Rechtsfragen

ANZEIGE

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.983
5.008
ANZEIGE
vom Gericht natürlich nicht, von den Rechtshelfern halt ...
... seitdem diese Hürde weg ist, und alles volldigitalisiert läuft, haben die Kriminellen mit ihren frei erfundenen gerichtlichen Mahnbescheiden freies Spiel

und die Lösung wäre so einfach
Einspruchsfristen variabel, für Diejenigen, die halt wirklich auch Gründe haben, und schon legt man diesen Betrügern das Handwerk, weil sie dann davon ausgehen können, dass sie immer nen Widerspruch bekommen, auch noch nach 4 Wochen ...

Wer sind denn die "Rechtshelfer"?? Nochmal: Ob der kriminelle Egon einen Durchschreibesatz ausfüllt oder die Daten online eingibt, macht keinen Unterschied. Der Durchschreibesatz ist einfacher, weil es noch nicht einmal eine automatisierte Schlüssigkeitsprüfung gab. Das Gericht machte einen Stempel drauf und das wars.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.152
1.118
CGN
Also du hast Angst dass dir jemand aus heiterem Himmel einen Mahnbescheid zustellt?

Dann wäre ich für die Kombination aus

A) Nachsendeantrag. Ob eine Postzustellungsurkunde nachgesendet wird oder nicht, kann der Absender meines Wissens verfügen per Ankreuzfeld. Was bei Mahnbescheiden üblicherweise gemacht wird, weiß ich nicht

B) Klingelschild entfernen. Dann sollte in der Theorie keine Postzustellungsurkunde in diesem Briefkasten landen

C) Webcam in den Briefkasten oder den Flur, damit du aus der Ferne sehen kannst, was da rein geworfen wurde


Oder d) Freunde finden und/oder mit dem Nachbarn anfreunden. Denen kann man dann einen Schlüssel geben, die diesen einem die Blumen, die freuen sich wenn man wieder zurück ist, ...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.983
5.008
keine Chance ...

... einziger Weg, den mir der Gerichtsvollzieher offengelassen hat:
Gegenklage gegen den unberechtigten Gläubiger wegen ungerechtfertigter Bereicherung

aber klag das mal durch, und dann auch noch für Bagatellbeträge von ein paar hundert Euro

Dann hast Du einen Mahnbescheid bekommen und nicht beachtet und dann einen Vollstreckungsbescheid bekommen und nicht beachtet und rechtskräftig werden lassen. Zwischen der Zustellung des Mahnbescheides und der Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides liegen mindestens fünf Wochen, in der Praxis regelmäßig sechs bis acht Wochen und ggfls. Monate. Komische Geschichte.
 
  • Like
Reaktionen: emhazett

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.152
1.118
CGN
und die Lösung wäre so einfach
Einspruchsfristen variabel, für Diejenigen, die halt wirklich auch Gründe haben, und schon legt man diesen Betrügern das Handwerk, weil sie dann davon ausgehen können, dass sie immer nen Widerspruch bekommen, auch noch nach 4 Wochen ...

Solange noch nicht vollstreckt wurde, gibt es diese Lösung. Wenn der Mahnbescheid während Deiner Abwesenheit kam, und du darlegen kannst, dass Du dich um deine Post gekümmert hast (Nachsendeantrag, Briefkastenschild entfernt, und trotzdem wurde in diesen toten Briefkasten zugestellt), kannst du auch nach Ablauf der Frist Widerspruch und Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand beantragen.

wenn allerdings vollstreckt wurde, weil du dich um gar nichts gekümmert hast, dann ist es eben zu spät. der Sinn von so einem Mahnbescheid ist ja auch, das Verfahren gegenüber eines normalen Prozesses etwas zu beschleunigen, da kann man kaum "Mr. Tequila ist aber jetzt sechs Monate im Ausland, so lange warten wir noch" erwarten.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Dann hast Du einen Mahnbescheid bekommen und nicht beachtet und dann einen Vollstreckungsbescheid bekommen und nicht beachtet und rechtskräftig werden lassen. Zwischen der Zustellung des Mahnbescheides und der Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides liegen mindestens fünf Wochen, in der Praxis regelmäßig sechs bis acht Wochen und ggfls. Monate. Komische Geschichte.
... jo, gibt aber eben auch Leute, deren (Berufs-Tages)Leben spielt sich nicht nur zwischen heimischem Bett, Auto, Schreibtisch, Auto, heimischem Abendtisch, Fernseher und heimischem Bett ab
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
16.521
13.553
CPT / DTM
Habe schon 2 Portionen Popcorn verschlungen......(y)

Kurze Frage zum Verständnis: Geht es hier um eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber, weil an der Privatadresse nichts mehr zu holen ist....:confused:
 
  • Like
Reaktionen: Brainpool

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Solange noch nicht vollstreckt wurde, gibt es diese Lösung. Wenn der Mahnbescheid während Deiner Abwesenheit kam, und du darlegen kannst, dass Du dich um deine Post gekümmert hast (Nachsendeantrag, Briefkastenschild entfernt, und trotzdem wurde in diesen toten Briefkasten zugestellt), kannst du auch nach Ablauf der Frist Widerspruch und Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand beantragen.

