Polizei stoppt Schulschwänzer und Eltern am Flughafen

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Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
489
21
VIE
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Wie kann man sich das vorstellen? Die Polizei fragt, ob das Kind in der Schule sein muss.
Muss ich dann antworten? Ich muss doch mit der Polizei das nicht diskutieren. Es gäbe ja vielleicht auch akute Gründe, die ein Fernbleiben rechtfertigen (Oma im Ausland plötzlich schwerkrank). Das muss ich doch nicht bei der Ausreise diskutieren.

...und die Polizei kann gerne die zuständige Schule selbst raussuchen und informieren, wobei wenn ich als Elternteil eine Entschuldigung schreibe (bei einem Tag brauche in normalerweise keine ärztl. Bestätigung), dann reicht das aus. ...ist ja lächerlich, in einer Zeit in der Anwesenheit am Arbeitsplatz bei vielen Jobs weniger wichtig ist als die erbrachte Leistung, in der Schule das Absitzen von Zeit so zu stärken. Sollen's halt mehr Stoff unterrichten und ein höheres Niveau voraussetzen. Die letzten Tage sind wirklich reine Zeitverschwendung.

...und der Grund warum der Notenschluss (zumindest in Österreich) so früh ist, ist, dass es Einspruchsfristen gibt und man möchte, dass sich das alle vor Sommer ausgeht. Statt die letzten 5 Tage sinnlos in der Schule zu sitzen, sollen sie Lese- und Arbeitsaufgaben im Umfang von z.B. 10 Tagen mit in den Sommer geben.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.185
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Trans Balkan Express
Wie kann man sich das vorstellen? Die Polizei fragt, ob das Kind in der Schule sein muss.
Muss ich dann antworten? Ich muss doch mit der Polizei das nicht diskutieren. Es gäbe ja vielleicht auch akute Gründe, die ein Fernbleiben rechtfertigen (Oma im Ausland plötzlich schwerkrank). Das muss ich doch nicht bei der Ausreise diskutieren.

§ 53 OwiG:

"Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Sie haben bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten. Ihre Akten übersenden sie unverzüglich der Verwaltungsbehörde, in den Fällen des Zusammenhangs (§ 42) der Staatsanwaltschaft."

Soweit das OwiG keine Regelung enthält, gilt die StPO. Niemand muss sich zur Beschuldigung äußern, § 136 StPO.

Da der Ferienbeginn in jedem Bundesland und in jedem Jahr anders ist, viel Spass bei der Amtsermittlung.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.522
768
STR
Wie kann man sich das vorstellen? Die Polizei fragt, ob das Kind in der Schule sein muss.
Da gibt es erstmals doch wenig zu fragen - man braucht de Wohnort, den örtlichen Ferienkalender und das Alter des Kindes.

Muss ich dann antworten? Ich muss doch mit der Polizei das nicht diskutieren. Es gäbe ja vielleicht auch akute Gründe, die ein Fernbleiben rechtfertigen (Oma im Ausland plötzlich schwerkrank). Das muss ich doch nicht bei der Ausreise diskutieren.
Warum solltest Du Gründe für die außerhalb der Ferienzeit liegende Ausreise nicht mit den Polizisten nicht nennen können?

...ist ja lächerlich, in einer Zeit in der Anwesenheit am Arbeitsplatz bei vielen Jobs weniger wichtig ist als die erbrachte Leistung, in der Schule das Absitzen von Zeit so zu stärken. Sollen's halt mehr Stoff unterrichten und ein höheres Niveau voraussetzen. Die letzten Tage sind wirklich reine Zeitverschwendung.
Ok, wenn alle so verfahren würden findet sich bald ein neuer, inoffizieller Ferienbeginn im Kalender wieder. Die Flug-/Reisepreise steigen eher und man müsste noch früher vom Unterricht fernbleiben.

Es ist echt erstaunlich wie hier versucht wird ein Klientel das sich einen unzulässigen Vorteil verschafft zu entschuldigen. :sick:
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC
Mal an alle Supporter der Schulschwänzer folgende Frage.

