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Name auf der Kreditkarte

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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
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Der Kunde muss grundsätzlich die Karte präsentieren (aushändigen).
Und der Kassierer muss grundsätzlich die Sicherheitsmerkmale der Karte prüfen.
Bei Zahlung mit PIN kann dies entfallen - es steht aber nicht drin, dass es das müsse. So bspw. die MasterCard-Regeln.

Das muss entfallen. Wie soll man dann eine Android Pay/Apple Pay/Samsung Pay Zahlung abwickeln? Solche Zahlungen laufen auch überwiegend über die PIN-Eingabe bei Beträgen über 25€. Das Handy/Smartwatch aus der Hand geben wird nicht funktionieren. Und außerdem wird es von MasterCard/Visa so beworben.
In den meisten Kartenbedingungen der Issuer steht: Die Karte darf nicht aus der Hand gegeben werden.

Selbst auf der MasterCard-Seite steht: "Während des gesamten Zahlungsvorgangs behalten Sie Ihre Kontaktlos-Karte in der Hand.", Visa sagt: "Außerdem müssen Sie Ihre Karte nicht mehr aus der Hand geben".

Quellen: https://www.mastercard.de/de-de/privatkunden/produkte-features/features/kontaktlos.html
https://www.visa.de/produkte/zahlung-mit-visa


Vor allem bei einer Zahlung mit Unterschrift muss er auch die anderen Sicherheitsmerkmal der Karte prüfen.

Korrekt, das kann geschehen, muss aber nicht. Früher, als ich noch oft mit meiner Girocard/Maestro-Karte bezahlt habe, wurde sehr selten die Unterschrift + Karte geprüft.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Das muss entfallen. Wie soll man dann eine Android Pay/Apple Pay/Samsung Pay Zahlung abwickeln?
Android Pay, Apple Pay und Samsung Pay sind keine Kartenzahlungen.
In den (beispielhaft MasterCard-) Regeln heisst es ja, dass beim Präsentieren einer Karte diese zu überprüfen sei.

In den meisten Kartenbedingungen der Issuer steht: Die Karte darf nicht aus der Hand gegeben werden.
Damit ist ein Aushändigen an Dritte zur Nutzung gemeint. Natürlich darf eine Karte bei Zahlung per Unterschrift oder zum Durchziehen in einem Terminal an den Händler zur Überprüfung gegeben werden.

Selbst auf der MasterCard-Seite steht: "Während des gesamten Zahlungsvorgangs behalten Sie Ihre Kontaktlos-Karte in der Hand.", Visa sagt: "Außerdem müssen Sie Ihre Karte nicht mehr aus der Hand geben".
Das ist Werbung und (häufig) “die Regel” - aber eben keine richtige “Regel”. Das sollte schon deshalb klar sein, da es ja Karten gibt, die (bspw. oberhalb des CVM-Limits) auch kontaktlos per Unterschrift autorisieren.

Korrekt, das kann geschehen, muss aber nicht. Früher, als ich noch oft mit meiner Girocard/Maestro-Karte bezahlt habe, wurde sehr selten die Unterschrift + Karte geprüft.
Das kann nicht nur geschehen, dass muss es (zumindest bei MasterCard).
(Grundsätzlich. Kann natürlich Ausnahmen für Kleinbeträge etc. geben, siehe Quick Payment)

Früher, als ich noch oft mit meiner Girocard/Maestro-Karte bezahlt habe, wurde sehr selten die Unterschrift + Karte geprüft.
Ist der Händler selbst “schuld”, bzw. geht eben das Risiko ein.
Niemand hat bestritten, dass gewisse Händler nachlässig sind.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Und jetzt nochmal aus ganz anderer Warte gesehen:

Verordnung EU 2015/751 sieht explizit vor, dass Händler bestimmte Karten, so Firmenkarten ablehnen können. Dabei müssen die Herausgeber verordnungsgemäss sicherstellen, "dass ihre Zahlungsinstrumente elektronisch identifizierbar sind und neu ausgegebene kartengebundene Zahlungsinstrumente auch optisch identifiziert werden können, damit Zahlungsempfänger und Zahler eindeutig festzustellen können, welche Marke und Art von Guthaben-, Debit-, Kredit- oder Firmenkarte der Zahler gewählt hat."

