Rechtsfragen

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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also heißt was,

Einschreiben ans Amtsgericht, dass ich ab sofort für behördliche Post da zu finden bin ?!!
... also auf Arbeit

Einschreiben genügt nicht. Lass die Mitteilung per Gerichtsvollzieher zustellen, damit du den Zugang beweisen kannst! =;
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.625
1.124
MUC/EDMM
das ist doch Blödsinn hoch 200
eine wie auch immer relevante Post gilt als niemals zugestellt, wenn du dort gar nicht mehr wohnst (Einwohnermeldeamt)

gibt auch Leute, die umziehen
wäre ja noch schöner, wenn rechtsrelevante Post als zugestellt gelten würde, obwohl du dich von der anderen, ursprünglichen Adresse, schon 3 Monate abgemeldet hast

Vorsicht! Es gibt auch die sog. "öffentliche Zustellung".
Aber auch DAS wurde Dir hier bereits gesagt (bzw. geschrieben).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.999
5.044
also heißt was,

Einschreiben ans Amtsgericht, dass ich ab sofort für behördliche Post da zu finden bin ?!!
... also auf Arbeit

So gerne Du es auch hören willst: Nein. Das Amtsgericht stellt da zu, wo der Gläubiger es angibt (solange Du da einen Wohnsitz hast). Zieh aus, gib die Wohnung auf und gut ist.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.766
6.350
MUC/INN
Das ist eine behördliche Meldung, keine gerichtliche. FL sagte, es ist dem Gericht egal ob du dort wohnst. Wenn der Gläubiger sagt dass dort deine Wohnung ist, wird zugestellt. Und wenn du nun dort wohnst, egal ob gemeldet oder nicht, wird zugestellt.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.766
6.350
MUC/INN
Wie auch immer, so wichtig kannst du nicht sein, wenn du Zeit hast, einen Nachmittag lang über klare und präzise Auskünfte zu diskutieren
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.999
5.044
Einschreiben genügt nicht. Lass die Mitteilung per Gerichtsvollzieher zustellen, damit du den Zugang beweisen kannst! =;

Er sollte hingehen und bei der Rechtsantragsstelle sein Begehr erläutern. Kann sein, dass sie ihn dann zum Betreuungsrichter schicken, der sich mit solchen Kandidaten gut auskennt und die notwendigen Schritte einleiten kann. Dann sorgt sich sicher eine Stelle mit ausreichend Personal um dort eingehende Post. :rolleyes:
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Weißt Du, Leute wie Dich würde ich als Anwalt ganz schnell vor die Türe setzen. Du bist unbelehrbar, dabei aber auch noch besserwisserisch und unhöflich. Ein letztes Mal:

Das Einwohnermeldeamt hat mit Deiner Wohnung im Sinne der ZPO nichts zu tun. Wohnst Du irgendwo, meldest Dich aber nicht an, dann verletzt Du melderechtliche Vorschriften, man kann Dir aber selbstredend dort wirksam zustellen, denn Du wohnst da. Melderecht hin oder her. Ziehst Du weg und meldest Dich nicht ab, dann kann man Dir da trotz Verletzung von melderechtlichen Vorschriften gerade nicht mehr zustellen. Die Wohnung im melderechtliche Sinne und die Wohnung im zivilprozessualen Sinne sind halt was unterschiedliches.

Nimm es einfach hin. Lufthansa ist nicht BA und BA ist nicht Lufthansa, obwohl man beide als Fluggesellschaft bezeichnet, wenn Dir das das Verständnis leichter macht.
sag mal, bist du schwer von Begriff ...
... oder ist das wirklich Juristen-Berufskrankheit

die Rede war von einem mehrmonatigem Auslandsaufenthalt
dann wohne ich wohl selbstredend und logischerweise im Ausland irgendwo ...

überhaupt noch mal was von Logik gehört oder gesehen ?!

