Meint ihr Preisfehler geht durch?

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
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Ebenso müsste man jedliche Sonderangebote und "Rausschmeisspreise" bei diversen Klamotten oder Möbelhändlern alle in Frage stellen. Oder Last Minute Schnapper etc...
Im stationären Handel kommt der Kaufvertrag erst an der Kasse zustande, daher kann es Auszeichnungsfehler geben, und der Händler kann dir an der Kasse sagen das er den Vertrag zu den Konditionen nicht annimmt. Ist bei online Händlern ähnlich.

In der Sache kann der Hotelbetreiber auch auf Booking verweisen da diese die Buchung bestätigt haben und nicht das Hotel, und was ich schon mit Booking erlebt habe lässt mich alles glauben. Eine Bestäigung von Booking war bei mir schon mehrfach bei Check In einfach nicht vorhanden.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
In der Sache kann der Hotelbetreiber auch auf Booking verweisen da diese die Buchung bestätigt haben und nicht das Hotel, und was ich schon mit Booking erlebt habe lässt mich alles glauben. Eine Bestäigung von Booking war bei mir schon mehrfach bei Check In einfach nicht vorhanden.

Genau, das Hotel kann sich juristisch damit herauswinden, dass der Vermittler einen Fehler begangen hat.

Man müsste dann in den Niederlanden klagen.
Booking.com B.V.
Herengracht 597
1017 CE
Niederlande


Pflegt nicht das Hotel die Preise?

Kannst Du das im Streitfall vor Gericht nachweisen?
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
991
1.208
HAM
www.hdz.hamburg
Im stationären Handel kommt der Kaufvertrag erst an der Kasse zustande, daher kann es Auszeichnungsfehler geben, und der Händler kann dir an der Kasse sagen das er den Vertrag zu den Konditionen nicht annimmt. Ist bei online Händlern ähnlich.

In der Sache kann der Hotelbetreiber auch auf Booking verweisen da diese die Buchung bestätigt haben und nicht das Hotel, und was ich schon mit Booking erlebt habe lässt mich alles glauben. Eine Bestäigung von Booking war bei mir schon mehrfach bei Check In einfach nicht vorhanden.

Genau, wie oft stand ich schon an der kasse und hab ein Preis reklamiert der günstiger am regal stand, manchmal wurde der preis angepasst und manchmal nicht und nur das alte Preisschild entfernt.

Die Aussage von manchen hier, gebucht ist gebucht, halte ich für unrealistisch. Preisfehler sind immer möglich und können noch vorm CI geltend gemacht.
Und wie soll das in der Praxis aussehen?
Ich stehe mit meiner Begleitung am Samstag Nachmittag vorm CI im Luxushotel und verlange meine Suite, Hotel sagt nö, wenden sie sich an Booking, da ist der Vertrag geschlossen worden.
Booking sagt dann irgendwann, sie bekommen das Geld zurück, war ein Fehler.

wo und wie soll ich denn da etwas einklagen und wer macht denn den Aufwand und bezahlt Anwalts-Gerichtskosten.
Ist ja doch etwas Lebensfremd
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Ich stehe mit meiner Begleitung am Samstag Nachmittag vorm CI im Luxushotel und verlange meine Suite, Hotel sagt nö, wenden sie sich an Booking, da ist der Vertrag geschlossen worden.
Booking sagt dann irgendwann, sie bekommen das Geld zurück, war ein Fehler.
Das wird ein nettes Pingpong-Spiel.

Laut TE:
der Betrag vom Hotel über meine Kreditkarte eingezogen,

d.h. booking.com wird den Gast wieder zurück zum Hotel schicken. booking.com wird hier kein Geld erstatten.

Und es mag Hotels geben, die dann ein NO SHOW behaupten.

Wobei man in dem Fall bei einem Hotel in Deutschland gerichtlich sehr gute Chancen hat, das Geld zurückzuerhalten.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.517
Genau, das Hotel kann sich juristisch damit herauswinden, dass der Vermittler einen Fehler begangen hat.

Man müsste dann in den Niederlanden klagen.
Booking.com B.V.
Herengracht 597
1017 CE
Niederlande




Kannst Du das im Streitfall vor Gericht nachweisen?

Das wird ein nettes Pingpong-Spiel.

Laut TE:


d.h. booking.com wird den Gast wieder zurück zum Hotel schicken. booking.com wird hier kein Geld erstatten.

Und es mag Hotels geben, die dann ein NO SHOW behaupten.

Wobei man in dem Fall bei einem Hotel in Deutschland gerichtlich sehr gute Chancen hat, das Geld zurückzuerhalten.

