[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.471
5.488
LEJ
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Daher bin ich über jeden Tipp dankbar wie man da den Laden zur Einsicht bringen kann
Frist setzen (https://www.drboese.de/wp-content/uploads/2022/09/Entschaedigung.rtf) und bei Ablauf einen Anwalt beauftragen.

Feedbackformuluar und erneute Rückfragen sind schon raus
Das kannst du vermutlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag machen, ohne dass sich da was tut.
 

Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
0
Hallo liebes Forum,

ich hoffe, ich bin hier richtig mit meinem Anliegen.
Ich bin gerade aus den USA zurückgekommen. Gebucht waren Flüge in BC mit Lufthansa für mich und meine Eltern, hin am 29.09. von STR über FRA nach LAX und am 15.10. zurück von LAX über FRA nach STR.
Am 28.09. (Check-In war online bereits gemacht) wurde ich um 21:24 per SMS von Lufthansa informiert, dass der erste Flug am kommenden Morgen 6:20 (LH127) annulliert sei (d.h. der Zubringerflug ab STR zum Langstreckenflug FRA-LAX). Keine Angabe von Gründen, keinerlei Angaben, was ich tun kann (nur "Wir buchen Sie kostenfrei auf die nächste verfügbare Verbindung um. Prüfen Sie den Status unter lh.com/bots"), kein Angebot für Alternativen. Später habe ich dann noch gesehen, dass meine Mutter eine entsprechende email erhalten hat (mein Vater wurde gar nicht informiert).
Ein Anruf bei Lufthansa brachte keine akzeptable Lösung ("Können Sie 6 Tage später fliegen?").

Die einzige Möglichkeit, den Langstreckenflug noch zu erreichen, war somit, per Auto nach FRA zu fahren. Der LH-Mitarbeiter hat bestätigt, dass ich dort dann problemlos einchecken könnte, und dass ich den annulierten Flug nach meiner Rückkehr erstattet bekäme. Da Mietwagen spätabends nicht mehr zu bekommen gewesen wäre, und eine Fahrt mit dem eigenen Auto nicht möglich aufgrund des gebuchten Rückflugs bis STR, blieb mir nur noch die Möglichkeit, Freunde zu bitten, uns nach FRA zu fahren und nach der Rückkehr in STR wieder abzuholen.

Ich hatte dann das große Glück (!!), tatsächlich einen Freund zu finden, der 1. um diese Uhrzeit (inzwischen war es nach 23:00) noch wach war und der 2. bereit war, so kurzfristig (Abfahrt am nächsten Morgen um 4:00) mit uns nach FRA zu fahren und unser Auto dann wieder zurückzufahren, 4 Wochen bei sich abzustellen und uns dann in STR wieder einzusammeln.
Check-In für den Transatlantikflug hat dann problemlos geklappt, allerdings war der Flug dann auch wieder verspätet (ich meine, ca. 2 Stunden; Ankunft in LAX war jedenfalls 14:40 statt 13:00).

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen zu meinen Ansprüchen an Lufthansa:
1. Für den annullierten Flug müsste eine Erstattung fällig sein. Da der Flug ja aber nur 1 von 4 in einem gebuchten Gesamtticket war: wie wird der Betrag berechnet?
2. Wie sieht es mit den durch die Annullierung verursachten Kosten aus? Für den in STR gebuchten Parkplatz musste ich 100€ Stornogebühren zahlen, für die Fahrt mit dem Auto sind Benzinkosten angefallen (und eigentlich auch weitere Kosten wie Abnutzung), und mein Freund hat auch noch eine Anerkennung in Form eines Reisepräsents und einer Einladung zum Essen bekommen (eine "Bezahlung" wollte er nicht annehmen). All diese zusätzlichen Kosten müsste doch eigentlich auch LH erstatten, oder? Aber wie kann ich die nachweisen (kann ich z.B. einfach Kilometergeld ansetzen wie bei der Steuer)?
3. Steht uns darüber hinaus auch eine Entschädigung nach EU 261/2004 zu? LH hat ja extrem kurzfristig (nur ca. 9 Stunden vor Abflug) darüber informiert, keine Gründe für die Annullierung genannt und auch keinerlei Ausweichflüge angeboten! Und hätte ich nicht das Glück gehabt, besagten Freund zu finden, hätte die komplette Reise überhaupt nicht stattfinden können! Wenn ja: in welcher Höhe?
4. Wie genau ist der beste Ablauf beim Anmelden des Anspruchs? Auf der Website von LH (https://www.lufthansa.com/xx/de/kompensation-bei-flugunregelmaessigkeiten?intcamp=bot), oder besser per email an customer.relations@lufthansa.com (Kostennachweise dann als email-Anhang)? Gleich mit einem der Musterschreiben von Dr. Böse (wenn ja, welches), oder erst mal formlos?
5. Lässt sich jetzt noch rausfinden, warum der Flug überhaupt so kurzfristig annulliert wurde (LH hat ja keinen Grund genannt)?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
Bienchen
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.141
Hallo liebes Forum,

