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Wurde gerade von einer erst vor kurzem nach Deutschland gezogenen Freundin gefragt wie sie sich verhalten soll. Sie ist im November in eine neue Wohnung gezogen. Anfang Januar, nach einem Urlaub, wurde dann eine ca. 1m² Fläche entdeckt die mit Schimmel überzogen war. Sie hat dies der Vermieterin gemeldet. Die kam dann vorbei, hat gesagt sie kümmert sich darum und hat eine Firma mit der Reinigung beauftragt. Es fiel kein Wort über die Kosten. Die beauftragte Firma hat ca. 4 Stunden benötigt um diese Fläche zu reinigen. Nun flatterte eine Rechnung ins Haus über 850€.
Kann die Vermieterin einfach so eine Firma beauftragen und die Kosten in dieser Höhe in Rechnung stellen? Für 1m² ist das doch schon recht unverschämt, es war auch nur ein Handwerker vor Ort. Wäre klar gewesen, dass auf die Kosten in dieser Höhe zukommen hätte sie selbst einen Handwerker beauftragt oder es einfach selbst gemacht. Der Preis war auch nur für die Reinigung, aktuell trocknet das Ganze durch und danach muss dann noch tapeziert werden. Auf der Rechnung stehen nur die 850€ pauschal und das darin 380€ Arbeitskosten enthalten sein sollen.
Ansonsten erbrachte Leistungen "abkleben, abschleifen, Antipilzmittel auftragen, Arbeitsbereich grob reinigen, Material entsorgen". Die Rechnung lautet auf den Namen der Vermieterin.
Muss sie das bezahlen, in der Höhe?
Kann die Vermieterin einfach so eine Firma beauftragen und die Kosten in dieser Höhe in Rechnung stellen? Für 1m² ist das doch schon recht unverschämt, es war auch nur ein Handwerker vor Ort. Wäre klar gewesen, dass auf die Kosten in dieser Höhe zukommen hätte sie selbst einen Handwerker beauftragt oder es einfach selbst gemacht. Der Preis war auch nur für die Reinigung, aktuell trocknet das Ganze durch und danach muss dann noch tapeziert werden. Auf der Rechnung stehen nur die 850€ pauschal und das darin 380€ Arbeitskosten enthalten sein sollen.
Ansonsten erbrachte Leistungen "abkleben, abschleifen, Antipilzmittel auftragen, Arbeitsbereich grob reinigen, Material entsorgen". Die Rechnung lautet auf den Namen der Vermieterin.
Muss sie das bezahlen, in der Höhe?