Ministerium droht mit Prüfung der Vorkassepraxis bei Flügen

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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
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Warum ist das für dich direkt so abwegig?

Weil es in die Markt- und Vertragsfreiheit eingreift, und erfahrungsgemäß in der Regel nur Mist mit erheblichen Folgeproblemen herauskommt, wenn welt- und fachfremde Politiker, die nichts von Wirtschaftsabläufen verstehen, aus purem Aktionismus heraus solche Eingriffe beschließen. Daher ja auch meine Frage, ob das eventuell bereits irgendwo international so umgesetzt wurde, oder ob es wieder eine Idee ist, auf die man so nur hierzulande kommt.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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es in die Markt- und Vertragsfreiheit eingreift

Jeder Verbraucherschutz greift in die Markt- und Vertragsfreiheit ein - um diese nicht einfach zum Recht des Stärkeren degenerieren zu lassen.

Auf was für abwegige Ideen die welt- und fachfremde Politische Klasse in ihrem Elfenbeinturm so kommt.

Abwegig ist eher mittlerweile*, die Luftfahrt so zu privilegieren, dass sie vom Grundmodell des Werkvertrages abweichen und Vorkasse verlangen darf.


* Die Airlines dürfen das ja bekanntlich nur wegen des Kontrahierungszwangs, da sie so gezwungen sind, mit jedem dahergelaufenen Bankrotteur einen Vertrag abzuschließen. Da sollen sie nicht auch noch ihrem Geld hinterherlaufen müssen. Heutzutage ist es aber eher andersrum, und der ehrliche Kunde muss eher vor der bankrotten Airline geschützt werden als umgekehrt.
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
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Ich bin ja immer noch dafür, die durchlaufenden Kosten für die Fluggesellschaften (als das was der Normalo unter S&G versteht) erst sieben Tage vor Abflug der Kreditkarte zu belasten.

Auch wenn das "welt- und fachfremd" sein mag, verstehe ich nicht, warum ich die Flughafengebühren schon Monate vor Abflug bezahlen soll. Der Flughafen wird das Geld wohl erst sehen, wenn der Flug auch abgefertigt wurde.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Jeder Verbraucherschutz greift in die Markt- und Vertragsfreiheit ein - um diese nicht einfach zum Recht des Stärkeren degenerieren zu lassen.

Die Folgen des "Verbraucherschutzes" sollten dann allerdings auch gesehen werden, denn keine sozialistische Maßnahme ohne negative Auswirkungen. Nimm nur das unsägliche Widerrufsrecht. Es führt zu Umweltschäden durch unnötige Bestellungen und Retouren, und auch dazu, dass massenhaft das Internet als Leihhaus missbraucht wird, und viele benutzte und abgenutzte Waren zurückgesandt werden, die der Verkäufer anschließend entsorgen muss oder nur noch verbilligt abgeben kann, mit der Folge, dass die Kosten des "Widerrufsrechts" auf alle umgelegt werden, und die Preise für die Waren sich für alle erhöhen.

P.S.
Ich erneuere meine Frage, ob die vorgesehene Abschaffung der Vorkasse für Flüge international bereits irgendwo so umgesetzt wurde, wäre toll, wenn das jemand wüsste.
 
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Whisperjet1011

Aktives Mitglied
26.07.2022
109
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Ich erneuere meine Frage, ob die vorgesehene Abschaffung der Vorkasse für Flüge international bereits irgendwo so umgesetzt wurde, wäre toll, wenn das jemand wüsste.

