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Hab beute anläßlich des priceless hacks die neue Karte bekommen - mit selber Nummer, selber Gültigkeit, selber CVC und (angeblich) selber PIN wie die Alte. Muss ich das verstehen?
Wollte den Beitrag eigentlich hier reinschreiben, daher ggf. doppelt:
Hab mal den HPI Identity Leak Checker genutzt und diese Antwort ausgespuckt bekommen. Sollte man die Karte nun am besten austauschen lassen oder ist es eher unnötig?
Hab beute anläßlich des priceless hacks die neue Karte bekommen - mit selber Nummer, selber Gültigkeit, selber CVC und (angeblich) selber PIN wie die Alte. Muss ich das verstehen?
Wollte gerade an einem ATM auf Sizilien Geld mit der Advanzia abheben. Am Ende hieß es dann, ob ich damit einverstanden bin, wenn mir 3,95€ berechnet werden.
Habe abgelehnt, da mir einmal 3,95€ berechnet wurden obwohl nichts erwähnt wurde.
Überall kann man quasi mit der Advanzia nicht gratis abheben?
... das direkte Kundenentgelt, dassnur noch bei der Santander 1 Plus
erstattet wird.
Natürlich nicht, zum einen bezahlt man anders als für Einkäufe schon ab dem Tag der Abhebung Zinsen in Höhe von 17,90% p.a. und zum anderen sind die dir angezeigten 3,95€ das direkte Kundenentgelt, dass nur noch bei der Santander 1 Plus erstattet wird. Darauf hat die kartenausgebende Bank keinen Einfluss.
Wenn man das Geld zeitnah überweisen kann ist es zumindest im Fremdwährungs-Ausland trotzdem günstiger Geld mit der Advanzia abzuheben als mit den meisten V-Pay- oder Maestro-Karten von öffentlich-rechtlichen oder genossenschaftlichen Filialbanken, sofern man keine günstigeres Kartenprodukt zur Verfügung hat. Wirklich kostenlos waren Bargeldverfügungen mit der Advanzia aber noch nie, abgesehen von Sonderfällen wie Curve ohne MCC.
Wenn die Advanzia die bzw. eine der Karteist, die du hinterlegt hast, würde ich sie auf jeden Fall austauschen lassen.
Genau so ist es. Ich habe diesbezüglich sogar extra nochmal bei Mastercard nachgefragt und die meinten, die Banken wurden informiert und könnten selbst entscheiden, ob sie die betroffenen Karten austauschen, was Advanzia scheinbar nicht für nötig erachtet. Insofern ist da mein Gewissen auch rein, wenn ich keine neue Karte bestelle.darf man als Konsument nicht davon ausgehen, dass Mastercard (die müssten es ja am besten wissen) die kartenausgebenden Banken entsprechend kontaktiert und die erforderlichen Schritte veranlasst? Oder umgekehrt, dass wenn nichts passiert, auch nichts notwendig ist, weil MC kein Risiko erkennen kann?
§ 675l Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente
(1) [...] Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. [...]
§ 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments
[...]
(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn der Zahler
[...]
2.
den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung
a)
einer oder mehrerer Pflichten gemäß § 675l Absatz 1 [...].
[...]
(5) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 ist der Zahler nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Nutzung eines nach der Anzeige gemäß § 675l Absatz 1 Satz 2 verwendeten Zahlungsinstruments entstanden sind. [...]
Ja, das ist eindeutig. Die Karte wurde weder verloren, noch gestohlen, noch wurde sie bislang missbräuchlich verwendet oder nicht autorisiert genutzt. Somit ist (noch) keine Anzeige erforderlich.Ich würde den Verlust auf jeden Fall anzeigen, das BGB ist in diesem Fall eindeutig. Siehe dazu §§675l und 675v:
Es gab aber keinen Missbrauch der Kartendaten, den man irgendwem anzeigen müsste. Allein die Tatsache, dass die Kartennummer irgendwem bekannt sein könnte, kann wohl kaum als missbräuchliche Nutzung gewertet werden, schließlich kann die theoretisch auch jeder erraten.Nach §1 Abs. 20 ZAG ist ein Zahlungsinstrument "[...] ist jedes personalisierte Instrument oder Verfahren, dessen Verwendung zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und das zur Erteilung eines Zahlungsauftrags verwendet wird." Neben der physischen Karte schließt dies die Kreditkartennummer, Ablaufdatum und CVC ein.