ich hoffe, ich bin hier richtig mit meinem Anliegen.
Ich bin gerade aus den USA zurückgekommen. Gebucht waren Flüge in BC mit Lufthansa für mich und meine Eltern, hin am 29.09. von STR über FRA nach LAX und am 15.10. zurück von LAX über FRA nach STR.
Am 28.09. (Check-In war online bereits gemacht) wurde ich um 21:24 per SMS von Lufthansa informiert, dass der erste Flug am kommenden Morgen 6:20 (LH127) annulliert sei (d.h. der Zubringerflug ab STR zum Langstreckenflug FRA-LAX). Keine Angabe von Gründen, keinerlei Angaben, was ich tun kann (nur "Wir buchen Sie kostenfrei auf die nächste verfügbare Verbindung um. Prüfen Sie den Status unter lh.com/bots"), kein Angebot für Alternativen. Später habe ich dann noch gesehen, dass meine Mutter eine entsprechende email erhalten hat (mein Vater wurde gar nicht informiert).
Ein Anruf bei Lufthansa brachte keine akzeptable Lösung ("Können Sie 6 Tage später fliegen?").

Die einzige Möglichkeit, den Langstreckenflug noch zu erreichen, war somit, per Auto nach FRA zu fahren. Der LH-Mitarbeiter hat bestätigt, dass ich dort dann problemlos einchecken könnte, und dass ich den annulierten Flug nach meiner Rückkehr erstattet bekäme. Da Mietwagen spätabends nicht mehr zu bekommen gewesen wäre, und eine Fahrt mit dem eigenen Auto nicht möglich aufgrund des gebuchten Rückflugs bis STR, blieb mir nur noch die Möglichkeit, Freunde zu bitten, uns nach FRA zu fahren und nach der Rückkehr in STR wieder abzuholen.

Ich hatte dann das große Glück (!!), tatsächlich einen Freund zu finden, der 1. um diese Uhrzeit (inzwischen war es nach 23:00) noch wach war und der 2. bereit war, so kurzfristig (Abfahrt am nächsten Morgen um 4:00) mit uns nach FRA zu fahren und unser Auto dann wieder zurückzufahren, 4 Wochen bei sich abzustellen und uns dann in STR wieder einzusammeln.
Check-In für den Transatlantikflug hat dann problemlos geklappt, allerdings war der Flug dann auch wieder verspätet (ich meine, ca. 2 Stunden; Ankunft in LAX war jedenfalls 14:40 statt 13:00).

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen zu meinen Ansprüchen an Lufthansa:
1. Für den annullierten Flug müsste eine Erstattung fällig sein. Da der Flug ja aber nur 1 von 4 in einem gebuchten Gesamtticket war: wie wird der Betrag berechnet?
2. Wie sieht es mit den durch die Annullierung verursachten Kosten aus? Für den in STR gebuchten Parkplatz musste ich 100€ Stornogebühren zahlen, für die Fahrt mit dem Auto sind Benzinkosten angefallen (und eigentlich auch weitere Kosten wie Abnutzung), und mein Freund hat auch noch eine Anerkennung in Form eines Reisepräsents und einer Einladung zum Essen bekommen (eine "Bezahlung" wollte er nicht annehmen). All diese zusätzlichen Kosten müsste doch eigentlich auch LH erstatten, oder? Aber wie kann ich die nachweisen (kann ich z.B. einfach Kilometergeld ansetzen wie bei der Steuer)?
3. Steht uns darüber hinaus auch eine Entschädigung nach EU 261/2004 zu? LH hat ja extrem kurzfristig (nur ca. 9 Stunden vor Abflug) darüber informiert, keine Gründe für die Annullierung genannt und auch keinerlei Ausweichflüge angeboten! Und hätte ich nicht das Glück gehabt, besagten Freund zu finden, hätte die komplette Reise überhaupt nicht stattfinden können! Wenn ja: in welcher Höhe?
4. Wie genau ist der beste Ablauf beim Anmelden des Anspruchs? Auf der Website von LH (https://www.lufthansa.com/xx/de/kompensation-bei-flugunregelmaessigkeiten?intcamp=bot), oder besser per email an customer.relations@lufthansa.com (Kostennachweise dann als email-Anhang)? Gleich mit einem der Musterschreiben von Dr. Böse (wenn ja, welches), oder erst mal formlos?
5. Lässt sich jetzt noch rausfinden, warum der Flug überhaupt so kurzfristig annulliert wurde (LH hat ja keinen Grund genannt)?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
Bienchen
Also die Entschädigung nach EU261/2004 steht dir nur zu wenn du entsprechend verspätet ankommst.

In Sachen Entschädigung und Schadensersatz wäre es einfacher gewesen sich komplett in die Hände von LH zu begeben. Hätte LH nicht über MUC buchen können?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.670
MUC
1. Für den annullierten Flug müsste eine Erstattung fällig sein. Da der Flug ja aber nur 1 von 4 in einem gebuchten Gesamtticket war: wie wird der Betrag berechnet?

Ich gehe davon aus, dass sich dies anteilig anhand der Entfernung berechnet.

