'eigenverantwortlich' - ohne hinterher eine Erstattung zu bekommen.

Aber das geht zurück zum Thema, dass die Meilen nun mal in der allgemeinen Betrachtung kein Kernbestandteil einer Flugleistung sind. Da ist am Ende der Flug/ Transport und dessen Reiseklasse.

Das ist halt das Risiko von Meilen Runs...
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
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Später lässt du dir die 1000 EUR erstatten, bekommst das Geld zurück und bist glücklich.

Das ist schonmal der erste Fehler, denn wenn du eine Erstattung beantragt hast, dann muss die Airline dir gerade keine Ersatzbeförderung anbieten. Du solltest also genau das nicht machen.

Im nächsten (oder im gleichen) Schritt forderst du die Kosten für die Ersatzbeförderung ein. Du bekommst aber nicht 3000 EUR, sondern nur die 2000 EUR Mehrkosten, weil du ja schon die ursprünglichen 1000 EUR zurückbekommen hast. Die wurden angerechnet.

Dann hast du Glück gehabt, denn die Airline hätte auch sagen können "wie du willst noch €2k? Wir haben dir doch die €1k erstattet? Scher dich weg!"

Beim OCR heißt es dann: „Nö, Meilen gibts keine. Sie haben ja ihr Geld zurückbekommen.“
Zurückbekommen hast du das Geld nur bedingt, es wurde ja dazu genutzt, die Summe für die Ersatzbeförderung zu reduzieren.

Wenn man Meilen mit einem finanziellen Wert betrachtet, dann entgeht dir dieser.

Wie sich ORC bei einer solchen Situation verhält weiß ich nicht. Aber "zurückbekommen" hättest du ja nichts, wenn du es richtig gemacht hättest. Sondern die Airline zahlt dir lediglich das zurück, was du ihnen ausgelegt hast (also die €3k für den zusätzlichen Flug).
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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Das ist schonmal der erste Fehler, denn wenn du eine Erstattung beantragt hast, dann muss die Airline dir gerade keine Ersatzbeförderung anbieten. Du solltest also genau das nicht machen.
In dem Beispielsszenario ist es andersrum. Die Airline leistet die geschuldete Ersatzbeförderung nicht, so dass du selber aktiv wirst und einen passenden Flug buchst.

Mit Blick auf ORC stellte sich vielmehr die Frage, ob man die Meilen/Punkte/QP/whatever später vom heimischen Küchentisch aus zuerst anfragt, bevor man storniert und die (Mehr-)Kosten einfordert.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
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In dem Beispielsszenario ist es andersrum. Die Airline leistet die geschuldete Ersatzbeförderung nicht, so dass du selber aktiv wirst und einen passenden Flug buchst.

Trotzdem kannst du die Kosten nur von der Airline zurückfordern wenn du nicht vorher die Buchung stornierst. Denn das Recht auf Ersatzbeförderung (oder die Erstattung der Kosten selbiger) erlischt wenn du das Angebot zum Storno annimmst. "Clevere" Airlines wie Ryanair und Co. bieten daher bei Flugausfällen auch immer nur ein Storno und gehen so auf Dummenfang.

Mit Blick auf ORC stellte sich vielmehr die Frage, ob man die Meilen/Punkte/QP/whatever später vom heimischen Küchentisch aus zuerst anfragt, bevor man storniert und die (Mehr-)Kosten einfordert.

Nie stornieren wenn man die Reise angetreten hat (egal wie und mit welcher Airline). So schwer ist das doch nicht zu verstehen.
 
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Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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Trotzdem kannst du die Kosten nur von der Airline zurückfordern wenn du nicht vorher die Buchung stornierst. Denn das Recht auf Ersatzbeförderung (oder die Erstattung der Kosten selbiger) erlischt wenn du das Angebot zum Storno annimmst. "Clevere" Airlines wie Ryanair und Co. bieten daher bei Flugausfällen auch immer nur ein Storno und gehen so auf Dummenfang.



Nie stornieren wenn man die Reise angetreten hat. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Ich weiß nicht, ob alle Juristen das ähnlich sehen, ich kann dir aber aus wiederholter Praxis versichern, dass ich in allen Fällen die Mehrkosten der Ersatzbeförderung zurückbekommen habe, jeweils unter Anrechnung der Erstattung der nicht genutzten Segmente des ursprünglichen Fluges.

Unabhängig davon, ob ich den refund selbst eingeleitet habe oder nicht.

Die Frage aber bleibt, ob es schlau ist, den OCR anzuschieben, bevor die Abrechnung der Kosten eingeleitet wird.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
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Ich weiß nicht, ob alle Juristen das ähnlich sehen,

So schwer ist das echt nicht. Denk mal drüber nach was passiert wenn du stornierst (also den Beförderungsvertrag widerrufst). Hast du dann noch einen Anspruch auf Leistungserbringung der Gegenseite?

ich kann dir aber aus wiederholter Praxis versichern, dass ich in allen Fällen die Mehrkosten der Ersatzbeförderung zurückbekommen habe, jeweils unter Anrechnung der Erstattung der nicht genutzten Segmente des ursprünglichen Fluges.

Wie gesagt, das ist schön dass das manche Airlines so machen, aber du kannst damit auch ganz schnell baden gehen wenn die Airline keine Lust hat mehr zu zahlen als sie muss. Und völlig unnötig.

Unabhängig davon, ob ich den refund selbst eingeleitet habe oder nicht.

Wenn die Airline das intern so verbucht, dass sie dir einen Teil der Kosten zurück erstattet und den Rest über ein Storno abwickelt, dann ist das so. Wichtig ist was du gegenüber der Airline kommunizierst. LH und BA z.B. machen das nicht so - wenn da ein Flug ausfällt bekommst du nicht die Flugkosten zurück, sondern in einem Gesamtbetrag die Kosten der Ersatzbeförderung.

Die Frage aber bleibt, ob es schlau ist, den OCR anzuschieben, bevor die Abrechnung der Kosten eingeleitet wird.

Zuerst Erstattung der Kosten der Ersatzbeförderung beantragen, dann ORC beantragen. Ob es Letzteres gibt, kommt sicherlich auf die Airline an, denn einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht.
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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Wenn die Airline das intern so verbucht, dass sie dir einen Teil der Kosten zurück erstattet und den Rest über ein Storno abwickelt, dann ist das so. Wichtig ist was du gegenüber der Airline kommunizierst. LH und BA z.B. machen das nicht so - wenn da ein Flug ausfällt bekommst du nicht die Flugkosten zurück, sondern in einem Gesamtbetrag die Kosten der Ersatzbeförderung.
Wir sollten diese OT-Thematik nicht weiter vertiefen. Du musst mir nicht glauben, aber ich kann dir aus mehrfacher Erfahrung sagen, dass LH, SN und OS die Erstattung der nicht genutzten Segmente und die Mehrkosten der Ersatzbeförderung durchaus getrennt berechnet und überwiesen haben.
 
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