Schimmel in neuer Mietwohnung

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Wurde gerade von einer erst vor kurzem nach Deutschland gezogenen Freundin gefragt wie sie sich verhalten soll. Sie ist im November in eine neue Wohnung gezogen. Anfang Januar, nach einem Urlaub, wurde dann eine ca. 1m² Fläche entdeckt die mit Schimmel überzogen war. Sie hat dies der Vermieterin gemeldet. Die kam dann vorbei, hat gesagt sie kümmert sich darum und hat eine Firma mit der Reinigung beauftragt. Es fiel kein Wort über die Kosten. Die beauftragte Firma hat ca. 4 Stunden benötigt um diese Fläche zu reinigen. Nun flatterte eine Rechnung ins Haus über 850€.
Kann die Vermieterin einfach so eine Firma beauftragen und die Kosten in dieser Höhe in Rechnung stellen? Für 1m² ist das doch schon recht unverschämt, es war auch nur ein Handwerker vor Ort. Wäre klar gewesen, dass auf die Kosten in dieser Höhe zukommen hätte sie selbst einen Handwerker beauftragt oder es einfach selbst gemacht. Der Preis war auch nur für die Reinigung, aktuell trocknet das Ganze durch und danach muss dann noch tapeziert werden. Auf der Rechnung stehen nur die 850€ pauschal und das darin 380€ Arbeitskosten enthalten sein sollen.
Ansonsten erbrachte Leistungen "abkleben, abschleifen, Antipilzmittel auftragen, Arbeitsbereich grob reinigen, Material entsorgen". Die Rechnung lautet auf den Namen der Vermieterin.

Muss sie das bezahlen, in der Höhe?
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Die Rechnung lautet auf den Namen der Vermieterin.

Muss sie das bezahlen, in der Höhe?

Entweder wurde die Rechnung nur als "Information" an Deine Freundin geschickt oder vielleicht auch fälschlicherweise. Sie kann die Rechnung ja auch für Ihre Unterlagen kopieren und dann kommentarlos an die Vermieterin weiterleiten..

Da Deine Freundin ja scheinbar keinen Auftrag erteilt hat muss Sie ja auch wohl für die entstandene Rechnung nicht aufkommen?

Gruß aus München
Markus
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ja, hoffentlich. Es lag bestimmt am nicht lüften bzw. daran das der Raum nicht geheizt wurde. Diese dichte Bauweise kennt man in dem Land aus dem sie kommt so nicht. Falsch, ich weiß, aber die Höhe der Rechnung ist einfach nur frech.
Die Vermieterin hat angeblich gesagt, dass sie dafür zuständig ist eine Firma zu beauftragen und nicht die Mieterin. Über Kosten hat sie nie gesprochen.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
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Hamburg
Nein, sie muss aus vielerlei Gründen nicht zahlen. Beweise sichern und einen guten Anwalt nehmen, fall die Vermieterin auf einer Bezahlung bestehen sollte.
Gruss
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Einen Auftrag hat sie der Vermieterin nicht erteilt sagt sie. Die Vermieterin hat jetzt zu ihr gesagt, dass sie die Rechnung mit der Kaution verrechnen wird. Irgendwas was wir ihr schreiben können ohne gleich in einen Anwalt zu investieren?
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
6
MUC
Ich denke, ohne Anwalt kommst hier nicht weiter.
Am Ende noch nen Gutachter, wer für den Schimmel verantwortlich ist.

Der Vermieter wird eh immer sagen, dass nicht gelüftet wurde...
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Der Mieter wird eh immer sagen, dass nicht gelüftet wurde...

Das wird wohl der Vermieter sagen, nicht der Mieter. Aber das ist eigentlich unstrittig, klar hat sie falsch gelüftet. Geht nur darum das die Vermieterin die Reinigung beauftragt hat und dabei dann offensichtlich auch das teuerste Angebot angenommen hat.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Also, rechtlich gesehen ist es in etwa so:

Deine Freundin hat einen Mietmangel angezeigt, nämlich den Schimmel. Die Vermieterin hat dann zu prüfen und entweder unter Hinweis auf Eigenverschulden abzulehnen oder den Mangel auf eigene Kosten beseitigen zu lassen.

