Riesen-Streit mit Eurowings - wäre für Rat dankbar!

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Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Ich bitte um Rückäußerung bis zum 05.11.2019, da ich mich andernfalls mit Beschwerden umgehend an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und/oder das Luftfahrtbundesamt wenden werde.

Mich würde interessieren, was die o.g. Parteien gesagt haben, insb. die Antidiskriminierungsstelle und das Luftfahrtbundesamt.

:D =;
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.105
10.127
LEJ
Mich würde interessieren, was die o.g. Parteien gesagt haben, insb. die Antidiskriminierungsstelle und das Luftfahrtbundesamt.

:D =;
Die Antworten
Schlichtungsstelle: Wir können die erfreuliche Mitteilung machen, dass es nichts zu schlichten gibt. Wir bedanken uns für die Informationen, die uns gegeben wurden. Trotz reiflicher Überlegungen fanden wir nichts.

Antidiskriminierungsstelle: Wir können die erfreuliche Mitteilung machen, dass niemand diskriminiert wurde. Wir bedanken uns für die Informationen, die uns gegeben wurden. Trotz reiflicher Überlegungen fanden wir nichts.

Luftfahrtbundesamt: Wir haben den Sachverhalt an alle Fachbereiche weitergeleitet. Eine Zuständigkeit konnte von keinem Fachbereich festgestellt werden. Die Unterlagen erhalten Sie zu unserer Entlastung zurück.

So werden die Antworten sein =;
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.849
5.550
Z´Sdugärd
Den folgenden Posts bis einschließlich #40 habe ich entnommen, dass die hiesigen Foreninsassen es wie Trump halten, der alles oberhalb 160 Zeichen für eine Zumutung hält.
Jein. Wichtige Sachen bedürfen Details. Aber ewige Wiederholungen die mit unnötigen Details verwurstelt sind, die braucht kein Mensch und machen Texte unnötigt lang, kompliziert und schlichtweg unnötig. Mag sein das du in deiner Arbeitsumgebung als Jurist lage Urteilsbegründungen gewohnt bist ;)
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.972
16.200
Kunde erleidet kundenunfreundliches, inkompetentes und evtl. rechtswidriges Verhalten von Eurowings. Will sich zur Wehr setzen, scheitert aber aufgrund voellig unlesbarer Schriftsaetze daran, Eurowings sein Begehr deutlich zu machen.
 
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HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.525
1.854
Hätte nicht erwartet, dass Facebook bei alteingesessenen Forenmitgliedern so beliebt ist... :rolleyes:
 

B.Obachter

Reguläres Mitglied
27.01.2019
79
49
Dezember 2019 ist durch.

Isser denn nun angekommen?
Oma auch?
Hat der Hoteltransfer geklappt?
Der Mobilitätsservice auch?

Fragen über Fragen
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.661
Im SBB-Speisewagen München-Zürich war ne Deutsche mit einem "Genussgutschein" der DB. Der wurde natürlich bei den SBB nicht akzeptiert.

- 10 Minuten Diskussion mit dem Kellner
- 10 Minuten Diskussionen mit anderen Personen im Speisewagen
- 10 Minuten Diskussion mit dem Kondukteur
- 5 Minuten beim Bezahlen mit dem Kellner
- 5 Minuten beim Hinausgehen mit dem 2. Kellner

Es drehte sich immer um die Frage, warum denn auf Strecken in Deutschland ein DB-Genussgutschein (herrliches Wort) nicht gültig sei, das wäre nicht logisch und das in Endlosschlaufe bei immer gleichlautender Antwort.

Da kam mir ganz spontan der Gruenie in den Sinn ...
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
Ja, keine Frage, das, was Eurowings abliefert, ist scheiße. Aber wenn ich am Vortag erst in diesen Haufen reingetreten bin, jetzt gehe ich die gleiche Strecke nochmal, sehe an der gleichen Stelle einen braunen Haufen, der qualmt und riecht, dann kann ich doch nicht allen ernste da reintreten und anschließend die Schuld ausschließlich beim Hundehalter suchen?!

Meiner Meinung nach die beste Zusammenfassung des Sachverhalts.

Meine Anregung wäre, ausdrucken und beim nächsten EW Flug an den Spiegel im Klo lamininieren. Mit Humor ertragen es die Mitreisenden sicher besser... 8-P
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.849
5.550
Z´Sdugärd
Im SBB-Speisewagen München-Zürich war ne Deutsche mit einem "Genussgutschein" der DB. Der wurde natürlich bei den SBB nicht akzeptiert.

- 10 Minuten Diskussion mit dem Kellner
- 10 Minuten Diskussionen mit anderen Personen im Speisewagen
- 10 Minuten Diskussion mit dem Kondukteur
- 5 Minuten beim Bezahlen mit dem Kellner
- 5 Minuten beim Hinausgehen mit dem 2. Kellner

Es drehte sich immer um die Frage, warum denn auf Strecken in Deutschland ein DB-Genussgutschein (herrliches Wort) nicht gültig sei, das wäre nicht logisch und das in Endlosschlaufe bei immer gleichlautender Antwort.

Da kam mir ganz spontan der Gruenie in den Sinn ...

Kenn ich mit Autobahnmaut Kontrollen im Deutschsprachigen Ausland..."Wusste ich nicht, gibts bei uns net, so ein xxxxxx, ich rede mit meinem Anwalt dder sogt dafür das sie Fahrradstreifen fahren in Zukunft, wissen sie nicht wen sie vor sich haben"
 
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