Ist mir nicht bekannt.
Wenn es da eine deutliche Nachfrage von Kunden gäbe wäre sicherlich auch schon ein Zahlungsdienstleister auf den Zug aufgesprungen. So würde das für mich auch am meisten Sinn machen, z.B. mit Paypal.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.946
16.099
Nimm nur das unsägliche Widerrufsrecht. Es führt zu Umweltschäden durch unnötige Bestellungen und Retouren, und auch dazu, dass massenhaft das Internet als Leihhaus missbraucht wird, und viele benutzte und abgenutzte Waren zurückgesandt werden, die der Verkäufer anschließend entsorgen muss oder nur noch verbilligt abgeben kann

Die Versandhändler haben ihr Geschäftsmodell in Kenntnis dieser Rahmenbedingungen frei gewählt. Sie könnten jederzeit auf stationären Verkauf umstellen. Sie tun sie nicht, also scheint es finanziell attraktiver zu sein, weiter zu versenden. Und umweltfreundlicher ist es sowieso, weil ein Kaufhaus auch nicht gerade umweltneutral ist und zusätzlich der Kunde es im Zweifel mit dem Auto ansteuert.

Der Missbrauch als Leihhaus ist aufgrund des Wertersatzes, den der Widerrufer schuldet (§ 357a BGB) ausgeschlossen. Wenn der Händler auf dessen Geltendmachung verzichtet, dann ist das seine freie Entscheidung (die im Zweifel auf wirtschaftlichen [lies: Prozessvereinfachungs-]Erwägungen beruht).
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
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Die Versandhändler haben ihr Geschäftsmodell in Kenntnis dieser Rahmenbedingungen frei gewählt.

Sagen wir eher so: Sie haben sie notgedrungen akzeptieren müssen, also die Rahmenbedingungen. Weil sie keine Wahl hatten / haben.

Sie könnten jederzeit auf stationären Verkauf umstellen. Sie tun sie nicht, also scheint es finanziell attraktiver zu sein, weiter zu versenden.

Das war nicht der Punkt, sondern es ging, darum dass dein gelobter "Verbraucherschutz" auch negative Folgen hat, indem er die Waren für alle verteuert. Die Unternehmen preisen einfach die Kosten von Bürokratie und Markteingriffen ein, somit zahlen sie letztlich die Verbraucher.

Der Missbrauch als Leihhaus ist aufgrund des Wertersatzes, den der Widerrufer schuldet (§ 357a BGB) ausgeschlossen.

Der Missbrauch besteht auch darin, dass der Verkäufer bei Ausreizung der gesetzlich gewährten Fristen zur Erklärung des Widerrufs plus der Rücksendefrist und Postlaufzeit der Rücksendung über 1 Monat lang auf seine Ware verzichten muss, diese nicht anderweitig verkaufen kann, und diese in der Zwischenzeit auch von einem Preisverfall oder Nachfrageeinbruch betroffen sein kann, zB. bei Elektronik-Artikeln, die rasch an Wert oder Kundeninteresse verlieren.

Und dass der Missbrauch besteht, ist so eindeutig wie bekannt, so "leihen" sich Jugendliche oft ein iPhone nach dem anderen bei verschiedenen Händlern und retournieren es dann, so können sie monatelang kostenlos (bzw. auf Kosten der Händler) ein Smartphone besitzen. Oder Mädels, die sich ständig Bekleidung ohne Kaufabsicht bestellen um diese nur ein paar mal anzuziehen, um nach außen hin den Anschein einer großen und aktuellen Garderobe zu erwecken.

Wenn der Händler auf dessen Geltendmachung verzichtet, dann ist das seine freie Entscheidung (die im Zweifel auf wirtschaftlichen [lies: Prozessvereinfachungs-]Erwägungen beruht).

Das mag ja sein, bloß legt er auch diese Kosten in die Gesamtkalkulation, sprich die Preise verteuern sich für alle. Mein Punkt ist ja nur der, dass der "Verbraucherschutz" letztlich auch zu Lasten der Verbraucher gehen kann, auch wenn es vordergründig erstmal nach einer "guten Sache" aussieht, hierfür finde ich das Widerrufsrecht ein gutes Beispiel (und die Liste ließe sich endlos fortsetzen).