Da sie offenbar zweiteres getan hat, gilt der Mangel als anerkannt, es sei denn, Deine Freundin hat in irgendeiner Form ihr Eigenverschulden eingestanden. Dann lägen die Dinge anders und man wird sich natürlich um die Höhe und Angemessenheit der Rechnung streiten müssen.

Und von der Kaution abziehen geht schon mal gar nicht, die ist für Mietausfälle/Instandsetzungen nach Auszug gedacht, nicht während des Mietverhältnisses.

Ich würde der guten Frau einen freundlichen Brief schreiben und meine Position unmißverständlich klarmachen. Wenn Deine Freundin nicht zum RA gehen will, böte sich noch das vorherige Gespräch in einer Mieterberatung an.
 
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Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.454
162
AMS/RTM
Das wird wohl der Vermieter sagen, nicht der Mieter. Aber das ist eigentlich unstrittig, klar hat sie falsch gelüftet. Geht nur darum das die Vermieterin die Reinigung beauftragt hat und dabei dann offensichtlich auch das teuerste Angebot angenommen hat.

Bitte hört doch mit diesem falsch-Lüften-Blödsinn auf. Das ist eine Erfindung der Vermieter.
Es kann mir doch keiner Vorschreiben, wie ich zu Lüften habe. Wenn doch, dann muss das eben in den Mietvetrag hinein. Aber es muss doch möglich sein, in einer modernen Wohnung ohne regelmentierte Lüftungszeiten zu leben...
 
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Jorge123

Erfahrenes Mitglied
25.10.2010
3.860
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Bitte hört doch mit diesem falsch-Lüften-Blödsinn auf. Das ist eine Erfindung der Vermieter.
Es kann mir doch keiner Vorschreiben, wie ich zu Lüften habe. Wenn doch, dann muss das eben in den Mietvetrag hinein. Aber es muss doch möglich sein, in einer modernen Wohnung ohne regelmentierte Lüftungszeiten zu leben...

Sehe ich genau so. Das ist einzig und allein nur eine falsche Bauweise. Es wird an allen Ecken gespart und somit ist fast überall auch ein Schimmelproblem.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.445
33
Was bitte schön ist an dem Preis von 380€ nur für die Arbeitsleistung "einfach nur frech", bei 4 Stunden Arbeit macht das einen Stundenlohn von 95€ (Brutto nehme ich mal an). Das sind Preise die man für "Spezialisten" schon zahlen muss, fahr mal in eine Autowerkstatt.

Ansonsten ist doch gar nicht klar wer für den Schimmel verantwortlich ist, jetzt stellt sich die Frage ob man das nach Beseitigung des Schimmels überhaupt noch klären kann.

Wenn die Vermieterin sich stur stellt würde ich zum Mieterverein gehen, und dann evtl. gegen die Vermieterin klagen (was nicht unbedingt die beste Idee ist) Aber wenn das erst bei Auszug (evtl in einigen Jahren geklärt werden soll) ist das problematisch.

Im übrigen würde ich nur in ganz ganz wenigen Ausnahmen Rechnungen bezahlen die nicht auf meinen Namen ausgestellt wurden. Jetzt stellt sich mir noch die Frage wie das in diesem Fall eigentlich mit der in der Rechnung enthaltenen MwSt. aussieht wenn die Rechnung auf die Vermieterin ausgestellt wurde, aber von der Mieterin bezahlt wurde.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Was bitte schön ist an dem Preis von 380€ nur für die Arbeitsleistung "einfach nur frech", bei 4 Stunden Arbeit macht das einen Stundenlohn von 95€ (Brutto nehme ich mal an). Das sind Preise die man für "Spezialisten" schon zahlen muss, fahr mal in eine Autowerkstatt.

