Ohne Visum nach London

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Wer jetzt meint, in der Stunde wurde fleißig im Hintergrund nur diskutiert, wie zu verfahren ist, der könnte etwas kurz denken. Hier wurde fleißig ein Datensatz angelegt.

Ist auch kein Problem, da meine Frau in ein paar Monaten Deutsche ist.
 

gtrecker

Erfahrenes Mitglied
29.06.2009
702
44
CGN
Das war mutig - wir haben uns das nicht getraut.

Das EEA Permit ist umsonst - aber ein ziemliches Ärgernis in der Beantragung. Ich habe das Vorgehen von Tian für mich und meine Frau (auch visumspflichtig) näher geprüft - und dann aber verworfen, weil mir ein Denied Boarding zu riskant war (auch bei uns hat dann EW/4U keine Visa überprüft).

In der Tat hat das Vereinigte Königreich keinerlei rechtlich Grundlage, ein EEA Family Permit zu verlangen. Die Vorschrift aus den Immigration (European Economic Area) Regulations 2006 ist da recht eindeutig:

===
PART 2
EEA RIGHTS

Right of admission to the United Kingdom

11.—(1) An EEA national must be admitted to the United Kingdom if he produces on arrival a valid national identity card or passport issued by an EEA State.

(2) A person who is not an EEA national must be admitted to the United Kingdom if he is a family member of an EEA national, a family member who has retained the right of residence or a person with a permanent right of residence under regulation 15 and produces on arrival—
(a)a valid passport; and
(b)an EEA family permit, a residence card or a permanent residence card.

(3) An immigration officer may not place a stamp in the passport of a person admitted to the United Kingdom under this regulation who is not an EEA national if the person produces a residence card or permanent residence card.

(4) Before an immigration officer refuses admission to the United Kingdom to a person under this regulation because the person does not produce on arrival a document mentioned in paragraph (1) or (2), the immigration officer must give the person every reasonable opportunity to obtain the document or have it brought to him within a reasonable period of time or to prove by other means that he is—

(a)an EEA national;
(b)a family member of an EEA national with a right to accompany that national or join him in the United Kingdom; or
(c)a family member who has retained the right of residence or a person with a permanent right of residence under regulation 15.

(5) But this regulation is subject to regulations 19(1) and (2).

PART 4
REFUSAL OF ADMISSION AND REMOVAL ETC
Exclusion and removal from the United Kingdom

19.—(1) A person is not entitled to be admitted to the United Kingdom by virtue of regulation 11 if his exclusion is justified on grounds of public policy, public security or public health in accordance with regulation 21.

(2) A person is not entitled to be admitted to the United Kingdom as the family member of an EEA national under regulation 11(2) unless, at the time of his arrival—

(a)he is accompanying the EEA national or joining him in the United Kingdom; and
(b)the EEA national has a right to reside in the United Kingdom under these Regulations.
===

Zur Dokumentation der Familienangehörigkeit könnte Frau Tian zum Beispiel eine internationale Heiratsurkunde mitführen (mit Apostille). Um die "Begleitung" nachzuweisen, wäre die Flugbuchung geeignet.

Frau Tian nimmt hier Rechte der Personenfreizügigkeit aus Europäischen Verträgen wahr, die das Vereinigte Königreich ratifiziert hat, der Regierung aber nicht passen und deswegen nur unvollständig oder unzureichend in nationales Recht umgesetzt werden. Aber das heisst nicht, dass das nationale Recht hier EU-rechtskonform wäre. Nur muss man dazu tasächlich klagen - es gibt da diverse Verfahren, die das Vereinigte Königreich in Sachen Freizügigkeit schon relativ krachend verloren hat.

Das Vorgehen des Mitarbeiters der UK Border Agency ist aus meiner Sicht rechtlich nicht haltbar - wäre eine Klage wert. Als EW würde ich die Strafe nicht zahlen.

PS. In Bulgarien funktioniert die Einreise selbstverständlich mit einer Heiratsurkunde und einer gemeinsamen Flugbuchung.

PPS. Mit einem EEA Family Permit darf man sich in die EU-Schlange stellen.
 
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gtrecker

Erfahrenes Mitglied
29.06.2009
702
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CGN
Da werde ich dann noch eine Beschwerde schreiben, denn EW hätte uns ja zurecht mitgenommen da wir einen Weiterflug innerhalb von 24 Stunden gebucht hatten. Klar haben die beim Einstieg nicht kontrolliert aber selbst wenn hätten wir gültige Papiere gehabt.

