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Mastercard Gold von Advanzia

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PMc

Erfahrenes Mitglied
12.07.2015
307
0
FRA
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Hab beute anläßlich des priceless hacks die neue Karte bekommen - mit selber Nummer, selber Gültigkeit, selber CVC und (angeblich) selber PIN wie die Alte. Muss ich das verstehen?
 

simonks257

Erfahrenes Mitglied
15.10.2018
687
27
MUC München
Wollte gerade an einem ATM auf Sizilien Geld mit der Advanzia abheben. Am Ende hieß es dann, ob ich damit einverstanden bin, wenn mir 3,95€ berechnet werden.
Habe abgelehnt, da mir einmal 3,95€ berechnet wurden obwohl nichts erwähnt wurde.
Überall kann man quasi mit der Advanzia nicht gratis abheben?
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.320
338
emv.smart-upstart.de
Nach dem Priceless-Desaster bei Mastercard habe ich von Advanzia eine Karte mit neuer Nummer bekommen.

Laut Aussage des Telefonsupports hätte sich die PIN nicht geändert - diese Aussage stellte sich als falsch heraus.

Nun also auf die neue PIN warten.
 

justAnotherUser

Erfahrenes Mitglied
15.07.2019
509
39
DUS
Wollte den Beitrag eigentlich hier reinschreiben, daher ggf. doppelt:

Hab mal den HPI Identity Leak Checker genutzt und diese Antwort ausgespuckt bekommen. Sollte man die Karte nun am besten austauschen lassen oder ist es eher unnötig?

Wenn die Advanzia die bzw. eine der Karte(n) ist, die du hinterlegt hast, würde ich sie auf jeden Fall austauschen lassen.



Hab beute anläßlich des priceless hacks die neue Karte bekommen - mit selber Nummer, selber Gültigkeit, selber CVC und (angeblich) selber PIN wie die Alte. Muss ich das verstehen?

Ich würde sicherheitshalber anrufen und um Austausch der Karte (inkl. neuer Nummer) bitten. Vermutlich hat der Mitarbeiter, der bei dir den Austausch veranlasst hat, den falschen Austausch-Prozess angestoßen. Da alle Daten identisch sind, tippe ich auf "defekt".


Wollte gerade an einem ATM auf Sizilien Geld mit der Advanzia abheben. Am Ende hieß es dann, ob ich damit einverstanden bin, wenn mir 3,95€ berechnet werden.
Habe abgelehnt, da mir einmal 3,95€ berechnet wurden obwohl nichts erwähnt wurde.
Überall kann man quasi mit der Advanzia nicht gratis abheben?

Natürlich nicht, zum einen bezahlt man anders als für Einkäufe schon ab dem Tag der Abhebung Zinsen in Höhe von 17,90% p.a. und zum anderen sind die dir angezeigten 3,95€ das direkte Kundenentgelt, dass nur noch bei der Santander 1 Plus erstattet wird. Darauf hat die kartenausgebende Bank keinen Einfluss.
Wenn man das Geld zeitnah überweisen kann ist es zumindest im Fremdwährungs-Ausland trotzdem günstiger Geld mit der Advanzia abzuheben als mit den meisten V-Pay- oder Maestro-Karten von öffentlich-rechtlichen oder genossenschaftlichen Filialbanken, sofern man keine günstigeres Kartenprodukt zur Verfügung hat. Wirklich kostenlos waren Bargeldverfügungen mit der Advanzia aber noch nie, abgesehen von Sonderfällen wie Curve ohne MCC.
 
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simonks257

Erfahrenes Mitglied
15.10.2018
687
27
MUC München
Natürlich nicht, zum einen bezahlt man anders als für Einkäufe schon ab dem Tag der Abhebung Zinsen in Höhe von 17,90% p.a. und zum anderen sind die dir angezeigten 3,95€ das direkte Kundenentgelt, dass nur noch bei der Santander 1 Plus erstattet wird. Darauf hat die kartenausgebende Bank keinen Einfluss.
Wenn man das Geld zeitnah überweisen kann ist es zumindest im Fremdwährungs-Ausland trotzdem günstiger Geld mit der Advanzia abzuheben als mit den meisten V-Pay- oder Maestro-Karten von öffentlich-rechtlichen oder genossenschaftlichen Filialbanken, sofern man keine günstigeres Kartenprodukt zur Verfügung hat. Wirklich kostenlos waren Bargeldverfügungen mit der Advanzia aber noch nie, abgesehen von Sonderfällen wie Curve ohne MCC.

