LX: Swiss streicht Flug nach Auckland ohne Ersatzflug anzubieten

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Ursprünglich wurde der Retourflug von Air NZ von Auckland nach HongKong gestrichen. Da wurde automatisch umgebucht auf einen früheren Abflug von Auckland (mit 8h längerer Flugdauer). Was jetzt genau passiert ist, dass mir der ganze Flug ersatzlos gestrichen wurde weiss ich nicht. Bei meiner Buchung steht einfach, dass der Flug gecancelt wurde.
Wenn ich das richtig verstanden, dann wurde AKL-HKG gestrichen. In diesem Fall greift nicht die EU-Fluggastrechteverordnung.

Würde meine Vollmachten ggü dem OTA widerrufen und direkt mit Swiss alles machen.

Das kann bzgl. eines Cash Refunds funktionieren, muss es aber nicht. Einen Rechtsanspruch auf eine Cash-Erstattung sehe ich hier nicht.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Mir bleiben ein paar Fragen offen:
- warum ist es dir so wichtig zu wissen, warum der Flug gestrichen wurde?
- was hat ein Anruf (eines Freundes zum Beispiel) bei Swiss ergeben? Bzw. Wieso spekulierst du darüber wie du den Rechtsweg beschreiten möchtest, weil du nicht einmal mit der Airline telefoniert hast?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.374
BRU
Mir bleiben ein paar Fragen offen:
- warum ist es dir so wichtig zu wissen, warum der Flug gestrichen wurde?
- was hat ein Anruf (eines Freundes zum Beispiel) bei Swiss ergeben? Bzw. Wieso spekulierst du darüber wie du den Rechtsweg beschreiten möchtest, weil du nicht einmal mit der Airline telefoniert hast?
Das frage ich mich auch. Die erste Reaktion wäre doch, die Airline anzurufen. Und selbst wenn man selber gerade im Ausland ist - LX hat auch in zahlreichen Ländern eine lokale Nummer, da muss man nicht in der Schweiz anrufen.....
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
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FRA
Du kannst auch einfach bei Swiss anrufen. Und den Flug umbuchen. Bei Gotogate selbst bist du aufgeschmissen. Nur den neuen Flug nicht von denen Canceln lassen.

Gotogate möchte natürlich, dass du bei Ihnen stornierst. Dann ziehen sie dir noch ihre Stornierungsgebühr ab.
Ich würde das auch direkt mit SWISS klären. Habe bei Swiss und Lufthansa gute Erfahrungen mit solchen Lösungen.
 

vero69

Reguläres Mitglied
27.01.2019
30
55
Ich würde das auch direkt mit SWISS klären. Habe bei Swiss und Lufthansa gute Erfahrungen mit solchen Lösungen.
Habe ich nun gemacht. Ich war 70 Minuten am Telefon mit der englischen Service-Line.

Am Anfang war ich recht optimistisch, weil nicht gross um GotoGate diskutiert wurde, und wir diverse Ersatzflüge suchten.

Auf der normalen Buchungsseite sind diverse Flüge am 15. Juli vorhanden, aber die wollte mir Swiss alle nicht geben. Vor allem der Flug via LAX würde genau meinen Daten entsprechen und hätte Platz, aber die "Swiss hätte kein Kontigent bei Air NZ"?
Auch diverse andere Routings gingen anscheinend nicht (Via Singpur ein Tag früher abfliegen mit 1 Tag Stopover war mal im Gespräch.
Ich habe zwar darauf hingewiesen, dass ich doch das Recht auf einen möglichst passenden Flug hätte, aber das hat nicht geholfen.
Mehrmals wurde mir dann angeboten, ich solle doch den Flug canceln und würde vollen Refund erhalten.

Schlussendlich war die Agent nicht mehr bereit länger nach Alternativen zu suchen und hat mir versprochen, dass man mich zurückrufen würde.
Das ist für mich mal ein eher enttäuschendes Outcome, und ich hoffe, man hat wenigstens meine Nummer richtig verstanden....
Im Nachhinein hätte ich wohl nicht auf die Option mit dem Rückruf eingehen dürfen.

Wahrscheinlich sollte ich in die Schweiz anrufen, aber bei einer ähnlich langen Telefondauer wird das eher teuer, da ich hier keine Flat für Gespräche in die Schweiz habe. Vom Rückflug haben wir noch gar nicht gesprochen...

Je länger es dauert, umso schwieriger wird es wohl einen passenden Flug zu finden.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.509
4.025
Paralleluniversum
Wahrscheinlich sollte ich in die Schweiz anrufen, aber bei einer ähnlich langen Telefondauer wird das eher teuer, da ich hier keine Flat für Gespräche in die Schweiz habe. Vom Rückflug haben wir noch gar nicht gesprochen...
Unterstützt Dein Schweizer Mobilfunkanbieter/vertrag WLAN Call?
Ist Skype eine Alternative?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.374
BRU
Wahrscheinlich sollte ich in die Schweiz anrufen, aber bei einer ähnlich langen Telefondauer wird das eher teuer, da ich hier keine Flat für Gespräche in die Schweiz habe. Vom Rückflug haben wir noch gar nicht gesprochen...

Je länger es dauert, umso schwieriger wird es wohl einen passenden Flug zu finden.
Sofern Du nicht einen entsprechenden Status hast, landest Du bei Anruf "in der Schweiz" vermutlich im gleichen Callcenter, außer vielleicht bei einem deutsschprachigen Agenten.