2. Wie sieht es mit den durch die Annullierung verursachten Kosten aus? Für den in STR gebuchten Parkplatz musste ich 100€ Stornogebühren zahlen, für die Fahrt mit dem Auto sind Benzinkosten angefallen (und eigentlich auch weitere Kosten wie Abnutzung), und mein Freund hat auch noch eine Anerkennung in Form eines Reisepräsents und einer Einladung zum Essen bekommen (eine "Bezahlung" wollte er nicht annehmen). All diese zusätzlichen Kosten müsste doch eigentlich auch LH erstatten, oder? Aber wie kann ich die nachweisen (kann ich z.B. einfach Kilometergeld ansetzen wie bei der Steuer)?

Dir stehen Kosten für die Ersatzbeförderung zu. Ich würde hier die Entfernung STR-FRA und zurück ansetzen und mit der üblichen steuerrechtlichen Kilometerpauschale multiplizieren.

Für die weiteren Unannehmlichkeiten sieht EU261 ja die pauschale Entschädigung i.H.v 250 Euro p.P. vor. Einen darüber hinausgehenden Schaden wird man nicht so leicht geltend machen können.

3. Steht uns darüber hinaus auch eine Entschädigung nach EU 261/2004 zu? LH hat ja extrem kurzfristig (nur ca. 9 Stunden vor Abflug) darüber informiert, keine Gründe für die Annullierung genannt und auch keinerlei Ausweichflüge angeboten! Und hätte ich nicht das Glück gehabt, besagten Freund zu finden, hätte die komplette Reise überhaupt nicht stattfinden können! Wenn ja: in welcher Höhe?

Euch wurde der Flug STR-FRA storniert, womit eine Entschädigung von 250 Euro p.P. fällig, sofern hier keine außergewöhnlichen Umstände vorgelegen haben, die zu der Annulierung Eures Fluges geführt haben.

4. Wie genau ist der beste Ablauf beim Anmelden des Anspruchs? Auf der Website von LH (https://www.lufthansa.com/xx/de/kompensation-bei-flugunregelmaessigkeiten?intcamp=bot), oder besser per email an customer.relations@lufthansa.com (Kostennachweise dann als email-Anhang)? Gleich mit einem der Musterschreiben von Dr. Böse (wenn ja, welches), oder erst mal formlos?

Das ist Geschmackssache, denn die Bearbeitung des Formulars klappt wohl häufig relativ gut. Allerdings fehlt es dabei an der Nachweisbarkeit, dass Deine Forderung bei der LH eingegangen ist. Ich würde daher erstmal mit dem Formular starten und ggf. anschließend per E-Mail mit BCC-Trick und Vorlage von Dr. Böse schreiben. Das Musterschreiben für Flugstornierungen ist das Richtige.

5. Lässt sich jetzt noch rausfinden, warum der Flug überhaupt so kurzfristig annulliert wurde (LH hat ja keinen Grund genannt)?

Sofern am entsprechenden Tag nicht (fast) alle Flüge ex STR bzw. ex FRA gestrichen oder massiv verspätet waren, würde ich zumindest von keinen außergewöhnlichen Umständen ausgehen.

Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass der LH in FRA funktionsfähige Flugzeuge bzw. einsatzfähige Crews gefehlt haben. Da werden dann die kurzen innerdeutschen Verbindungen als erstes geopfert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Also die Entschädigung nach EU261/2004 steht dir nur zu wenn du entsprechend verspätet ankommst.

Die Stornierung eines Fluges ergibt doch sehr eindeutig einen Anspruch gem. EU261, sofern es sich hier nicht um außergewöhnliche Umstände gehandelt hat. Eine Ersatzbeförderung seitens der Airline wurde ja offensichtlich auch nicht angeboten.

In Sachen Entschädigung und Schadensersatz wäre es einfacher gewesen sich komplett in die Hände von LH zu begeben. Hätte LH nicht über MUC buchen können?

Das wurde ja laut den eigenen Schilderungen versucht, war jedoch nicht von Erfolg gekrönt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.141
Die Stornierung eines Fluges ergibt doch sehr eindeutig einen Anspruch gem. EU261, sofern es sich hier nicht um außergewöhnliche Umstände gehandelt hat. Eine Ersatzbeförderung seitens der Airline wurde ja offensichtlich auch nicht angeboten.
Nur wenn man nicht rechtzeitig am Ziel ankommt bzw. dort gar nicht am Ziel ankommt. Flugstreichung bei gleichzeitig rechtzeitiger Ankunft am Ziel ergibt keinen Anspruch.

Hier gab es ein Anruf, und man hat LH gefragt ob es möglich ist die Strecke Stuttgart-Frankfurt auch mit dem Auto zu fahren, LH ha daraufhin entsprechend das Ticket geändert. Also für mich wirkt das nicht so als ob man nach Umbuchungen auf andere Airlines/Flüge gefragt hat, sondern eher so als ob man eine Lösung gesucht hat um den Flug in FRA zu erreichen, und das hat LH ermöglicht.

In der Kombi ist die Autofahrt sozusagen die Umbuchung, nach meinem dafürhalten. Also entweder Entschädigung oder Kostenersatz beides? Unwahrscheinlich, aber dafür gibt es ja Anwälte.
 
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Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
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Nur wenn man nicht rechtzeitig am Ziel ankommt bzw. dort gar nicht am Ziel ankommt. Flugstreichung bei gleichzeitig rechtzeitiger Ankunft am Ziel ergibt keinen Anspruch.