Die Arbeitsleistung kann man noch einsehen, aber 470€ für einen Eimer Antipilzfarbe und die Entsorgung von 1m² Tapete? Da stehen auch so lustige Sachen drauf wie "Einsatz von Luftreiniger mit Hepa Filter" und dann 10 Sätze dazu warum das Gerät so toll ist. 95€ Brutto zahle ich auch in der Marken-Autowerkstatt nicht. Fahre aber auch nur einen KIA.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Fachmännische Reinigung von 1m€ günstiger sein kann als 850€.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.445
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Die Arbeitsleistung kann man noch einsehen, aber 470€ für einen Eimer Antipilzfarbe und die Entsorgung von 1m² Tapete? Da stehen auch so lustige Sachen drauf wie "Einsatz von Luftreiniger mit Hepa Filter" und dann 10 Sätze dazu warum das Gerät so toll ist. 95€ Brutto zahle ich auch in der Marken-Autowerkstatt nicht. Fahre aber auch nur einen KIA.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Fachmännische Reinigung von 1m€ günstiger sein kann als 850€.

Es geht doch nicht darum ob es "günstiger" geht sondern ob der Preis "frech" ist - vom Gefühl her kann ich sagen das es hoch ist, aber "frech?"

470€ für einen Eimer Spezialfarbe auch viel, aber ich weiss das Bauchemie extrem teuer sein kann. Ich habe letzten für einen 5 Liter Eimer stinknormaler Wandfarbe aus dem Baumarkt knapp 27€ bezahlt. Wenn ich Wandfarbe vom Großhandel beziehe (auch stinknormale Wandfarbe) dann liegt der Preis bei ca. 70€ pro 25 Liter Eimer.

Die Tapete dürfte teuer geworden sein weil diese ja wahrscheinlich als "belasteter Bauschutt" entsorgt werden muss.

Was ich an solchen Aktionen tatsächlich frech finde (wenn es dann passiert) das dem Kunden immer ein ganzes neues Gebinde in Rechnung gestellt wird, unabhängig von der benötigten Menge.

Holt euch doch für die abgerechnete Leistung zwei, drei Angebote ein - dann könnt ihr euch sicher sein wie "frech" das ganze dann tatsächlich ist.
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Da ist wohl wirklich ein Gutachter gefragt.
IMHO kann man tatsächlich falsch Lüften, z.B. wenn man wochenlang das Fenster gekippt hat, die nahe liegende Wand auskühlt und damit dauerhaft Feuchtigkeit kondensiert.
Meist kommt Schimmel aber von unfachmännisch ausgeführten Isolierarbeiten und Wärmebrücken - bauliche Mängel.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Na was denn nun, muss sie zahlen, einen Gutachter beauftragen oder ist sie eh außen vor weil sie keinen Auftrag erteilt hat? :confused:
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.984
12
BLACK BOX
Der TE schreibt ja : in NEUER Mietwohnung

Sind mehr Info's verfügbar ?

Baujahr ?
Also Erstbezug oder ?
Und wie lange schon in der Wohnung ?

Schimmel kommt ja nicht in von heute auf morgen .

Edit: baumangel
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.984
12
BLACK BOX
Das bezog sich leider nur darauf, dass sie dort neu eingezogen ist. Die Wohnung ist nicht neu, Baujahr ist aber auch unbekannt.

Na die Daten könnte man doch herausfinden
Und auch den Vormieter befragen .

Edit: wenn Sie erst im November 2012 eingezogen ist
Dann kommt kein Schimmel nach ca. 3 Monaten

Ich würde da Gar Nix bezahlen
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.445
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Na was denn nun, muss sie zahlen, einen Gutachter beauftragen oder ist sie eh außen vor weil sie keinen Auftrag erteilt hat? :confused:

Antwort mit gesundem Menschenverstand und ein wenig Lebenserfahrung ohne juristische Ausbildung:

Zahlen muss die vorliegende Rechnung der Auftraggeber/Rechnungsempfänger.

Verantwortlich für den Schaden ist der Verursacher (dieser lässt sich nur durch einen Gutachter ermitteln).
Den Schaden bezahlen muss ebenfalls der Verursacher - aber nur im üblichen Rahmen (dieser wird ebenfalls von einem Gutachter ermittelt).

