Rechtsfragen

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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
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Sorry aber QUATSCH! Es soll Firmenanschriften geben in denen man durchaus wohnen könnte. Mein Ex Arbeitgeber hatter über den Büros 3 Wohnungen. Mein Kindergartenkumpel wohnt in einem Industriegebiet über der Firma, und aus dem Stehgreif hab ich dir 5 Kunden bei denen der Chef auch über der Firma wohnt. Somit ist Firmenadresse = Gemeldete Adresse durchaus möglich. Somit ist Wohnsitz = Firmenadresse. Mein Bäcker lebt im übrigen ebenso wie mein Metzger auch an der Firmenadresse. Briefkasten hin und gut is. Somit ist eine "Umleitung" durchaus möglich, bei verlust eben der existierenden Wohnung. Und genau das wurde ja schon x mal geklährt.
trifft bei mir leider nicht zu, sonst hätte ich es längst gemacht

und hier an der Firmenadresse zu wohnen kauft mir mein Einwohnermeldeamt niemals ab
persönlich bekannt ...
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
...womit wir zurück bei der Frage sind, ob es die "Firmenanschrift" überhaupt gibt und die Mahnbescheide wirklich alle so unbegründet sind.
... ist natürlich ne spannende Frage

da ich aber in aller Regel meine berechtigten Rechnungen zahle, bin noch Oldschool und auf Skonto scharf, sind sie in aller Regel allesamt unberechtigt, unbegründet allemal

und wie schon gesagt, in letzter Zeit auch immer öfter erstunken und erlogen, sonst gäbe es ja diese Abzockmasche nicht
scheinbar bringen die Abmahnmodelle nicht mehr soviel ein
sind die Gauner auf die gerichtlichen Mahnbescheide umgestiegen und probierens halt mal da
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Die Sekretärin ist übrigens bekannt für ausgelassene Feiern, wenn der OP sich wieder für mehrere Monate ins Ausland absetzt.

Die Sekretärin gibts ja nicht, sonst hätte er das Problem nicht. Keine Sekretärin, keine Familie, keine Freunde....

Ne, ne, ne, meine Herren! Nachdem die Sekretärin ihre Brille abgenommen und ihr Haar gelöst hat, begeben sich die beiden zur Sitzgruppe - und siehe da: was findet sich unter dem Tisch? Genau! Dieser vermalledeite Mahnbescheid...
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Schau Dir besser mal die Zuständigkeit für den Erlass eines Mahnbescheides an. § 689 Abs. 2 Satz 1 ZPO. Für Dein Ansinnen würde ein Amtsgericht nicht ausreichen, selbst wenn es irgendeinen Ansatz dafür gäbe (hier steht Konjunktiv, wenn Du weißt, was das bedeutet).
ja, bringt natürlich nur sehr bedingt etwas

und nun bei allen möglichen Privatgeschäften die Firmenadresse anzugeben auch nicht, weil diese MB-Abzocker ja sowieso die Adressen aus Datenbanken aufkaufen, oder sonstwie dran kommen, und dann nach Relevanz filtern ...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.999
5.044
ja, bringt natürlich nur sehr bedingt etwas

und nun bei allen möglichen Privatgeschäften die Firmenadresse anzugeben auch nicht, weil diese MB-Abzocker ja sowieso die Adressen aus Datenbanken aufkaufen, oder sonstwie dran kommen, und dann nach Relevanz filtern ...

Pragmatische Antwort: Schreib auf Dein Schellenschild und auf Deinen Briefkasten den Namen Deiner Freundin (soweit existent). Wenn da kein Hinweis auf Dich steht, dann wird mit 85% Wahrscheinlichkeit auch keine Zustellung passieren. Wenn es dann doch zugestellt wird und es zum VB/VU kommt, kannst Du Dich immer noch darauf berufen, dass es an einer wirksamen Zustellung fehlt. Wenn Du sagen kannst, dass es die Wohnung Deiner Freundin ist (was ja für jeden erkennbar ist) dann würde ich mal sagen, kommst Du mit 50% Wahrscheinlichkeit damit durch, dass Du da nicht wohnst. Problem ist der sogenannte öffentliche Glaube der Zustellungsurkunde, wo nämlich ein oft unqualifizierter Zusteller eines privaten Zustelldienstes unterschreibt, dass er Dich in Deiner Wohnung unter der Anschrift sowieso nicht angetroffen hat. Das Gesetz geht immer noch davon aus, dass der heilige Postbeamte diese Erklärung aufnimmt, aber tatsächlich ist es der ungebildete Minijobber. Viel mehr kannst Du mit Ausnahme der regelmäßigen Kontrolle durch eine Vertrauensperson nicht machen.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Pragmatische Antwort: Schreib auf Dein Schellenschild und auf Deinen Briefkasten den Namen Deiner Freundin (soweit existent). Wenn da kein Hinweis auf Dich steht, dann wird mit 85% Wahrscheinlichkeit auch keine Zustellung passieren. Wenn es dann doch zugestellt wird und es zum VB/VU kommt, kannst Du Dich immer noch darauf berufen, dass es an einer wirksamen Zustellung fehlt.
mal ne Frage zwischen uns zwei Gebetsschwestern:

