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Die Zugbindung der Sparpreise gilt Richtung Schweiz auch nur bis zur Grenze (bzw. allenfalls bis zum Umsteigepunkt aus dem grenzüberschreitenden Zug. Zwischendurch sieht es das Zugpersonal anders, obwohl es im Schweizer Tarif explizit erwähnt ist. Ein Kollege reiste ab Deutschland wegen aufgehobener Zugbindung (Verspätung) mit einem anderen Zug nach Basel und der Zugbegleiter im Anschlusszug wollte dann sein Ticket nicht akzeptieren, weil der Zug mit Zugbindung aus Deutschland noch gar nicht in Basel war. Er geriet dann an den falschen, da Tarifkenntnisse vorhanden waren und der Kunde es dem Zugbegleiter schriftlich geben konnte, dass seine Behauptung falsch ist.
Es ist eben nicht immer so, dass das Zugpersonal recht hat. Manchmal muss man als Kunde auch etwas Tarifkenntnisse haben und bei Bedarf die Unterlagen vorzeigen. Denn gerade bei eher seltenen Spezialfällen aus dem Ausland fehlt manchmal das Wissen.
Es ist eben nicht immer so, dass das Zugpersonal recht hat. Manchmal muss man als Kunde auch etwas Tarifkenntnisse haben und bei Bedarf die Unterlagen vorzeigen. Denn gerade bei eher seltenen Spezialfällen aus dem Ausland fehlt manchmal das Wissen.