Ja was denn nun?
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.145
3.061
Z´Sdugärd
Im stationären Handel kommt der Kaufvertrag erst an der Kasse zustande, daher kann es Auszeichnungsfehler geben, und der Händler kann dir an der Kasse sagen das er den Vertrag zu den Konditionen nicht annimmt. Ist bei online Händlern ähnlich.

Ähnlich, aber nicht gleich. Bekommst das ganze BESTÄTIGT kommt ein Kaufvertrag zu stande. Und so isses hier ja auch.

In der Sache kann der Hotelbetreiber auch auf Booking verweisen da diese die Buchung bestätigt haben und nicht das Hotel, und was ich schon mit Booking erlebt habe lässt mich alles glauben. Eine Bestäigung von Booking war bei mir schon mehrfach bei Check In einfach nicht vorhanden.

Ja, das mit der Reservierung hatte ich in der Tat auch. ABER ich bekomm immer sehr oft auf eine Bestätigung des Hotels. Mag aber ggf an meinen "Extrawünschen" liegen wie ein Parkplatz bzw eben ein sehr später/früher Checkin.

Aber wir sind uns einig, dass es im Zweifelsfall heist "Sorry, gibt nix". Den Rest kann man sich einklagen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.145
3.061
Z´Sdugärd
Ist ja doch etwas Lebensfremd
Passt doch VOLLES Brett hier rein. Wo man klagt nur weil man den Flug verpast hat um soch vorher noch n Nespresso zu ziehen.

Aber im Ernst: Bei 12.000€ kann man sich das ganze schonmal überlegen. Ich persönlich finde es ein absolutes NoGo wenn man einfach zu blöd ist etwas gescheit auszuzeichnen. Was passiert den andersrum?

Um bei dem Beispiel vom falsch ausgezeichnetem Supermaktgedöns zu bleiben....der lokale Supermarkt bietet einen lokalen Kaffee an. Dieser kost mit 250gr/8€ auch n bissle was. Mitlerweile kost er 250gr/88€ und nennt sich "Biopastinake". Ist seit fast 1Jahr eben falsch ausgezeichnet. ICH weiss das, und leg den immer als erstes hin und sag dann "Kann ja wohl nicht sein"...will ich garnicht wissen, wer da schonmal massivst draufgelegt hat.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Zwei Baustellen:

1) Erstattung

Den bereits bezahlten Preis muss das Hotel erstatten, wenn das Hotel den Check-in verweigert. Warum? Das Hotel hat ja den Preis eingezogen.

2) Schadensersatz

Wenn der Gast nunmehr den Differenzpreis bezahlt, um in das gebuchte Zimmer zu kommen ODER eine gleichwertige Alternative woanders bucht -> das Hotel könnte sich bei der Forderung der Rückzahlung des Differenzpreises herauswinden und behaupten, dass der Fehler beim Vermittler lag.
Den Schadensersatz müsste man dann in den Niederlanden bei booking.com durchsetzen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber im Ernst: Bei 12.000€ kann man sich das ganze schonmal überlegen. Ich persönlich finde es ein absolutes NoGo wenn man einfach zu blöd ist etwas gescheit auszuzeichnen. Was passiert den andersrum?
Wie bereits mehrfach in diesem Thread beschrieben wurde -> Unter der Hand sagen Dir die Hotels, wieso solche Fehler passieren. booking.com ist für das Hotel einfach zu kompliziert zu bedienen. In meinen Augen geschehen diese Fehler regelmäßig ohne böse Absicht der Hotels.

Und das ist auch der Grund, warum ich nur ungern bei booking.com Hotelbuchungen durchführen würde. Die Fehler tauchen nicht nur bei Preisen, sondern auch bei Stornierungsoptionen auf.
Bei Hotels im Ausland bleibt man als Gast im Zweifelsfall auf einem riesigen Schaden sitzen, wenn das Hotel nach einer "kostenfreien" Stornierung trotzdem das Geld behält. Dieses Geld wurde dann mit 3DS2 bezahlt, d.h. der Kartenausgeber wird den Gast auch abblitzen lassen.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Aber im Ernst: Bei 12.000€ kann man sich das ganze schonmal überlegen. Ich persönlich finde es ein absolutes NoGo wenn man einfach zu blöd ist etwas gescheit auszuzeichnen. Was passiert den andersrum?

Kann auch ein Fehler von Bcom gewesen sein, das Thema hatten wir aber auch schon öfter im VFT, bspw.





Edith sieht gerade, dass der OP seit Dienstagnachmittag eh kein Interesse mehr an seiner Frage und weiteren Antworten hat ;) das VFT diskutiert sich um Kopf und Kragen, während der OP über alle Berge ist.