Ersetze in der Überschrift und dem gesamten thread "Schulschwänzer" durch "Steuerhinterzieher (1000 Euro)".

Bleibt Ihr bei der Meinung, dass eine Überprüfung dieser Personen durch den Staat das "Ende der Fahnenstange" und "Polizei wird auf Steuerhinterzieher gehetzt" ist?
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
21.993
16.253
Dann sorge als Waehler dafuer, dass Schulschwaenzen zur Straftat oder Steuerhinterziehung zur Owi wird.

Juristen (jedenfalls die, die am Ende entscheiden, naemlich die Richter) haben keinen Aufseher. Richterliche Unabhaengigkeit und so.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Mal an alle Supporter der Schulschwänzer folgende Frage.

Ersetze in der Überschrift und dem gesamten thread "Schulschwänzer" durch "Steuerhinterzieher (1000 Euro)".

Bleibt Ihr bei der Meinung, dass eine Überprüfung dieser Personen durch den Staat das "Ende der Fahnenstange" und "Polizei wird auf Steuerhinterzieher gehetzt" ist?


Ich hab´s noch nie erlebt, dass die Polizei etwa Geschäftsleute, die ein Restaurant verlassen, danach befragt, ob der mit der Rechnung wirklich für alle Bezahlt hat... :) Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Söder und Co. das jemals anordnen werden...
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Also meiner Meinung hat die Polizei da gar nichts verloren. Sie kann auch "zur Aufklärung" nichts beitragen, weil sie ja nicht "Beobachtungen" sammeln kann, um dann gemeinsam mit der Schule zu überlegen, ob die Krankschreibung berechtigt ist.
Glaubt hier eigentlich jemand ernsthaft dass ein einziger der betroffenen Schüler eine ärztlich attestierte Krankschreibung hatte... :eek:
 
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Wuff

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01.04.2012
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Dann sorge als Waehler dafuer, dass Schulschwaenzen zur Straftat oder Steuerhinterziehung zur Owi wird.

Juristen (jedenfalls die, die am Ende entscheiden, naemlich die Richter) haben keinen Aufseher. Richterliche Unabhaengigkeit und so.

Verstehe ich das als juristischer Laie richtig, das owi nicht von der Polizei verfolgt werden in Deutschland?
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Nein. Aber welchen Unterschied macht es, dass die Polizei sowohl bei Straftaten als auch bei Owi ermittelt? Das aendert nichts daran, dass es ganz unterschiedliche Grade an Fehlverhalten sind.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Verstehe ich das als juristischer Laie richtig, das owi nicht von der Polizei verfolgt werden in Deutschland?

Du hattest neulich in einem Thread angeprangert, dass in zivilrechtlichen Angelegenheiten bei streitwerten im niedrigen dreistelligen Bereich die Justiz überstrapaziert wird. Diese Fälle werden von einem Richter (m/w) und einem Geschäftstellenmitarbeiter (m/w) erledigt.

Die Flughafensache läuft dagegen wie folgt ab:

Mehrere Polizeibeamte werden abgestellt, um die Schulschwänzer zu jagen. Die Polizisten können in dieser Zeit nicht ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen.

Die Polizeibeamten erfassen die Daten der Eltern. Dann wird das Verfahren an die Schulbehörde abgegeben. Diese versendet einen Anhörungsbogen.

Die rechtschutzversicherten Eltern beauftragen einen Anwalt. Der beantragt Akteneinsicht (und lacht sich erst einmal krank, wenn ihm die Akte vorliegt. Aufgrund der Erkrankung kann er drei Fortsetzungstermine in Strafsachen nicht wahrnehmen - Ironie).

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte kopiert die Akte und schickt diese wieder zurück. Die Schulbehörde muss die kurzen Verjährungsfristen beachten und erlässt ggf. einen Ordnungswidrigkeitenbescheid.

Der Anwalt erhebt Einspruch dagegen.

