Meinungen zum Dienstwagen gefragt

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Niehoffbt

Erfahrenes Mitglied
28.11.2010
738
0
FMO
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Was soll das mit Steuerverkürzung? Trifft wohl nur unter bestimmten Bedingungen zu. Der wesentliche Vorteil eines privat genutzten (und mit 1% versteuerten) Dienstwagen liegt doch eher darin, dass im Normalfall sämtliche Kosten zu Lasten der Firma gehen. Versicherung, Räder, Inspektionen, Reparaturen, Sprit etc. Die Fahrt in den Urlaub? Kost ja nix, scheiß egal.
Wie kann man da auch noch von "kostenneutral" reden?
 
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Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
steuerlich neutral != kostenneutral.
daukind schrieb, dass er mit Kfz 1,3TE mehr zu versteuern hätte. Micha1976 stellte ein Beispiel auf, in dem tatsächlich eine Steuerersparnis auftreten würde. Tatsächlich sähe es aber wohl so aus:
5TE brutto ohne Kfz

4,5TE mit Kfz (LP 50TE, 1% LF)
GwV: 500€ zzgl. 150€= 650€
Brutto 5,150TE
Durch Nachweis Reduzierung auf 5TE möglich (zumind. bei full-service leasing).
5TE brutto zu versteuern, ergo steuerlich neutral.

Weniger Steuer also eher unrealistisch, wenngleich natürlich möglich.

Jetzt kommst Du und sagst, dass es nicht kostenneutral ist, was es natürlich auch nicht ist. Der AN hat vielleicht 200€ netto verloren, aber dafür ein Kfz "all-in". Ob sich das für den AN lohnt, sehe ich trotzdem eher skeptisch. In der 50TE-Klasse fällt vermutlich eher etwas Richtung Passat, 3er-BMW o.ä. ab. Ob man so ein Fahrzeug gebraucht günstiger fahren kann, sehe ich skeptisch.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist das mit dem "Benzin all inclusive" - wer bezahlt das? Doch wohl die Firma, oder? Das ist dann doch völlig unkalkulierbar und kann zu einer großen zusätzlichen Kostenbelastung werden? Und da ist wirklich jegliche Privatfahrt gratis, so oft man möchte? Schaut einen da keiner komisch an wenn man das zu sehr ausnutzt?
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
bei uns gibt es auch eine Tankkarte zu den Firmen-PKW und die kann von den MA benutzt werden unabhängig ob dienstliche oder private Fahrt. Und ja, auch bei Fahrten in den Urlaub. Wird bei uns (Mittelstand) aber nicht von den MA ausgenutzt. Vielleicht funktioniert unser "komisches Konstrukt" aber auch deshalb so gut bei uns.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Habe immer noch nicht verstanden, wie ich durch die Versteuerung von bspw. zusätzlich 1300 Euro jeden Monat Steuern verkürze.

Der typische Dienstwagenutzer - zumindest so einer wie ich - nutzt seinen Firmenwagen zum sicher weitaus größten Teil für nicht berufliche Zwecke oder für Fahrten zur Arbeit. Der Dienstwagen der so genutzt wird wie es vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen ist, dürfte heute die Ausnahme sein. Die 1 % Regelung ist daher eher eine steuerliche Subvention als eine zusätzliche Steuer. Darum will sie auch jede linke Regierung lieber abschaffen. Wenn Dein Gehalt im übrigen höher wäre, müsstest du dieses versteuern. Der Steuersatz wäre jedoch ein gänzlich anderer, als der Steuersatz für den Dienstwagen.

Nebenbei, ich habe noch nie eine Bilanz gesehen, in der "Kosten" stehen. Du meinst wohl mehr die G & V. Dass da die Kosten darin stehen, ist ja genau der Sinn des Dienstwagens, sonst wären die Kosten ja keine steuerlich Abzugsfaehigen Betriebsausgaben.

Fazit: Gebe es den Dienstwagen nicht, würde man mehr Gehalt zahlen. Daher ist es aus Arbeitgebersicht eine Maer, dass ein Dienstwagen on top of irgendetwas kommt. Im Ergebnis kostet mein Arbeitnehmer X Euro und ob ich diese X Euro auf ein Jahresgehalt oder auf ein Jahresgehalt plus Dienstwagen verteile, ist mir aus Arbeitgebersicht ziemlich egal und kostenneutral. Das ist aber schön zu sehen, wie sehr sich Leute noch über das 100.000 € Auto freuen können.
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Durch Nachweis Reduzierung auf 5TE möglich (zumind. bei full-service leasing)

Zum Einen muss der Arbeitgeber bei der Kostendeckelungsmethode "mitspielen", er ist dazu nicht verpflichtet.

Zum Anderen gehen dann alle Kosten des Arbeitgebers in die Bemessungsgrundlage mit ein, also in Deinem Beispiel insbesondere noch die Tankkosten, aber auch Reparaturen etc., wenn nicht im Leasing abgedeckt. Je nach Konstellation ist das trotzdem günstiger, klar.
 
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Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Der Steuersatz wäre jedoch ein gänzlich anderer, als der Steuersatz für den Dienstwagen.

Der Steuersatz ist nicht anders. Die 1%-Regel definiert keinen Steuersatz, sondern gibt vor, wie der zu versteuernde Betrag errechnet werden kann. Darauf wird dann der Steuersatz angewendet, der sich nach Deinen Verhältnissen richtet (Progressionstarif).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Nein. Nur bei deinem Modell.

Nein, bei einfacher kaufmännischer Rechnung als Arbeitgeber, der Betrag X für seinen Arbeitnehmer aufwenden will und wird. Aber glaub gerne dass du irgendwas mehr bekommst. Dann hat doch der Arbeitgeber sein Ziel erreicht, du hast dein Ziel erreicht und alle sind zufrieden.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.279
8.734
IAH & HAM
Nein. Nur bei deinem Modell.

Bei allen Unternehmen die ein wenig von Vergütungsmodellen verstehen. Selbstverständlich ist ein Firmenwagen Teil der Gesamtvergueting, genauso wie eine betriebliche Altersvorsorge, ein 13. Monatsgehalt etc. Am Ende zählt die Gesamtvergütung (Total Remuneration) und nicht die einzelnen Gehaltsbestandteile.

S