... was also redest du für Stuß

wenn du dich (beim Amt) abmeldest und auch abhaust, lebst und wohnst du (zeitweise) nicht mehr in Deutschland, sondern eben irgendwo im Ausland ...
... omg :rolleyes:
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Der Betrüger, der mal so gerichtliche Mahnscheide zustellt, hatte seit Erfindung des Mahnbescheides noch niemals irgendwelche Hürden. Das betreffende Amtsgericht (Zentrales Mahngericht) prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft ist. Auf mehr nicht. Der Antrag selbst enthält keinerlei Begründung. Etwaige mitgesandte Beweisstücke sendet das Mahngericht ungeprüft zurück. Nach der formellen Prüfung erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid. Hier wird und wurde niemals was inhaltlich geprüft.
wurde ... weil der händische MB einst eben diese Hürde darstellte
ist aber auch egal
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Wie auch immer, so wichtig kannst du nicht sein, wenn du Zeit hast, einen Nachmittag lang über klare und präzise Auskünfte zu diskutieren
bisher gabs noch keine

was hilft mir die Firmenadresse, wenn jeder Karl Arsch noch an meine Privatadresse zustellt ... ??!
diese Infos sind doch dann für Bobbes
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.999
5.044
sag mal, bist du schwer von Begriff ...
... oder ist das wirklich Juristen-Berufskrankheit

die Rede war von einem mehrmonatigem Auslandsaufenthalt
dann wohne ich wohl selbstredend und logischerweise im Ausland irgendwo ...

überhaupt noch mal was von Logik gehört oder gesehen ?!

... was also redest du für Stuß

wenn du dich (beim Amt) abmeldest und auch abhaust, lebst und wohnst du (zeitweise) nicht mehr in Deutschland, sondern eben irgendwo im Ausland ...
... omg :rolleyes:

Dann gib die Wohnung auf und Dir wird nichts mehr zustellt. Solange Du eine Wohnung hast, wird Dir da zustellt, denn Du hast da einen Wohnsitz. Solange da ein Briefkasten und ein Schellenschild ist und Du am besten auch noch Miete zahlst, wird man davon ausgehen, dass Du diesen Wohnsitz nicht aufgegeben hast. So will es das Gesetz und damit musst Du leben. Du kannst hier weiter das Rumpelstilzchen spielen und alle, die Dir zutreffende Antworten geben, anpöbeln. Du kannst aber auch einfach den zutreffenden Rat, den Dir inzwischen ein paar Kollegen gegeben haben, annehmen. Ob es Dir passt oder nicht.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.766
6.350
MUC/INN
bisher gabs noch keine

was hilft mir die Firmenadresse, wenn jeder Karl Arsch noch an meine Privatadresse zustellt ... ??!
diese Infos sind doch dann für Bobbes

Du wirst es nicht verhindern können solange du tatsächlich dort wohnst!!!! Für alles andere gibts Nachsendesuftrag und Hilfskräfte! Meine Güte!
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Solange Du eine Wohnung hast, wird Dir da zustellt, denn Du hast da einen Wohnsitz.
HGS ...
... wenn ich mich abmelde und abhaue, habe ich keinen Wohnsitz mehr

ist das eigentlich so schwer zu begreifen ?!

und wer dann an meine abgemeldete Adresse zustellt, hat eben dann Pech gehabt
irrelevante Adresse, da nicht mehr zum Adressierten gehörend
rechtswirksam wurde daher nie zugestellt

und selbstverständlich hängen da auch keine Briefkästen und Schilder mehr von mir, wenn ich abhaue

* und freilich, ich bezahle dann auch noch Miete, für ein Objekt, von dem ich längst abgedüst bin :rolleyes:
Alter, was ist hier los
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.999
5.044
das werden wir ja jetzt sehen, wenn die Anzeige wegen unberechtigter Bereicherung des angeblichen Gläubigers rausgeht

