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vom Gericht natürlich nicht, von den Rechtshelfern halt ...
... seitdem diese Hürde weg ist, und alles volldigitalisiert läuft, haben die Kriminellen mit ihren frei erfundenen gerichtlichen Mahnbescheiden freies Spiel
und die Lösung wäre so einfach
Einspruchsfristen variabel, für Diejenigen, die halt wirklich auch Gründe haben, und schon legt man diesen Betrügern das Handwerk, weil sie dann davon ausgehen können, dass sie immer nen Widerspruch bekommen, auch noch nach 4 Wochen ...
Wer sind denn die "Rechtshelfer"?? Nochmal: Ob der kriminelle Egon einen Durchschreibesatz ausfüllt oder die Daten online eingibt, macht keinen Unterschied. Der Durchschreibesatz ist einfacher, weil es noch nicht einmal eine automatisierte Schlüssigkeitsprüfung gab. Das Gericht machte einen Stempel drauf und das wars.