Die EU sieht also verordnungsgemäss vor, dass die Händler die Möglichkeit haben, Karten optisch zu identifizieren - und das geht, genau, indem der Mitarbeiter des Händler die Karte "ansieht" (was hier verweigert wurde, auch wenn es hier eine entsprechende Diskriminierung nicht das Motiv ist, und der Händler auf diese im übrigen auch hinzuweisen hat).
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Das ist Werbung und (häufig) “die Regel” - aber eben keine richtige “Regel”. Das sollte schon deshalb klar sein, da es ja Karten gibt, die (bspw. oberhalb des CVM-Limits) auch kontaktlos per Unterschrift autorisieren.


So leicht möchtest du den Einwand aber nicht vom Tisch wischen!
Das klingt ja aus Sicht der KK-Unternehmen wie das falsche Adenauerzitat: "was schert mich mein Geschwätz [Regeln vs. "richtige" Regeln :confused:] von gestern..."
Wenn die einerseits Werbung machen damit dass man die Karte nicht aus der Hand geben muss, dann wäre eine AGB-Regelung im Kleingedruckten die dem diametral widerspricht, höchst fragwürdig und sehr sehr wahrscheinlich nichtig.

Ausserdem hab ich schon in der Schule in Wirtschaftslehre gelernt: "Unklarheiten in AGB gehen zu lasten des Verwenders".

Ebenso habe ich in der Schulzeit gelernt, dass man kunstgeschichtlich wertvolle Gemälde im Museum etc. mit den Augen und nicht mit den Fingern "ansieht" :D
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Wenn die einerseits Werbung machen damit dass man die Karte nicht aus der Hand geben muss, dann wäre eine AGB-Regelung im Kleingedruckten die dem diametral widerspricht, höchst fragwürdig und sehr sehr wahrscheinlich nichtig.
Erstens macht MasterCard ja Werbung, die sich (auch) an Endkunden richtet.
Aber kein Endkunde hat AGB mit MasterCard vereinbart - sondern mit seiner Bank als Issuer.

Zweitens:
De facto dürfte das kontaktlose Zahlen ohne Kartenprüfung ja weitgehend klappen - da es eben in der Regel nicht nötig ist.
Und gibt es diese "widersprechende AGB-Regelung überhaupt? Denn...

In den meisten Kartenbedingungen der Issuer steht: Die Karte darf nicht aus der Hand gegeben werden.
Wer hat denn nun eigentlich solche angeblichen Kartenbedingungen"? :confused:

Ich habe nur mal drei Stichproben herausgepickt, und da steht das unter den Sorgfaltspflichten und auch sonst nichts von der Kartenprüfung drin:

https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/ser-agb-bedingungen-kreditkarten_pgk.pdf
https://www.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/bed_kreditkarten.pdf
http://dok.dkb.de/pdf/kk_visa_mc.pdf

Nebenbei:
Kann es sein, dass die irgendwelche Musterbedingungen oder so verwenden?
Die sind ja nicht nur ähnlich, sondern über weite Strecken im Wortlaut sogar identisch - war mir nicht bewusst.

:eek:
 
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pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.108
656
In den Akzeptanzverträgen von MasterCard/Visa steht, die Akzeptanz der Kreditkarte darf nicht von einem Identifikationsdokument abhängig gemacht werden. Daher ist das nicht schlimm.

Interessant, es ist also erlaubt, fremde Karten zu benützen. Ich, als Verkäufer, frage auch öfters mal nach Ausweisen, z.B. wenn die Karte gar nicht unterschrieben ist. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies erlaubt sei.

Bei mir standen früher entweder alle Vornamen auf der Karte oder alle Akad. Grade (Österreich), das fand ich dann albern und bestelle immer ne Karte wo nur die Initialen drauf stehen.

Solange du im Kartenantrag keine akademischen Grade angibst, werden auch keine draufstehen.
Aber einigen Leuten ist das wichtig. Mir ist aufgefallen, dass bei Schweizern praktisch nie sowas drauf steht, bei Österreichern selten und bei Deutschen oft.

Das mit dem Verweigern ist richtig so. Welcher Name auf einer Zahlungskarte steht, geht 1. der Kassier/in gar nix an und 2. ist der Name egal, wenn die Zahlung durchgeht. Die Kassier/in muss nur bei einer Signature-Zahlungskarte die Unterschrift prüfen, mehr nicht.