Die Akte wandert zur Staatsanwaltschaft und dann zum Amtsgericht. Der überlastete Amtsrichter terminiert auf Freitagnachmittag. Der Staatsanwalt muss nicht erscheinen.

Der Anwalt stellt in der Verhandlung den rechtzeitig angekündigten Beweisantrag, es sei der Klassenlehrer zu vernehmen, da er eine mündliche Freistellung erteilt hat (oder der Arzt, der eine Erkrankung der Bronchen diagnostiziert hat oder eine Hauterkrankung, beides Erkrankungen die am Besten an der Adria heilen, der Arzt hat eine Reisefähigkeit festgestellt).

Im zweiten Verhandlungstag wird dann freigesprochen.

Selbst wenn das Gericht bereits im ersten Verhandlungstag verurteilt, wurden beschäftigt: mehrere Polizisten, der Sachbearbeiter der Schulbehörde, ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwaltsfachangestellte, der Sachbearbeite rbei der Rechtschutzversicherung, ein Staatsanwalt nebst Geschäftsstelle sowie ein Richter nebst desen Geschäftsstelle.

In der Zwischenzeit hätten die Strafverfolgungsbehörden mehrere Straftaten, wie Schwarzfahren, mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgen können.

Ergebnis: Marketingaktion gelungen. Glaube an den Rechtsstaat der nicht beteiligten Zeitungsleser gewahrt.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC
Danke unseen_shores)!

Besser kann man es nicht formulieren, warum jeder achte Wähler die momentan Drittstärkste Partei gewählt hat. Weil unser Rechtssystem das Ende der Fahnenstange erreicht hat; das meinen übrigens auch prominente Juristen, wie hochrangige Richter im Ruhestand.


(Um Missverständnissen vorzubeugen, ich gehöre nicht dazu).
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Danke unseen_shores)!

Besser kann man es nicht formulieren, warum jeder achte Wähler die momentan Drittstärkste Partei gewählt hat. Weil unser Rechtssystem das Ende der Fahnenstange erreicht hat; das meinen übrigens auch prominente Juristen, wie hochrangige Richter im Ruhestand.


(Um Missverständnissen vorzubeugen, ich gehöre nicht dazu).


Die Fahnenstange scheint es dir ja angetan zu haben... ;)


Eigentlich wollte unseen_shores ja auf etwas anderes hinaus: Wie es sich verträgt, Bagatellstreitigkeiten vor Gericht zu missbilligen, aber Bagatellstdelikte verdachtsunabhängig verfolgen zu wollen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Danke unseen_shores)!

Besser kann man es nicht formulieren, warum jeder achte Wähler die momentan Drittstärkste Partei gewählt hat. Weil unser Rechtssystem das Ende der Fahnenstange erreicht hat; das meinen übrigens auch prominente Juristen, wie hochrangige Richter im Ruhestand.


(Um Missverständnissen vorzubeugen, ich gehöre nicht dazu).

Das Rechtssystem funktioniert genau so, wie es soll und wie es von den Akteuren in Anspruch genommen wird. Waere das ominoese Achtel zufriedener, wenn buchstaeblich kurzer Prozess gemacht wuerde? Wahrscheinlich schon. Nur, zum Glueck geht das halt im Rahmen unseres Rechtsstaates insbesondere (aber nicht darauf beschraenkt) dann nicht, wenn der Staat dem Buerger mit dem Schwert des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts entgegentritt. Wenn das Achtel damit ein Problem hat, liegt das nicht daran, dass der Rechtsstaat nicht funktionierte, sondern daran, dass das Achtel ein generelles Problem mit ihm hat.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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Wenn das Achtel damit ein Problem hat, liegt das nicht daran, dass der Rechtsstaat nicht funktionierte, sondern daran, dass das Achtel ein generelles Problem mit ihm hat.

