Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

ANZEIGE

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
ANZEIGE
Tja, dann sollte man mal im FA Miesbach nachfragen, was mit den Hoeneß-Millionen so passiert ist!
 
  • Like
Reaktionen: TimoKoni

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Als lebenslanger Werder-Fan finde ich es richtig, dass auch ein UH nach den Regeln des Gesetzes behandelt wird. Und dazu gehört auch, dass bei guter Führung und positiver Sozialprognose eine vorzeitige Haftentlassung geprüft und beschlossen wird.

NATÜRLICH hat er das Glück, dass ihm sein Wohlstand und sein vereinsmässiges wie privates Umfeld eine gute Sozialprognose bescheren. Aber dieses Glück hat er sich in meinen Augen über viele Jahre hinweg mit seinen positiven Seiten auch erarbeitet.

Insofern ist er tatsächlich gut dabei weggekommen - aber die Gründe hierfür sind (aus der unwissenden Entfernung gesehen) nicht willkürlich sondern in Ordnung.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Ganz lieb sein oder so zu tun reicht eben offenbar nicht, da braucht es wohl Substanz! ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
krieg dich wieder ein.
kaum ein RAF Terrorist, obwohl zig Leute ermordet, hat lebenslang gesessen.
noch nicht mal sein halbes Leben lang ...
Nach der Logik duerfte kaum ein Verurteilter laenger als Hoeness im Knast sitzen den die Taten sind selten "schlimmer" schlimmer als bei ihm oder der RAF.
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Ich weiß nicht ob du dein Leben als Strafe empfindest ; sollte dem so sein entspräche eine eventuelle Halbstrafe einem halben Leben .

Aha!
Aber nur wenn Du von einer Lebenserwartung von 32 Jahren ausgehst.....

Beispiel Christian Klar:
Er wurde in mehreren Prozessen wegen gemeinschaftlich verübten, mehrfachen Mordes zu mehrfach lebenslanger Freiheitsstrafe und einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und war von 1982 bis 2008 in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal inhaftiert. Am 19. Dezember 2008 wurde Klar aus der Haft entlassen -> Also insgesamt 16 Jahre Haft!
Er wurde 1952 geboren und ist heute also 64 Jahre alt und hat damit für mehrfachen Mord bestenfalls 1/4 seines Lebens im Gefängniss verbracht! Ich glaube seine Opfer hätten auch gerne etwas mehr Zeit von Ihrem Leben gehabt? :eek:
https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Klar

Gruss aus München
Markus
 
  • Like
Reaktionen: Mr. Tequilla

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Aha!
Aber nur wenn Du von einer Lebenserwartung von 32 Jahren ausgehst.....

Beispiel Christian Klar:
Er wurde in mehreren Prozessen wegen gemeinschaftlich verübten, mehrfachen Mordes zu mehrfach lebenslanger Freiheitsstrafe und einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und war von 1982 bis 2008 in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal inhaftiert. Am 19. Dezember 2008 wurde Klar aus der Haft entlassen -> Also insgesamt 16 Jahre Haft!
Er wurde 1952 geboren und ist heute also 64 Jahre alt und hat damit für mehrfachen Mord bestenfalls 1/4 seines Lebens im Gefängniss verbracht! Ich glaube seine Opfer hätten auch gerne etwas mehr Zeit von Ihrem Leben gehabt? :eek:
https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Klar

Gruss aus München
Markus

Christian Klar war wenn man deinem Post glauben darf 26 Jahre in Haft, das sind dann schon mehr als 1/3 seines Lebens. Wenn schon dann wenigstens die richtigen Zahlen posten.

Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen, jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 20 Jahren auf etwa 23 bis 25 Jahre.

Somit hat Christian Klar keinerlei Milde in Sachen Verbüssung seiner Haft erfahren, im Gegenteil er wurde max. lange inhaftiert. Und es geht hier ja nicht um die RAF sondern um UH, der eben recht gut davon gekommen ist.

Im übrigen dürften es für alle Tötungsdelikte gelten das auch die Opfer gerne noch ein paar Jahre gelebt hätten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Christian Klar war wenn man deinem Post glauben darf 26 Jahre in Haft, das sind dann schon mehr als 1/3 seines Lebens. Wenn schon dann wenigstens die richtigen Zahlen posten..

@LH88
Wisch Dir doch erstmal den Geifer vom Mund! :eek:

Ich bitte mein fahrlässiges Versehen zu entschuldigen, natürlich hast Du recht und er war insgesamt 26 Jahre in Haft bei einer Verurteilung zu mehrfacher lebenslanger Freiheitsstrafe plus einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von 15 Jahren!

Passt es jetzt entsprechend den bestehenden Tatsachen? :idea:

Gruss aus München
Markus
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902

Ja und UH hat dort die aller beste mögliche Behandlung bekommen, Christian Klar die schlechtest mögliche.