Rechtlich hätte EW Euch mitnehmen können auch ohne Weiterflug - praktisch hätten Sie es wohl nicht getan, weil es nicht aus Timatic hervorgeht.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Rechtlich hätte EW Euch mitnehmen können auch ohne Weiterflug - praktisch hätten Sie es wohl nicht getan, weil es nicht aus Timatic hervorgeht.
Genau. Denen deswegen jetzt eine Strafe auszubrummen finde ich ziemlich dreist. Aber gut, da kennt man die Verträge nicht. Wenn da drin steht, dass die Immigration immer im recht ist kann EW eine Zahlung wohl nicht vermeiden. Da gibt's dann aber noch einen netten Brief von mir an die EU.
 

gtrecker

Erfahrenes Mitglied
29.06.2009
702
44
CGN
Ich begreife die Briten da auch nicht - selbst Deutschland, wo die Freizügigkeit (bzw. nur bei Rückkehr aus einem EU-Land) nicht greift, stellt relativ anstandslos für 3-5 Jahren Schengenvisa aus, wenn man außerhalb der Schengenzone wohnt.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Denen deswegen jetzt eine Strafe auszubrummen finde ich ziemlich dreist. Aber gut, da kennt man die Verträge nicht. Wenn da drin steht, dass die Immigration immer im recht ist kann EW eine Zahlung wohl nicht vermeiden. Da gibt's dann aber noch einen netten Brief von mir an die EU.

Warum willst Du Dich da noch gross reinhaengen? Du hast genau das bekommen, was Du wolltest und worauf Du und Deine bessere Haelfte Anspruch hattest. Von der unangenehmen Wartezeit einmal abgesehen.
EW kann, wenn sich UK tatsaechlich die Bloesse geben moechte, ueber ein Beschwerdeverfahren notfalls bis zum EUGH die Strafe abwenden.
Wenn tatsaechlich irgendwo steht, die UK Immigration hat immer Recht, werden die Gerichte diesen Passus sofort fuer ungueltig erklaeren.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Warum willst Du Dich da noch gross reinhaengen? Du hast genau das bekommen, was Du wolltest und worauf Du und Deine bessere Haelfte Anspruch hattest. Von der unangenehmen Wartezeit einmal abgesehen.
EW kann, wenn sich UK tatsaechlich die Bloesse geben moechte, ueber ein Beschwerdeverfahren notfalls bis zum EUGH die Strafe abwenden.
Wenn tatsaechlich irgendwo steht, die UK Immigration hat immer Recht, werden die Gerichte diesen Passus sofort fuer ungueltig erklaeren.
Wie wird EW sonst erfahren, dass meine Frau durchaus das Recht hatte ein zu kommen? Wenn UK denen jetzt einfach eine Rechnung schickt auf der steht, dass sie jemanden ohne gültiges Visum transportiert haben ist das ja nur die halbe Wahrheit.
Und auch der nächste soll noch eine Chance haben es so zu machen.
Außerdem sollen die Engländer durchaus merken, dass sie falsch lagen.

Und sollte EW mir die rechnung weiter leiten hätte ich gern schon eine Bestätigung in der Hand, dass unser Verhalten legal war.
Komisch auch, dass diese stafe bei anderen nicht zur Diskussion stand.
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Ich bin jetzt mal ganz böse, und behaupte, es geht weniger darum ob EW was zu bezahlen hat, als vielmehr, dass du täglich mit Besorgnis zum Briefkasten gehst, in der Erwartung, es könne ein Brief der EW darin liegen.

Wenn dem so ist, könnte der Satz des UK Beamten schon gefruchtet haben. Egal ob nun rechtens oder nicht.

Ansonsten wäre noch interessant, von wo der Flug abging. War es eine allgemeine Ausreisekontrolle Schengen, oder eine nur diesem Flug zugeordnete Gate Kontrolle.
 

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Eine ganz prinzipielle Frage: was ist daran so schwer, sich an Regeln des Gastlandes zu halten? Das nächste mal in Saudi-Arabien laesst du deine Frau auch ohne Kopftuch ein Auto steuern, weil das ja gegen geltende UN-Menschenrechte ist ihr das zu verbieten?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
Eine ganz prinzipielle Frage: was ist daran so schwer, sich an Regeln des Gastlandes zu halten? Das nächste mal in Saudi-Arabien laesst du deine Frau auch ohne Kopftuch ein Auto steuern, weil das ja gegen geltende UN-Menschenrechte ist ihr das zu verbieten?

