Ich sehe Deine Riesenprobleme nicht. Die Rückgabe eines Mietwagen in DUS erfolgt im Mietwagenparkhaus. Dort stehen Kofferwagen für Euer Gepäck bereit. Mit Fahrstühlen kann man von der jeweiligen Etage zur ersten Etage kommen, von wo aus ebenerdig eine Verbindungsbrücke Euch direkt zum Abflugbereich führt.
Wenn das bisschen Fußweg für Deine Mutter zu viel, fährst Du zur Vorfahrt auf der Abflugebene (10 Minuten kostenlos Halten), lässt Deine Mutter raus, begleitest Sie ins Terminal, setzt Sie dort hin, und bringst den Mietwagen alleine zum Mietwagenparkhaus.
Siehst Du, das sind die Antworten, die ich als "Rat" bezeichne und nicht den Schwachsinn, den hier manche absondern, die sich groß fühlen, wenn sie andere klein machen.
Ich bin in DUS noch nie mit dem Mietwagen angekommen oder abgefahren.
Wenn man da wirklich vor der Tür stehenbleiben kann, wäre das zumindest eine Alternative, wenngleich in Anbetracht der Tatsache, daß ich Flüge habe, schwer z verdauen.
Auf welcher Rechtsgrundlage möchtest Du die EW-Flüge, die Du selbst einzeln gebucht hast, einklagen?
Ich bin kein Jurist, kann also zu Rechtsgrundlagen nichts sagen.
Im konkreten Falle kann man nur folgendes sagen:
Wenn klargewesen wäre - und es auch wirklich nicht ginge -, daß die beiden Flüge nicht zusammengelegt werden können, dann hätte ich das so niemals gebucht.
Wenn mir das Gegenteil davon aber im Callcenter bestätigt wird, man später dieselben flüge auch im BIZclass-Tarif durchbuchen kann, was vorher für alle anderen Tarife eh schon ging, dann ist das ein anderer Sachverhalt. Finde ich.
Wenn zudem bei einem weiteren Anruf selbst die Supervisorin des Callcenters in einem langen Telefonat mit Rückfragen bei Eurowings sagt, daß das eigentlich möglich sein sollte, sie selber aber den Eindruck habe, man wolle einfach nicht, dann ist das ebenfalls etwas anders.
Wenn man nun sogar noch unter Beweis stellt, daß man nicht einmal in der Lage ist, den richtigen Mobilitätsservice zu buchen (der richtige ist bestätigt, der falsche in der Datenbank), dann könnte das Erreichen des Flugzeuges schon daran scheitern, daß kein Mobilitätsservice da ist.
Da wäre nun die Frage zu klären, ob sich das ein Reisender überhaupt bieten lassen und dieses offensichtliche Risiko eingehen muß - vor allem unter Beachtung, welcher finanzielle Schaden dann entstehen würde.
Ob sich das dann alles vor Gericht beweisen läßt, weiß ich auch nicht.
Aber alles war irgendwann mal das erste Mal. Irgendwann hat immer mal einer angefangen.
Wenn ich jetzt wirklich noch Condor-Flüge buche, dann würde ich das im Nachhinein auf jeden Fall versuchen einzuklagen. Da wären mir einige hundert Euro die Unverschämtheit schon wert.
Auf getrennten Tickets mit knapper Umsteigezeit wäre mir das persönlich etwas zu heiß.
Mir auch.
4. Einen früheren Zubringerflug (notfalls auch mit Umstieg in FRA oder MUC) buchen.
Von EW gibt es da keinen, das ist der früheste.
ich werde das nochmal bei anderen Fluggesellschaften prüfen. Viele Möglichkeiten gibts nicht ab Leipzig.
5. Die Anreise mit der Bahn (1x umsteigen in Berlin, sonst komplett im ICE ab Halle möglich)
Das ist definitiv für meine Mutter nicht zu schaffen.
Das soll eine Alternative sein?
Dabei verliere ich insgesamt ca. 9T€.
Da wäre doch die Alternative, nun zusätzlich den Condor-Flug zu buchen, die deutlich bessere.