LX: Status-Vorteile nur noch, wenn Karte auf Boarding Pass !?

  • Starter*in Feuilvleiger1985
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embraer

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Wie bereits gesagt, ich wette LX würde sich nie im Leben getrauen ihre Pseudoregel durchzusetzen wenn sich ein Gast einfach nach vorzeigen seiner *G Karte in die Lounge setzt.

Da könntest Du Dich irren. Ich habe am eigenen Leib schon einmal das Gegenteil erlebt. Und es war nicht lustig.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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4.901
Nachdem die LX Handlungsweise nirgendwo publiziert ist, ist sie für mich schlicht nichtig und ich kümmere mich nicht darum.


Auch hier, stop! Ich kaufe einen Flug einer Star Alliance Airline und damit sind *A Benefits sehr wohl automatisch Vertragsbestandteil. Ich brauche nichts einzuklagen, ich nehme mir einfach das was mir versprochen wird. Wie bereits gesagt, ich wette LX würde sich nie im Leben getrauen ihre Pseudoregel durchzusetzen wenn sich ein Gast einfach nach vorzeigen seiner *G Karte in die Lounge setzt.

Ich muss ehrlich gestehen, soweit zu denken, was eine Airline tun oder nicht tun könnte um (vermeintlich) Unbefugten den Zugang zu verweigern, darauf bin ich noch nie gekommen.
Die Peinlichkeit, mit einem Lounge Wächter eine ausgiebige Diskussion ob einem Teller Kartoffelsalat und eines Glases Wein zu führen, darauf verzichte ich dankend. Dazu gibt es im Leben viel zu viel anderes und interessantes, um darauf meine Energie zu verschwenden...
Aber so hat jeder seine andere Prioritäten...

Allerdings beginne ich zu ahnen, warum Vielflieger so eine bescheidende Reputation bei vielen haben... und warum man doch überraschend zuvorkommend behandelt wird, wenn sich einfach normal und höflich benimmt...
 

mexx0077

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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VIE
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Für mich war immer klar, dass man nur dann die Perks nutzt, wenn man auch in jenem Programm sammelt, dessen Vorteile man nutzen möchte. Alles andere ist billig und der Grund dafür, dass die Perks mehr und mehr beschnitten werden.
 

DrThax

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10.02.2010
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EDLE 07
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Für mich war immer klar, dass man nur dann die Perks nutzt, wenn man auch in jenem Programm sammelt, dessen Vorteile man nutzen möchte. Alles andere ist billig und der Grund dafür, dass die Perks mehr und mehr beschnitten werden.
Glückwunsch.
Das nennt man dann wohl "gesunden Menschenverstand".
Einige Foristen monieren aber, dass das nirgendwo explizit steht.

Ich erinnere mich aber auch an einen Diskussionsfaden im VFT, in dem einige User die Ansicht vertraten, dass es OK sei Esswaren und Getränke aus der Lounge mitzunehmen. Schliesslich steht nirgendwo, dass das nicht erlaubt sei. :rolleyes:

Insofern sollte man hier wirklich mit jeder Diskussion rechnen. ;)
 

mexx0077

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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VIE
Glückwunsch.
Das nennt man dann wohl "gesunden Menschenverstand".
Einige Foristen monieren aber, dass das nirgendwo explizit steht.

Ich erinnere mich aber auch an einen Diskussionsfaden im VFT, in dem einige User die Ansicht vertraten, dass es OK sei Esswaren und Getränke aus der Lounge mitzunehmen. Schliesslich steht nirgendwo, dass das nicht erlaubt sei. :rolleyes:

Insofern sollte man hier wirklich mit jeder Diskussion rechnen. ;)

:) Ist halt auch irgendwo eine Frage das Anstands. Diese Maximierer sind mir einfach zuwieder. ;)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Nachdem die LX Handlungsweise nirgendwo publiziert ist, ist sie für mich schlicht nichtig und ich kümmere mich nicht darum.



Auch hier, stop! Ich kaufe einen Flug einer Star Alliance Airline und damit sind *A Benefits sehr wohl automatisch Vertragsbestandteil. Ich brauche nichts einzuklagen, ich nehme mir einfach das was mir versprochen wird. Wie bereits gesagt, ich wette LX würde sich nie im Leben getrauen ihre Pseudoregel durchzusetzen wenn sich ein Gast einfach nach vorzeigen seiner *G Karte in die Lounge setzt.