Hier gab es ein Anruf, und man hat LH gefragt ob es möglich ist die Strecke Stuttgart-Frankfurt auch mit dem Auto zu fahren, LH ha daraufhin entsprechend das Ticket geändert. Also für mich wirkt das nicht so als ob man nach Umbuchungen auf andere Airlines/Flüge gefragt hat, sondern eher so als ob man eine Lösung gesucht hat um den Flug in FRA zu erreichen, und das hat LH ermöglicht.

In der Kombi ist die Autofahrt sozusagen die Umbuchung, nach meinem dafürhalten. Also entweder Entschädigung oder Kostenersatz beides? Unwahrscheinlich, aber dafür gibt es ja Anwälte.
Ich habe damals natürlich nach einer Flug-Alternative gefragt. Aber der Mitarbeiter hat nach einiger Suche nur gesagt, er könne nichts zeitnahes finden (er hat gefragt, ob ich 6 Tage später fliegen könnte - was natürlich nicht in Frage kam).

Das Ticket ist von LH nicht verändert worden. Der Flug ist auch weiterhin in der Buchung aufgeführt worden. Das hat im Übrigen sogar den Online-CheckIn beim Rückflug blockiert, da ich dort nur eben diesen Flug zum Einchecken angeboten bekam.

Insofern ist die Autofahrt auch keine Umbuchung: da LH mir keine Alternative geboten hat, ist mir nichts anderes übriggeblieben. Ich habe mich nur versichert (durch die Rückfrage), dass LH nicht beim Check-In in FRA Schwierigkeiten machen würde, weil ich ja den ersten Flug (STR-FRA) nicht geflogen bin (aufgrund dessen Annullierung).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Mir fällt gerade noch ein, dass ich gestern versuchsweise meine Flugdaten bei flug-verspaetet.de eingegeben habe. Die Antwort der Website war: "
"Gute Neuigkeit! Sie haben Anspruch auf bis zu 600€"
Das wurde glaube ich in verschiedenen ähnlichen Fällen hier im Forum als Indiz gewertet, dass der Anspruch tatsächlich besteht.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.670
MUC
Mir fällt gerade noch ein, dass ich gestern versuchsweise meine Flugdaten bei flug-verspaetet.de eingegeben habe. Die Antwort der Website war: "
"Gute Neuigkeit! Sie haben Anspruch auf bis zu 600€"
Das wurde glaube ich in verschiedenen ähnlichen Fällen hier im Forum als Indiz gewertet, dass der Anspruch tatsächlich besteht.

Wir haben hier bereits ja schon zwei Meinungen, ob die Stornierung STR-FRA für eine Entschädigung gem. EU261 berechtigt, da Du Dein Endziel LAX ja wie geplant erreicht hast.

Ich würde so oder so die von mir beschriebenen Forderungen (Ersatz Kilometergeld UND 250 Euro Entschädigungspauschale p.P.) gegenüber LH geltend machen. Wenn sie durchgehen, ist es perfekt. Wenn nicht, kann man immernoch überlegen, ob man einen Rechtsanwalt oder Flightright einschalten möchte oder sich mit einem Teil dieser Forderungen zufrieden gibt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.141
Ich habe damals natürlich nach einer Flug-Alternative gefragt. Aber der Mitarbeiter hat nach einiger Suche nur gesagt, er könne nichts zeitnahes finden (er hat gefragt, ob ich 6 Tage später fliegen könnte - was natürlich nicht in Frage kam).

Das Ticket ist von LH nicht verändert worden. Der Flug ist auch weiterhin in der Buchung aufgeführt worden. Das hat im Übrigen sogar den Online-CheckIn beim Rückflug blockiert, da ich dort nur eben diesen Flug zum Einchecken angeboten bekam.

Insofern ist die Autofahrt auch keine Umbuchung: da LH mir keine Alternative geboten hat, ist mir nichts anderes übriggeblieben. Ich habe mich nur versichert (durch die Rückfrage), dass LH nicht beim Check-In in FRA Schwierigkeiten machen würde, weil ich ja den ersten Flug (STR-FRA) nicht geflogen bin (aufgrund dessen Annullierung).
Natürlich ist das Ticket von LH auf deinen Wunsch geändert worden, ansonsten hätte der No-Show in Stuttgart (auch wenn gecancelt) dazu geführt das du in FRA gar nicht hättest einchecken können.

Wenn man nach Umbuchungen fragt tut man gut daran selber zu wissen auf welche Flüge man alternativ umgebucht werden möchte. Unabhängig davon bist du ja nicht verspätet ans Ziel gekommen bzw. der Flug der dich an Ziel bringen sollte wurde nicht gecancelt.

Daher steht dir halt die Erstattung der Kosten für deinen Aufwand zu. Sicher nicht Erstattung und Entschädigung. Ist dumm gelaufen, aber in dem Moment in dem man selber Entscheidungen trifft - hier die Anreise mit dem Auto - ist LH da raus. Es wäre etwas anderes wenn LH zu dir gesagt hätte, bitte fahren sie mit dem Auto, wir übernehmen die Kosten.