Bezogen auf die schwere der Tat ist daher die Behandlung von UH schon sehr zuvorkommend - den als Steuerhinterzieher war er ja kein "kleiner Fisch" - er hat aber nur ein Jahr länger in Haft gesessen (Entschuldigung, Freigang genossen) als mindestens nötig gewesen wäre.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Ich bitte mein fahrlässiges Versehen zu entschuldigen, natürlich hast Du recht und er war insgesamt 26 Jahre in Haft bei einer Verurteilung zu mehrfacher lebenslanger Freiheitsstrafe plus einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von 15 Jahren!

Da die (mehrfache) lebenslängliche Freiheitsstrafe in Deutschland (wenn man sie den verbüssen müsste) verfassungsrechtlich gar nicht zulässig wäre frage ich mich was solche symbolischen Urteile sollen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.993
16.253
Ja und UH hat dort die aller beste mögliche Behandlung bekommen, Christian Klar die schlechtest mögliche.

Bzgl. Hoeness hast Du natuerlich recht. Klar hingegen war weit von der schlechtestmoeglichen Behandlung entfernt. Das waere die Vollstreckung bis zum Ende gewesen.

Es gibt keine Statistiken darueber, was "lebenslaenglich" wirklich bedeutet - aber die Daten, die es gibt, legen nahe, dass Klar nicht allzu weit vom Durchschnitt entfernt war.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.993
16.253
Da die (mehrfache) lebenslängliche Freiheitsstrafe in Deutschland (wenn man sie den verbüssen müsste) verfassungsrechtlich gar nicht zulässig wäre frage ich mich was solche symbolischen Urteile sollen.

Nein, lebenslaenglich kann auch Vollstreckung bis zum Tod bedeuten. Der Taeter muss eine Chance haben, freizukommen. Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, die ergebnisoffen geprueft wird. Einen Automatismus gibt es nicht.
 
  • Like
Reaktionen: Mark.Dragon

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Nein, lebenslaenglich kann auch Vollstreckung bis zum Tod bedeuten. Der Taeter muss eine Chance haben, freizukommen. Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, die ergebnisoffen geprueft wird. Einen Automatismus gibt es nicht.

Da habe ich das Urteil des Verfassungsgerichts falsch interpretiert und nicht nur ich, den das hat klar gesagt das dem Verurteilten eine klare Perspektive auf Freiheit gegeben werden muss (zumindest nach meinem Verständnis), die Hoffnung auf Begnadigung reicht nicht. Aber das hat ja nix mit UH zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.993
16.253
den das [Bundesverfassungsgericht] hat klar gesagt das dem Verurteilten eine klare Perspektive auf Freiheit gegeben werden muss (zumindest nach meinem Verständnis), die Hoffnung auf Begnadigung reicht nicht.

Stimmt, und das ist zum einen der § 57 a StGB, der den Rahmen bildet, und zum anderen der Anspruch des Gefangenen, durch Vollzugslockerungen auf die Freiheit vorbereitet zu werden. Nur, wenn der Gefangene weiter gefaehrlich ist, wird weiter vollstreckt. Was der Freiheitsperspektive nicht entgegensteht, denn er hat es ja selber in der Hand, ob er weiter gefaehrlich ist.

Vgl. die "Rekordhalter" Heinrich Pommerenke (Tod in Haft nach 49 Jahren Vollstreckung) und Hans-Georg Neumann (verbuesst seit 1963).
 
  • Like
Reaktionen: Mark.Dragon und LH88

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Dann lass es mich umformulieren: Auch ich wuesste gerne, welche Verrenkungen unternommen wurden, um Herrn Hoeness' Fall unter die "besonderen Umstaende" des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB subsumieren zu koennen.
die Gründe wurden allesamt transparent veröffentlicht.
er hat sogar ein Mehrfaches von dem zurückbezahlt, was er der Allgemeinheit letztlich an Schaden verursacht hat, geht das bei Mördern auch?!
was außer niederen Motiven oder "Rache" wäre jetzt noch übrig, ihn länger einzubuchten?

bald jeder Mörder und/oder schwere Körperverletzter kommt nach einer gewissen Haftzeit auf Bewährung der Reststrafe raus, falls er im Gefängnis nicht noch jemanden umgebracht hat.
und die Relationen wiegen doch dann wohl um einiges anders.
das mit dem angeblichen Promibonus ist faktischer Unsinn.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
die Gründe wurden allesamt transparent veröffentlicht.
er hat sogar ein Mehrfaches von dem zurückbezahlt, was er der Allgemeinheit letztlich an Schaden verursacht hat, geht das bei Mördern auch?!.

Das stimmt nicht, er hat Steuern und Zinsen bezahlt, eine Geldstrafe hat er nicht bekommen.