• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Name auf der Kreditkarte

ANZEIGE

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.108
656
ANZEIGE
Wenn der Verkäufer einigermassen sicher sein kann, dass es deine Karte ist, dann schon.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.014
1.840
DRS, ALC
Musst Du ja nicht, Du kannst ja gerne versuchen 30 min zu diskutieren, was beim Verkaeufer sicher gut ankommt.
Zum Glück gibt es Diskussionen nur beim Krämer. Ich habe das was die wollen, nämlich Geld. Da gibt's halt nichts. Eigentlich ganz einfach. Sollen ihr Bargeld zählen und sich über gefälschte Geldscheine ärgern.
 
  • Like
Reaktionen: User1442xyz

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Wenn der Verkäufer einigermassen sicher sein kann, dass es deine Karte ist, dann schon.
Kann er ja, wenn ich mit PIN zahle.
Oder mit Unterschrift, wenn er die vergleicht.
Oder mit Kontaktlos, so wie bei anderen Kontaktloszahlmitteln (Sticker und so) auch.

Musst Du ja nicht, Du kannst ja gerne versuchen 30 min zu diskutieren, was beim Verkaeufer sicher gut ankommt.
30min? Viel zu lang. Praktisch würde ich dann die Ware an Ort und Stelle liegenlassen. Oder schon mal die Verpackung aufreissen reinbeissen (essbare, meine ich).

;)


PS: Ich habe nicht unbedingt ein Problem damit, wenn im Rahmen der Regeln was nicht klappt. Beispielsweise auch nicht, wenn jemand ehrlich Zweifel an meiner Unterschrift hat (zumal ich nicht der konstanteste Unterschreiber bin) und mich respektvoll darauf hinweist.

Ich habe nur ein "Problem" damit, wenn sich jemand nach Gutdünken seine eigenen überraschenden "Hausregeln" zurechterfindet. Gilt so bspw. für nicht kommunizierte Mindestbeträge trotz Akzeptanzlogos.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Ihr koennte ja noch weiter 10 Seiten mit Terms beschreiben, wenn der Haendler auf eine ID oder Inspektion der Karte besteht akzeptiert ihr das entweder oder zieht ohne Ware ab, ganz simpel.

Dann lasse ich meine Waren auf dem Band liegen und gehe nochmals in den Markt rein, nehme meine benötigten Waren, gehe zur Kasse und zu eine/r anderen Kassier/in, falls das möglich ist.
Außerdem ist das mit der Inspektion der Karte nicht immer sicher, der Händler kann sich auch Kartennummern merken und dadurch kann die Zahlungskarte auch missbraucht werden (Internet-Einkäufe bei Händlern ohne MasterCard-SecureCode), falls der Händler nicht vertrauenswürdig ist.

Musst Du ja nicht, Du kannst ja gerne versuchen 30 min zu diskutieren, was beim Verkaeufer sicher gut ankommt.

Das dauert bei mir höchstens ne Minute, ich verlange nämlich kontaktlos und falls das nicht klappt, lasse ich den Vorgesetzten holen. Und bisher habe ich recht gehabt, die Verkäufer haben nach ner Diskussion die Zahlung problemlos abgewickelt.

Wenn der Verkäufer einigermassen sicher sein kann, dass es deine Karte ist, dann schon.

Das kann er, da man sich bei PIN-basierten Karten sich mit der PIN-Eingabe legitimiert; bei Kontaktlosen-Zahlungskarten/Apple Pay/Samsung Pay die Zahlung durchgeht, bzw. über 25 Euro die Zahlung mit der PIN authentifiziert wird. Bei Unterschrift-basierenden Karten soll der Händler die Unterschrift abgleichen.

Wie das mit Unterschrift bei Kontaktlos über 25 Euro mit dem Abgleich ist, kann ich nur dazu sagen, dass wenn eine Karte verwendet wurde, die Unterschrift verglichen werden sollte. Bei Apple-Pay/Samsung-Pay und über 25€ kann die Unterschrift nicht verglichen werden, da es keine Vorlage gibt. Wie ist das zu handhaben, frage ich mich auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.108
656
Kann er ja, wenn ich mit PIN zahle.
Oder mit Unterschrift, wenn er die vergleicht.
Oder mit Kontaktlos, so wie bei anderen Kontaktloszahlmitteln (Sticker und so) auch.

