Was hättest Du denn gemacht, wenn du am Dus Flughafen fern angekommen wärst, zum Skytrain gelaufen wärst, und dort dann Schilder gesehen hättest "skytrain fällt heute Abend aus, Busersatzverkehr"?
Unten Standen dort 400-500 Leute in der Schlange und dein Flug geht in 60 Minuten (der letzte des Tages).
Wenn es zwischen 05 und 10, 25 und 30 oder 45 und 50 nach gewesen waere, waere ich ueber Unterrath gefahren und um 35, 55 oder 05 angekommen.
Ist halt bloed, dass die eine S-Bahn die andere gerade um zwei Minuten verpasst und so besagte 18 Minuten Umsteigezeit entstehen.
Ernsthaft - und hier interessiert mich bitte Deine Sichtweise als Anwalt: Würdest Du einem "Schwarzfahrer", der unwissenderweise in diese Kontrolle gerät, raten den Klageweg zu bestreiten? Gründe die mir als Jura-Laie einfallen würden wären: internationale Vergleichbarkeit, Namensgebung des Flughafen-Bahnhofs, Treu und Glauben, was-weiß-ich-nicht.
Den Klageweg bestreitet wenn dann die Rheinbahn, die will ja was von dem "Schwarzfahrer". Vorgerichtlich argumentierte ich tatsaechlich mit im wesentlichen Deinen Punkten in die Richtung, dass die entsprechenden Klauseln AGB-rechtswidrig sind. Die Erfolgsaussichten vor Gericht schaetze ich aber eher durchwachsen ein...
Der ICE aus/nach Berlin hält auch stündlich am Flughafenbahnhof. Und da steigen jeweils so viele Flugreisende aus das die oft nicht in einen Skytrain passen. Das ist bei weitem keine Ausnahme, sondern eher die Regel für alle Reisenden die nördlich/östlich vom DUS wohnen, also quasi Berliner, Wolfsburger, Hannoveraner, Ostwestfalen und alle aus dem Ruhrgebiet die keine Lust auf einen Regionalexpress oder eine S-Bahn haben
Du brauchst ja gar nicht nur auf die Kunden aus dem in DUS haltenden Berliner ICE abzustellen: Jeder Fernverkehrskunde, der von Norden bzw. Osten kommt und einen in DUS durchfahrenden Zug nutzt, wird in Duisburg in den Nahverkehr umsteigen und somit nicht im Terminal ankommen.
Der Schlenker ueber den Hbf ist schon ein Umweg; ich "musste" ihn neulich von Bremen kommend machen, da meine mich begleitende Frau so ein bedauerlicher Einzelfall mit Fahrkarte ohne Skytrain-Berechtigung war (Mitfahrergutschein).