Sorry, aber daraus geht hervor, dass LX den *A-Status von A3 anerkennen muss. Es steht nirgendwo, dass der Pax auf dem gleichen Flug woanders Meilen sammeln darf.

Und natürlich ist es nicht so, dass Unternehmen ihre Handlungsweise überall publizieren müssen oder das tun.

Man kann ja gegen klagen, doch es dürfte dem Richter das vermeintliche Kundenrecht schwer zu vermitteln sein, mit demselben Flug von den Vorteilen eines Vielfliegerprogramm zu profitieren, während man bei der Konkurrenz Meilen sammelt. So schräg sind selbst Juristen nicht.
 

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Glückwunsch.
Das nennt man dann wohl "gesunden Menschenverstand".
Einige Foristen monieren aber, dass das nirgendwo explizit steht.

Ich erinnere mich aber auch an einen Diskussionsfaden im VFT, in dem einige User die Ansicht vertraten, dass es OK sei Esswaren und Getränke aus der Lounge mitzunehmen. Schliesslich steht nirgendwo, dass das nicht erlaubt sei. :rolleyes:

Insofern sollte man hier wirklich mit jeder Diskussion rechnen. ;)

Wie FREDatNET es schon gepostet hat. So steht es auf Zugangsbestimmungen für Lounges - Star Alliance

Star Alliance Gold Kunden jeder Flugklasse

  • Die Passagiere haben Zugang zu allen Lounges der Star Alliance Mitgliedsgesellschaften, die mit dem Star Alliance Gold Logo am Eingang ausgestattet sind.
  • Die Passagiere müssen ihren Star Alliance Gold Status mit einer Mitgliedskarte ihres Vielfliegerprogramms mit Star Alliance Gold Status Level oder einem anderen gültigen Nachweis belegen.
  • Die Passagiere müssen zusätzlich einen Bordkarte für einen Star Alliance Flug vorlegen, der vom lokalen Flughafen aus stattfindet.
  • Jeder zutrittsberechtigte Passagier darf einen Gast mitbringen.
  • United Star Alliance Gold Mitglieder haben bei Reisen innerhalb der USA nur dann Zugang zu den United Clubs, wenn sie auch mit einem internationalen Star Alliance Flug fliegen.
Ich wüsste jetzt spontan nicht, wie man das missverstehen könnte. :) Es heißt eindeutig: *A Gold Karte/Kärtchen und eine Bordkarte für einen *A Flug. Punkt. Ob da jetzt M&M, TK*G, A3*G, RAL oder Hiwi draufsteht ist dabei völlig Banane.
 

thbe

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Ich wüsste jetzt spontan nicht, wie man das missverstehen könnte. :) Es heißt eindeutig: *A Gold Karte/Kärtchen und eine Bordkarte für einen *A Flug. Punkt. Ob da jetzt M&M, TK*G, A3*G, RAL oder Hiwi draufsteht ist dabei völlig Banane.

Ach, man darf also auch schwer bewaffnet, stark alkoholisiert oder nackt rein, wenn man nur das richtige Kärtchen und das richtige Ticket hat? Steht ja nicht da, dass man dann nicht rein darf. Soviel zu "steht nicht da".

Nochmal: Der TE ist grundsätzlich zutrittsberechtigt. Er muss nur seine A3-Nummer hinterlegen, auf der er dann auch Meilen sammelt und alles ist prima. Der TE will nicht seine A3-Nummer zum Meilensammeln hinterlegen, dann kommt er nicht mit A3-Giold rein und hat damit auf sein Zutrittsrecht verzichtet. Seine Wahl. Man kann in die Lounge, man muss nicht.
 

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Ach, man darf also auch schwer bewaffnet, stark alkoholisiert oder nackt rein, wenn man nur das richtige Kärtchen und das richtige Ticket hat? Steht ja nicht da, dass man dann nicht rein darf. Soviel zu "steht nicht da".

