[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

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Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
0
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Du sprichst hier mit juristischen Laien, die Dir aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung und ein wenig Interesse an juristischen Fragestellung und vor allem mit einer Portion eigener Meinung antworten.

Man muss hier zwischen Schadenersatz und Ersatzbeförderung unterscheiden. Der Parkplatz am STR ist aber weder Schaden noch Ersatzbeförderung, denn die Kosten sind ja nicht zusätzlich zur ursprünglichen Planung angefallen!

Ein Geschenk für einen Fahrer klingt nachvollziehbar, sollte sich rechtlich aber nur schwer verargumentieren lassen.

Als Schaden betrachtet, hattest Du nicht nur Spritkosten sondern eben auch Abnutzung des PKWs, insofern würde ich bei einer Argumentation als Schadenersatz eine Kilometerpauschale ansetzen. Auch wenn mit Ersatzbeförderung argumentiert, stellen die Spritkosten ja nicht die kompletten Kosten für diese Fahrt dar. Insofern in jedem Fall Kosten basierend auf der Kilometerpauschale argumentieren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Entweder erfolgt die Erstattung auf das zur Buchung verwendete Zahlungsmittel oder Du bekommst einen Link, über den Du die Bankverbindung für die Auszahlung angeben kannst.
Es ist mir schon klar, dass ihr keine juristisch wasserdichten Auskünfte geben könnt. Aber ihr habt doch auf jeden Fall viel mehr Erfahrung mit solchen Dingen als ich! Insofern bin ich für jede Hilfe und jeden Tipp dankbar, den ihr mir geben könnt!

Wenn ich Forderungen einreiche, die LH ablehnt, dann würden sie aber doch den geforderten Gesamtbetrag entsprechend vermindern und nicht die ganze Forderung ablehnen, oder?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.270
21.671
MUC
Es ist mir schon klar, dass ihr keine juristisch wasserdichten Auskünfte geben könnt. Aber ihr habt doch auf jeden Fall viel mehr Erfahrung mit solchen Dingen als ich! Insofern bin ich für jede Hilfe und jeden Tipp dankbar, den ihr mir geben könnt!

Wenn ich Forderungen einreiche, die LH ablehnt, dann würden sie aber doch den geforderten Gesamtbetrag entsprechend vermindern und nicht die ganze Forderung ablehnen, oder?

Was die LH macht, wissen wir erst, wenn sie auf Deine Forderung antworten. Selbst wenn sie die gesamte Forderung ablehnen, muss einen das ja nicht daran hindern, die Forderung auf dem Rechtsweg zu verfolgen.

Aber für einen einfachen Erfolg kann es, wie kurz zuvor im letzten Beitrag und auch von @LH88 geschrieben, hilfreich sein, die eigene Forderung zu vereinfachen. Insofern würde ich persönlich wahrscheinlich versuchen, die 3x 250€ für die Stornierung einzufordern. Wenn die LH das ablehnen sollte, kann man immernoch sehen, was man macht. Und wenn sie es zahlen, kann man anschließend ja auch noch versuchen, die Fahrtkosten zusätzlich erstattet zu bekommen.

Die Frage, die Du Dir stellen musst, ist, was Du aus dem Ganzen rausholen möchtest und wie risikobereit Du bist. Auf dem Rechtsweg wird ein Kostenrisiko entstehen. So sonnenklar ist Dein Fall leider nicht. Es wäre, so blöd es klingt, einfacher gewesen, wenn Du selbst z.B. STR-LHR-LAX auf eigene Kosten gebucht hättest, nachdem Du LH erfolglos zur Alternativbeförderung aufgefordert hättest.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.571
2.451
CGN / MUC / ZRH / EWR
Die Frage, die Du Dir stellen musst, ist, was Du aus dem Ganzen rausholen möchtest und wie risikobereit Du bist. Auf dem Rechtsweg wird ein Kostenrisiko entstehen. So sonnenklar ist Dein Fall leider nicht. Es wäre, so blöd es klingt, einfacher gewesen, wenn Du selbst z.B. STR-LHR-LAX auf eigene Kosten gebucht hättest, nachdem Du LH erfolglos zur Alternativbeförderung aufgefordert hättest.
Zurzeit ist die LH ja wieder sehr ablehnungsfreudig selbst bei offensichtlich begründeten Fällen, sehe hier schon das AG Verfahren.
Würde dort mMn höchstens die Ersatzbeförderung geltend machen, wobei die Gegenseite dann sicher die Aufforderung zur Bereitstellung der Ersatzbeförderung bestreiten wird - erfolgte ja keine Mail mit Fristsetzung und man ist einfach PKW gefahren. Leichter wäre es tatsächlich wie von dir erwähnt gewesen, zur Ersatzbeförderung aufzufordern und anschließend neue Flüge zu buchen. Für mich sowieso unverständlich, weshalb 6 Tage lang NICHTS nach LAX fliegen soll - gerade auf dem Atlantic Joint Venture gäbe es doch zahlreiche Möglichkeiten an die Westküste. Vermutlich hätte HUACA auch weitergeholfen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.091
7.146
Es ist mir schon klar, dass ihr keine juristisch wasserdichten Auskünfte geben könnt. Aber ihr habt doch auf jeden Fall viel mehr Erfahrung mit solchen Dingen als ich! Insofern bin ich für jede Hilfe und jeden Tipp dankbar, den ihr mir geben könnt!