Aber lass uns jetzt nicht in diesen Nebenschauplatz verzetteln, hier geht es ja um das Vorhaben der Abschaffung von Vorkasse für Flüge.
 
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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
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2.862
DRS, ALC
Ministerium sieht Initiative gegen Vorkasse bei Flügen skeptisch
vor 50 Minuten

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundesverkehrsministerium hat sich skeptisch zu der Bundesratsinitiative Niedersachsens geäußert, das Vorkasse-Prinzip bei Flugreisen abzuschaffen. Man werde den Vorschlag aus Niedersachsen "selbstverständlich gründlich prüfen, sobald er uns vorliegt", sagte ein Sprecher von Minister Volker Wissing (FDP) dem Handelsblatt. Grundsätzlich setze sich die Bundesregierung für eine EU-weite Lösung in dieser Frage ein, "da angesichts der Praxis des internationalen Luftverkehrsmarktes, zu dessen Standard auch die Vorauszahlung gebuchter Flugtickets gehört, nationale Regelungen zu Umgehungen führen können und insofern die Gefahr negativer wettbewerblicher und wirtschaftlicher Auswirkungen bergen".
Das Bundesverbraucherministerium warnte indes Airlines vor einer zögerlichen Ticketerstattung für Reisende, deren Flüge wegen der vielen Flugausfälle im Sommer gestrichen wurden. "Der Anstieg der Beschwerden bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr könnte darauf hindeuten, dass dies derzeit nicht immer ganz reibungslos verläuft", sagte Verbraucher-Staatssekretärin Christiane Rohleder dem Handelsblatt. "Wenn es hier holpert, gehört das Prinzip der Vorkasse aus meiner Sicht auf den Prüfstand." Das habe sie auch im Gespräch mit den Fluggesellschaften "klar kommuniziert".
Laut Verbraucherministerium hat am 15. Juli ein Austausch zwischen Rohleder und Vertretern verschiedener Fluggesellschaften stattgefunden. Thema des Treffens seien insbesondere die Belastungen der Verbraucher durch die zahlreichen Flugausfälle sowie die Umsetzung der Fluggastrechte in dieser Situation gewesen. Rohleder sagte dazu: "Die Fluggesellschaften sind in der Pflicht, die berechtigten Ansprüche der Fluggäste auf Erstattungen, Ausgleichszahlungen und Entschädigungen schnell und unbürokratisch zu erfüllen."
Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

Quelle: Guidants
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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1.161
Sagen wir eher so: Sie haben sie notgedrungen akzeptieren müssen, also die Rahmenbedingungen. Weil sie keine Wahl hatten / haben.

Das war nicht der Punkt, sondern es ging, darum dass dein gelobter "Verbraucherschutz" auch negative Folgen hat, indem er die Waren für alle verteuert. Die Unternehmen preisen einfach die Kosten von Bürokratie und Markteingriffen ein, somit zahlen sie letztlich die Verbraucher.

Der Missbrauch besteht auch darin, dass der Verkäufer bei Ausreizung der gesetzlich gewährten Fristen zur Erklärung des Widerrufs plus der Rücksendefrist und Postlaufzeit der Rücksendung über 1 Monat lang auf seine Ware verzichten muss, diese nicht anderweitig verkaufen kann, und diese in der Zwischenzeit auch von einem Preisverfall oder Nachfrageeinbruch betroffen sein kann, zB. bei Elektronik-Artikeln, die rasch an Wert oder Kundeninteresse verlieren.