Zahlungskarten kann man nicht leicht missbrauchen, da die Karten inzwischen alle PIN-basiert sind.

Bei kleinen Beträgen, die keine PIN brauchen, lässt sich doch sehr einfach mit einer gestohlenen Karte einkaufen.

Und wenn sich jemand noch die PIN ergaunert hat, dann sowieso, bis die Karte gesperrt wird.

Ich habe (als Verkäufer) solche Fälle auch schon der Polizei gemeldet. Was dann jeweils passiert, weiss ich nicht, die Polizei darf mir ja aus Gründen des Täterschutzes keine Rückmeldung geben. Nachdem, was ich jetzt lese, habe ich da ja fasch gehandelt, weil jeder jede Karte benutzen darf, solange es technisch funktioniert.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Interessant, es ist also erlaubt, fremde Karten zu benützen.
(...)
Nachdem, was ich jetzt lese, habe ich da ja fasch gehandelt, weil jeder jede Karte benutzen darf, solange es technisch funktioniert.
Das etwas technisch funktioniert heisst nicht, dass es erlaubt sei.

Interessant, es ist also erlaubt, fremde Karten zu benützen. Ich, als Verkäufer, frage auch öfters mal nach Ausweisen, z.B. wenn die Karte gar nicht unterschrieben ist. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies erlaubt sei.
Bei nicht unterschriebenen Karten musst du fragen (und dann unterschreiben lassen), bevor du sie annimmst.
Das steht allerdings auch explizit in den Regeln (MasterCard u.m.W. auch VISA).
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Interessant, es ist also erlaubt, fremde Karten zu benützen. Ich, als Verkäufer, frage auch öfters mal nach Ausweisen, z.B. wenn die Karte gar nicht unterschrieben ist. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies erlaubt sei.

Nein, das ist falsch. In den Kartenbedingungen einiger Banken steht: Die Karte darf nicht aus der Hand gegeben werden. Ich verstehe darunter, dass die Karte keinen Dritten gegeben werden darf.
Besonders im eigenen Interesse sollte die Zahlungskarte nicht aus der Hand gegeben werden, da Zahlungskarten mit Magnetstreifen mit einem Hand-Skimmer kopiert werden kann oder Kartendaten gemerkt werden können.

Ich habe (als Verkäufer) solche Fälle auch schon der Polizei gemeldet. Was dann jeweils passiert, weiss ich nicht, die Polizei darf mir ja aus Gründen des Täterschutzes keine Rückmeldung geben. Nachdem, was ich jetzt lese, habe ich da ja fasch gehandelt, weil jeder jede Karte benutzen darf, solange es technisch funktioniert.

Es funktioniert technisch, aber es ist strafbar, wenn man vom Karteninhaber keine Einwilligung hat (§ 266b StGB).

Und in den MasterCard-Regeln steht auch, dass die Kartenzahlung nicht durch Zeigen eines Ausweises abhängig gemacht werden darf. Wie von Amic schon gesagt, muss eine Signature-Karte geprüft werden.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.108
656
Also, es ist zwar strafbar, eine fremde Karte zu benützen, aber der Verkäufer darf die Identität nicht kontrollieren... :confused:
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Also, es ist zwar strafbar, eine fremde Karte zu benützen, aber der Verkäufer darf die Identität nicht kontrollieren...
Jein.

Genau genommen darf der Verkäufer sie schon anhand eines Ausweises kontrollieren
Aber er hat eben, grundsätzlich auch im Rahmen der Kartenakzeptanz, kein Recht dazu, also darauf zu bestehen.

Dafür hat die Karte ja Verifikationsmerkmale "eingebaut": PIN-Code, Unterschrift, Foto.
 
Zuletzt bearbeitet:

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Postbank: "(2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz
seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche
Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte
Nutzung von Karte oder PIN vorliegt,
muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben."

https://www.postbank.de/privatkunde...ne-Geschaeftsbedingungen-678-149-040-1017.pdf

Die Identität darf schon kontrolliert werden, aber er kann nicht darauf bestehen. Das heißt, Ausweis verlangen ja. Wird das Zeigen eines Ausweises verweigert, muss der Verkäufer trotzdem die Zahlung abwickeln, da Kreditkarten gesichert sind.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Und wo steht in den Bedingungen, dass (Zitat) "die Karte nicht aus der Hand gegeben werden darf"?!