Was ist für das Gastland so schwer sich an EU-Verträge zu halten? Eine andere ganz prinzipielle Frage.
Das nächste mal verbieten sie dir vielleicht die Einreise, weil du einen deutschen Pass hast?

Aber damit drehen wir uns im Kreis.

Manche gehen bei rot über die Ampel wenn kein Auto kommt, andere nicht. Live with it.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.861
11.020
In der Tat hat das Vereinigte Königreich keinerlei rechtlich Grundlage, ein EEA Family Permit zu verlangen. Die Vorschrift aus den Immigration (European Economic Area) Regulations 2006 ist da recht eindeutig

Rechtlich hätte EW Euch mitnehmen können auch ohne Weiterflug

Muessen, sage ich mal. Allein, wie Du schon sagst, das Problem ist eben

praktisch hätten Sie es wohl nicht getan, weil es nicht aus Timatic hervorgeht.

Eigentlich eine gute Strategie, um DBC abzugreifen ;)

Genau. Denen deswegen jetzt eine Strafe auszubrummen finde ich ziemlich dreist. Aber gut, da kennt man die Verträge nicht. Wenn da drin steht, dass die Immigration immer im recht ist kann EW eine Zahlung wohl nicht vermeiden.

Kann ich mir nicht vorstellen: Ich gehe mal davon aus, dass auch UK-Verwaltungsgerichtsverfahren rechtsstaatlichen Grundsaetzen entsprechen und durch Widerspruchsverfahren oder aehnliches gerichtlich ueberpruefbar sind. Ich befuerchte nur, dass EW nicht Widerspruch einlegt, sondern bezahlt, Fristen verstreichen laesst und dann den Passagier versucht in Anspruch zu nehmen. Damit koennen sie aber natuerlich keinen Erfolg haben, denn der rechtmaessig einreisende Passagier kann nicht dafuer verantwortlich gemacht werden, dass sich die Airline gegen faelschlicherweise verhaengte Bussgelder nicht wehrt.

TINLA.


Ansonsten wäre noch interessant, von wo der Flug abging. War es eine allgemeine Ausreisekontrolle Schengen, oder eine nur diesem Flug zugeordnete Gate Kontrolle.

Das ist doch eigentlich egal: Der deutsche Beamte an der Ausreisekontrolle prueft nicht die Einreisevoraussetzungen fuer das Zielland - egal, ob er zentral oder direkt vor dem Gate sitzt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich bin jetzt mal ganz böse, und behaupte, es geht weniger darum ob EW was zu bezahlen hat, als vielmehr, dass du täglich mit Besorgnis zum Briefkasten gehst, in der Erwartung, es könne ein Brief der EW darin liegen. Ansonsten wäre noch interessant, von wo der Flug abging. War es eine allgemeine Ausreisekontrolle Schengen, oder eine nur diesem Flug zugeordnete Gate Kontrolle.

Davor habe ich keine Angst. Rechtsschutz ist vorhanden und auch ein Anwalt der daran sicher seinen "Spaß" hätte.
Die deutschen Grenzer haben natürlich in den Pass geguckt, aber die interessiert ja nicht ob man für das Zielland ein Visum hat. Das kontrolliert normal die Airline am Gate. Haben Sie aber nicht.

Wir haben uns an EU Gesetze gehalten. Soweit ich weiß ist Großbritannien da Mitglied.

Polen will keine Flüchtlinge haben. Sollten Flüchtlinge deswegen kein Recht haben in Polen Asyl zu beantragen obwohl das Land zur Aufnahme verpflichtet ist?
 

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Was ist für das Gastland so schwer sich an EU-Verträge zu halten? Eine andere ganz prinzipielle Frage.
Das nächste mal verbieten sie dir vielleicht die Einreise, weil du einen deutschen Pass hast?

Ich bin kein Profi, aber wenn jemand als Nicht-EU-Ausländer in UK wohnt und in den Schengenraum einreisen moechte, braucht diese Person auch ein Schengenvisum
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich bin kein Profi, aber wenn jemand als Nicht-EU-Ausländer in UK wohnt und in den Schengenraum einreisen moechte, braucht diese Person auch ein Schengenvisum
Wenn er mit einem EU Bürger verheiratet ist braucht er das nicht. Da greift dann die gleiche Regel.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Wenn er mit einem EU Bürger verheiratet ist braucht er das nicht. Da greift dann die gleiche Regel.

Anhand welcher Dokumente wird bei der Schengen-Einreise die Anwendbarkeit dieser Regel überprüft? Reicht z.B. eine Heiratsurkunde in chinesischer Sprache?