Ich kann Dir nur die Rechtsantragstelle anraten. Gibt es bei jedem Amtsgericht. Gehe dahin und schildere Deinen Fall. Am besten so wie hier, gleicher Stil, kommt gut. Sag dass Du Anzeige wegen unberechtigter Bereicherung des angeblichen Gläubigers stellen willst und pöbel jeden an, der nicht Deine Meinung hat. Es gibt bei der Justiz dann so grüngewandete Herren, die Dich gerne zum Betreuungsrichter bringen werden und der wird sich Deines Falles ganz ruhig annehmen.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Ich kann Dir nur die Rechtsantragstelle anraten. Gibt es bei jedem Amtsgericht. Gehe dahin und schildere Deinen Fall. Am besten so wie hier, gleicher Stil, kommt gut. Sag dass Du Anzeige wegen unberechtigter Bereicherung des angeblichen Gläubigers stellen willst und pöbel jeden an, der nicht Deine Meinung hat. Es gibt bei der Justiz dann so grüngewandete Herren, die Dich gerne zum Betreuungsrichter bringen werden und der wird sich Deines Falles ganz ruhig annehmen.
wozu habe ich nen Rechtsverdreher wie dich ??!
... das macht der
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.999
5.044
HGS ...
... wenn ich mich abmelde und abhaue, habe ich keinen Wohnsitz mehr

ist das eigentlich so schwer zu begreifen ?!

und wer dann an meine abgemeldete Adresse zustellt, hat eben dann Pech gehabt
irrelevante Adresse, da nicht mehr zum Adressierten gehörend
rechtswirksam wurde daher nie zugestellt

Du kannst nicht lesen, oder? Es wurde Dir mehr als einmal erklärt. Solange Du eine Wohnung hast, wird Dir da zugestellt. Ob Du Dich abmeldest oder nicht. Du musst die Wohnung tatsächlich aufgeben, dann wird Dir da nicht zustellt. Das ist Punkt ein.

Wenn Du Dich abmeldest und abhaust, und das ist Punkt 2, und keinen Wohnsitz mehr hast und unauffindbar bist, gibt es die öffentliche Zustellung. Dann hängt das Schriftstück geraume Zeit bei Gericht am schwarzen Brett und wenn Du Dich dann nicht rührst, ist es auch wirksam zustellt. Ziemlich geile Methode, um solchen Machenschaften wie "abmelden und abhauen" entgegen zu wirken.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Der Betrüger, der mal so gerichtliche Mahnscheide zustellt, hatte seit Erfindung des Mahnbescheides noch niemals irgendwelche Hürden. Das betreffende Amtsgericht (Zentrales Mahngericht) prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft ist. Auf mehr nicht. Der Antrag selbst enthält keinerlei Begründung. Etwaige mitgesandte Beweisstücke sendet das Mahngericht ungeprüft zurück. Nach der formellen Prüfung erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid. Hier wird und wurde niemals was inhaltlich geprüft.
Wobei dem Rechtspfleger natürlich eine zumindest eingeschränkte Prüfungskompetenz bzgl. der Begründetheit zukommt. Es darf also nicht ein offensichtlich falscher Titel geschaffen werden, beispielsweise weil die geltend gemachte Forderung erkennbar nicht besteht. Mit anderen Worten: Wenn irgendein Gläubiger den vom TO befürchteten Mahnbescheid in Millionenhöhe beantragt, dürfte wohl zu erwarten stehen, dass das Ganze ein Stirnrunzeln beim zuständigen Mahngericht verursacht.

Vorsicht! Es gibt auch die sog. "öffentliche Zustellung".
Aber auch DAS wurde Dir hier bereits gesagt (bzw. geschrieben).
Da es dem TO ja offenbar um den Mahnbescheid geht: § 688 Abs. 2 Nr. 3 ZPO schließt die öffentliche Bekanntmachung von Mahnbescheiden aus. Somit ist die öffentliche Zustellung von Mahnbescheiden kraft Gesetzes ausgeschlossen.
 
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