Nein, aber einen Verlust bzw. Diebstahl.Es gab aber keinen Missbrauch der Kartendaten, den man irgendwem anzeigen müsste. Allein die Tatsache, dass die Kartennummer irgendwem bekannt sein könnte, kann wohl kaum als missbräuchliche Nutzung gewertet werden, schließlich kann die theoretisch auch jeder erraten.
Nein, aber einen Verlust bzw. Diebstahl.
Diebstahl liegt vor, wenn eine "bewegliche Sache" weggenommen wird (§ 242 StGB). "Bewegliche Sachen" sind "körperliche Gegenstände, die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind". Eine Kreditkartennummer ist kein körperlicher Gegenstand, somit liegt kein Diebstahl vor.
Verloren wurde sie auch nicht, denn ich habe sie ja noch.
... und bei denizen (automatisch)
Ausspähen von Daten gibt es, das heißt auch genau so (§ 202a StGB) und ist damit kein "Diebstahl", erfüllt also die Voraussetzungen von § 675l BGB nicht.Das mag ja sein, vielleicht gibt es ja auch was, was dem gleichzusetzen ist, "Ausspähung von Daten" oder so, müsste man einen Juristen fragen.
Ich kapiere echt nicht, um was hier ständig diskutiert wird. "Die Bank haftet ja...", " "Beweisen muss es die Gegenseite...", "wenn MC die Karte nicht austauscht, ist es nicht mein Problem..."," ohne CVC kann man mit den Daten nichts anfangen...".
Stimmt, wenn man geil auf Ärger ist und viel zuviel Zeit hat, dann ist es kein Problem...
Ich gehe dem Aufwand lieber gleich aus dem Weg, habe von mir aus neue Karten bestellt.
"...auf eigene Faust all seine Karten auszutauschen" wolltest du sagen? Da muss ich dir recht geben.Stimmt, wenn man geil auf Ärger ist und viel zuviel Zeit hat, dann ist es kein Problem...
Macht was ihr wollt.Warum soll ich mir diesen Stress machen, wenn Mastercard mir explizit sagt, ich müsse die Karten nicht auf eigene Faust sperren lassen?
Tja, wenn die Jungs in Luxemburg dabei genauso entspannt sind wie bei der Entscheidung, wem sie alles eine Karte in die Hand drücken ist es ja gut...Welcher Aufwand? Advanzia schickt mir jeden Monat eine Rechnung. Wenn dort unbefugte Abbuchungen auftauchen, bezahle ich den entsprechenden Teil einfach nicht. Den Aufwand hat dann Advanzia. Da ist es doch für mich wesentlich mehr Aufwand, eine neue Karte zu beantragen.
Wie kommst du darauf, dass Mastercard 3 Tage überhaupt nicht reagiert hat?Ich darf aber dran erinnern, dass der Laden allein 3 Tage gebraucht hat um überhaupt mal zu reagieren.
Etwas anderes würde voraussetzen, dass Mastercard die Banken überhaupt dazu zwingen kann, die Karten auszutauschen. Was sollte die Rechtsgrundlage für einen solchen Zwang sein?Und zudem drücken sie jetzt auch noch die Entscheidung an die Partnerbanken ab, ob die Karten getauscht werden sollen.
Das sollte man meinen...Wie kommst du darauf, dass Mastercard 3 Tage überhaupt nicht reagiert hat?
Es wurde bereits nach ca. 2,5 Tagen eine E-Mail an alle Kunden verschickt. Davor wurde der Vorfall bereits an die zuständigen Behörden und an die kartenherausgebenden Institute gemeldet. Bevor dies geschehen konnte, musste der Vorfall ja wohl auch erst einmal untersucht werden.
Sofortige Info, dass ein Datenklau stattgefunden hat und man den Umgang prüft.Welche Reaktion wäre denn deiner Meinung angemessen gewesen?
Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Die Info von MasterCard enthält keine Handlungsempfehlung. Für eine solche braucht es keine Rechtsgrundlage.Etwas anderes würde voraussetzen, dass Mastercard die Banken überhaupt dazu zwingen kann, die Karten auszutauschen. Was sollte die Rechtsgrundlage für einen solchen Zwang sein?