Wenn ich Forderungen einreiche, die LH ablehnt, dann würden sie aber doch den geforderten Gesamtbetrag entsprechend vermindern und nicht die ganze Forderung ablehnen, oder?
Nein LH tut dir nicht den Gefallen und berechnet was sie dir zahlen müssen. Die lehnen pauschal ab, und wenn du Glück hast machen sie dir ein "Gegenangebot" das aber ausdrücklich nur wenn du die Sache damit dann auch für erledigt erklärst.

Der große Vorteil für LH bei solch einem Rechtsstreit, das interessiert dort niemanden die Bohne, daher sind es nur deine Nerven. Wir haben uns hier wahrscheinlich schon länger mit deinem Fall beschäftigt, als das LH insgesamt tun wird. Ob die verlieren oder gewinnen interessiert die in so einem Fall auch nicht. Ich versuche so etwas schnell zu klären und verzichte manchmal auf einzelne Forderungen.

Aktuell schlage ich mich mit einer beschädigten Tasche rum - hätte ich niemals alleine mit angefangen, aber die Airline wollte mir den Schaden ersetzen, jetzt muss ich mich drum kümmern. Kostet nur Zeit. Am Ende dann 150€ wenn man Glück hat.
 
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Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
0
Das klingt jetzt einigermaßen ernüchternd!
Wäre es vielleicht eine Möglichkeit, das Ganze einem der Anbieter (wie z.B. flightright) zu übergeben, die die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Provision versprechen? Habt ihr da vielleicht schon Erfahrung?
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
754
607
FRA
Das klingt jetzt einigermaßen ernüchternd!
Wäre es vielleicht eine Möglichkeit, das Ganze einem der Anbieter (wie z.B. flightright) zu übergeben, die die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Provision versprechen? Habt ihr da vielleicht schon Erfahrung?
Nein, da kein Standardfall.
Wenn überhaupt hilft dir hier nur ein Anwalt
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.091
7.146
Das klingt jetzt einigermaßen ernüchternd!
Wäre es vielleicht eine Möglichkeit, das Ganze einem der Anbieter (wie z.B. flightright) zu übergeben, die die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Provision versprechen? Habt ihr da vielleicht schon Erfahrung?
Die setzen nur die Ansprüche nach EU Verordnung durch und alles was durch diese abgedeckt ist. Wenn du es umfassender willst brauchst du einen eigenen Anwalt.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
614
1.822
Nach meinem (ebenfalls nichtjuristischen) Verständnis hat der EuGH mehrfach geurteilt, dass bezüglich EU261 immer die gesamte Reise betrachtet wird, hier also STR-LAX.
Mit anderen Worten: Falls (big if!) Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht, müsste diese aus meiner Sicht 600 Euro pro Person betragen.

Also die Entschädigung nach EU261/2004 steht dir nur zu wenn du entsprechend verspätet ankommst.

Nicht nur eine Verspätung, sondern auch eine "Verfrühung" des Starts (um mehr als eine Stunde) kann einen Ausgleichsanspruch begründen.
Eventuell könnte man also argumentieren, dass sich eure "anderweitige Beförderung" (ab STR) verfrüht hat.

Aber jetzt schnell zurück an die (Jura-)Experten..
 