@doc7austin2 langsam solltest du wissen, dass mir deine Empfehlungen egal sind ;)
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
1) Erstattung

Den bereits bezahlten Preis muss das Hotel erstatten, wenn das Hotel den Check-in verweigert. Warum? Das Hotel hat ja den Preis eingezogen.
Tja das ist bei Booking immer wieder spannend, Buchung nur bei Zahlung mit KK möglich (gefühlte Prepaid Rate) in der Realität wurde und werde (manchmal lässt Booking eben nicht verhindern) ich bei Check In nach meiner KK gefragt und zahle beim Check-Out. Kann die Abbuchung vorher auch nicht auf meiner KK sehen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Tja das ist bei Booking immer wieder spannend, Buchung nur bei Zahlung mit KK möglich (gefühlte Prepaid Rate) in der Realität wurde und werde (manchmal lässt Booking eben nicht verhindern) ich bei Check In nach meiner KK gefragt und zahle beim Check-Out. Kann die Abbuchung vorher auch nicht auf meiner KK sehen.
Autorisierung und Gegenbuchung!
Viele Hotels (gerade die großen Franchiseketten) autorisieren den Gesamtpreis der Buchung + Kaution beim Check-in.
Bei einer Prepaid-Rate erfolgt dann i.d.R. nur die Autorisierung der Kaution.

Am Tag der Abreise (gegen Mittag) führt das Hotel die Gegenbuchung durch. Nach der Gegenbuchung sollte der Kartenausgeber die Autorisierung (die i.d.R. höher als Gegenbuchung ist) automatisch löschen. Falls die Autorisierung nicht gelöscht, kann man das i.d.R. beim Kartenausgeber manuell anstoßen.
Dein Verfügungsrahmen schmilzt nämlich sehr schnell dahin, wenn die Gegenbuchung und die Autorisierung lange gleichzeitig auf dem KK-Konto liegen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
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Autorisierung und Gegenbuchung!
Viele Hotels (gerade die großen Franchiseketten) autorisieren den Gesamtpreis der Buchung + Kaution beim Check-in.
Bei einer Prepaid-Rate erfolgt dann i.d.R. nur die Autorisierung der Kaution.

Am Tag der Abreise (gegen Mittag) führt das Hotel die Gegenbuchung durch. Nach der Gegenbuchung sollte der Kartenausgeber die Autorisierung (die i.d.R. höher als Gegenbuchung ist) automatisch löschen. Falls die Autorisierung nicht gelöscht, kann man das i.d.R. beim Kartenausgeber manuell anstoßen.
Dein Verfügungsrahmen schmilzt nämlich sehr schnell dahin, wenn die Gegenbuchung und die Autorisierung lange gleichzeitig auf dem KK-Konto liegen.
Ja aber du checkst bei Boooking aus und die sagen schicken dir eine mail das du gebucht & bezahlt hast. Aber zum Zeitpunkt der Buchung wird die KK eben nicht autorisiert.

Booking vermittelt dir den Eindruck das du mit KK alles bezahlt hast, beim CI wird dir gesagt "Nö wir haben keine Zahlung/KK Nummer" dann legst du KK B vor und bezahlst damit, oder eben bar.

Ich habe den Eindruck das Booking diese KK Nummer von dir nur einfordert damit sie ihre Gebühren im Zweifelsfall (NoShow) eben direkt bei dir abbuchen können.
 

timeless

Aktives Mitglied
09.05.2022
114
75
Ich orte den Preisfehler eher bei den Schnittstellen zwischen den Vertriebskanälen. Kaum ein Beherbergungsbetrieb wartet Preise und Verfügbarkeiten für jedes Buchungsportal manuell. Dafür gibt es die Schnittstellen. Manchmal wird nur die Verfügbarkeit abgeglichen (Doppelbuchungen), im Idealfall aber auch der Preis. Bilder und Texte müssen meist manuell beim jeweiligen Portal gewartet werden.

Bei einer kleinen Pension kann das einfach eine Schnittstelle zwischen booking und z.B. der Plattform des örtlichen Tourismusverbandes sein. Preise werden dann nur bei einer davon gewartet, die Andere übernimmt das automatisch. Bei Hotels ab 30-40 Betten kommt in der Regel ein Hotelprogramm zum Einsatz, welches neben der Erstellung der Rechnungen eben auch die Schnittstellen zu den zahlreichen Buchungsplattformen bedient.

Nun arbeiten aber nicht alle Portale gleich. Beim Einen ist der Betrag pro Zimmer/Appartement, bei einem Anderen hingegen der Preis pro Person anzugeben. Vor allem, wenn das Buchungsportal von dessen Betreiber gewartet wird, kommt es schon mal vor, dass Preise und Verfügbarkeiten nicht korrekt übernommen werden. In der Regel weißt der Anbieter den Kunden (hier: das Hotel) aber darauf hin. Wenn es nun genau in dieser Zeit bis zur Korrektur zu einer Buchung eines Zimmers kommt, ist das natürlich eine unangenehme Situation. Es liegt dann am Hotelier, ob er das schluckt, oder die Buchung storniert. 10-20% könnte ich mir vorstellen, dass er um eines zufriedenen Gastes, der vielleicht wieder kommt, auf seine Kappe nimmt. 1800 statt 14k kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.