1. Temporär zur ordnungsgemässen Überprüfung aus der Hand geben begründet noch keinen Besitz (Stichwort: "mangelnder Besitzwille").
2. Was, wenn die Karte "berechtigt" in den Besitz einer anderen Person gelangt ist?

muss der Verkäufer trotzdem die Zahlung abwickeln, da Kreditkarten gesichert sind.
...oder im Verdachtsfalle seinen Aquirer kontaktieren, bzw. telefonisch.
Man könnte drüber diskutieren, inwiefern das Nicht-Vorzeigen-Wollen bzw. Können eines Ausweises einen solchen Verdacht begründet.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Postbank: "(2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt in den Besitz
seiner Karte gelangt ist, eine missbräuchliche
Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte
Nutzung von Karte oder PIN vorliegt,
muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben."

https://www.postbank.de/privatkunde...ne-Geschaeftsbedingungen-678-149-040-1017.pdf
Bleibt die Frage, ob der Händler unberechtigt ist. Da die Karte zur Abwicklung gemäß Scheme-Rules benötigt wird ist das zu verneinen.
 
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pooky

Reguläres Mitglied
04.10.2016
61
10
Berlin
Bei nicht unterschriebenen Karten musst du fragen (und dann unterschreiben lassen), bevor du sie annimmst.
Das steht allerdings auch explizit in den Regeln (MasterCard u.m.W. auch VISA).

Genau und in den MasterCard-Bestimmungen steht (Hervorhebungen von mir):

"If a MasterCard Card is presented to a Merchant representative and the Card is not signed,
the Merchant representative must:

1. Obtain an authorization from the Issuer,
2. Ask the Cardholder to provide identification (but not record the Cardholder identification
information); and
3. Require the Cardholder to sign the Card.

The Merchant must not complete the Transaction if the Cardholder refuses to sign the Card

Bei Visa heißt es:

"An unsigned card is considered invalid and should not be accepted.
If a customer gives you an unsigned card, the following steps must be taken:

Check the cardholder’s ID. Ask the cardholder for some form of official
government identification, such as a driver’s license or passport. Where
permissible by law, the ID serial number and expiration date should be
written on the sales receipt before you complete the transaction.
• Ask the customer to sign the card. The card should be signed within your full
view, and the signature checked against the customer’s signature on the ID.
A refusal to sign means the card is still invalid and cannot be accepted. Ask
the customer for a different signed Visa card.
• Compare the signature on the card to the signature on the ID.
 

pooky

Reguläres Mitglied
04.10.2016
61
10
Berlin
Und wo steht in den Bedingungen, dass (Zitat) "die Karte nicht aus der Hand gegeben werden darf"?!

1. Temporär zur ordnungsgemässen Überprüfung aus der Hand geben begründet noch keinen Besitz (Stichwort: "mangelnder Besitzwille").
2. Was, wenn die Karte "berechtigt" in den Besitz einer anderen Person gelangt ist?

Zumal "Besitz" im juristischen Sinne klar definiert ist. Diesen erwirbt man erst, wenn man die "tatsächliche Gewalt über die Sache" erlangt hat. (§854 BGB). Dieser Umstand ist bei einer bloßen händischen Überprüfung der Karte durch den Verkäufer wohl kaum gegeben.

Die Regularien sehen vor, dass der Verkäufer die Karte unter Umständen sogar einziehen darf. In den "Guidelines" für Händler bei Visa heißt es etwa im Falle, wenn das Terminal zum "Pick up" auffordert:

"...Do not complete the transaction. Inform the customer that you have been instructed to keep the card, and ask for an alternative form of payment..."
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
1
NYC/EDI
Ihr koennte ja noch weiter 10 Seiten mit Terms beschreiben, wenn der Haendler auf eine ID oder Inspektion der Karte besteht akzeptiert ihr das entweder oder zieht ohne Ware ab, ganz simpel.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.108
656
Dafür hat die Karte ja Verifikationsmerkmale "eingebaut": PIN-Code, Unterschrift, Foto.

Welche nicht kontrolliert werden können, wenn der Kunde beim kontaktlosen Zahlen die Karte nicht mal aus der Tasche nehmen will.