Wenn jemand den PIN kennt, heisst das noch lange nicht, dass es die richtige Person ist, wenn jemand eine ähnliche Unterschrift hat, auch nicht (die Unterschriften auf den Karten sind manchmal kaum zu erkennen).
Und was du bei Kontaktlos mit Identifizieren meinst, verstehe ich schon gar nicht.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.108
656
Ja, natürlich. Aber das Terminal verlangt es nicht, weil es das Gefühl hat, der Mensch passe nicht zu dieser Karte. Durch das Verlangen eines Ausweises kann so aber Missbrauch verhindert werden.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Durch das Verlangen eines Ausweises kann so aber Missbrauch verhindert werden.
...oder aber durch Identitätsdiebstahl auch erst ermöglicht werden. Wenn man Geburtsdatum und ggf. Ausweisnummer hat, kann man sich ggü. der Bank (oder anderswo) umso einfacher als Karteninhaber ausgeben. Und ggf. auch 3D Secure zurücksetzen.

Es gibt quasi immer Möglichkeiten, wo durch Verlangen eines Ausweises Missbrauch verhindert werden kann. Du kannst am Eingang eines Supermarkts auch den Ladendetektiv hinstellen, und von jedem reingehenden Kunden "präventiv" den Ausweis kontrollieren und den Namen notieren - und somit Diebstahl verhindern. Man könnte auch bei grundsätzlich jeder Kartentransaktion den Ausweis kontrollieren.

Wenn jemand den PIN kennt, heisst das noch lange nicht, dass es die richtige Person ist, wenn jemand eine ähnliche Unterschrift hat, auch nicht (die Unterschriften auf den Karten sind manchmal kaum zu erkennen).
Und was du bei Kontaktlos mit Identifizieren meinst, verstehe ich schon gar nicht.
Wie du schon sagst: "Wenn der Verkäufer einigermassen sicher sein kann", dass es meine Karte ist.
Wie diese einigermassene Sicherheit zu definieren bzw. zu erlangen ist, das geben die Schemes in ihren Regeln vor!

Eine PIN wird eingegeben und vom Issuer kontrolliert (online-PIN) - und das genügt dann auch. Eine Unterschrift wird verglichen - und bei Nicht-Übereinstimmung der Aquirer kontaktiert. Und bei kontaktloser Nutzung wird periodisch bzw. nach Risikohandling des Issuers zumindest immer wieder eine CVM abgefragt (meist PIN), um eine langfristig missbräuchliche Nutzung auszuschliessen.

Aber das Terminal verlangt es nicht, weil es das Gefühl hat, der Mensch passe nicht zu dieser Karte.
Was für ein "Gefühl"?
Wenn dann ein "Neger" mit einer Goldkarte daher kommt?
(Der auch nicht so aussieht, als sei er wenigstens erfolgreicher Sänger, Rapper oder Fussballspieler)
Sowas in der Art meinst du?

:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.108
656
Nein, aber wenn dieser "Neger" (das ist jetzt rassistisch, aber ich bleibe bei deiner Wortwahl), kein Deutsch spricht und mir eine Karte einer deutschen Bank auf den Namen "Klaus Schmidt" zeigt, dann werde ich auch weiterhin ohne Ausweis die Transaktion verweigern, ob ich das darf oder nicht.
 
  • Like
Reaktionen: DerSenator

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
1
NYC/EDI
...oder aber durch Identitätsdiebstahl auch erst ermöglicht werden. Wenn man Geburtsdatum und ggf. Ausweisnummer hat, kann man sich ggü. der Bank (oder anderswo) umso einfacher als Karteninhaber ausgeben. Und ggf. auch 3D Secure zurücksetzen.

Bist Du tatsaechlich so merkbefreit das Du den ganzen Mist mit Kreditenkartennummer etc pp. merken glaubst? Selten so einen Schwachsinn gelesen (n) Wenn Kreditkartenvergabe nach mental health status gehen wuerden saehe es hier fuer einige Duester aus.
 