Is jetzt gut mit Polemik und Haare spalten...;)

Nochmal: wenn der TE mit seiner A3 *A Gold Karte in die Lounge möchte und eine Bordkarte einer abfliegenden *A Airline hat, kommt er rein. Völlig egal, ob auf der Bordkarte nix, M&M, FTL, TK*G, A3*G, RAL oder Hiwi steht.
 

FREDatNET

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11.07.2010
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:) Ist halt auch irgendwo eine Frage das Anstands. Diese Maximierer sind mir einfach zuwieder. ;)

Da wird von Rechtsverständnis geschrieben, vom gesunden Menschenverstand und jetzt auch noch von einer Frage des Anstands.

Lustig ist jedoch, dass all jene keines von dem Geschriebenen an den Tag legen.

Seit Menschengedenken gilt der Grundsatz, das alles was (vom Staat, den Religionen oder anderen Organisationen) nicht verboten ist, grundsätzlich erlaubt ist. Genau deshalb sind hier einige Beiträge wie "es steht nicht, dass man das darf..." absolut wertlos und nur substanzlos provokant.

Ich würde mir auch keine peinliche Diskussion geben. Ich hatte so einen fall schon in China wo mir der LD zu Unrecht den Zugang verwehren wollte weil sie meine Karte nicht im Katalog finden könnte. Ich hinterließ einfach die Karte ersuchte um einen Supervisor und ging einfach hinein. Ein paar Minuten später brachte mir der SV die Karte und entschuldigte sich für die Umstände. Nicht anders wurde ich es mir bei LX erwarten.

PS weil das wieder wer angezogen hat: Niemals würde ich in einer LH Lounge den abscheulichen Kartoffelsalat anrühren.
 
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monty2006

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17.11.2011
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Is jetzt gut mit Polemik und Haare spalten...;)

Nochmal: wenn der TE mit seiner A3 *A Gold Karte in die Lounge möchte und eine Bordkarte einer abfliegenden *A Airline hat, kommt er rein. Völlig egal, ob auf der Bordkarte nix, M&M, FTL, TK*G, A3*G, RAL oder Hiwi steht.

Bei wem steht denn RAL auf der Boardkarte? :censored:
 
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FREDatNET

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11.07.2010
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Ach, man darf also auch schwer bewaffnet, stark alkoholisiert oder nackt rein, wenn man nur das richtige Kärtchen und das richtige Ticket hat? Steht ja nicht da, dass man dann nicht rein darf. Soviel zu "steht nicht da".

Nochmal: Der TE ist grundsätzlich zutrittsberechtigt. Er muss nur seine A3-Nummer hinterlegen, auf der er dann auch Meilen sammelt und alles ist prima. Der TE will nicht seine A3-Nummer zum Meilensammeln hinterlegen, dann kommt er nicht mit A3-Giold rein und hat damit auf sein Zutrittsrecht verzichtet. Seine Wahl. Man kann in die Lounge, man muss nicht.

Wieder falsch, ersteres ist in diversen Hausordnungen und Gesetzen geregelt.
Letzteres regelt die *A und eben nicht wie du es beschreibst.
 

thbe

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27.06.2013
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Seit Menschengedenken gilt der Grundsatz, das alles was (vom Staat, den Religionen oder anderen Organisationen) nicht verboten ist, grundsätzlich erlaubt ist. Genau deshalb sind hier einige Beiträge wie "es steht nicht, dass man das darf..." absolut wertlos und nur substanzlos provokant.

Ach, daher rührt das Missverständnis. Im großen und ganzen gilt der Grundsatz, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist, im Verhältnis Staat zu Bürger. Doch dieser Grundlage gilt keinesfalls zwischen Bürgern untereinander oder zwischen privaten Organisationen und Bürger. Das ist auch gut für Dich. Du musst nicht bei Deiner Geburtstagsparty alle Regeln vorab abschließend definieren, sondern kannst auch frei Schnauze einem Gast den Wein oder die Frikadelle verweigern. Gleiches gilt für Unternehmen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Wieder falsch, ersteres ist in diversen Hausordnungen und Gesetzen geregelt.
Letzteres regelt die *A und eben nicht wie du es beschreibst.

Bitte um Nachweis. Wo steht in der Hausordnung oder im Gesetz, dass man nicht schwer bewaffnet, stark alkoholisiert oder nackt in die Swiss Lounge darf?
 
