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Brauche ich einen Solchen oder reicht die eigene Beschreibung der Lage durch meinen Arbeitgeber?
Das macht es auf jeden Fall einfacher und auch schneller.
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Brauche ich einen Solchen oder reicht die eigene Beschreibung der Lage durch meinen Arbeitgeber?
Hast Du den Antrag selbst gestellt oder über einen Anwalt?Mein NIE betreffend Geschäftsbesprechung und Vertragsunterzeichnung wurde von Wien abgelehnt
Das sind jetzt auch nicht so die Killerargumente wie z.B. Maschine vor Ort einrichten.Mein NIE betreffend Geschäftsbesprechung und Vertragsunterzeichnung wurde von Wien abgelehnt
Selber vor einer WocheHast Du den Antrag selbst gestellt oder über einen Anwalt?
Als Steuerberater tut man sich mit einer Maschine einrichten einfach etwas schwer. Ist aber nicht tragisch - dann geht es nach KanadaDas sind jetzt auch nicht so die Killerargumente wie z.B. Maschine vor Ort einrichten.
Meeting geht per Zoom und Vertrag per DocuSign.
Bin letzte Woche MAD-JFK geflogen, keine Probleme mit NIE.Habe in 3 Wochen eine Dienstreise nach Spanien. Würde dann direkt im Anschluss MAD-EWR fliegen.
Ist es möglich mit einem NIE aus Berlin den UA Direktflug zu nehmen oder muss ich zB MAD-MUC-EWR fliegen?
Gerne beides, aber Letter vom Kunden wiegt wohl mehr. Ich hatte immer beides - Letter vom Kunden sowie ein Letter meines Arbeitgebers.Jetzt komme ich mit einer Anfängerfrage.
Arbeite bei einem Zulieferer aus der Energie/Kabelbranche. Also eigentlich Kritische Infrastruktur.
Ich sollte einen Kunden auf die Montage eines neuartigen Produktes schulen, welches sicherer und schneller als bisherige Lösungen ist.
Habe die (kleine) Hoffnung dass das für ein NIE reichen könnte.
Und nun die Frage: der "Letter of Support" sollte den mein Unternehmen ausstellen, mit dem Hinweis auf den Schulungsbedarf in den USA - oder der Kunde eine Art "Einladung" schreiben, die den Sachverhalt erläutert?
Danke für eure Einschätzung im voraus!
Beim Check-in in Frankfurt wurde mir gesagt, man habe keine Möglichkeit das zu überprüfen. Das Wappen des US-Konsulats in der Bestätigungsmail sei aber fälschungssicher (!).
Die (Botschaft) wird Deinen Reisepass (Daten) schon irgendwo hinterlegen, so das die wissen das Du NIE-Berechtigt bist. Ob die Airline das prüfen kann; vermutlich nicht.Ist die Information zu NIE eigentlich irgendwo elektronisch hinterlegt? Ich bin vor 4 Wochen mit NIE in die USA geflogen. Beim Check-in in Frankfurt wurde mir gesagt, man habe keine Möglichkeit das zu überprüfen. Das Wappen des US-Konsulats in der Bestätigungsmail sei aber fälschungssicher (!). Bei der Kontrolle vor dem Gate wurde sich zwar neben Pass und PCR-Test auch der Ausdruck der Email kurz angeschaut, es erfolgte aber sicher kein Datenabgleich, da nichts elektronisch erfasst wurde. Bei der Einreise in MIA bin ich extra zum Officer und nicht GE Automat, weil ich dachte, dass man die Email zu NIE überprüfen würde. Der Officer wollte die aber gar nicht sehen, nur den Reisepass; so schnell war ich noch nie durch die Immigration.
Dito bei mir. Ich musste die Email 3 x vorzeigen. DUS/CDG/Immigration USAIch hab in der Bestätigungsmail von der Berliner Botschaft kein Wappen, das ist ein schnöder Text ohne besondere Merkmale:
"A National Interest Exception (NIE) has been approved for:
LAST: Burger
FIRST: Floyd
PASSPORT NUMBER: 1234
This NIE is good for MULTIPLE entries until abcd for the same purpose as your original request. You do not need any additional documentation to travel.
The duration of stay in the U.S. will be determined by U.S. Customs and Border Protection officers at the port of entry.
[Corona-Belehrung, Test notwendig etc.]
Please note that national interest exceptions are approved electronically. This email serves as a notification that your NIE has been approved. No additional documentation will be provided."
Hatte aus diesen Grund einfach Frankfurt nochmal angeschrieben und es mir bestätigen lassen, Ausdruck der eMail zeigt nun die ursprüngliche email und Antwort von Frankfurt das es weiterhin gültig ist.Unsere Kollegen wurden auch mehrfach danach gefragt. Insbesondere mit wiederverwendeten NIE gab es beim Check-In Verwirrung, weil das Datum aus der Ursprungsmail abgelaufen ist.
Ist die Information zu NIE eigentlich irgendwo elektronisch hinterlegt?
Sehr geehrter Herr SoG,
Wahrscheinlich haben Sie schon die NIE Genehmigung Email vom Konsulat erhalten und gesehen (s. unten). Wir freuen uns sehr, dass es geklappt hat.
Sie sollten die Email vom Konsulat ausdrucken und mitnehmen zum Flughafen. Die Genehmigung ist eigentlich im System von der Behörde und Fluggesellschaft gespeichert. Trotzdem muss die Fluggesellschaft die Genehmigung in ihrem System abrufen und prüfen, von daher kann es zu Verzögerungen kommen beim Check-in und man sollte früher da sein im Fall der Fälle.
Die Genehmigung ist 12 Monate gültig und für mehrere Ein- und Ausreise.
Bevor Sie fliegen, müssen Sie einen negativen Corona Test vorlegen beim Check-in (PCR oder Antigen, mit ärztlichen Attest) nicht älter als 3 Tage. Manche Fluglinien verlangen, dass man vorher sich on-line anmeldet bzgl Test Resultate, Negative Bestätigung,usw. On-line einchecken wird aber in der Regel nicht möglich sein, da die Fluglinie die NIE Vorort prüfen möchte. Sie müssen auch das Dokument im Anhang ausfüllen und abgeben beim Check-in bzw. beim Boarding.
Falls Sie weitere Fragen haben, sagen Sie mir einfach Bescheid. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Reise!
Beste Grüße
Sie müssen auch das Dokument im Anhang ausfüllen und abgeben beim Check-in bzw. beim Boarding.
Korrekt.Damit meint die Damen das Passenger Attestation Form?