Kartenzahler

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.151
118
Bist Du tatsaechlich so merkbefreit das Du den ganzen Mist mit Kreditenkartennummer etc pp. merken glaubst? Selten so einen Schwachsinn gelesen (n) Wenn Kreditkartenvergabe nach mental health status gehen wuerden saehe es hier fuer einige Duester aus.

Und wieder beleidigst du, anstatt dich einfach aus Diskussionen herauszuhalten. Du kannst wohl auch nicht anders, oder?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Ich freue mich schon sehr darauf, mal wieder Zeit in Großbritannien zu verbringen. :)

Da haben die Leute es einfach nicht nötig, Hilfspolizei zu spielen (genauso wie Schilder "Kartenzahlung erst ab 18"). Man setzt auf eine Mischung aus Vertrauen und technischer Sicherheit (Chip und Offline PIN usw.) statt auf Nasenfaktor. Und wenn man sich an die Regeln hält, dann haftet das Institut und nicht der Händler selber.

Ich bin kein Engländer, aber in einem Jahr erlebte ich dort in solchen Situationen nicht mal so viel Arroganz wie in zwei Wochen Deutschland...

So eine Ignorier-Liste ist übrigens was ganz Feines... :)
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Bist Du tatsaechlich so merkbefreit das Du den ganzen Mist mit Kreditenkartennummer etc pp. merken glaubst?
Ja, sicher glaube ich das.
Weil ich es selbst schon wiederholt getan habe.
Also Kreditkartennummern binnen weniger Sekunden gemerkt (nicht missbraucht!)

Das persönliche Risiko für mich ist sicher klein.
Aber dass es irgendwo auf der Welt passiert, nicht.
Ich sehe einfach nicht ein, warum ich mich unnötigerweise dem Risiko aussetzen soll.

Wäre es "normal", einen Ausweis zu verlangen, dann würde es sicher auch mehr Kriminelle geben, die das bewusst missbrauchen.

Da haben die Leute es einfach nicht nötig, Hilfspolizei zu spielen (genauso wie Schilder "Kartenzahlung erst ab 18"). Man setzt auf eine Mischung aus Vertrauen und technischer Sicherheit (Chip und Offline PIN usw.) statt auf Nasenfaktor. Und wenn man sich an die Regeln hält, dann haftet das Institut und nicht der Händler selber.
...solange man nicht zufällig mit einer Signature-Karte daherkommt. :p
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Nein, aber wenn dieser "Neger" (das ist jetzt rassistisch, aber ich bleibe bei deiner Wortwahl), kein Deutsch spricht und mir eine Karte einer deutschen Bank auf den Namen "Klaus Schmidt" zeigt
Lässt du dir Karten von jedem (den du nicht persönlich kennst) gleichartig vorzeigen?
Oder schaust du bei manchen Personen vom Aussehen (Geschlecht, Kleidung, Hautfarbe, Sprache) nicht vielleicht unbewusst oder gar ganz bewusst genauer hin, und bei anderen weniger?

Natürlich gilt die Wortwahl (zumindest heutzutage und in Deutschland) als rassistisch. Habe ich ganz bewusst verwendet. Denn sie zeigt das, was dann auch tatsächlich passiert: Dass zwischen unterschiedlichen Kunden diskriminiert wird. Denn das ist genau das, was du da ja auch tust: Diskriminieren aufgrund der Hautfarbe und Sprache. Da könnten wir uns jetzt weiterführend in den "graueren" Bereich begeben, und fragen, ob du Klaus Werner aus Rumänien nicht ähnlich diskriminierst (wenn er nicht gerade seinen schicken Anzug trägt).


Nun will ich nicht mal abstreiten, dass du mit deiner selektiven Diskriminierung statistisch gar nicht schlecht fährst und eine überdurchschnittliche Erfolgsquote hast. So wie auch die Zivilfahnder, Grenzschützer oder Streifenpolizisten, die ihre "Pappenheimer" kennen, und im Rahmen Ihres Ermessensspielraums und ihrer kriminalistischen Erfahrung auch aufgrund des Aussehens kontrollieren. Nur sind polizeiliche und andere Amtsträger in besonderer Form an die Gesetze gebunden und werden daran gemessen. Für die gilt in besonderer Form das Gebot rechtsstaatlichen Handelns, um Willkürlichkeit zu verhindern.