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ichundou

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05.11.2013
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Bitte um Nachweis. Wo steht in der Hausordnung oder im Gesetz, dass man nicht schwer bewaffnet, stark alkoholisiert oder nackt in die Swiss Lounge darf?

Da die Lounge hinter der Security liegt, ist zumindest "bewaffnet" mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendwo im schweizer Recht verboten. Aber ich bin kein schweizer Anwalt.

Nackt oder besoffen ist vermutlich lt. Lounge bzw. Hausordnung verboten.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
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FRA
Nur als Info an die Anti-Maximierer:

Lufthansa schreibt auf der eigenen Homepage folgendes: Ihr Zugang zu den Lounges wird entweder von der Buchungsklasse Ihres Flugscheins oder von den Privilegien Ihrer Kundenkarte bestimmt. Im Zweifel können Sie das jeweils höherwertige Loungeprogramm in Anspruch nehmen.

Quelle: Flughafen Lounge Verzeichnis und Infos - Lufthansa
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Nur als Info an die Anti-Maximierer:

Lufthansa schreibt auf der eigenen Homepage folgendes: Ihr Zugang zu den Lounges wird entweder von der Buchungsklasse Ihres Flugscheins oder von den Privilegien Ihrer Kundenkarte bestimmt. Im Zweifel können Sie das jeweils höherwertige Loungeprogramm in Anspruch nehmen.

Quelle: Flughafen Lounge Verzeichnis und Infos - Lufthansa

Ist bekannt, hat mit dem vorliegenden Thema jedoch nichts zu tun.

Es geht um die Frage, ob man die Karte des Vielfliegerprogramms hinterlegen muss, mit dem man Vorteile beanspruchen möchte oder ob man ein Vielfliegerprogramm für ein Ticket eintragen kann und dann mit der Gold-Karte eines anderen Programms in die Lounge kommt.
 

InsideMUC

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Es geht um die Frage, ob man die Karte des Vielfliegerprogramms hinterlegen muss, mit dem man Vorteile beanspruchen möchte oder ob man ein Vielfliegerprogramm für ein Ticket eintragen kann und dann mit der Gold-Karte eines anderen Programms in die Lounge kommt.

Und nochmal. Die Frage wird doch hier beantwortet: Zugangsbestimmungen für Lounges - Star Alliance

*A Gold Karte/Kärtchen und eine Bordkarte für einen *A Flug.
 

bonkers

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19.03.2011
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Ist bekannt, hat mit dem vorliegenden Thema jedoch nichts zu tun.

Es geht um die Frage, ob man die Karte des Vielfliegerprogramms hinterlegen muss, mit dem man Vorteile beanspruchen möchte oder ob man ein Vielfliegerprogramm für ein Ticket eintragen kann und dann mit der Gold-Karte eines anderen Programms in die Lounge kommt.

Man kann ja gegen klagen...

Und alles was nicht explizit zu Gunsten eines Kunden geregelt ist, darf zu Ungunsten des Kunden gehandhabt werden (außer man ist natürlich Buddy, oder so). Andernfalls kann man ja klagen, auch wenn Zugangsbestimmungen für Lounges - Star Alliance - ich betrachte Deine Aussage mal als Sprachregelung der LH-Gruppe - genau solche Geschäftspartner können mir niemals ein wirtschaftliches Angebot machen, da man sich darauf nicht verlassen kann.
 
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jodost

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23.10.2011
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CGN
das ganze ist komplizierter und einfacher, als Ihr eigentlich denkt.


Komplizierter deshalb, weil die StarAlliance-Webseite und die Frage, wie man die Formulierung interpretieren muss, erstmal rechtlich keine Relevanz hat. Ich glaube nicht, dass in den Arbeitsanweisungen der Loungedrachen steht, dass sie auf der Webseite nachzugucken haben, wen sie reinlassen dürfen und wen nicht. Und ich glaube auch nicht, dass in meinem Beförderungsvertrag auf diese Webseite verwiesen wird. Und einen Vertrag mit der Star Alliance Services GmbH, die die Webseite betreibt, hab ich auch nicht.