600€ Entschädigung ist mit Sicherheit nicht durchsetzbar da du nicht verspätet in LA angekommen bist, bzw. deine Verspätung <3 Std. war.

Mache es wie Nitus schreibt und freue dich wenn LH das durchwinkt, wenn nicht zum Anwalt.
 

Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
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Natürlich ist das Ticket von LH auf deinen Wunsch geändert worden, ansonsten hätte der No-Show in Stuttgart (auch wenn gecancelt) dazu geführt das du in FRA gar nicht hättest einchecken können.

Wenn man nach Umbuchungen fragt tut man gut daran selber zu wissen auf welche Flüge man alternativ umgebucht werden möchte. Unabhängig davon bist du ja nicht verspätet ans Ziel gekommen bzw. der Flug der dich an Ziel bringen sollte wurde nicht gecancelt.

Daher steht dir halt die Erstattung der Kosten für deinen Aufwand zu. Sicher nicht Erstattung und Entschädigung. Ist dumm gelaufen, aber in dem Moment in dem man selber Entscheidungen trifft - hier die Anreise mit dem Auto - ist LH da raus. Es wäre etwas anderes wenn LH zu dir gesagt hätte, bitte fahren sie mit dem Auto, wir übernehmen die Kosten.

600€ Entschädigung ist mit Sicherheit nicht durchsetzbar da du nicht verspätet in LA angekommen bist, bzw. deine Verspätung <3 Std. war.

Mache es wie Nitus schreibt und freue dich wenn LH das durchwinkt, wenn nicht zum Anwalt.

Nitus meint ja aber, 250€ Entschädigung würden mir zustehen wegen der Annullierung.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Hier mal ein (für mich rein akademischer) Diskussionspunkt:

in Südwestdeutschland ist es aktuell recht stürmisch. Rein interessehalber habe ich mir mal die Situation am BSL angeschaut. Grob beschrieben, es ist nicht ganz einfach, aber so im Großen und Ganzen läuft der Flugbetrieb recht stabil, ein paar nennenswerte Verspätungen hier und da. Einzig Ausnahmen: LH1202 und LH2396 - nach offensichtlich misslungenen Anflügen sind die beiden Maschinen nach Frankfurt bzw. München zurückgekehrt. Ansonsten gab es heute nur zwei Ausfälle (easyjet aus Hamburg - klar warum - und Vueling aus Barcelona, die sind kurz vor Bern abgedreht und nach Genf).

Hintergrund wird wohl die bekannte Anfälligkeit für Wind der CR9 sein. Jetzt die Frage: da die anderen Airlines ja (mehr oder weniger) problemlos mit ihren B737 und A320 fliegen konnte, könnte sich Lufthansa da tatsächlich noch auf außergewöhnliche Umstände berufen? Natürlich sind Witterungsbedingungen eine der Hauptbegründungen aber man kennt die Problematik und den Wetterbericht ja und es ist ja nicht so, dass LH keine A320 hat...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.141
Nitus meint ja aber, 250€ Entschädigung würden mir zustehen wegen der Annullierung.
Nitus und ich sind unterschiedlicher Ansicht, wir sind beide keine Anwälte wenn ich das richtig sehe, sondern blicken auf eigene Erfahrungen zurück. Was du bekommst weißt du erst wenn es auf deinem Konto ist. Der optimistische Blick ist da nicht immer hilfreich, im Zweifelsfall musst du halt vor Gericht, und da sollte man eben vor her das Risiko kennen.

Sinn und Zweck der Entschädigung ist es dir pauschalisiert die Kosten zu ersetzen die dir auf Grund der Streichung/Verspätung entstanden sind - die Entschädigung ist KEIN Schmerzensgeld. Wenn du sagst "Ich fahre mit dem Auto" und LH sagt "Gut dann bezahlen wir die den Sprit" ist dir kein zusätzlicher Schaden entstanden und du bist gereist wie gewünscht und ohne Verspätung am Ziel angekommen.

Was insgesamt noch fehlt ist der Grund für die Streichung, sollten es aussergewöhnliche Umstände sein muss man eh nicht mehr über die Entschädigung sprechen.
 
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Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
0
Wir haben hier bereits ja schon zwei Meinungen, ob die Stornierung STR-FRA für eine Entschädigung gem. EU261 berechtigt, da Du Dein Endziel LAX ja wie geplant erreicht hast.

Ich würde so oder so die von mir beschriebenen Forderungen (Ersatz Kilometergeld UND 250 Euro Entschädigungspauschale p.P.) gegenüber LH geltend machen. Wenn sie durchgehen, ist es perfekt. Wenn nicht, kann man immernoch überlegen, ob man einen Rechtsanwalt oder Flightright einschalten möchte oder sich mit einem Teil dieser Forderungen zufrieden gibt.
Wie mache ich denn die Entschädigungspauschale richtig geltend? In dem Musterschreiben von Dr. Böse ist ja nur die Forderung zur Erstattung des Flugpreises enthalten. Kann ich das einfach entsprechend ergänzen unter Verweis auf EU261? Mit konkreter Angabe der Höhe der Entschädigungspauschale (250€) oder nur allgemein (um ggf. die Chance auf 600€ nicht zu verlieren, falls LH auch diesem Anspruch stattgeben würde)?