kannst du dir überhaupt ne Welt vorstellen, in der du persönlich bekannt bist?
zum Beispiel auch beim Postboten ??!
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Problem ist der sogenannte öffentliche Glaube der Zustellungsurkunde, wo nämlich ein oft unqualifizierter Zusteller eines privaten Zustelldienstes unterschreibt, dass er Dich in Deiner Wohnung unter der Anschrift sowieso nicht angetroffen hat. Das Gesetz geht immer noch davon aus, dass der heilige Postbeamte diese Erklärung aufnimmt, aber tatsächlich ist es der ungebildete Minijobber. Viel mehr kannst Du mit Ausnahme der regelmäßigen Kontrolle durch eine Vertrauensperson nicht machen.
tja, ich bin mir ganz sicher, dass min. einmal schon kein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten lag ...
... ich mein, Postboten sind auch nur Menschen, ohne den Postboten was unterstellen zu wollen

vielleicht flog sie ja woanders in den Briefkasten rein, oder sonst was
ein Versehen kann ja mal passieren

... auch so eine Schwachstelle
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
jetzt frage ich mal anders rum
würdest du den Briefkasten vom Nachbarn leeren wollen, oder von nem guten Freund ... ?!

Selbstverständlich, wir helfen uns gegenseitig. "Wir" sind Eltern, Freundin, Sekretärin, und zwar im Wechsel, weil ich niemanden mehr belasten möchte als nötig. Sie alle würde ich in meiner Abwesenheit bei mir wohnen lassen, warum sollte ich ihnen dann nicht auch den Briefkasten anvertrauen?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.999
5.044
mal ne Frage zwischen uns zwei Gebetsschwestern:

kannst du dir überhaupt ne Welt vorstellen, in der du persönlich bekannt bist?
zum Beispiel auch beim Postboten ??!

Ja. Weil der jeden Tag bei uns steht und regelmäßig Zustellungen hat. Kommt bei Rechtsanwälten häufiger vor. Dann ist es nämlich noch einfacher, teile ihm mit, dass Du nicht mehr da wohnst und die Wohnung jetzt Deiner Freundin ist.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.999
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jetzt frage ich mal anders rum
würdest du den Briefkasten vom Nachbarn leeren wollen, oder von nem guten Freund ... ?!

Warum denn nicht? Unsere Haushälterin gehört zum Freundeskreis, ebenso unser Gärtner und unser Hausmeister. Unsere Nachbarn kümmern sich darum, dass die Wildschweine aus dem Garten draußen bleiben und leeren zur Not auch den Postkasten. Wo liegt das Problem? Wohnst Du irgendwo im Asylantenheim?
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
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Warum denn nicht? Unsere Haushälterin gehört zum Freundeskreis, ebenso unser Gärtner und unser Hausmeister. Unsere Nachbarn kümmern sich darum, dass die Wildschweine aus dem Garten draußen bleiben und leeren zur Not auch den Postkasten. Wo liegt das Problem? Wohnst Du irgendwo im Asylantenheim?
ne, zuhause

und würde dieser *hüstel* "Rechtsstaat" wieder seiner orginären Aufgabe nachkommen, und tatsächlich ein Rechtsstaat sein und seine wertschaffenden Bürger vor Betrug und Kriminalität zu schützen, bräuchte man all diesen Quatsch mit Strohleuten, die man vor den eigenen Briefkasten setzt, auch nicht ...
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
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Selbstverständlich, wir helfen uns gegenseitig. "Wir" sind Eltern, Freundin, Sekretärin, und zwar im Wechsel, weil ich niemanden mehr belasten möchte als nötig. Sie alle würde ich in meiner Abwesenheit bei mir wohnen lassen, warum sollte ich ihnen dann nicht auch den Briefkasten anvertrauen?
nennen wir es etwas aus der Kiste "Lebenserfahrung":

oder anders gesagt, willst du dass gute Freunde auch morgen noch gute Freunde sind, und gute Nachbarn auch morgen noch gute Nachbarn, dann sprich mit ihnen nie über Geld ...