Erstmal müsste man also klären, gegen wen ich überhaupt Rechtsanspruch auf Loungezugang habe. Gegen die Airline aus dem Flugschein (ticketing? operating?), gegen die Airline, in deren Lounge ich möchte, oder gegen den Betreiber meines Vielfliegerprogramms? Und dann müsste man da mal ins Kleingedruckte schauen, was wir beide vertraglich vereinbart haben. Und da kommt es dann evtl. auf die Formulierung an.


Und trotzdem ist alles in der Praxis viel einfacher. Nämlich deshalb, weil die StarAlliance-Webseite und die Frage der Interpretation auch praktisch keine Relevanz hat. Ob ich in die Lounge darf oder nicht bestimmt am Ende einzig der Loungedrache, und wenn der sagt nein, dann komme ich da nicht rein. Da kann die StarAlliance-Webseite wegen mir grün und blau anfangen zu blinken und meine HON-Karte glüht vor Wut, das ändert genau gar nichts, der Drache hat Hausrecht. Und wenn ich vorhabe, an diesem Tag noch einen Flieger zu besteigen, dann tue ich gut daran, wenn ich das respektiere.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Und alles was nicht explizit zu Gunsten eines Kunden geregelt ist, darf zu Ungunsten des Kunden gehandhabt werden (außer man ist natürlich Buddy, oder so). Andernfalls kann man ja klagen, auch wenn Zugangsbestimmungen für Lounges - Star Alliance - ich betrachte Deine Aussage mal als Sprachregelung der LH-Gruppe - genau solche Geschäftspartner können mir niemals ein wirtschaftliches Angebot machen, da man sich darauf nicht verlassen kann.

Ehrlich? Da weigert sich ein Gast, seine *A-Goldkarte für einen Flug zu hinterlegen und Du siehst das als ganz schlimm von der LH-Gruppe an?

Meines Erachtens ist Dein Bewertungsmaßstab aus dem Lot. Die LH-Gruppe macht ja nun wirklich einigen Unsinn, aber es ist keinesfalls zuviel verlangt, dass man die Karte hinterlegt, von dessen Vorteilen man für den Flug zu profitieren möchte.

Sorry, aber diesem Wutbürgertum in Endzeitlaune kann ich so gar nichts abgewinnen.
 

InsideMUC

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06.11.2009
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Fluchhafen
Dort steht keinesfalls, dass mit einer *A Gold-Karte reinkommt, die man sich weigert, für den Flug zu hinterlegen.

Selbstverständlich steht das da (es kann sein, dass das aber schon mehrfach hier gepostet und nur überlesen wurde):

  • Die Passagiere haben Zugang zu allen Lounges der Star Alliance Mitgliedsgesellschaften, die mit dem Star Alliance Gold Logo am Eingang ausgestattet sind.
  • Die Passagiere müssen ihren Star Alliance Gold Status mit einer Mitgliedskarte ihres Vielfliegerprogramms mit Star Alliance Gold Status Level oder einem anderen gültigen Nachweis belegen.
  • Die Passagiere müssen zusätzlich einen Bordkarte für einen Star Alliance Flug vorlegen, der vom lokalen Flughafen aus stattfindet.

Wenn da jetzt stehen würde "Die Passagiere müssen ihren Star Alliance Gold Status mit einer Mitgliedskarte ihres Vielfliegerprogramms mit Star Alliance Gold Status Level belegen, welcher auch auf der Bordkarte für einen Star Alliance Flug eingetragen sein muss, der vom lokalen Flughafen aus am selben Tag stattfindet", dann wäre es eindeutig.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Weil er das nämlich nicht muss. :)

Hast Du eine Funktion bei LX oder Kraft welcher Gewalt bestimmst Du dies?

Warum schreibst Du eigentlich "am selben Tag stattfindet"? Wir sind uns ja einig, dass dem so ist, aber wo steht das im zitierten Star Alliance Abschnitt? Und bedeutet das jetzt aus Deiner Sicht, dass *A da eine "Gesetzeslücke" aufgemacht hat und man auch mit einem Ticket in der Zukunft (oder Vergangenheit) in Lounge reingelassen werden muss, wenn man an dem Tag eigentlich 1W fliegt?

Lass' und doch mal alles sammeln, was nach dieser interessanten Rechtsvorstellung so möglich ist.