wenn allerdings vollstreckt wurde, weil du dich um gar nichts gekümmert hast, dann ist es eben zu spät. der Sinn von so einem Mahnbescheid ist ja auch, das Verfahren gegenüber eines normalen Prozesses etwas zu beschleunigen, da kann man kaum "Mr. Tequila ist aber jetzt sechs Monate im Ausland, so lange warten wir noch" erwarten.
bei sechs Monaten am Stück im Ausland kannst du dich einfach bei deinem Einwohnermeldeamt abmelden, also schenk dir den eher subkomischen Hinweis ...

und zum Rest,
klaro, Technokratenantwort: warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ... ?!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.983
5.008
... jo, gibt aber eben auch Leute, deren (Berufs-Tages)Leben spielt sich nicht nur zwischen heimischem Bett, Auto, Schreibtisch, Auto, heimischem Abendtisch, Fernseher und heimischem Bett ab

Meines zum Beispiel. Da ich aber auch das Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften muss, gibt es eine Haushälterin, die sich darum ebenfalls kümmert. Wenn man unseren Wichtigkeitsgrad hat, muss man halt Vorsorge treffen, da wir nicht wichtig genug sind, das System zu ändern.
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.983
5.008
bei sechs Monaten am Stück im Ausland kannst du dich einfach bei deinem Einwohnermeldeamt abmelden, also schenk dir den eher subkomischen Hinweis ...

und zum Rest,
klaro, Technokratenantwort: warum einfach, wenn es auch kompliziert geht ... ?!


Solange Du Deine Wohnung nicht aufgibst, wird man Dir weiterhin dort zustellen. Es prüft nämlich kein Gericht, ob Du irgendetwas melderechtlich gemacht hast. Und eine Meldeanschrift hat mit einer Zustellungsanschrift eben nichts zu tun. Aber sei es wie es sei: Du liest nicht, willst was hören was nicht so ist und bist leider unbelehrbar. Es gilt nicht der Pippi Langstrumpf Satz von der Welt, die man sich so macht wie sie einem gefällt.
 
  • Like
Reaktionen: DerSenator

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Auch wenn du es nicht verstehen willst, hast du 4+x Wochen am Stück Zeit, auf den MB zu reagieren. Und da ist nichts mit "keine Chance" - irgendwas hast du offenbar verbaselt.

Und zugestellt wird, wie der fliegende RA zutreffend sagt, dort hin, wo es angegeben wird. Das ist kein Wunschkonzert.
ja, möchte doch die Firmenadresse angeben, wo also ist das Problem ...

... nur hat mir noch keiner von euch "Äggsbäddn" gesagt, wo das angegeben wird
beim zuständigen Amtsgericht ??!
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Solange Du Deine Wohnung nicht aufgibst, wird man Dir weiterhin dort zustellen. Es prüft nämlich kein Gericht, ob Du irgendetwas melderechtlich gemacht hast. Und eine Meldeanschrift hat mit einer Zustellungsanschrift eben nichts zu tun.
das ist doch Blödsinn hoch 200
eine wie auch immer relevante Post gilt als niemals zugestellt, wenn du dort gar nicht mehr wohnst (Einwohnermeldeamt)

gibt auch Leute, die umziehen
wäre ja noch schöner, wenn rechtsrelevante Post als zugestellt gelten würde, obwohl du dich von der anderen, ursprünglichen Adresse, schon 3 Monate abgemeldet hast
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
ja, möchte doch die Firmenadresse angeben, wo also ist das Problem ...

... nur hat mir noch keiner von euch "Äggsbäddn" gesagt, wo das angegeben wird
beim zuständigen Amtsgericht ??!

Das AG ist weder ein Briefverteilzentrum noch eine Auskunftei. Wenn es dir nicht gelingt, 14tägig deinen Briefkasten leeren zu lassen, dann waren die dort eingeworfenen Mahnbescheide vom Betrag her wohl noch nicht hoch genug.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Boah, jetzt lasst ihn doch bitte endlich zum AG laufen und dort seine geschäftliche Adresse für etwaige (und offenbar ziemlich sicher erwartete) Mahnbescheide angeben. Die haben dort mit so vielen Spinnern, Verfolgungswahnsinnigen und Verschwörungstheoretikern zu tun, die werden auch diesen hier auslach...ähhh...ihm helfen können.
 
  • Like
Reaktionen: DerSenator

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.983
5.008
ja, möchte doch die Firmenadresse angeben, wo also ist das Problem ...

... nur hat mir noch keiner von euch "Äggsbäddn" gesagt, wo das angegeben wird
beim zuständigen Amtsgericht ??!


Kapiere es: Nirgendwo. Solange Du eine Wohnung hast, kann man Dir an Deiner Wohnung gerichtliche Schreiben im Wege der Ersatzzustellung (= Mitteilung im Briefkasten oder Schreiben im Briefkasten) zustellen, § 178 ZPO. Niemand prüft ob Du da gemeldet bist oder nicht. Der Gläubiger gibt die Anschrift an und dort wird zugestellt. Wenn Du da eine Wohnung hast, ist wirksam zugestellt.
 