Wenn hingegen "Hinz und Kunz" diskriminieren und dazu noch ihre eigenen "Regeln herbeikonstruieren", dann sehe ich da ein Problem. Dann sind wir nämlich schnell beim Punkt, wo auch ehrliche Kartennutzer diskriminiert werden, und deren Karten willkürlich ganz abgelehnt werden. Das ist mindestens für die betroffenen Kunden (Kartennutzer), und indirekt auch für das Scheme. Auch MasterCard und VISA wollen sicher nicht, dass der Eindruck entsteht, mit gewisser Sprache oder Hautfarbe etc. könne man sich auf die Akzeptanz seiner Karte nicht mehr verlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Nein, aber wenn dieser "Neger" (das ist jetzt rassistisch, aber ich bleibe bei deiner Wortwahl), kein Deutsch spricht und mir eine Karte einer deutschen Bank auf den Namen "Klaus Schmidt" zeigt, dann werde ich auch weiterhin ohne Ausweis die Transaktion verweigern, ob ich das darf oder nicht.

Mach das, das nennt sich 1. Diskriminierung und 2. ist das gegen die Regeln von MasterCard/Visa. Es gibt ja die Regel: Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinen anderen zu. Dann würde deine Karte auch verweigert werden, wenn genau derjenige an der Kasse steht.

Bist Du tatsaechlich so merkbefreit das Du den ganzen Mist mit Kreditenkartennummer etc pp. merken glaubst? Selten so einen Schwachsinn gelesen Wenn Kreditkartenvergabe nach mental health status gehen wuerden saehe es hier fuer einige Duester aus.

Ja, ich glaube dass das möglich ist. Also nicht so unrealistisch. Deshalb bleiben meine Zahlungskarten in meinem Portemonnaie, seit mir mal eine Kassierin bei Müller meine Maestro-Karte beschädigt hat und ich dann den Aufwand mit dem Hin und Her habe. Und dadurch schütze ich die Nummern auf meinen Zahlungskarten vor unbefugten Zugriff.
 
Zuletzt bearbeitet:

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Übrigens: Revolut — Introducing spare Revolut cards!

"Alternatively, you could give your spare Revolut card to a relative; you would effectively have a joint account. You could top-up an equal amount into the account and it the cards to split the cost of your living or holiday expenses.
(...)


Note: Please remember, the name on your spare card will be in the name of the account holder."

Ja, und jetzt stelle man sich vor, dass Herr Franz Müller und Frau Mehtap Özdemir (in wilder Ehe gar) zusammenleben und ein Revolut-Konto für ihre gemeinsamen Haushaltseinkäufe verwenden...
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
Ich verstehe diese Diskussion nicht? Auf vielen Karten steht doch sogar drauf, "Die Karte ist nicht übertragbar".
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Also auf keiner meiner Karten steht "Diese Karte ist nicht übertragbar". Meine Kreditkarte weist folgende Aufdrücke: "Not vaild unless signed", "ELECTRONIC USE ONLY - NUR FÜR ONLINEAUTORISIERUNG", "AUTHORIZED SIGNATURE" auf. Meine Maestro-Karte weist keine Aufdrücke auf, außer Kontonummer, BLZ, IBAN, BIC und Kartennummer.

Und in den Kartenbedingungen der Banken steht auch sicherlich irgendwas, dass man die Karte nicht weitergeben/jemanden anderen geben darf. Es geht in der Diskussion darum, ob Verkäufer die Herausgabe einer Zahlungskarte verlangen dürfen. Oder den Ausweis einsehen dürfen. Beides habe ich verneint, siehe meine Beiträge oben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.108
656
Lässt du dir Karten von jedem (den du nicht persönlich kennst) gleichartig vorzeigen?
Oder schaust du bei manchen Personen vom Aussehen (Geschlecht, Kleidung, Hautfarbe, Sprache) nicht vielleicht unbewusst oder gar ganz bewusst genauer hin, und bei anderen weniger?

Ja, in seltenen Fällen mache ich das. Und ja, das ist ein selektives Verfahren, das gebe ich zu. Wie gesagt, wenn mir jemand eine Karte auf den Namen "Klaus Schmidt" zeigt, und kein Wort Deutsch spricht, dann mache ich das in der Hoffnung, den Karteninhaber zu schützen. Wenn dieser Kunde tatsächlich Klaus Schmdt ist, dann gibt es eine einfache Lösung: Er zeigt mir seinen Ausweis und alles ist geregelt.