Mache es wie Nitus schreibt und freue dich wenn LH das durchwinkt, wenn nicht zum Anwalt.

Das ist Geschmackssache, denn die Bearbeitung des Formulars klappt wohl häufig relativ gut. Allerdings fehlt es dabei an der Nachweisbarkeit, dass Deine Forderung bei der LH eingegangen ist. Ich würde daher erstmal mit dem Formular starten und ggf. anschließend per E-Mail mit BCC-Trick und Vorlage von Dr. Böse schreiben. Das Musterschreiben für Flugstornierungen ist das Richtige.

Zum Ausfüllen des Formulars hätte ich noch 2 Fragen:
1. Gebe ich nur den annullierten Flug an? Oder auch den Transatlantikflug (oder sogar die beiden Segmente des Rückflugs)?
2. Kann ich das Schreiben gem. Dr. Böse einfach an das Formular der LH anhängen, zusammen mit den Kostennachweisen bzw. der Berechnung des Kilometergelds für die Strecke STR-FRA?

Mit BCC-Trick meinst du sicher, dass ich die email mit BCC an mich selbst schicken soll, oder?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.141
Wie mache ich denn die Entschädigungspauschale richtig geltend? In dem Musterschreiben von Dr. Böse ist ja nur die Forderung zur Erstattung des Flugpreises enthalten. Kann ich das einfach entsprechend ergänzen unter Verweis auf EU261? Mit konkreter Angabe der Höhe der Entschädigungspauschale (250€) oder nur allgemein (um ggf. die Chance auf 600€ nicht zu verlieren, falls LH auch diesem Anspruch stattgeben würde)?





Zum Ausfüllen des Formulars hätte ich noch 2 Fragen:
1. Gebe ich nur den annullierten Flug an? Oder auch den Transatlantikflug (oder sogar die beiden Segmente des Rückflugs)?
2. Kann ich das Schreiben gem. Dr. Böse einfach an das Formular der LH anhängen, zusammen mit den Kostennachweisen bzw. der Berechnung des Kilometergelds für die Strecke STR-FRA?

Mit BCC-Trick meinst du sicher, dass ich die email mit BCC an mich selbst schicken soll, oder?
Du kannst alles Mögliche machen, da dein Fall aber kein Standard Fall ist und die Entschädigung und Schadensersatz haben möchtest (was in der Regel nicht möglich ist) wirst du kaum Muster finden die deinen Fall abdecken. Für irgendwas möchten die Anwälte ja auch bezahlt werden. Tipps in Sachen Rechtsberatung darf man auch nicht so ohne weiteres geben. Da musst du dir entweder echte Beratung holen oder dich durchs Internet lesen.

Aber was willst du denn überhaupt einfordern? Das Geschenk für den Freund? Das Abendessen? Die Spritkosten? Was kannst du davon belegen?

Achso, du kannst, ohne weiteres, im übrigen nur Ansprüche für dich einfordern.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.670
MUC
Wie mache ich denn die Entschädigungspauschale richtig geltend? In dem Musterschreiben von Dr. Böse ist ja nur die Forderung zur Erstattung des Flugpreises enthalten. Kann ich das einfach entsprechend ergänzen unter Verweis auf EU261? Mit konkreter Angabe der Höhe der Entschädigungspauschale (250€) oder nur allgemein (um ggf. die Chance auf 600€ nicht zu verlieren, falls LH auch diesem Anspruch stattgeben würde)?

Ich persönlich würde bei dem LH-Formular nicht das Musterschreiben von Dr. Böse verwenden. Ich würde in einfachen Worten schreiben, dass ich um Erstattung des anteiligen Ticketpreises für das stornierte Segment und die 250 Euro Pauschale für die Stornierung bitte.

Das Musterschreiben würde ich erst dann nutzen, wenn Du auf das Formular keine zufriedenstellende Lösung erhalten solltest.

Zum Ausfüllen des Formulars hätte ich noch 2 Fragen:
1. Gebe ich nur den annullierten Flug an? Oder auch den Transatlantikflug (oder sogar die beiden Segmente des Rückflugs)?

Ich persönlich würde nur das strittige Segment STR-FRA angeben.

2. Kann ich das Schreiben gem. Dr. Böse einfach an das Formular der LH anhängen, zusammen mit den Kostennachweisen bzw. der Berechnung des Kilometergelds für die Strecke STR-FRA?

Wie gesagt, bei dem Formular würde ich nicht das Musterschreiben verwenden.

Mit BCC-Trick meinst du sicher, dass ich die email mit BCC an mich selbst schicken soll, oder?

Jein, einen Dritten auf BCC setzen, der im Zweifelsfall den Zugang und Inhalt Deiner E-Mail bezeugen kann.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.141
Jein, einen Dritten auf BCC setzen, der im Zweifelsfall den Zugang und Inhalt Deiner E-Mail bezeugen kann.
Dieser BCC Trick ist recht niedlich aber ungefähr so nützlich wie das berühmte Einschreiben - im Notfall.

Bestreitet die Gegenseite den Zugang nützt es dir nichts das du den Zugang bei einem Dritten beweisen kannst. Beruhigt und in in einfachen Fällen kann es helfen, aber da kann auch die Postausgangsbox des eigenen email Fachs beweisen das versandt wurde. Das wäre beides ein Anscheinsbeweise.