Bienchen123

Neues Mitglied
01.06.2022
24
0
Nicht nur eine Verspätung, sondern auch eine "Verfrühung" des Starts (um mehr als eine Stunde) kann einen Ausgleichsanspruch begründen.
Eventuell könnte man also argumentieren, dass sich eure "anderweitige Beförderung" (ab STR) verfrüht hat.

Aber jetzt schnell zurück an die (Jura-)ExpeExperten
Wir sind allerdings nicht wesentlich früher losgefahren nach FRA, als wir ursprünglich geplant hatten, da ja der Start in STR entsprechend früher gewesen wäre, da wir bis dorthin auch ca. 50 Minuten Fahrt gehabt hätten.
 

CColumbus

Erfahrenes Mitglied
15.02.2011
256
23
Hallo Gemeinde,

auf dem gestrigen Flug mit einem Kollegen sind wir mit LX in Business geflogen, hatten in ZRH ein Busgate und wurden dann entsprechend mit dem "business class"-Bus zum Terminal gefahren; Flug war pünktlich. In der E-gate Lounge entspann sich dann eine Diskussion zum Thema Anspruch EU 261.

Die EU 261 spricht ja bei der Berechnung einer Verspätung verkürzt gesagt vom "öffnen der Tür", welches als Referenzzeit angewendet wird, der Fluggast sich also "frei bewegen kann".

Wie sieht es bei Busgates aus? Z.B. in FRA können die Bustransfers ja auch mal gut 5-10 min ausmachen (bis alle Pax im Bus sind, die Runde rund um Kelsterbach gefahren ist...). Ist dann die Ankunft am Terminal und die Öffnung der Bustüren dann die Ankunftszeit?

Dank euch
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.091
7.146
Nach meinem (ebenfalls nichtjuristischen) Verständnis hat der EuGH mehrfach geurteilt, dass bezüglich EU261 immer die gesamte Reise betrachtet wird, hier also STR-LAX.
Mit anderen Worten: Falls (big if!) Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht, müsste diese aus meiner Sicht 600 Euro pro Person betragen.



Nicht nur eine Verspätung, sondern auch eine "Verfrühung" des Starts (um mehr als eine Stunde) kann einen Ausgleichsanspruch begründen.
Eventuell könnte man also argumentieren, dass sich eure "anderweitige Beförderung" (ab STR) verfrüht hat.

Aber jetzt schnell zurück an die (Jura-)Experten..
Bei der EU VO geht es zum einem darum ob ein Flug ausfällt und man deshalb nicht oder verspätet ans Reiseziel kommt oder eben um die reine Verspätung am Zielort. Bei pünktlicher Ankunft am Zielort einen Anspruch konstuieren zu wollen kann man versuchen, aber müsste man hier schon begründen.

Wenn ich der Anwalt von LH wäre würde ich sagen: der PAX wünschte keine Umbuchung auf einen alternativen Flug, sondern ist auf eigenen Wunsch mit dem Auto nach FRA gefahren, diese Kosten übernehmen wir natürlich gerne - das wars.
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
302
241
CLT
interiminnkeeper.net
folgender Fall:
ich habe eine Buchung IAD-EWR-CPH-HAM und zurueck. Zubringer nach EWR mit UA, Rest SAS. Alles auf einem (SAS) Ticket
Ich brauche diese Fluege nicht mehr. Der Tarif ist nicht erstattbar. UA hat nun den Zubringer auf dem Hin-und Rueckflug storniert und mit neuer Flugnummer Alternativen eingebucht. Zeitlich ist die Aenderung jeweils unter 1 Std.

Ich bin der Meinung, ich koenne kostenlos stornieren und volle Erstattung fordern, da hier "storniert" wurde. Sehe ich das richtig ?Oder eher abhaken und lediglich Steuer und Gebuehren zurueck erhalten ?
 

TSchlieper

Neues Mitglied
27.11.2023
3
1
Hätte gerne mal eure Sicht/Erfahrung:
Flug (EW) mit 4 Personen im Okt. 22 aufgrund Massenandrang am Flughafen so verspätet, dass der Anschlussflug nicht mehr erreicht wurde. Am Ende mit 12 Std. Verspätung am Zielort angekommen. Erstattungsanfrage (4 x 400€) eingereicht = keine Reaktion; Gutachten über Schlichtungsstelle eingereicht inkl. Firstverlängerung = keine Reaktion; nach Übergabe an Rechtsanwalt findet die mündliche Verhandlung vor Gericht jetzt im März 2024 statt.
Davon wird es doch aus dem vergangenen Sommer/Herbst bestimmt hunderte Fälle geben. Ist das normal?
 