Wenn Mieter und Vermieter sich uneins bezgl. Ursache sind hilft nur ein Gutachter, evtl. mit darauffolgenden Prozess.


Daher, erstmal mit der Vermieterin reden, und ihr mitteilen das man den Schaden nur nach einem entsprechenden Gutachten ersetzt. Oder sich anderswie mit der Vermieterin einigen. Auf jeden Fall das ganze zeitnah erledigen - in zwei, drei Jahren lässt sich das nicht mehr klären.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Wenn die Vermieterin sich stur stellt würde ich zum Mieterverein gehen, und dann evtl. gegen die Vermieterin klagen (was nicht unbedingt die beste Idee ist) Aber wenn das erst bei Auszug (evtl in einigen Jahren geklärt werden soll) ist das problematisch.

weshalb soll man gegen die Vermieterin klagen? Der Handwerker will offensichtlich sein Geld von der Vermieterin (sonst würde er die Rechnung an den Mieter stellen). Aus dieser Auseinandersetzung kann man sich getrost raushalten.

Die Kaution ist für sowas tabu. Wenn die Sachen in 3 Jahren immer noch nicht geklärt ist, und die Vermieterin glaubt, das mit der Kaution verrechnen zu können, wird man dann evtl. immer noch klagen müssen (aber weil die Kaution m.E. dafür tabu ist, dürfte dann niemanden mehr interessieren, wo der Schimmel herkam).

Aber im Moment gibt's doch scheinbar allenfalls eine Forderung (und die noch nicht mal schriftlich) von der Vermieterin an die Mieterin. Also muss erstere auch klagen, wenn sie Geld will.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.445
33
Die Kaution ist für sowas tabu. Wenn die Sachen in 3 Jahren immer noch nicht geklärt ist, und die Vermieterin glaubt, das mit der Kaution verrechnen zu können, wird man dann evtl. immer noch klagen müssen (aber weil die Kaution m.E. dafür tabu ist, dürfte dann niemanden mehr interessieren, wo der Schimmel herkam).

Aber im Moment gibt's doch scheinbar allenfalls eine Forderung (und die noch nicht mal schriftlich) von der Vermieterin an die Mieterin. Also muss erstere auch klagen, wenn sie Geld will.

Jetzt klagen bzw. ein Gutachten beauftragen damit man beim Auszug Rechtssicherheit hat. Ansonsten kann man es aussitzen und muss dann evtl. bei Auszug die Kaution einklagen. In wie weit diese mir "Ansprüchen" der Vermieterin verrechnet werden kann muss dann auch ein Gericht klären.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Bitte hört doch mit diesem falsch-Lüften-Blödsinn auf. Das ist eine Erfindung der Vermieter.
Es kann mir doch keiner Vorschreiben, wie ich zu Lüften habe. Wenn doch, dann muss das eben in den Mietvetrag hinein. Aber es muss doch möglich sein, in einer modernen Wohnung ohne regelmentierte Lüftungszeiten zu leben...
Da irrst Du gewaltig.

Zwar kann Dir der Vermieter tatsächlich nicht vorschreiben, wie und wann Du zu lüften hast. Jedoch gibt es eine Pflicht des Mieters zum sorgsamen Umgang mit der Mietsache, weil sie eben nicht sein Eigentum ist.

Wer nicht lüftet und/oder den ganzen Tag zuhause sitzt, produziert Kondenswasser und damit erhöhte Luftfeuchtigkeit. Dies in Kombination mit Dingen wie Kochen, Baden, Duschen etc. verursacht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit spätestens im Winter Schimmel an den kalten Außenwänden. Wenn der Vermieter gleichzeitig nachweisen kann, daß keine baulichen Mängel bestehen, macht sich der nicht lüftende Mieter in voller Höhe schadensersatzpflichtig.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
6
MUC
derjenige, der dem Handwerker beauftragt muss auch erst mal bezahlen.

Dann kann die Vermieterin ja Ansprüche gegen den Mieter geltend machen.