Und dass der Missbrauch besteht, ist so eindeutig wie bekannt, so "leihen" sich Jugendliche oft ein iPhone nach dem anderen bei verschiedenen Händlern und retournieren es dann, so können sie monatelang kostenlos (bzw. auf Kosten der Händler) ein Smartphone besitzen. Oder Mädels, die sich ständig Bekleidung ohne Kaufabsicht bestellen um diese nur ein paar mal anzuziehen, um nach außen hin den Anschein einer großen und aktuellen Garderobe zu erwecken.
Wenn sie es akzeptieren, dann wohl nur, weil es Teil des Geschäftsmodells ist. Sie haben ja in solchen Fällen einen gesetzlichen Anspruch auf Wertersatz und bereits das Geld des Kunden. Dass es die Produkte verteuert, mag sein. Aber offenbar verteuert der stationäre Vertrieb von Waren die Produkte noch mehr als der Fernabsatz, denn sonst wären die Produkte im Fernabsatz ja nicht typischerweise günstiger zu erhalten. Mit der Logik müsstest Du dann wohl primär den Abriss sämtlicher Kaufhäuser verlangen, weil deren Vorhalten die Produkte noch teurer macht? Wenn Dein Argument stimmt, müssten die Online-Shops doch alle in den stationäen Handel abwandern, weil sie da den Ärger und die Verluste nicht haben...

Wie dem auch sei: Verbraucherschutz beruht in den meisten Fällen auf der Weisheit "der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht". Machtgefälle wird lange ausgenutzt, Gesetzgeber warnt, Machtgefälle wird trotz Beteuerungen des Gegenteils weiter ausgenutzt, Gesetzgeber reguliert. Betroffener tut erstaunt und jammert über die Ungerechtigkeit der Welt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.876
Wie dem auch sei: Verbraucherschutz beruht in den meisten Fällen auf der Weisheit "der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht". Machtgefälle wird lange ausgenutzt, Gesetzgeber warnt, Machtgefälle wird trotz Beteuerungen des Gegenteils weiter ausgenutzt, Gesetzgeber reguliert. Betroffener tut erstaunt und jammert über die Ungerechtigkeit der Welt.
Wäre schön, wenn es so wär, so ist es aber nicht.

Das Ausmaß der Regulierung ergibt sich aus dem Einfluss der zu regulierenden Organisationen auf die Politik, nicht aus dem Ausmaß der Missstände. Je höher der Einfluss der Politik, desto geringer die Regulierung. Man stelle sich nur mal eine Häufung von Missbrauchsfällen in einer anderen Organisation als der katholischen Kirche vor. Oder Zig Millionen Fälle von gewerblichen Betrug wie in der Autoindustrie (Abgasmanipulation). Dagegen waren die Airlines kleine Fische. Und den kurzen Rechtsweg gibt es bei Priester-Pädophilen und Neuwagen-Betrügern immer noch nicht.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.161
Oder vielleicht einfach aus europäischen Richtlinien, die in Deutschland umgesetzt werden müssen? Dass Verbraucherschutzorganisationen nur mit dem Finger schnipsen müssen und der Gesetzgeber springt, halte ich angesichts der Lobbyingmacht der Wirtschaft für eine kühne These. Ein schönes Beispiel sind die sog. Lobbykataloge in den verbraucherrechtlichen Vorschriften des BGB, durch die für bestimmte Branchen die Anwendbarkeit verbraucherschützender Vorschriften schlechthin oder jedenfalls die Anwendbarkeit bestimmter verbraucherschützender Instrumente ausgeschlossen wird. Da werden selbst Interessen französischer Beaujolais-Produzenten adressiert....
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.832
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PIX, BER, ZRH
Weil es in die Markt- und Vertragsfreiheit eingreift, und erfahrungsgemäß in der Regel nur Mist mit erheblichen Folgeproblemen herauskommt, wenn welt- und fachfremde Politiker, die nichts von Wirtschaftsabläufen verstehen, aus purem Aktionismus heraus solche Eingriffe beschließen.

Es ist immerwieder erstaunlich, wie so ein BWL-Studium common sense eradiziert.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Es ist immerwieder erstaunlich, wie so ein BWL-Studium common sense eradiziert.
Nur weil Du etwas nicht verstehst, muss es nicht gleich gegen common sense verstossen.

