LX: SWISS jetzt auch als Tagflug ab BKK !

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
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Das stimmt so nicht. Reisezeit innerhalb der regulären Arbeitszeit wird als normale Arbeitszeit gezählt. Reisezeit außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht. Soll heißen, es werden keine Überstunden durch Arbeitszeit aufgebaut. Das ist bei uns so im kleineren Unternehmen, ich kenne es absolut konform so aber auch von Konzernen.

Ob und wann ein Mitarbeiter also nach einem Nachtflug im Büro erscheint entscheidet nicht der Mitarbeiter, sondern ist eine Absprache zwischen AG und AN. Wenn mich morgens ein MA anruft nach Ankunft und mir sagt, dass er sich nicht so gut fühlt dann darf er gerne erstmal nach Hause sich ausruhen. Die Regel ist das aber nicht und funktioniert auch sehr gut.

Du kannst dir deine Belehrung sparen, da sie an dem was ich schrieb total vorbei geht. Wenn du mein Posting nochmal liest, dann sollte dir auffallen, dass ich nicht schrieb dass Reisezeit automatisch gleich Arbeitszeit ist, ich kenne die gesetzliche Lage. Trotzdem ist Reisezeit Teil der Arbeit, und ein AG der das nicht kapiert ist kritisch zu betrachten. In meinem Unternehmen wird sogar 100% Reisezeit als normale Arbeitszeit gerechnet. Für mich egal, weil ich einen all in Vertrag habe, aber für die 0815 AN ein nettes Feature.

Ein Arbeitgeber bei dem ich regelmäßig auf dessen großzügigen Good will angewiesen bin und man morges einen Entschuldigungsanruf machen und vielleicht noch ein schreiben von Mutti bringen muss, wäre für mich definitiv ein no go.
 
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Peter1000

Erfahrenes Mitglied
01.12.2011
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FRA
Ich schätze aber, dass Du öfter in C sitzt als in der F.

Ich fliege seit Jahren zu 99% nur F international, außer ist 2 Klassen-System. Und finde Fliegen weiterhin nicht öde....langweilig ist mir grundsätzlich nie.


Was hat denn Fliegen mit Entspannung zu tun? Ich finde 11 Stunden eingepfercht in einer Metallröhre jedenfalls äußerst öde und langweilig, auch wenn's seit Jahren nur noch in C oder F ist.

Deshalb bin ich froh, wenn ich diese Zeit wenigstens zum Schlafen nutzen kann. Und das macht nunmal nur auf einem Nachtflug Sinn. Manchmal verzichte ich auch aufs Essen und lege mich gleich hin.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.486
3.622
Ich schätze aber, dass Du öfter in C sitzt als in der F.

Nein, so ziemlich 50:50. Die letzten drei Jahre waren nur F. Aber ich habe auch schon in der F das Essen ausfallen lassen und mich gleich nach dem Start schlafen gelegt. Ich weiß nicht, was ich sonst im Flieger machen soll. Buch lesen? Reizt mich nicht. Film schauen? Reizt mich nicht. Musik hören? Reizt mich nicht. Mich voll laufen lassen? Nein Danke. Das sind doch alles Dinge, die ich am Boden viel entspannter machen kann als in so 'ner Kack-Röhre. Also verbinde ich das Angenehme mit dem Nützlichen und schlafe.

Eben weil ich ja im Flieger nur ausschlafen und gut erholt ankommen will, fliege ich ja C oder F. Im Prinzip ist mir das aber egal. Ich kann in C genauso gut schlafen wie in F, aber solange F nur unwesentlich mehr als C kostet, nehme ich halt F.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
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EDLE 07
Ja, der ist sicher auch so ein "Privatier", wie sich vorhin auch schon ein User genannt hat. Aber sich so wichtig machen, dass man keine Sekunde auf einem Tagflug verlieren darf, und dann doch Zeit haben hier zu schreiben, das beisst sich irgendwie, nicht wahr? ;)
Modhinweis:
Bitte Userdiskussionen einstellen und beim Thema bleiben. Danke.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Nein, so ziemlich 50:50. Die letzten drei Jahre waren nur F. Aber ich habe auch schon in der F das Essen ausfallen lassen und mich gleich nach dem Start schlafen gelegt. Ich weiß nicht, was ich sonst im Flieger machen soll. Buch lesen? Reizt mich nicht. Film schauen? Reizt mich nicht. Musik hören? Reizt mich nicht. Mich voll laufen lassen? Nein Danke. Das sind doch alles Dinge, die ich am Boden viel entspannter machen kann als in so 'ner Kack-Röhre. Also verbinde ich das Angenehme mit dem Nützlichen und schlafe.

Eben weil ich ja im Flieger nur ausschlafen und gut erholt ankommen will, fliege ich ja C oder F. Im Prinzip ist mir das aber egal. Ich kann in C genauso gut schlafen wie in F, aber solange F nur unwesentlich mehr als C kostet, nehme ich halt F.

Also du kannst am Boden entspannter lesen oder Filme schauen - aber an Bord von Flugzeugen entspannt schlafen? Bei mir ist es genau anders rum - an Bord finde ich mal die Ruhe zu lesen oder einen Film zu schauen - am Boden kann ich viel entspannter schlafen.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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3.622
So wollte ich es nicht verstanden wissen. Ich kann alles am Boden besser bzw. mache es dort lieber als in der Röhre, aber Schlafen ist das geringste aller Übel, weil ich dann von den 11 Stunden Transport nicht viel mitkriege.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Du kannst dir deine Belehrung sparen, da sie an dem was ich schrieb total vorbei geht.
Sehe ich nicht so, da es eben nicht der MA einfach alleine bestimmen kann, ob er nach einem Nachtflug nicht ins Büro kommt.

Wenn du mein Posting nochmal liest, dann sollte dir auffallen, dass ich nicht schrieb dass Reisezeit automatisch gleich Arbeitszeit ist, ich kenne die gesetzliche Lage. Trotzdem ist Reisezeit Teil der Arbeit, und ein AG der das nicht kapiert ist kritisch zu betrachten.
Darum geht es mir nicht. Natürlich ist eine dienstlich veranlasste Reise von der Abreise bis zur Rückkehr unter anderem auch versicherungstechnisch entsprechend als berufliche Tätigkeit zu sehen. Allerdings werden weder Stunden im Flieger (außerhalb der normalen Arbeitszeit) noch z.B. Hotelübernachtungen zur Arbeitszeit gezählt.

In meinem Unternehmen wird sogar 100% Reisezeit als normale Arbeitszeit gerechnet. Für mich egal, weil ich einen all in Vertrag habe, aber für die 0815 AN ein nettes Feature.
Trotz All-In (bei meinen AN ebenfalls) bin ich verpflichtet die Arbeitsstunden zu zählen und die gesetzlichen Vorgaben bzgl. maximaler Arbeitszeiten, Einhaltung von Pausenzeiten etc. zu kontrollieren.

Ein Arbeitgeber bei dem ich regelmäßig auf dessen großzügigen Good will angewiesen bin und man morges einen Entschuldigungsanruf machen und vielleicht noch ein schreiben von Mutti bringen muss, wäre für mich definitiv ein no go.
Tja, du arbeitest ja auch nicht bei mir. Ich bin bei meinen AN relativ großzügig, so dürfen z.B. alle immer in C fliegen. Dafür gibt es aber keinen Persilschein nach einem Langstreckenflug durch die Nacht sich einfach mal einen Tag selbstständig frei zu nehmen. Man kann wohl nicht alles haben...
 
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Frequent_Flyer1

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Vbg. (Austria)
Was du erwartest ist sekundär. Letztendlich hängt es vom Mitarbeiter ab, ob das für ihn ok ist. Reisezeit ist kein Privatvergnügen, sondern Teil der Arbeit und nicht jeder kann beim fliegen schlafen, egal ob c, f oder im Privatjet...

Ich bevorzuge auch Nachtflüge und gehe sehr oft nach Ankunft ins Büro, aber wenn es mir nicht danach ist, dann fahre ich auch schon mal nach Hause. Und nachdem man heutzutage eh fast rund um die Uhr erreichbar ist und man auch jede Menge in der Freizeit arbeitet, erwarte ich mir von einem AG diese Flexibilität auch. Ich hatte auch mal so einen Vorgesetzten der sich von mir Dinge "erwartet" hat die nicht ganz im Einklang mit dem Arbeitsrecht waren. Dieser Vorgesetzte arbeitet übrigens nun unter mir.

Zusammenfassend, erwarten kann man sich als AG viel, ob man es auch bekommt bestimmt in diesem Fall der AN. Und im Normalfall werden AN viel mehr bereit sein zu geben, wenn sich der AG nicht nur einfach alles erwartet, sondern sich erkenntlich zeigt wenn AN viel mehr leisten als sie müssten. Ist halt eine Frage der Betriebskultur... Und das ist viel mehr Entscheidungshilfe für den AN als für den AG wer sich von wem im Falle des Falles trennen sollte.
Tut mir leid, aber ich glaube, du hast meinen Post nicht ganz gelesen. Ich stimme dir vollkommen zu, Flexibilität steht an erster Stelle und die AN sollen ihren Freiraum haben. Entsprechend haben wir auch das Vertrauen und wenn der Mitarbeiter home-office bevorzugt UND es auch möglich ist, gut. Gerade wenn der Flug nach Mittag landet bringt es IMHO auch wirklich nicht mehr viel, da geht alleine zu viel Zeit drauf mit der Fahrt ins Büro bei uns im Dreiländerdreieck. Aber wenn halt ein Termin vereinbart wurde, der Präsenz voraussetzt, dann erwarte ich auch, dass dies eingehalten wird. Daher mein Beispiel mit dem Direktflug und der Landung am frühen Morgen, gerade solche Tage sind regelmäßig als volle Arbeitstage geplant.

Und wie du schon angedeutet hast, es hängt einfach vom ganzen Paket ab und in welcher Branche man tätig ist. Im Beratungs- und Wirtschaftsprüfungswesen ist es anders als beispielsweise im technischen Sektor. IMHO ist es auch ganz wichtig, wie es die Mitarbeiter wahrnehmen, also wird Einsatz und Honorierung der Leistung auch vorgelebt oder wird nur verlangt?

Vor allem aber wiederspreche ich bei "Was du erwartest ist sekundär. Letztendlich hängt es vom Mitarbeiter ab, ob das für ihn ok ist."; Erstens unterstellt das nämlich irgendwie, als ob ich mich über das Arbeitsrecht hinwegsetze, und das ist das Letze, was wir in unserem Betrieb machen (n) Und zweitens muss ich hinzufügen, dass AG und AN immer eine Symbiose haben, d.h. man redet miteinander und hat eine entsprechende Kultur. So wenig wie der AG einfach über den AN bestimmen kann, so wenig kann der AN aber auch einfach zu Hause bleiben.

[...] Ob und wann ein Mitarbeiter also nach einem Nachtflug im Büro erscheint entscheidet nicht der Mitarbeiter, sondern ist eine Absprache zwischen AG und AN. Wenn mich morgens ein MA anruft nach Ankunft und mir sagt, dass er sich nicht so gut fühlt dann darf er gerne erstmal nach Hause sich ausruhen. Die Regel ist das aber nicht und funktioniert auch sehr gut.
Genau, wird gegenseitig abgesprochen. (y)
 
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kletmart

Aktives Mitglied
27.04.2012
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BTW: Könnte evtl. jemand den Titel ändern in: "SWISS bald auch als Tagflug nach GRU" oder in "SWISS bald nur noch als Tagflug von BKK" ? Das jetzige "auch" stimmt so nicht ...

Das AUCH bezieht sich übrigens auf die Tatsache, dass Lufthansa auch vor kurzem den Nachtflug auf Tagflug umgestellt hat.
Gehe mal davon aus, dass hier niemand auf die Idee kommt, Swiss könnte einen zweiten täglichen Flug nach BKK anbieten.
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.406
231
tagflug ex ZRH/FRA-BKK ist problematisch , weil man am frühen vormittag in BKK nicht problemlos im hotel einchecken kann.
scheint bei der LH group keinen zu interessieren.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.750
1.432
tagflug ex ZRH/FRA-BKK ist problematisch , weil man am frühen vormittag in BKK nicht problemlos im hotel einchecken kann.
scheint bei der LH group keinen zu interessieren.

dafür hat man gute connections innerhalb Asien, die allerdings keiner mehr so braucht, da die feeder ja weg sind und man sonst auch gleich mit TG oder direkt fliegen kann.

Swiss kann ja mal nachrechnen, wieviele nach Einstellung von BKK-SIN dann noch ein LX-Ticket über BKK nach SIN mit Weiterflug auf TG/SQ gebucht haben?
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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0
Sehe ich nicht so, da es eben nicht der MA einfach alleine bestimmen kann, ob er nach einem Nachtflug nicht ins Büro kommt.

Selbststimmt / Fremdbestimmt du merkst schon das du für dich redest, und von dem was Du von deinem Mitarbeiter erwartest. Mit Rücksicht auf die anderen hat das wenig zu tun.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
tagflug ex ZRH/FRA-BKK ist problematisch , weil man am frühen vormittag in BKK nicht problemlos im hotel einchecken kann.
scheint bei der LH group keinen zu interessieren.

Das habe ich so noch nie erlebt, ich checke immer zwischen 8:30Uhr und 10:00Uhr morgens ein - kein Problem.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Darum geht es mir nicht. Natürlich ist eine dienstlich veranlasste Reise von der Abreise bis zur Rückkehr unter anderem auch versicherungstechnisch entsprechend als berufliche Tätigkeit zu sehen. Allerdings werden weder Stunden im Flieger (außerhalb der normalen Arbeitszeit) noch z.B. Hotelübernachtungen zur Arbeitszeit gezählt.

Aber mir geht es darum, also in AT gibt es den Grundsatz dass Reisezeit per se mal Arbeitszeit ist, so weit es keine anderen Vereinbarungen gibt.

http://www.arbeitsinspektion.gv.at/ai/arbeitszeit/arbeitszeit/arbeitszeit_120.htm

Aber vielleicht ist ja das in D komplett anders, ich kenne die Gepflogenheiten in D nicht.
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.725
1.114
noch TXL
tagflug ex ZRH/FRA-BKK ist problematisch , weil man am frühen vormittag in BKK nicht problemlos im hotel einchecken kann.
scheint bei der LH group keinen zu interessieren.

Der Flug landet um 10:40 eh Du, deinen Koffer hast und durch die Einreise bist und dann in die Stadt gefahren bist ist es nicht mehr früher Vormittag- eher früher Nachmittag und i.d.R. kannst DU schon 14:00 (auch ohne Status) im Hotel einchecken...

Weltenbummler
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.406
231
tatsache ist doch , dass international ein anspruch darauf besteht , erst zwischen 14:00 und 15:00 einchecken zu dürfen.
von kulanz oder early check-in mal abgesehen.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
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303
Point Place, Wisconsin
tatsache ist doch , dass international ein anspruch darauf besteht , erst zwischen 14:00 und 15:00 einchecken zu dürfen.
von kulanz oder early check-in mal abgesehen.

Abgesehen davon, sind z.B. bei SPG Hotels die "guten" Zimmer/Suiten meist bis 16:00 belegt, bedingt durch den SPG Status benefit des 16:00 late checkouts.
Early checkin klappt dann sicherlich auch immer mal wieder, jedoch nicht für diejenigen Zimmer oder Suiten, die man eigentlich hätte bekommen können.

Um den early checkin zu 100% zu garantieren, muss man dann eben doch die Nacht vorher buchen.

(Und zur Ankunft in BKK um 10.40: Dann bin ich - dank HON PAs in BKK - spätestens um 11:00 in der Limo Richtung Stadt und vermutlich gegen 11:40 im Hotel.)
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Selbststimmt / Fremdbestimmt du merkst schon das du für dich redest, und von dem was Du von deinem Mitarbeiter erwartest. Mit Rücksicht auf die anderen hat das wenig zu tun.
Arbeitszeit ist Arbeitszeit, die beginnt bei uns spätestens um 9:30 Uhr laut Arbeitsvertrag und wenn nichts anderes vereinbart wurde ist die Tätigkeit im Büro auszuüben.

Was das mit Selbstbestimmt und Fremdbestimmt zu tun hat entzieht sich mir völlig? Aber scheinbar hackst du gerne auf diesen Begriffen rum? :confused:
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.961
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Aber mir geht es darum, also in AT gibt es den Grundsatz dass Reisezeit per se mal Arbeitszeit ist, so weit es keine anderen Vereinbarungen gibt.

AI: Reisezeit

Aber vielleicht ist ja das in D komplett anders, ich kenne die Gepflogenheiten in D nicht.
In DE ist Reisezeit per Definition zunächst keine Arbeitszeit. Es sei denn die Reisezeit fällt in die tägliche übliche Arbeitszeit oder der AG gibt die Anweisung während der Reisezeit dienstliche Aufgaben zu erledigen. Insbesondere auf einem Nachtflug erwarte ich aber ganz sicher keine dienstliche Tätigkeit, also ist es auch keine Arbeitszeit.

Das ist auch ganz wichtig, da es in DE auf der anderen Seite sehr genaue Vorgaben bzgl. maximaler Arbeitszeit, Pausenzeiten usw. gibt, welche der AG zu kontrollieren und einzuhalten hat. Zuwiderhandlungen gehen immer zu Lasten des AG. Wäre Reisezeit = Arbeitszeit würden auf vielen Reisen ganz automatisch Gesetze zum Schutz des AN bzgl. Arbeitszeiten und Einhaltung von Pausenzeiten gebrochen.

Siehe auch z.B. hier (eben mal schnell gegoogelt):
Kolumne „Mein Urteil“: Zählt Reisezeit als Arbeitszeit? - Mein Urteil - FAZ
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Arbeitszeit ist Arbeitszeit, die beginnt bei uns spätestens um 9:30 Uhr laut Arbeitsvertrag und wenn nichts anderes vereinbart wurde ist die Tätigkeit im Büro auszuüben.

Was das mit Selbstbestimmt und Fremdbestimmt zu tun hat entzieht sich mir völlig? Aber scheinbar hackst du gerne auf diesen Begriffen rum? :confused:

Nun denn wenn du den Unterschied nicht erkennen magst.........
 

scandic

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02.04.2011
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Norddeutschland
Du kannst es ja gerne nochmal versuchen zu erklären. Bisher habe ich aus deinen Erklärungen verstanden, dass die einen selbstbestimmt sind und die anderen Crystal Meth nehmen. :eek:

So ganz klar ist es mir auch nach 7 Seiten in diesem Thread leider immer noch nicht. Und ich reiche auch kein Crystal Meth und entscheide leider in dieser Hinsicht auch nicht selbst, bin also fremdbestimmt im Sinne dieses Threads :cry:

Fakt 1: bei uns wird Reisezeit als Arbeitszeit gewertet, wobei dieser Aspekt vermutlich nicht auf die Tatsache zurück zu führen ist, dass wir ausschließlich auf Reisen arbeiten
Fakt 2: dies führt wie SOG schon ausführte, unweigerlich zu Schwierigkeiten mit dem Arbeitsrecht, wonach IIRC eine Arbeitszeit von 10 Stunden / Tag nicht überschritten werden darf
Fakt 3: den AG interessiert dies alles scheinbar wenig, da die BV seit Jahren ungeändert vor sich her dümpelt
Fakt 4: die AN führen regelmäßig alberne Diskussion zu Überstundenkonten, da hier eine Grenze eingezogen ist, die bereits bei einer Dienstreise locker erreicht wird

Wenn mich unser Chef auf eine Dienstreise schickt, dann mache ich dies nicht, weil ich keine anderen Hobbys habe, sondern es notwendig und mit dem Job untrennbar verbunden ist; insofern sind Reisezeiten irgendwie auch Arbeitszeit, das Problem mit der rechtlichen Regelung mal außen vor gelassen. Anders sieht das bei AT oder meinetwegen "all in"-Verträgen aus, da hier die Überstunden mit dem Gehalt bzw. höherem Schmerzensgeld abgegolten sind und daraus der Schluss abgeleitet werden könnte, dass die Arbeitszeit 24 Stunden / d beträgt. Gerät diese Auffassung nicht auch irgendwie mit dem Arbeitsrecht in Konflikt? Bei Flügen nebst Anreise bis zu 10 Stunden ist soweit alles in Ordnung, in meinem Fall kommen aber allein schon für die Anreise zum Flughafen + Vorlaufzeit 3 Stunden zusammen, mit Umsteigen etc. pp. ist damit selbst bei einem innereuropäischen Flug die gesetzliche Arbeitszeit sehr schnell überschritten. Noch schlimmer wird es, wenn Auto und Fähre die Verkehrsmittel der Wahl sind.

Wie soll dieses Dilemma aufgelöst werden? Im Grunde gibt es zwei Optionen: a) AN toleriert, dass er seine Freizeit unentgeltlich gegen Arbeitszeit tauscht und b) AG bricht wissentlich zumindest deutsches Arbeitsrecht bei längeren Dienstreisen. Und jetzt weiß ich ehrlich gesagt auch nicht weiter, es gibt soweit ich das jetzt sehe keine Option, die beide Seiten gleichermaßen zufriedenstellen kann.
 
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