Dass der Rechtsstaat nicht (mehr) funktioniert, sieht allerdings nicht nur das Achtel so, sondern auch Prof. di Fabio, ehemals Richter am BVerfG. Und Jens Gnisa, Vorsitzender des deutschen Richterbundes. Bitte googeln für deren Zitate.
 

spocky83

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21.12.2014
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Der werte Herr Gnisa ist bekanntermaßen der, der Strafverteidiger gerne mal als "Gehilfen der Angeklagten" bezeichnet...

Passt somit wie Arsch auf Eimer zu Airsicknessbags These.
 
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br33s

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19.11.2010
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Du hattest neulich in einem Thread angeprangert, dass in zivilrechtlichen Angelegenheiten bei streitwerten im niedrigen dreistelligen Bereich die Justiz überstrapaziert wird. Diese Fälle werden von einem Richter (m/w) und einem Geschäftstellenmitarbeiter (m/w) erledigt.

Die Flughafensache läuft dagegen wie folgt ab:

Mehrere Polizeibeamte werden abgestellt, um die Schulschwänzer zu jagen. Die Polizisten können in dieser Zeit nicht ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen.

Die Polizeibeamten erfassen die Daten der Eltern. Dann wird das Verfahren an die Schulbehörde abgegeben. Diese versendet einen Anhörungsbogen.

Die rechtschutzversicherten Eltern beauftragen einen Anwalt. Der beantragt Akteneinsicht (und lacht sich erst einmal krank, wenn ihm die Akte vorliegt. Aufgrund der Erkrankung kann er drei Fortsetzungstermine in Strafsachen nicht wahrnehmen - Ironie).

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte kopiert die Akte und schickt diese wieder zurück. Die Schulbehörde muss die kurzen Verjährungsfristen beachten und erlässt ggf. einen Ordnungswidrigkeitenbescheid.

Der Anwalt erhebt Einspruch dagegen.

Die Akte wandert zur Staatsanwaltschaft und dann zum Amtsgericht. Der überlastete Amtsrichter terminiert auf Freitagnachmittag. Der Staatsanwalt muss nicht erscheinen.

Der Anwalt stellt in der Verhandlung den rechtzeitig angekündigten Beweisantrag, es sei der Klassenlehrer zu vernehmen, da er eine mündliche Freistellung erteilt hat (oder der Arzt, der eine Erkrankung der Bronchen diagnostiziert hat oder eine Hauterkrankung, beides Erkrankungen die am Besten an der Adria heilen, der Arzt hat eine Reisefähigkeit festgestellt).

Im zweiten Verhandlungstag wird dann freigesprochen.

Selbst wenn das Gericht bereits im ersten Verhandlungstag verurteilt, wurden beschäftigt: mehrere Polizisten, der Sachbearbeiter der Schulbehörde, ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwaltsfachangestellte, der Sachbearbeite rbei der Rechtschutzversicherung, ein Staatsanwalt nebst Geschäftsstelle sowie ein Richter nebst desen Geschäftsstelle.

In der Zwischenzeit hätten die Strafverfolgungsbehörden mehrere Straftaten, wie Schwarzfahren, mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgen können.

Ergebnis: Marketingaktion gelungen. Glaube an den Rechtsstaat der nicht beteiligten Zeitungsleser gewahrt.

Auha :doh:

kurz gesagt gehört es nicht zum Auftrag der Ordnungshüter Owi´s wie Schulschwänzen nachzugehen?
Du weißt in der Betrachtung darauf hin, das all die Beteiligten in der Zeit "besseres" hätten tun können. Dann können die beteiligten jetzt nach Willkür aussuchen, welchen lukrativeren Owi´s Sie nachgehen können oder sollten.

