Die Versandhändler haben ihr Geschäftsmodell in Kenntnis dieser Rahmenbedingungen frei gewählt.
Sagen wir eher so: Sie haben sie notgedrungen akzeptieren müssen, also die Rahmenbedingungen. Weil sie keine Wahl hatten / haben.
Sie könnten jederzeit auf stationären Verkauf umstellen. Sie tun sie nicht, also scheint es finanziell attraktiver zu sein, weiter zu versenden.
Das war nicht der Punkt, sondern es ging, darum dass dein gelobter "Verbraucherschutz" auch negative Folgen hat, indem er die Waren für alle verteuert. Die Unternehmen preisen einfach die Kosten von Bürokratie und Markteingriffen ein, somit zahlen sie letztlich die Verbraucher.
Der Missbrauch als Leihhaus ist aufgrund des Wertersatzes, den der Widerrufer schuldet (§ 357a BGB) ausgeschlossen.
Der Missbrauch besteht auch darin, dass der Verkäufer bei Ausreizung der gesetzlich gewährten Fristen zur Erklärung des Widerrufs plus der Rücksendefrist und Postlaufzeit der Rücksendung über 1 Monat lang auf seine Ware verzichten muss, diese nicht anderweitig verkaufen kann, und diese in der Zwischenzeit auch von einem Preisverfall oder Nachfrageeinbruch betroffen sein kann, zB. bei Elektronik-Artikeln, die rasch an Wert oder Kundeninteresse verlieren.
Und dass der Missbrauch besteht, ist so eindeutig wie bekannt, so "leihen" sich Jugendliche oft ein iPhone nach dem anderen bei verschiedenen Händlern und retournieren es dann, so können sie monatelang kostenlos (bzw. auf Kosten der Händler) ein Smartphone besitzen. Oder Mädels, die sich ständig Bekleidung ohne Kaufabsicht bestellen um diese nur ein paar mal anzuziehen, um nach außen hin den Anschein einer großen und aktuellen Garderobe zu erwecken.
Wenn der Händler auf dessen Geltendmachung verzichtet, dann ist das seine freie Entscheidung (die im Zweifel auf wirtschaftlichen [lies: Prozessvereinfachungs-]Erwägungen beruht).
Das mag ja sein, bloß legt er auch diese Kosten in die Gesamtkalkulation, sprich die Preise verteuern sich für alle. Mein Punkt ist ja nur der, dass der "Verbraucherschutz" letztlich auch zu Lasten der Verbraucher gehen kann, auch wenn es vordergründig erstmal nach einer "guten Sache" aussieht, hierfür finde ich das Widerrufsrecht ein gutes Beispiel (und die Liste ließe sich endlos fortsetzen).
Aber lass uns jetzt nicht in diesen Nebenschauplatz verzetteln, hier geht es ja um das Vorhaben der Abschaffung von Vorkasse für Flüge.