  • Like
Reaktionen: DerSenator

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Das AG ist weder ein Briefverteilzentrum noch eine Auskunftei. Wenn es dir nicht gelingt, 14tägig deinen Briefkasten leeren zu lassen, dann waren die dort eingeworfenen Mahnbescheide vom Betrag her wohl noch nicht hoch genug.
so siehts aus ... bisher nur Bagatellen
daher sorge vor, solange du noch vorsorgen kannst

aber was, wenn mal einer über 100.ooo Euro drinliegt
oder ne Million

dem Betrüger, der einfach mal so gerichtliche Mahnbescheide zustellt, sind da ja kaum noch Hürden gestellt
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
so siehts aus ... bisher nur Bagatellen
daher sorge vor, solange du noch vorsorgen kannst

aber was, wenn mal einer über 100.ooo Euro drinliegt
oder ne Million

dem Betrüger, der einfach mal so gerichtliche Mahnbescheide zustellt, sind da ja kaum noch Hürden gestellt

Wie war doch gleich deine Anschrift? :)
 
  • Like
Reaktionen: Brainpool

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.983
5.008
das ist doch Blödsinn hoch 200
eine wie auch immer relevante Post gilt als niemals zugestellt, wenn du dort gar nicht mehr wohnst (Einwohnermeldeamt)

gibt auch Leute, die umziehen
wäre ja noch schöner, wenn rechtsrelevante Post als zugestellt gelten würde, obwohl du dich von der anderen, ursprünglichen Adresse, schon 3 Monate abgemeldet hast

Weißt Du, Leute wie Dich würde ich als Anwalt ganz schnell vor die Türe setzen. Du bist unbelehrbar, dabei aber auch noch besserwisserisch und unhöflich. Ein letztes Mal:

Das Einwohnermeldeamt hat mit Deiner Wohnung im Sinne der ZPO nichts zu tun. Wohnst Du irgendwo, meldest Dich aber nicht an, dann verletzt Du melderechtliche Vorschriften, man kann Dir aber selbstredend dort wirksam zustellen, denn Du wohnst da. Melderecht hin oder her. Ziehst Du weg und meldest Dich nicht ab, dann kann man Dir da trotz Verletzung von melderechtlichen Vorschriften gerade nicht mehr zustellen. Die Wohnung im melderechtliche Sinne und die Wohnung im zivilprozessualen Sinne sind halt was unterschiedliches.

Nimm es einfach hin. Lufthansa ist nicht BA und BA ist nicht Lufthansa, obwohl man beide als Fluggesellschaft bezeichnet, wenn Dir das das Verständnis leichter macht.
 
  • Like
Reaktionen: DerSenator

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.623
1.122
MUC/EDMM
... da stehen aber ziemlich widersprüchliche Aussagen


Wenn Du weiterklickst, steht da auch:

"Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO), bei Unternehmern eine Geschäftsanschrift, nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.
(...) Unter Umständen genügt auch die Angabe der Arbeitsstelle, nicht aber die eines Postfachs."
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Kapiere es: Nirgendwo. Solange Du eine Wohnung hast, kann man Dir an Deiner Wohnung gerichtliche Schreiben im Wege der Ersatzzustellung (= Mitteilung im Briefkasten oder Schreiben im Briefkasten) zustellen, § 178 ZPO. Niemand prüft ob Du da gemeldet bist oder nicht. Der Gläubiger gibt die Anschrift an und dort wird zugestellt. Wenn Du da eine Wohnung hast, ist wirksam zugestellt.
wenn du beim Einwohnermeldeamt abmeldest hast du dort de jure keine Wohnung mehr
wozu sonst die Meldung ??!

wer also dahin zustellt, hat ins rechtliche Nirwana zugestellt
die Zustellung wird nie rechtswirksam, und damit auch nie eine Frist, die der Gläubiger stellt
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Wenn Du weiterklickst, steht da auch:

"Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO), bei Unternehmern eine Geschäftsanschrift, nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.
(...) Unter Umständen genügt auch die Angabe der Arbeitsstelle, nicht aber die eines Postfachs."
also heißt was,

Einschreiben ans Amtsgericht, dass ich ab sofort für behördliche Post da zu finden bin ?!!
... also auf Arbeit
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.983
5.008
dem Betrüger, der einfach mal so gerichtliche Mahnbescheide zustellt, sind da ja kaum noch Hürden gestellt

Der Betrüger, der mal so gerichtliche Mahnscheide zustellt, hatte seit Erfindung des Mahnbescheides noch niemals irgendwelche Hürden. Das betreffende Amtsgericht (Zentrales Mahngericht) prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und ob die Geltendmachung der Forderung im Mahnverfahren statthaft ist. Auf mehr nicht. Der Antrag selbst enthält keinerlei Begründung. Etwaige mitgesandte Beweisstücke sendet das Mahngericht ungeprüft zurück. Nach der formellen Prüfung erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid. Hier wird und wurde niemals was inhaltlich geprüft.