... oder angefügt, gibt ihne keine Aufgaben, wie den eigenen Briefkasten zu leeren
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
nennen wir es etwas aus der Kiste "Lebenserfahrung":

oder anders gesagt, willst du dass gute Freunde auch morgen noch gute Freunde sind, und gute Nachbarn auch morgen noch gute Nachbarn, dann sprich mit ihnen nie über Geld ...

... oder angefügt, gibt ihne keine Aufgaben, wie den eigenen Briefkasten zu leeren

Dann gib doch der Sekretärin, die du angeblich im Büro auf deine Post warten hast, endlich 100 €, damit sie einmal in der Woche aus deinem Hamsterkäfig die Mahnbescheide hervorholt. Ein Leben ohne Vertrauen funktioniert nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Gegen entsprechendes Schwarzgeld auf die Hand leere ich deinen Briefkasten gerne regelmäßig und bringe dir deine Post höchstpersönlich an deinen Aufenthaltsort.
Da kannst du dann die Post selbstständig sortieren, Überweisungsträger und Schecks ausfertigen und unterschreiben, die ich nach Rückkunft in deiner Heimat bei deiner Hausbank abgebe.
Ersatzweise statt den Briefkasteninhalt kann ich auch den gesamten Briefkasten unter den Arm klemmen und mitbringen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.159
1.132
CGN
Ersatzweise statt den Briefkasteninhalt kann ich auch den gesamten Briefkasten unter den Arm klemmen und mitbringen.

eigentlich die perfekte Lösung. Mr. Tequila soll einfach Hermes o.ä. für den "Vor-Ort-Austausch" bezahlen. Seine Sekretärin schickt einen leeren Briefkasten per Hermes hin, der Hermes-Bote macht vor der Haustür einen Vor-Ort-Austausch, hängt den leeren Briefkasten hin, nimmt den vollen mit und schickt ihn ins Büro.

Alternativ UPS o.ä. beauftragen, Dokumententransport in einer vom Dienstleister zu stellenden Umverpackung und Abholung am Briefkasten (per Code zu öffnen).

Wenn man keine Freunde hat, kauft man sich halt welche
 
R

rolst01

Guest
Jeder, der in diesem Faden mehr als 1 x gepostet hat ist doof :doh:
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.942
1.755
12 Stunden, 170 Beiträge von droelf Usern mit "lawyer" im Benutzernamen später dreht man sich weiterhin im Kreis.

Thread geöffnet, Vorurteile nach 5 Min bestätigt, Thread geschlossen.
 
M

Mr.Burns

Guest
Du bringst mich gerade auf ein neues Geschäftsmodell.

Ich stelle 50, nein 100, Studenten, Hausfrauen, Hartz4ler ein, die Mahnbescheide zu je 5.000 Euro beantragen und vollstrecke. Meine Geschäftsadresse wird dann nicht erreichbar sein und das Geld bunkere ich auf N24 oder auf meiner Bunqer-Kreditkarte. Könnte ich auch als Homeoffice betreiben und nach 3 Monaten wird der Geschäftsbetrieb bzw die Wertschöpfung nach Indien outgesourct.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.999
5.044
12 Stunden, 170 Beiträge von droelf Usern mit "lawyer" im Benutzernamen später dreht man sich weiterhin im Kreis.

Thread geöffnet, Vorurteile nach 5 Min bestätigt, Thread geschlossen.

Richtig. 170 Beiträge ergibt sich, dass es Mandanten gibt, die keine im Ansatz präzisen Fragen stellen können, die nicht in der Lage sind, ihr Begehr zu formulieren, die besserwisserisch, unhöflich und uneinsichtig sind und die man - der Rechtsordnung sei dank - als Anwalt rauswerfen kann. Das sind aber keine Vorurteile, sondern deren Existenz ist in meiner inzwischen 28jährigen Berufspraxis immer wieder betätigt worden.