Wird das Zeigen eines Ausweises verweigert, muss der Verkäufer trotzdem die Zahlung abwickeln, da Kreditkarten gesichert sind.

Muss denn der Verkäufer grundsätzlich jeden Kunden akzeptieren? Ich denke, ein Verkaufsvertrag kommt zustande, wenn sich beide einig sein. Wenn der Verkäufer sagt, dass er (unter gewissen Umständen) nicht verkaufen will, ist man sich ja nicht einig.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Welche nicht kontrolliert werden können, wenn der Kunde beim kontaktlosen Zahlen die Karte nicht mal aus der Tasche nehmen will.

Ich lasse beim Kontaktlosen Zahlen auch meine Visa-Karte im Portemonnaie stecken und lege mein Portemonnaie auf das Terminal. Und es steht ja wie schon gesagt bei MasterCard/Visa: "Während des gesamten Zahlvorgangs behalten sie Ihre Kontaktlos-Karte in der Hand."

Und PIN wird durch das Terminal kontrolliert, falls es eine PIN verlangt. Unterschrift + Foto wird durch Verkäufer kontrolliert, was entfällt, wenn das Terminal kein Unterschriftenfeld auf den Händlerbeleg aufdruckt bzw. der Vorgang unter 25 Euro kontaktlos abgewickelt wird. Erst hier kann man seine Karte rausgeben.

Wenn wir schon beim Foto auf der Kreditkarte sind: Gibt es Banken, die Kreditkarten mit einem Karteninhaber-Foto ausgegeben?

Muss denn der Verkäufer grundsätzlich jeden Kunden akzeptieren? Ich denke, ein Verkaufsvertrag kommt zustande, wenn sich beide einig sein. Wenn der Verkäufer sagt, dass er (unter gewissen Umständen) nicht verkaufen will, ist man sich ja nicht einig.

Ja, da gibt es noch die so genannte Vertragsfreiheit in Deutschland. Der Verkäufer kann natürlich seine Kunden selber aussuchen.
 
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pooky

Reguläres Mitglied
04.10.2016
61
10
Berlin
Muss denn der Verkäufer grundsätzlich jeden Kunden akzeptieren? Ich denke, ein Verkaufsvertrag kommt zustande, wenn sich beide einig sein. Wenn der Verkäufer sagt, dass er (unter gewissen Umständen) nicht verkaufen will, ist man sich ja nicht einig.

Auf der einen Seite kommt kein Kaufvertrag zustande auf der anderen Seite geben die Regularien von Visa und MasterCard vor, dass der Händler den Zahlungsvorgang nicht durchführen darf, sollte er nicht überzeugt davon sein, dass derjenige, der die Kreditkarte vorlegt, auch der rechtmäßige Inhaber ist. Sollte sich der Händler darüber hinwegsetzen, sehen die Bedingungen vor, dass er für Missbrauch haftbar ist, das heißt, dass die kartenausgebende Bank von der Pflicht der Zahlung an den Händler befreit ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
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Ihr koennte ja noch weiter 10 Seiten mit Terms beschreiben, wenn der Haendler auf eine ID oder Inspektion der Karte besteht akzeptiert ihr das entweder oder zieht ohne Ware ab, ganz simpel
Klar, das kann passieren.
Mit der Überprüfung der Karte habe ich ja überhaupt kein Problem (die halte ich ja für völlig in Ordnung, wenngleich in einigen Fällen, so kontaktlos, für sinnlos).
Aber wieso sollte ich das mit dem Ausweisen einfach hinnehmen - zumal, wenn wir einen Vertrag geschlossen haben und ein Ausweis gar nicht mitzuführen ist?

De facto finden solche Kontrollen ja meist diskriminierend statt.

Ich denke, ein Verkaufsvertrag kommt zustande, wenn sich beide einig sein. Wenn der Verkäufer sagt, dass er (unter gewissen Umständen) nicht verkaufen will, ist man sich ja nicht einig
Wenn der Verkäufer ein Akzeptanzlogo hat, ich die Ware an der Kasse präsentiere, er mir den Gesamtpreis sagt, ich "OK, kauf ich" rufe und dann meine Karte präsentiere, dann sind wir uns doch einig. Dann soll er gefälligst wie beworben auch ordnungsgemäss meine Kartenzahlung annehmen.
 
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