Sollte die Buchung tatsächlich korrekt beim Hotel eingegangen sein (wo gibt es keine Fehler) finde ich es aber unprofessionell, nicht unverzüglich darauf zu reagieren. Eine bei einem solch großen Preisfehler absolut gerechtfertigte Stornierung muss umgehend erfolgen. Das ist dem Bucher gegenüber fair, da die ganze Sache an sich schon unangenehm genug ist. Dann bleibt dem Reisenden auch noch genug Zeit, um eine andere Unterkunft zu organisieren. Wenn es erst beim Check-in bearbeitet wird ist es dumm.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Ich habe den Eindruck das Booking diese KK Nummer von dir nur einfordert damit sie ihre Gebühren im Zweifelsfall (NoShow) eben direkt bei dir abbuchen können.
Die Diskussion hatten wir ja hier schon einmal. i.d.R. ist es einfach, den Verfügungsrahmen der KK auf Null zu setzen. Wenn man als Gast dann eben "no showed" kann da nichts abgebucht werden. Wir haben bereits festgestellt, dass booking.com diese KK im Regelfall nicht schon vorher ablehnen kann.


3.) ist die Frage nach welchem Recht.
A. Beherbergungsvertrag bei einem Deutschem Hotel -> Deutsches Recht
B. Vermittlungsvertrag mit booking.com -> Niederländisches Recht


Es liegt dann am Hotelier, ob er das schluckt, oder die Buchung storniert. 10-20% könnte ich mir vorstellen, dass er um eines zufriedenen Gastes, der vielleicht wieder kommt, auf seine Kappe nimmt.

Meine Vermutung: In Deutschland -> Je größer das Hotel, desto höher ist die Chance, dass das Hotel den Gast im Regen stehen lässt.
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
302
241
CLT
interiminnkeeper.net
Pflegt nicht das Hotel die Preise?
wir betreiben selbst ein B&B in USA ( www.brierleyhill.com ) und arbeiten mit booking.com zusammen. Ich bin der alleinige Verantwortliche, was die Preispflege bei Booking, Expedia etc. betrifft. Da hat Booking Null Einfluss. Es steht auch in deren AGB's, dass ich die Verantwortung trage und Preise zu akzeptieren habe, wenn ich diese falsch eingebe.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Genau, das Hotel kann sich juristisch damit herauswinden, dass der Vermittler einen Fehler begangen hat.

Man müsste dann in den Niederlanden klagen.
Booking.com B.V.
Herengracht 597
1017 CE
Niederlande




Kannst Du das im Streitfall vor Gericht nachweisen?
das bezweifel ich aber mal ganz stark, denn der Vermittler kann hier gar keinen Fehler begangen haben. Die Preise pflegt der Hotelier ein
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.140
das bezweifel ich aber mal ganz stark, denn der Vermittler kann hier gar keinen Fehler begangen haben. Die Preise pflegt der Hotelier ein
Deiner Erfahrung nach, wie soll das bei Ketten bzw. großen Hotels und Dynamic Pricing funktionieren? Fast alle großen Ketten achten sehr genau darauf das von OTAs nicht unterboten werden, wenn da also die Preise nicht Realtime geändert werden wird es blöde.

Wie oft habe ich es erlebt das sich die Preise von Hotels innerhalb weniger Stunden massiv geändert haben, das ganz bei X verschiedenen Zimmertypen und zig tausenden Zimmer selber einzugeben funktioniert nur mit einer Schnittstelle aus der Booking die Daten übernimmt, und was da in den AGBs steht?

Aber echt nettes B&B habt ihr da.
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.896
1.497
HAM
Ich hatte im November für April in Florida ein Hotel über Booking gebucht. 50 Euro pro Nacht. Das Hotel selber wollte 250 pro Nacht haben.
Nach ca. 4 Wochen hat Booking die beiden Reservierungen von sich aus storniert. Von Hilfe keine Spur. Entschuldigung schon gar nicht.
Laut deren AGB´s kann, nach Aussage von Booking, bei Preisfehlern immer storniert werden. Für mich war das aber nicht unbedingt ein Preisfehler.
Man kann sicher klagen, aber ob das so ein Sinn macht. Am Ende ist mir der Zeitverlust um mich darüber aufzuregen zu groß gewesen.
Werde aber in Zukunft dort eher weniger buchen.