10.02.2012
3.627
1.535
dass der Rechtsweg so lange dauert, ist 'normal und nicht normal' - es soll nicht so sein, bei der derzeitigen Justiz-Ueberlastung isses aber so.

Dass EW sich ueber mehrere Instanzen todstellt - doof, aber es gibt 'so Firmen', die lieber aussitzen. Und dann 2 Tage vor Gerichtstermin anerkennen - Kosten sind denen egal, bzw es rechnet sich noch immer, vielleicht ziehen ja auch Kunden zurueck, oder die Frage erledigt sich aus natuerliche Art (frag' mal Sozialrechtler, wieviele Klaeger vor Urteil versterben, gerade bei Rentensachen...)

Manchmal habe ich das Gefuehl, dass einfach nur lange genug Verbindlichkeiten aufgebaut werden muessen, und irgendwan macht man dann den Benkoe (bzw. wie seine Ex-Firma) - dass diese Verbindlichkeiten als Schadenersatz vermutlich nicht unter Schuldbefreiung fallen, ist doch egal, die Firma ist dann beerdigt...
 
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AG88

Neues Mitglied
16.12.2023
9
1
Hallo, ihr könnt mir sicher schneller weiterhelfen …
Wäre heute ursprünglich MIA-YYZ-VIE mit AC geflogen. Da aber der erste Flug nach Toronto wegen technischen Gebrechen 4 Stunden Verspätung hatte und ich den Anschlussflug nach Wien verpasst hätte, wurde ich am Schalter auf Lufthansa MIA-MUC-VIE umgebucht.
Jetzt meine Frage … was steht mir in diesem Fall zu, 1. wenn ich VIE mit mehr als 4 Stunden erreiche und 2. wäre ich bei AC in PE geflogen und wurde jetzt quasi Downgegraded bei LH weil PE nicht mehr verfügbar war.
vielen Dank schon im Voraus, Lg
 

AG88

Neues Mitglied
16.12.2023
9
1
1. nix (wenn Du 4 Stunden zur ursprünglich gebuchten Zeit meinst)
2. die Fare Difference
Danke!
Ich hätte VIE (Endziel) ursprünglich um 8:30 erreichen sollen und im Endeffekt war ich um 12:32 in Wien und dann gibt es keine Entschädigung? Dankeschön nochmals
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.819
175
VIE
Warum nicht eigentlich? Auf den Ausgangsflug, ok, da man die USA Airlines in den USA nicht belangen wird können. Aber das Endergebnis was der Käufer bekommen hat, ist nicht das was gekauft wurde.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Warum nicht eigentlich? Auf den Ausgangsflug, ok, da man die USA Airlines in den USA nicht belangen wird können. Aber das Endergebnis was der Käufer bekommen hat, ist nicht das was gekauft wurde.

Du hast doch deine Frage selbst beantwortet. VO nicht anwendbar weil ex-USA auf nicht EU-AIrline.

Ggf. kann man in Kanada was bekommen oder falls deutsches Recht anwendbar, Minderung. Das hat aber mit den verhältnismäßig leicht durchsetzbaren Rechten aus der VO nichts zu tun.
 
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un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.819
175
VIE
Ok, aber dennoch, wenn ich einen Stern bezahle und bestelle und einen Dacia bekomme, sollte ich doch irgendwo was bekommen könnne? Auch außerhalb von VO 261/2004/EG!
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.819
175
VIE
Sry, überlesen.

Wie bestimmt man die Fare Difference die zum Zeitpunkt der Buchung vorhanden war? Habt ihr da ein geheimes Anwalts Zahlenbuch, oder Richtwerte die ihr annehmt? Weil ich gluabe nicht, dass die LH die Differenz hernehmen wird, die für den Kunden gut ist!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Nach deutschem Recht gibt es einen Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB. Den macht man geltend und verlangt anschließend die sich daraus ergebende Erstattung. Aber ja, mixed-class-Buchungen sind in der Regel nicht viel günstiger, als die Ausgangsbuchung. Vielleicht mal mit Air Canada Kontakt aufnehmen, ob die nicht vielleicht mit Meilen großzügiger wären. Ohne 261/2004/EG ist das Leben oft farblos.