Das LAG aber sieht es z.B. so das eine Lesebestätigung vorliegen muss

Zur Begründung führte es aus, dass der Zugang einer E-Mail vom Versender darzulegen und zu beweisen sei. Die Absendung der E-Mail begründe keinen Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger. Ob nach dem Versenden einer E-Mail die Nachricht auf dem Empfängerserver tatsächlich eingeht, sei nicht gewiss. Wie auch bei einfacher Post sei es technisch möglich, dass die Nachricht nicht ankommt. Das Risiko könne nicht dem Empfänger aufgebürdet werden. Der Versender wähle die Art der Übermittlung der Willenserklärung und damit das Risiko, dass die Nachricht nicht ankommt. Zudem habe der Versender die Möglichkeit vorzubeugen. Um sicherzustellen, dass eine E-Mail den Adressaten erreicht hat, könne der Versender über die Optionsverwaltung eines E-Mail-Programms eine Lesebestätigung anfordern.

Es gab schon Airlines die den Inhalt von Einschreiben mit Rückschreiben bestritten haben.

Es gibt ja einen guten Grund warum LH emails bzw. das öffnen der versendeten emails tracken kann.
 
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Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
0
Du kannst alles Mögliche machen, da dein Fall aber kein Standard Fall ist und die Entschädigung und Schadensersatz haben möchtest (was in der Regel nicht möglich ist) wirst du kaum Muster finden die deinen Fall abdecken. Für irgendwas möchten die Anwälte ja auch bezahlt werden. Tipps in Sachen Rechtsberatung darf man auch nicht so ohne weiteres geben. Da musst du dir entweder echte Beratung holen oder dich durchs Internet lesen.

Aber was willst du denn überhaupt einfordern? Das Geschenk für den Freund? Das Abendessen? Die Spritkosten? Was kannst du davon belegen?

Achso, du kannst, ohne weiteres, im übrigen nur Ansprüche für dich einfordern.
Konkrete Belege habe ich für die Spritkosten und die Stornokosten für den Parkplatz am STR. Natürlich auch für das Geschenk (Kassenbeleg), das Abendessen hat noch nicht stattgefunden.
Aber wenn ich Nitus richtig verstanden habe, wäre es vermutlich besser, Kilometergeld statt Spritkosten "anzusetzen".
Dazu kommt dann natürlich die Erstattung für den annullierten Flug - wobei ich die Höhe in € da ja gar nicht kenne.

Ansprüche kann ich nur für mich einfordern? Es gibt nur 1 Buchung mit 3 Tickets für mich und meine Eltern, und auf dem LH-Formular können ja auch weitere Personen mit aufgeführt werden. Und die Kosten sind ja für uns alle 3 zusammen nur einmal angefallen...
Deshalb dachte ich, ich füll das aus für uns alle 3 zusammen aus.
Geht das nicht?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.141
Konkrete Belege habe ich für die Spritkosten und die Stornokosten für den Parkplatz am STR. Natürlich auch für das Geschenk (Kassenbeleg), das Abendessen hat noch nicht stattgefunden.
Aber wenn ich Nitus richtig verstanden habe, wäre es vermutlich besser, Kilometergeld statt Spritkosten "anzusetzen".
Dazu kommt dann natürlich die Erstattung für den annullierten Flug - wobei ich die Höhe in € da ja gar nicht kenne.

Ansprüche kann ich nur für mich einfordern? Es gibt nur 1 Buchung mit 3 Tickets für mich und meine Eltern, und auf dem LH-Formular können ja auch weitere Personen mit aufgeführt werden. Und die Kosten sind ja für uns alle 3 zusammen nur einmal angefallen...
Deshalb dachte ich, ich füll das aus für uns alle 3 zusammen aus.
Geht das nicht?
Die Entschädigungsansprüche nach EU VO stehen nur der betroffenen Person zu, nicht der Person die gebucht hat. Wenn du weitere Personen mit angibst musst du vertretungsberechtigt sein.

Der annullierte Flug wird abzgl Steuern erstattet, also rechne mal mit anteillig 50€ evtl. 70€ wenn überhaupt. Da wird der Flugpreis durch Entfernungskilometer geteilt und dann der Anteil (also ca. 150KM-180KM) anteilig ohne Steuern zurück vergütet.
 
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Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
0
Die Entschädigungsansprüche nach EU VO stehen nur der betroffenen Person zu, nicht der Person die gebucht hat. Wenn du weitere Personen mit angibst musst du vertretungsberechtigt sein.