Man negiert ja auch nicht den Therapievorschlag seines Arztes, nur weil man meint, es besser zu wissen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Dynamische Effekte werden gerne übersehen. Natürlich wirken staatliche Eingriffe nicht isoliert auf das Ziel, sondern haben “Nebenwirkungen”. Man muss dafür sorgen, dass die Nebenwirkungen möglichst gering ausfallen. Das gelingt selten, schon weil die Nebenwirkungen regelmäßig ignoriert werden, weil sie nicht dem eigenen ideologischen Weltbild entspricht.

Auf der anderen Seite ist der Luftverkehr dermassen staatlich reguliert, dass es auf etwas mehr auch nicht mehr ankommt.
 
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Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.791
1.093
Aber hallo... rate mal wie viele Patienten nach dem Arztbesuch nicht das Rezept einlösen bzw. die Medikamente falsch oder gar nicht nehmen weil sie denken dass sie es besser wissen ;)
Auf Tapy als Arzt kann man sicherlich vertrauen!

Auf Tapy als Airline Manager kann man sicherlich auch vertrauen, zumindest wenn man einen Insolvenzverwalter kennt.

Über seine Künste als Poissonnier kann man sicherlich streiten.

Allerdings spricht oliver hier einen interessanten Punkt an; warum denken immer mehr Menschen, dass sie von etwas Ahnung haben, obwohl sie komplett fachfremd sind? Natürlich bestätigt die Ausnahme auch hier die Regel, aber im Normalfall lässt der Manager die Finger von den Patienten und der Arzt die Finger von den Passagieren.

Multitalente gibt es selten, die werden dann CEO der Hansa!
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
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Allerdings spricht oliver hier einen interessanten Punkt an; warum denken immer mehr Menschen, dass sie von etwas Ahnung haben, obwohl sie komplett fachfremd sind? Natürlich bestätigt die Ausnahme auch hier die Regel, aber im Normalfall lässt der Manager die Finger von den Patienten und der Arzt die Finger von den Passagieren.
Das ist einfach zu erklären: Viele prominente Themen sind nicht einer Fachrichtung zuzuordnen, sondern multidisziplinär. Wer ist der richtige fachliche Experte zum Thema “Entfall Vorkasse in der Luftfahrt”? Der Gesetze entwerfende Ministerialjurist? Der Privatrechtler? Der ÖRler? Der Airline-Manager? Der Verbraucherschützer? Der BWLer? Der VWLer? Der Zahlungsexperte? Der EU-Experte? Der Vielflieger?

Natürlich ist es sinnvoll, zu medizinischen Themen einen Arzt zu konsultieren. Doch bei ernsthaften Themen ist es sinnvoller, mehr als einen Arzt zu konsultieren. Und bei nicht-medizinischen Themen ist es sinnvoll, keinen Arzt zu konsultieren. In Deutschland haben darauf spezialisierte Ärzte (gemeinsam mit Biologen etc.) das Corona-Genom entschlüsselt und wirksame Impfstoffe entwickelt. Gefragt wurden sie auch, ob es einen Lockdown geben sollte und wo man Masken tragen sollte. Von Lockdowns und Masken haben Ärzte jedoch keinerlei Ahnung.