Natürlich wird so manchmal nach speziellen Merkmalen gesucht. Aber das ist auch normal und steigert die Effizienz. Wenn die Polizei z.B. nach einem Täter mit blonden Haaren sucht, dann ist es nicht effizient, aus Gründen der Gleichbehandlung alle Schwarzhaarigen auch zu kontrollieren.

Und glaube mir, in vielen Bereichen werden die angeblich schlechter behandelten, sogar deutlich besser behandelt, nur aus Angst vor irgendwelchen Vorwürfen wegen unverhätnissmässig, negativer Behandlung.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Ja, in seltenen Fällen mache ich das. Und ja, das ist ein selektives Verfahren, das gebe ich zu. Wie gesagt, wenn mir jemand eine Karte auf den Namen "Klaus Schmidt" zeigt, und kein Wort Deutsch spricht, dann mache ich das in der Hoffnung, den Karteninhaber zu schützen. Wenn dieser Kunde tatsächlich Klaus Schmdt ist, dann gibt es eine einfache Lösung: Er zeigt mir seinen Ausweis und alles ist geregelt.

Genau das ist nicht zulässig. Darauf wollte ich dich mit meinen Post #66 auch darauf hinweisen. In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht, d.h. man muss einen Ausweis besitzen, aber nicht dabei haben. Außerdem steht in den MasterCard/Visa Regeln, dass die Kartenzahlung nicht von einem Ausweis abhängig gemacht werden darf.

Dann könnte ich theoretisch z.B. als Verkäufer pumuckel's Zahlungskarte auch systematisch ablehnen. Aber ich verstöße dann gegen die MasterCard/Visa Scheme Rules, damit ist das nicht zulässig.

Und das mit dem Beispiel von dir ist ein anderer Bereich, deshalb kann man das hier nicht vergleichen.
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

Ravintolavaunu

Gesperrt
14.12.2016
134
0
Sehe da kein Problem. Alle meine KK lauten auf Vorname Nachname. Im Pass und Personalausweis steht jedoch alles 1:1 aus dem zentralen Melderegister.
Und da ist es dann Titel ersterVorname zweiterVorname Nachname. War noch nie ein Problem.
 

pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.108
656
Außerdem steht in den MasterCard/Visa Regeln, dass die Kartenzahlung nicht von einem Ausweis abhängig gemacht werden darf.

Du stufst diese Regel also höher ein als den Schutz eines Karteninhabers gegen Missbrauch? Du würdest also als Verkäufer die Karte auch akzeptieren, wenn du recht sicher bist, dass die Karte gestohlen wurde, nur um die Regeln von Visa/Master nicht zu verletzen?

Damit würde ich meine Sorgfaltspflicht als Verkäufer verletzen und mich der Mithilfe an einem Verbrechen schuldig fühlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
694
14
ANZEIGE
Du stufst diese Regel also höher ein als den Schutz eines Karteninhabers gegen Missbrauch? Du würdest also als Verkäufer die Karte auch akzeptieren, wenn du recht sicher bist, dass die Karte gestohlen wurde, nur um die Regeln von Visa/Master nicht zu verletzten?

Ich kann mir nicht sicher sein, dass die Karte gestohlen wurde. Die Karte wird im Normalfall nie durch meine Hände gehen, weil der Kunde diese selbst an das Gerät halten oder in dieses reinstecken kann. Mein Zutun, wäre ich Händler, ist da nicht erforderlich, der Name der Person geht mich auch überhaupt nichts an. Spätestens bei einer NFC-Zahlung per Handy, Uhr, Aufkleber, etc. wäre dieses so weltverbesserische Kontrollinstrument ins Lächerliche gezogen. Oder bei Prepaid-"Kredit"karten aus dem Supermarkt - ohne Namen auf der Karte.

Schutz gegen Missbrauch ist meiner Ansicht nach nicht zusätzliche Aufgabe des Händlers, der zahlt ja schon genug dafür an die Banken, damit diese das durch ihre Systeme übernehmen.
 
Zuletzt bearbeitet: