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Hat man eigentlich allgemein einen Anspruch darauf, den Rückflug zu verschieben, falls der Hinflug umgebucht wurde? Ich vermute mal nicht, da ich dazu noch nie was gelesen habe. Und falls nein, machen "normale" Airlines, z.B. LH oder KLM sowas aus Kulanz?
Also z.B. Reise Do bis Mo gebucht, nun beim Streik wird man ggf. auf Fr umgebucht. Dann wäre es ein naheliegender Wunsch, auch erst Di zurückfliegen zu wollen, damit man wieder eine ähnliche Aufenthaltszeit am Ziel hat.
Also z.B. Reise Do bis Mo gebucht, nun beim Streik wird man ggf. auf Fr umgebucht. Dann wäre es ein naheliegender Wunsch, auch erst Di zurückfliegen zu wollen, damit man wieder eine ähnliche Aufenthaltszeit am Ziel hat.