Dunning-Kruger wirkt vor allem bei generell Ahnungslosen und bei Experten außerhalb ihrer Fachgebiete.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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1.161
Es ist ja nett, wenn hier mit BWL-Weisheiten, zumal solchen in der Aviation Hardcore Version, um sich geworfen wird. BWL-Modelle funktionieren bekanntlich am besten in einem rechtsfreien Raum. Da wir aber nunmal lästiges geltendes Recht haben, geht es zunächst mal um eine juristische Frage, nämlich darum, ob eine nur historisch erklärbare, in ihrer damaligen Herleitung überholte rechtliche Privilegierung der Airlinebranche sachgerecht ist, die es Airlines erleichtert, sich evident rechtswidrig zu verhalten. Denn das, was Airlines für sich in Anspruch nehmen können, ist anderen Werkunternehmern aufgrund der gesetzlich angeordneten Risikoverteilung nicht möglich. Vielleicht sollten wir uns auch mal in Erinnerung rufen, dass es die ganze Diskussion nicht gäbe, wenn Airlines nicht rechtswidrig die Rückzahlung von Kundengeldern bei nicht erbrachten oder nicht in Anspruch genommenen Beförderungsleistungen verweigern oder endlos verzögern würden. Mein Mitleid hält sich insofern in Grenzen.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
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Es ist ja nett, wenn hier mit BWL-Weisheiten, zumal solchen in der Aviation Hardcore Version, um sich geworfen wird. BWL-Modelle funktionieren bekanntlich am besten in einem rechtsfreien Raum. Da wir aber nunmal lästiges geltendes Recht haben, geht es zunächst mal um eine juristische Frage, nämlich darum, ob eine nur historisch erklärbare, in ihrer damaligen Herleitung überholte rechtliche Privilegierung der Airlinebranche sachgerecht ist, die es Airlines erleichtert, sich evident rechtswidrig zu verhalten. Denn das, was Airlines für sich in Anspruch nehmen können, ist anderen Werkunternehmern aufgrund der gesetzlich angeordneten Risikoverteilung nicht möglich. Vielleicht sollten wir uns auch mal in Erinnerung rufen, dass es die ganze Diskussion nicht gäbe, wenn Airlines nicht rechtswidrig die Rückzahlung von Kundengeldern bei nicht erbrachten oder nicht in Anspruch genommenen Beförderungsleistungen verweigern oder endlos verzögern würden. Mein Mitleid hält sich insofern in Grenzen.
Du irrst an mehreren Stellen.

BWL-Modelle funktionieren ausschließlich im Rechtsstaat. Im rechtsfreien Raum sind BWL-Modelle irrelevant.

Vorkasse ist kein Privileg, sondern der zwingende Ausgleich zum Kontrahierungszwang. Kontrahierungszwang bedeutet, dass Mann jeden Kunden akzeptieren muss, auch wenig und nicht solvente. Das geht nur, wenn man sein Geld vorab bekommt.

Ich gehe davon aus, dass die meisten Airlines gerne auf das Vorkasseprinzip verzichten, wenn sie sich im Gegenzug ihre Kunden aussuchen dürfen.

Dass die Airlinebranche rechtlich privilegiert sei, ist fern von jeder Realität. Das Gegenteil trifft zu.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
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Was genau ist daran unverständlich?

ob eine nur historisch erklärbare, in ihrer damaligen Herleitung überholte rechtliche Privilegierung der Airlinebranche sachgerecht ist

Es geht um eine bestimmte Privilegierung, nämlich, um den BGH zu zitieren, diese:

a) Ein auf die entgeltliche (Luft-)Beförderung von Personen gerichteter Vertrag ist allerdings nach allgemeiner Auffassung als Werkvertrag zu qualifizieren. Das Werkvertragsrecht sieht keine Vorleistungspflicht des Bestellers, welche das Gebot, gegenseitige Verträge Zug um Zug abzuwickeln (§§ BGB § 320, BGB § 322 BGB), verdrängte, sondern vielmehr eine Vorleistungspflicht des Werkunternehmers vor. Gemäß § BGB § 641 BGB § 641 Absatz I 1 und § BGB § 646 BGB ist der Werklohn erst bei Abnahme oder Vollendung der Leistung des Werkunternehmers zu entrichten.