Hat mich nur etwas verwundert, da ich in Frankreich nie ewtas zahlen musste & auch nichts angezeigt wurde.
Naja, vielleicht habe ich genau diese Automaten verwendet, die sowieso keine Gebühren berechnen...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.764
5.061
Wenn die Advanzia die bzw. eine der Karte(n) ist, die du hinterlegt hast, würde ich sie auf jeden Fall austauschen lassen.

darf man als Konsument nicht davon ausgehen, dass Mastercard (die müssten es ja am besten wissen) die kartenausgebenden Banken entsprechend kontaktiert und die erforderlichen Schritte veranlasst? Oder umgekehrt, dass wenn nichts passiert, auch nichts notwendig ist, weil MC kein Risiko erkennen kann?
 

Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
5
darf man als Konsument nicht davon ausgehen, dass Mastercard (die müssten es ja am besten wissen) die kartenausgebenden Banken entsprechend kontaktiert und die erforderlichen Schritte veranlasst? Oder umgekehrt, dass wenn nichts passiert, auch nichts notwendig ist, weil MC kein Risiko erkennen kann?
Genau so ist es. Ich habe diesbezüglich sogar extra nochmal bei Mastercard nachgefragt und die meinten, die Banken wurden informiert und könnten selbst entscheiden, ob sie die betroffenen Karten austauschen, was Advanzia scheinbar nicht für nötig erachtet. Insofern ist da mein Gewissen auch rein, wenn ich keine neue Karte bestelle.
 

justAnotherUser

Erfahrenes Mitglied
15.07.2019
509
39
DUS
Ich würde den Verlust auf jeden Fall anzeigen, das BGB ist in diesem Fall eindeutig. Siehe dazu §§675l und 675v:

§ 675l Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente

(1) [...] Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsinstruments unverzüglich anzuzeigen, nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat. [...]

§ 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments

[...]

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist der Zahler seinem Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn der Zahler
[...]
2.
den Schaden herbeigeführt hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung
a)
einer oder mehrerer Pflichten gemäß § 675l Absatz 1 [...].

[...]

(5) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 ist der Zahler nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Nutzung eines nach der Anzeige gemäß § 675l Absatz 1 Satz 2 verwendeten Zahlungsinstruments entstanden sind. [...]
 

andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
169
41
Ich würde den Verlust auf jeden Fall anzeigen, das BGB ist in diesem Fall eindeutig. Siehe dazu §§675l und 675v:
Ja, das ist eindeutig. Die Karte wurde weder verloren, noch gestohlen, noch wurde sie bislang missbräuchlich verwendet oder nicht autorisiert genutzt. Somit ist (noch) keine Anzeige erforderlich.
 

justAnotherUser

Erfahrenes Mitglied
15.07.2019
509
39
DUS
Nach §1 Abs. 20 ZAG ist ein Zahlungsinstrument "[...] ist jedes personalisierte Instrument oder Verfahren, dessen Verwendung zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und das zur Erteilung eines Zahlungsauftrags verwendet wird." Neben der physischen Karte schließt dies die Kreditkartennummer, Ablaufdatum und CVC ein.
 
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Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
5
Nach §1 Abs. 20 ZAG ist ein Zahlungsinstrument "[...] ist jedes personalisierte Instrument oder Verfahren, dessen Verwendung zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und das zur Erteilung eines Zahlungsauftrags verwendet wird." Neben der physischen Karte schließt dies die Kreditkartennummer, Ablaufdatum und CVC ein.
Es gab aber keinen Missbrauch der Kartendaten, den man irgendwem anzeigen müsste. Allein die Tatsache, dass die Kartennummer irgendwem bekannt sein könnte, kann wohl kaum als missbräuchliche Nutzung gewertet werden, schließlich kann die theoretisch auch jeder erraten.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Es gab aber keinen Missbrauch der Kartendaten, den man irgendwem anzeigen müsste. Allein die Tatsache, dass die Kartennummer irgendwem bekannt sein könnte, kann wohl kaum als missbräuchliche Nutzung gewertet werden, schließlich kann die theoretisch auch jeder erraten.
Nein, aber einen Verlust bzw. Diebstahl.
Ich kapiere echt nicht, um was hier ständig diskutiert wird. "Die Bank haftet ja...", " "Beweisen muss es die Gegenseite...", "wenn MC die Karte nicht austauscht, ist es nicht mein Problem..."," ohne CVC kann man mit den Daten nichts anfangen...".
Stimmt, wenn man geil auf Ärger ist und viel zuviel Zeit hat, dann ist es kein Problem...
Ich gehe dem Aufwand lieber gleich aus dem Weg, habe von mir aus neue Karten bestellt.
Meine Kartenherausgeber haben null Probleme gemacht und gekostet hat es auch nichts.
Und selbst wenn....
 

andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
169
41
Nein, aber einen Verlust bzw. Diebstahl.

Diebstahl liegt vor, wenn eine "bewegliche Sache" weggenommen wird (§ 242 StGB). "Bewegliche Sachen" sind "körperliche Gegenstände, die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind". Eine Kreditkartennummer ist kein körperlicher Gegenstand, somit liegt kein Diebstahl vor.

Verloren wurde sie auch nicht, denn ich habe sie ja noch.
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Diebstahl liegt vor, wenn eine "bewegliche Sache" weggenommen wird (§ 242 StGB). "Bewegliche Sachen" sind "körperliche Gegenstände, die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind". Eine Kreditkartennummer ist kein körperlicher Gegenstand, somit liegt kein Diebstahl vor.

Verloren wurde sie auch nicht, denn ich habe sie ja noch.

Das mag ja sein, vielleicht gibt es ja auch was, was dem gleichzusetzen ist, "Ausspähung von Daten" oder so, müsste man einen Juristen fragen.
Das ist ja aber genau das was ich meine: Das hier ist eine Diskussion darüber, wie man sich selbst das Leben schwer macht. Fehlt mir komplett das Verständnis.

Gibt es dann den Begriff "Datendiebstahl" im juristischen Sinne überhaupt?
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
2.906
1.314
Da kann ich ja froh sein. Ich habe meine Mastercards nie für "priceless" registriert. Ich habe nie teilgenommen. Somit eine Menge Ärger erspart!
 

andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
169
41
Das mag ja sein, vielleicht gibt es ja auch was, was dem gleichzusetzen ist, "Ausspähung von Daten" oder so, müsste man einen Juristen fragen.
Ausspähen von Daten gibt es, das heißt auch genau so (§ 202a StGB) und ist damit kein "Diebstahl", erfüllt also die Voraussetzungen von § 675l BGB nicht.

Ganz davon abgesehen verlangt § 675l die Anzeige auch nur, wenn man Kenntnis erlangt hat, dass das Zahlungsinstrument tatsächlich verloren, gestohlen, etc. wurde. Davon habe ich keine Kenntnis. In der E-Mail, die ich von Mastercard erhalten habe, heißt es nur "möglicherweise Ihre Zahlungskartennummer".

Ich kapiere echt nicht, um was hier ständig diskutiert wird. "Die Bank haftet ja...", " "Beweisen muss es die Gegenseite...", "wenn MC die Karte nicht austauscht, ist es nicht mein Problem..."," ohne CVC kann man mit den Daten nichts anfangen...".
Stimmt, wenn man geil auf Ärger ist und viel zuviel Zeit hat, dann ist es kein Problem...
Ich gehe dem Aufwand lieber gleich aus dem Weg, habe von mir aus neue Karten bestellt.

Welcher Aufwand? Advanzia schickt mir jeden Monat eine Rechnung. Wenn dort unbefugte Abbuchungen auftauchen, bezahle ich den entsprechenden Teil einfach nicht. Den Aufwand hat dann Advanzia. Da ist es doch für mich wesentlich mehr Aufwand, eine neue Karte zu beantragen.
 
I

IsaK

Guest
Naja es kommt darauf an welches Kreditinstitut du nutzt. Ich bin mit der DKB Visa bisher ganz gut gefahren.. Hier kann ich kostenlos Bargeld abheben auch außerhalb von Europa.
 

Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
5
Stimmt, wenn man geil auf Ärger ist und viel zuviel Zeit hat, dann ist es kein Problem...
"...auf eigene Faust all seine Karten auszutauschen" wolltest du sagen? Da muss ich dir recht geben.
Ich habe meine Advanzia bei diversen Online-Diensten hinterlegt, wo ich die Daten überall manuell ändern müsste. Von dem Prozess, die Karte sperren zu lassen und evtl. noch telefonisch aktivieren zu müssen, mal ganz abgesehen.
Warum soll ich mir diesen Stress machen, wenn Mastercard mir explizit sagt, ich müsse die Karten nicht auf eigene Faust sperren lassen?
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Warum soll ich mir diesen Stress machen, wenn Mastercard mir explizit sagt, ich müsse die Karten nicht auf eigene Faust sperren lassen?
Macht was ihr wollt.
Ich darf aber dran erinnern, dass der Laden allein 3 Tage gebraucht hat um überhaupt mal zu reagieren.
Und zudem drücken sie jetzt auch noch die Entscheidung an die Partnerbanken ab, ob die Karten getauscht werden sollen. Das müsste MC doch am besten wissen!
Wenn man im Forum liest, könnte man meinen, MC wird nichts mehr geglaubt. Aber wenn's mit der eigenen Bequemlichkeit konform geht, scheint es dann doch noch zu passen.
Wie gesagt, macht was ihr wollt, ich habe meine Karten sofort kostenlos tauschen lassen.
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Welcher Aufwand? Advanzia schickt mir jeden Monat eine Rechnung. Wenn dort unbefugte Abbuchungen auftauchen, bezahle ich den entsprechenden Teil einfach nicht. Den Aufwand hat dann Advanzia. Da ist es doch für mich wesentlich mehr Aufwand, eine neue Karte zu beantragen.
Tja, wenn die Jungs in Luxemburg dabei genauso entspannt sind wie bei der Entscheidung, wem sie alles eine Karte in die Hand drücken ist es ja gut...
Wenn es mal so weit ist und dein einziger Stress dann ist, die Dankeskarte der Advanzia aus dem Briefkasten zu angeln, lass es mich wissen. Dann bestelle ich mir auch eine.
Sei mir aber nicht böse, dass ich das bis dahin erstmal nicht glaube.
 

andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
169
41
Ich darf aber dran erinnern, dass der Laden allein 3 Tage gebraucht hat um überhaupt mal zu reagieren.
Wie kommst du darauf, dass Mastercard 3 Tage überhaupt nicht reagiert hat?

Es wurde bereits nach ca. 2,5 Tagen eine E-Mail an alle Kunden verschickt. Davor wurde der Vorfall bereits an die zuständigen Behörden und an die kartenherausgebenden Institute gemeldet. Bevor dies geschehen konnte, musste der Vorfall ja wohl auch erst einmal untersucht werden.

Welche Reaktion wäre denn deiner Meinung angemessen gewesen?

Und zudem drücken sie jetzt auch noch die Entscheidung an die Partnerbanken ab, ob die Karten getauscht werden sollen.
Etwas anderes würde voraussetzen, dass Mastercard die Banken überhaupt dazu zwingen kann, die Karten auszutauschen. Was sollte die Rechtsgrundlage für einen solchen Zwang sein?
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
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Wie kommst du darauf, dass Mastercard 3 Tage überhaupt nicht reagiert hat?

Es wurde bereits nach ca. 2,5 Tagen eine E-Mail an alle Kunden verschickt. Davor wurde der Vorfall bereits an die zuständigen Behörden und an die kartenherausgebenden Institute gemeldet. Bevor dies geschehen konnte, musste der Vorfall ja wohl auch erst einmal untersucht werden.
Das sollte man meinen...
Ich werde dich nicht nach einem Beleg fragen, weil du es nicht belegen können wirst.
Die Info an die Banken erfolgte erst nach auftauchen der 2. Liste mit den vollständigen Nummern.
Glaub es oder lass es bleiben, ich werde dazu nichts mehr sagen.
Welche Reaktion wäre denn deiner Meinung angemessen gewesen?
Sofortige Info, dass ein Datenklau stattgefunden hat und man den Umgang prüft.

Etwas anderes würde voraussetzen, dass Mastercard die Banken überhaupt dazu zwingen kann, die Karten auszutauschen. Was sollte die Rechtsgrundlage für einen solchen Zwang sein?
Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Die Info von MasterCard enthält keine Handlungsempfehlung. Für eine solche braucht es keine Rechtsgrundlage.