In erster Instanz wurden eventuell 10-20 Polizisten für ein Zeitfenster von 3-4h gebunden, um einer öffentlichen bekannten "Owi´s Gefahr" nachzugehen. Was spricht dagegen? in derselben Zeit hätten selbige Beamten auch wieder Radfahrern tagsüber ohne Licht am Rad kontrollieren können. In vielen Fällen wird hier nur eine mündliche Ermahnung erteilt.
Man sollte auch noch einmal berücksichtigen, dass es hier nicht um das Ermahnen der Kinder geht, sondern als Erziehungsmaßnahme für die Erziehungsberechtigten. Wie in deiner Verfahrenskette aufgeführt, ist der Erzieherische Effekt vorhanden, indem die Eltern mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erst einmal ihre Selbstbeteiligung von 500 Euro begleichen können. Ich glaube das beeinflusst die zukünftige Urlaubsplanung erheblich! Das der Geier Anwalt natürlich hier seiner "Beratungspflicht" nachkommt und seinem Mandaten empfiehlt keine Strafe für die Ordnungswidrigkeit zu bezahlen, sondern lieber in Widerspruch zu gehen und mit rechtlichen Schritten droht ist sehr anzunehmen!

Ich lach mich dann nur tot, wenn die Rechtsschutzversicherung keine Deckung für den konstruierten Fall übernimmt und der Mandant auf seinen Kosten für den Widerspruch und für die von dir aufgeführten Beteiligten aufkommen muss. Dann wäre der Lerneffekt wohl noch größer für die Erziehungsberechtigten.

An jedem Flughafen laufen zudem Bundespolizisten rum, größere Flughäfen haben sogar eigene Polizeidienststellen, bedeutet die Kollegen sind eh vor Ort, also können Sie auch der Ordnungswidrigkeit nachgehen, oder sehe ich das falsch?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Dann können die beteiligten jetzt nach Willkür aussuchen, welchen lukrativeren Owi´s Sie nachgehen können oder sollten.

Genau so ist es. Allerdings klingt "pflichtgemaesses Ermessen" netter als Willkuer.

§ 47 Abs. 1 OWiG meinte:
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
 

br33s

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Genau so ist es. Allerdings klingt "pflichtgemaesses Ermessen" netter als Willkuer.

Also wenn der Dienstherr es anordnet, so wie es im konkreten Fall war, kann der Beamten nach „pflichtgemäßem Ermessen“ ablehen, genau wie der Beamte sich verweigern kann, heute Streifendienst zu leisten, wo er Verkehrsübertretungen ahnden soll? Das wäre mir zwar neu, aber ich lasse mich gerne belehren.
Ist schon eine komische Argumentation, wenn man sich immer wieder auf die unverhältnismäßigkeit behaart, am Ende brauchen wir noch weniger Polizisten als heute weil diverse Owi‘s zu ahnden unverhältnismäßig sind...
 
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br33s

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19.11.2010
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Würden den die hier vertretenen Juristen, ihren Mandaten dazu raten eine Strafe von 200€ dafür zu zahlen, das sie diese Owi begangen haben oder würden sie ihren Mandaten wirklich dazu raten ihre Selbstbeteiligung zu opfern? Und vielleicht doch mal ins Gewissen Ihrer Mandaten zu reden, das man was falsch gemacht hat? ( kommt wahrscheinlich auch auf die Auftragslage an :D soviel zum Thema unverhältnismäßigkeit )
 
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bonkers

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19.03.2011
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An jedem Flughafen laufen zudem Bundespolizisten rum, größere Flughäfen haben sogar eigene Polizeidienststellen, bedeutet die Kollegen sind eh vor Ort, also können Sie auch der Ordnungswidrigkeit nachgehen, oder sehe ich das falsch?

z.B. Falsch- und Dauerparkern. (y)
 

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22.01.2012
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Würden den die hier vertretenen Juristen, ihren Mandaten dazu raten eine Strafe von 200€ dafür zu zahlen, das sie diese Owi begangen haben oder würden sie ihren Mandaten wirklich dazu raten ihre Selbstbeteiligung zu opfern? Und vielleicht doch mal ins Gewissen Ihrer Mandaten zu reden, das man was falsch gemacht hat? ( kommt wahrscheinlich auch auf die Auftragslage an :D soviel zum Thema unverhältnismäßigkeit )


Kommt drauf an.

Wenn DU mein Mandant wärst, würde ich dir raten, keinesfalls auch nur eine einzige Stunde Unterricht zu versäumen. :p