Der annullierte Flug wird abzgl Steuern erstattet, also rechne mal mit anteillig 50€ evtl. 70€ wenn überhaupt. Da wird der Flugpreis durch Entfernungskilometer geteilt und dann der Anteil (also ca. 150KM-180KM) anteilig ohne Steuern zurück vergütet.
Wann bin ich vertretungsberechtigt? Ich mache immer die kompletten Reisebuchungen für mich und meine Eltern. Können sie mir eine entsprechende Vollmacht ausstellen, die ich dann mit einreichen könnte?
Das bezieht sich ja aber nur auf die Forderung gemäß EU261, oder?
Die Erstattung des annullierten Flugs kann ich schon für alle Personen machen, oder?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
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Wann bin ich vertretungsberechtigt? Ich mache immer die kompletten Reisebuchungen für mich und meine Eltern. Können sie mir eine entsprechende Vollmacht ausstellen, die ich dann mit einreichen könnte?
Das bezieht sich ja aber nur auf die Forderung gemäß EU261, oder?
Die Erstattung des annullierten Flugs kann ich schon für alle Personen machen, oder?
Eine Vollmacht reicht. Aber die Forderungen sind jeweils dem einzelnen Reisenden zu zu zurechnen so das möglich ist. Und dürfen natürlich nicht doppelt verlangt werden.
 

Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
0
Eine Vollmacht reicht. Aber die Forderungen sind jeweils dem einzelnen Reisenden zu zu zurechnen so das möglich ist. Und dürfen natürlich nicht doppelt verlangt werden.
Ok. Also kann ich die Ticketerstattung für jede Person einreichen, ebenso für jede Person die Forderung nach EU261 mit entsprechender Vollmacht, sowie für alle zusammen die übrigen Kosten (Kilometergeld, Stornokosten...)
Passt das soweit?
Muss ich eigentlich eine Kontonummer oder Kreditkartennummer angeben, für die Auszahlung durch LH? Oder geht das automatisch auf die bei der Buchung verwendete Kreditkarte?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Konkrete Belege habe ich für die Spritkosten und die Stornokosten für den Parkplatz am STR. Natürlich auch für das Geschenk (Kassenbeleg), das Abendessen hat noch nicht stattgefunden.
Aber wenn ich Nitus richtig verstanden habe, wäre es vermutlich besser, Kilometergeld statt Spritkosten "anzusetzen".

Du sprichst hier mit juristischen Laien, die Dir aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung und ein wenig Interesse an juristischen Fragestellung und vor allem mit einer Portion eigener Meinung antworten.

Man muss hier zwischen Schadenersatz und Ersatzbeförderung unterscheiden. Der Parkplatz am STR ist aber weder Schaden noch Ersatzbeförderung, denn die Kosten sind ja nicht zusätzlich zur ursprünglichen Planung angefallen!

Ein Geschenk für einen Fahrer klingt nachvollziehbar, sollte sich rechtlich aber nur schwer verargumentieren lassen.

Als Schaden betrachtet, hattest Du nicht nur Spritkosten sondern eben auch Abnutzung des PKWs, insofern würde ich bei einer Argumentation als Schadenersatz eine Kilometerpauschale ansetzen. Auch wenn mit Ersatzbeförderung argumentiert, stellen die Spritkosten ja nicht die kompletten Kosten für diese Fahrt dar. Insofern in jedem Fall Kosten basierend auf der Kilometerpauschale argumentieren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Muss ich eigentlich eine Kontonummer oder Kreditkartennummer angeben, für die Auszahlung durch LH? Oder geht das automatisch auf die bei der Buchung verwendete Kreditkarte?

Entweder erfolgt die Erstattung auf das zur Buchung verwendete Zahlungsmittel oder Du bekommst einen Link, über den Du die Bankverbindung für die Auszahlung angeben kannst.
 
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LH88

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08.09.2014
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Entweder erfolgt die Erstattung auf das zur Buchung verwendete Zahlungsmittel oder Du bekommst einen Link, über den Du die Bankverbindung für die Auszahlung angeben kannst.
Das dürfte in diesem Fall kaum passieren - da sowohl der Fall als auch die Forderungen doch weit von den normalen Fällen abweichen. Daher wird das höchstwahrscheinlich zum Antwort führen.

Meine Erfahrung, wenn du die Ansprüche so einfach wie möglich gestaltest kann es schnell gehen. Hast du aber Besonderheiten dauert es und geht gerne mal vor Gericht.

Das Schadensersatz pauschal mit der EU Verordnung abgegolten ist wird immer gerne wieder übersehen.
 
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04.04.2013
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MUC
Das dürfte in diesem Fall kaum passieren - da sowohl der Fall als auch die Forderungen doch weit von den normalen Fällen abweichen. Daher wird das höchstwahrscheinlich zum Antwort führen.

Meine Erfahrung, wenn du die Ansprüche so einfach wie möglich gestaltest kann es schnell gehen. Hast du aber Besonderheiten dauert es und geht gerne mal vor Gericht.

Daher könnte es eine Taktik sein, vielleicht nur die 3x 250 Euro für die Stornierung von STR-FRA zu beantragen. Das könnte möglicherweise einfach so durchgehen. Wenn man sich mit 750 Euro, was ja eigentlich auch ein guter Gegenwert für eine nächtliche Fahrt von STR nach FRA (und zurück für den Fahrer) ist, zufrieden geben kann, kann man sich vielleicht eine Menge Ärger und Nerven sparen.

Aber ich sehe durchaus die von Dir aufgezeigte Gefahr, dass man die Nachfrage zum Einsteigen in FRA als Zustimmung zur Annulierung von STR-FRA interpretiert hat. In dem Fall würde die o.g. Forderung nicht durchgehen. Versuch macht klug.
 
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