Ob die für eine Abweichung von diesem Grundsatz zu Gunsten der Airlinebranche vorgebrachten, bislang von der Rechtsprechung durchaus goutierten Argumente (zB Kunden seien vor Insolvenzrisiken und durch die Fluggastrechte-VO gut geschützt), stichhaltig sind, kann man trefflich streiten. Sie erfordern, da am Maßstab des AGB-Rechts gemessen, immer eine Abwägung der Interessen der Vertragsparteien. Wenn ein Vertragspartner die ihm eingeräumte Rechtsposition systematisch zu rechtswidrigem Handeln ausnutzt, kann das Pendel irgendwann in eine andere Richtung ausschlagen.

Wenn einem als Airline nichts Besseres einfällt als auf die Beförderungspflicht abzustellen, dann sollte man es besser gleich bleiben lassen. Früher gab es eine öffentlich-rechtliche Beförderungspflicht, seit 2002 lediglich einen zivilrechtlichen Kontrahierungszwang ach § 21 II 3 LuftVG, der zudem unter einem Zumutbarkeitsvorbehalt steht. Und wer glaubt ernsthaft, dass so etwas irgendeine Steuerungsfunktion gegenüber Airlines, die in Vertragsbeziehungen mit ihren Kunden Recht regelmäßig als rein optional betrachten, entfaltet? Zumal solchen, die im Ausland sitzen? Träumt weiter...
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Früher gab es eine öffentlich-rechtliche Beförderungspflicht, seit 2002 lediglich einen zivilrechtlichen Kontrahierungszwang ach § 21 II 3 LuftVG, der zudem unter einem Zumutbarkeitsvorbehalt steht. Und Du glaubst ernsthaft, dass so etwas irgendeine Steuerungsfunktion gegenüber Airlines, die in Vertragsbeziehungen mit ihren Kunden Recht regelmäßig als rein optional betrachten, entfaltet? Zumal solchen, die im Ausland sitzen? Träum weiter...
Natürlich tun sie das. Du würdest staunen, wie viel Wirkung das Sanieren von Kundenportfolios hat.

Die Kombi Kontrahierungszwang/Vorkasse als Privileg darzustellen, ist abwegig. Der Zumutbarkeitsvorbehalt ändert daran nichts, da er nicht in wirtschaftlicher Hinsicht besteht.

Gibt genügend Unternehmen, die weite Teile ihre Geschäfts gegen Vorkasse abwickeln, ohne einem Kontrahierungszwang zu unterliegen.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.188
7.552
Allerdings spricht oliver hier einen interessanten Punkt an; warum denken immer mehr Menschen, dass sie von etwas Ahnung haben, obwohl sie komplett fachfremd sind? Natürlich bestätigt die Ausnahme auch hier die Regel, aber im Normalfall lässt der Manager die Finger von den Patienten und der Arzt die Finger von den Passagieren.
Der Mensch hat nur einen begrenzten Verstand, und obendrein noch eine begrenzte Rationalität. Daran hat sich in den letzten 10.000 Jahren nichts geändert, aber spätestens seit Erfindung des Internets wird man von der Fülle an Informationen förmlich erschlagen. Es ist für den Einzelnen unmöglich, relevante und irrelevante sowie wahre von falschen Informationen zu unterscheiden. Der Kluge ist sich dessen bewusst, der Dumme liest etwas auf Facebook und ist Experte.
BWL-Modelle funktionieren ausschließlich im Rechtsstaat. Im rechtsfreien Raum sind BWL-Modelle irrelevant.
Wie sehen diese BWL-Modelle denn aus, was kann ich mir denn darunter vorstellen? Die Theorien, die ich als "BWL-Modelle" bezeichnen würden, funktionieren nur in der Theorie unter Laborbedingungen. Und auch nur dann, wenn die Entscheidungen von Computern und nicht von Menschen getroffen werden. Denn in letzterem Fall schlängt die begrenzte Rationalität mit voller Wucht zu, und das Modell wird scheitern. Und schon sind wir bei Verhaltensökomik, Institutionenökonomik oder gleich bei Psychologie und Soziologie.