Oder selbst z.B in griechischer Sprache? Soll der Grenzbeamte in Hamburg eine griechische Heiratsurkunde verstehen, abgeschlossen zwischen einem Franzosen und einer Chinesin in Athen?
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Anhand welcher Dokumente wird bei der Schengen-Einreise die Anwendbarkeit dieser Regel überprüft? Reicht z.B. eine Heiratsurkunde in chinesischer Sprache?
Die Verordnung sagt, dass der Passagier die Möglichkeit haben muß dies auf jeder erdenkliche Art glaubhaft zu machen.
Denke mit einer Urkunde nur auf chinesisch wird es schwierig, aber wenn man einen AT als Angehörige eines deutschen hat ist es schon ziemlich klar.
Unsere Heiratsurkunde ist aus Kopenhagen und mehrsprachig mit Apostille.
 

gtrecker

Erfahrenes Mitglied
29.06.2009
702
44
CGN
Eine ganz prinzipielle Frage: was ist daran so schwer, sich an Regeln des Gastlandes zu halten? Das nächste mal in Saudi-Arabien laesst du deine Frau auch ohne Kopftuch ein Auto steuern, weil das ja gegen geltende UN-Menschenrechte ist ihr das zu verbieten?

Müsste korrekt heißen: Sich an die Präferenz des Gastlandes zu halten. An die Regeln (Gesetzeslage) des Gastlandes hat sich Frau Tian gehalten. Siehe Auszug aus den Regulations oben.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Sind ja auch beide reingekommen!

Dass so ein Sonderfall nicht ohne zusätzliche, zweite Kontrolle durchgeht, ist doch logisch.
 

gtrecker

Erfahrenes Mitglied
29.06.2009
702
44
CGN
Anhand welcher Dokumente wird bei der Schengen-Einreise die Anwendbarkeit dieser Regel überprüft? Reicht z.B. eine Heiratsurkunde in chinesischer Sprache?

Oder selbst z.B in griechischer Sprache? Soll der Grenzbeamte in Hamburg eine griechische Heiratsurkunde verstehen, abgeschlossen zwischen einem Franzosen und einer Chinesin in Athen?

Das Land in das eingereist werden soll, hat selbstverständlich das Recht, eine für den Rechtsverkehr in diesem Land zugelassene Urkunde, in Amtssprache zu verlangen - also in der Regel eine Urkunde mit einer Apostille. Im Falle UK: Eine Heiratsurkunde auf English oder Walisisch (oder eben eine notariell beglaubigte Übersetzung). Ob Apostille, Legalisation oder gar nichts regelt sich in den entsprechenden internationale oder zwischenstaatlichen Verträgen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Dann ist ja alles in Ordnung. Jetzt verstehe ich wirklich das Problem nicht mehr.
Dass er/sie da ohne eine Sonderprüfung durchkommt, hat er ja selber vorher nicht geglaubt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Das Problem ist, dass sie EW dafür bestrafen wollen das sie uns mitgenommen haben. Ist erstmal nicht unser Problem, aber einverstanden bin ich damit nicht und würde schon gern helfen das EW nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Ob wir die Strafe dann am Ende selbst übernehmen müssten steht ja noch auf einem anderen Blatt.
Außerdem hat ja vielleicht noch jemand sowas vor, da schadet es sicher nicht wenn ich poste wie es uns ergangen ist.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
EW wird ganz unabhängig von eurem konkreten Fall dafür bestraft werden, dass sie nach deiner Zeugenaussage generell keine Ausweiskontrolle beim Betreten des Fliegers vor dem Start Richtung UK durchgeführt haben.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
EW wird ganz unabhängig von eurem konkreten Fall dafür bestraft werden, dass sie nach deiner Zeugenaussage generell keine Ausweiskontrolle beim Betreten des Fliegers vor dem Start Richtung UK durchgeführt haben.
Gut möglich, und EW belastet dann seinen Subunternehmer dafür, die haben doch kein eigenes Personal am Gate?
Die Dame die eingescannt hat war neu und der erfahrene Kollege hat noch die Durchsagen gemacht. Vermutlich hat der ihr dann nach der Durchsage gesagt, dass sie was vergessen hat.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
Das war aber nicht von CGN mit EW oder?

Dort haben sie doch extra den Schalter nach der Passkontrolle am Eingang zu den B-Gates, wo die Reiseunterlagen nochmals geprüft werden und es anschließend den Docs OK check Stempel gibt?