Sollten sie Dich nicht innerhalb der nächsten Tage zurückrufen, würde ich nochmal anrufen und nachfragen. Schließlich hast Du das Recht auf Ersatzbeförderung.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
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Am besten du suchst dir vorher schon 2 bis 3 Alternativen aus, die man direkt auch auf swiss.com buchen könnte. Du hast zwar auch ein Anrecht auf andere Verbindungen, aber das erhöht meist die Chancen deutlich.
Man könnte auch in CH oder D jemanden dem man vertraut bitten das für einen zu erledigen. Buchungscode, Details des Reisenden,Mailadresse zum Datenabgleich und drei Ersatzrouten bereithalten und dann, wenn es im ersten Telefonat nicht klappt zwei, drei Mal das Spiel.
Hilfreich wäre, wenn die Ersatzrouten auf der Swiss-Seite buchbar sind.

Nunja, sowas macht sonst ein kompetentes Reisebüro, wenn man nicht bei der Airline selbst buchen und es selbst klären möchte. Oder man bucht halt wie der OP bei OTA.
 

330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.158
815
BER / COR
Bevor du hier mit klagen etc. anfängst - wurde denn bei der Swiss mal angerufen?
 

vero69

Reguläres Mitglied
27.01.2019
30
55
Am besten du suchst dir vorher schon 2 bis 3 Alternativen aus, die man direkt auch auf swiss.com buchen könnte. Du hast zwar auch ein Anrecht auf andere Verbindungen, aber das erhöht meist die Chancen deutlich.
Auf der Swiss Seite sind mehrere Economy-Flüge am 15. Juli nach Auckland verfügbar. Die hatten wir alle auch am Telefon besprochen.
Um passendsten wäre via LAX und dann mit AIR NZ (obwohl ich nicht unbedingt durch den US-Zoll will...). Oder es gibt auch eine Verbindung via München, Singapur und noch ein Stopp (Christchurch?).

Ich wäre auch bereit einen Tag früher abzufliegen (sollte einfach am 17. Juli in Auckland sein).
Aber diese Verbindungen wollte man mir alle nicht geben. Es hätte mit fehlenden Kontigenten bei der Air NZ zu tun?

Via andere Airlines, die nicht auf der Swiss-Seite buchbar sind, gäbe es auch noch Flüge an den gewünschten Daten, aber das haben wir gar nicht diskutiert.
Da ich keinen Status bei Swiss habe, befürchte ich auch, dass ich bei einem Telefon in die Schweiz wieder im gleichen Helpcenter landen würde.
Falls ich von Swiss nichts höre, werde ich wohl morgen nochmals anrufen und nach dem aktuellen Stand fragen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.374
BRU
Das Problem dürfte sein, dass sie bei Codeshares / Interlining bei den INVOL-Regeln deutlich strikter sind als bei Umbuchungen innerhalb der LH-Gruppe, und da laut offizieller Regeln nur kostenlos umbuchen, wenn die gleiche Buchungsklasse verfügbar. Alles andere sind irgendwie "Einzelfallentscheidungen". Ich vermute mal, dass sie das mit den „Kontingenten“ meinen, also bei der Partnerairline Deine BK nicht mehr bekommen. Denn wenn Du sagst, dass Du die Flüge so noch auf der Website buchen könntest, sind sie ja offensichtlich verfügbar und hat auch die LH-Gruppe darauf noch Plätze.

Was aber natürlich nicht in Ordnung ist, erst recht auf Strecken, wo es gar keine anderen Alternativen gibt bzw. sie selber gar nicht fliegen, also nur Codeshare-/Interlining-Verbindungen bleiben. Ist ja schließlich nicht Schuld des Kunden, wenn sie erst Flüge streichen, und dann ein paar Wochen vor Flugdatum nur mehr höhere Buchungsklassen verfügbar.

Insofern würde ich es da auf jeden Fall nochmal versuchen und hartnäckig bleiben.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Wie ist das hier eigentlich mit der EU-VO? Gebucht ist ZRH-HKG-AKL, der gestrichene Flug ist HKG-AKL. Der EuGH hat ja mal entschieden dass das Endziel relevant für die Passagierrechte ist. ABER: Die CH hat hier in der Vergangenheit öfter mal ihre Eigenständigkeit raushängen lasssen ("keine Macht den fremden Richtern" und so), IIRC gab es da mal dieses (aus Verbrauchersicht) katastrophale und für mich als Nichtjuristen absolut nicht nachvollziehbare Urteil vom Gericht in Basel. Da wurde einem Gutachten einer LH-Juristin (!) gefolgt wonach die übernommene Verordnung nur Flüge CH-EU aber nicht CH-Drittstaat abdecken würde. Das wurde IIRC auch rechtskräftig. Wird das nach wie vor so gehandhabt, wird dieser Präzendenz gefolgt? Dann hätte OP einen schweren Stand vor einem CH-Gericht.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Der deutsche Gerichtsstand, die Lösung aller Probleme :doh: :ROFLMAO:
Die armen und angeblich be******* Schweizer, die tagtäglich Tickets kaufen müssen ohne deutschen Gerichtsstand...
Ganz abwegig ist der Einwand aber nicht, auch wenn es zuvorderst etwas seltsam anmutet. Die praktische Durchsetzung ist in der Schweiz wesentlich komplexer und vor allen Dingen mit Kosten verbunden, die in Deutschland oder Österreich eben nicht anfallen bzw. übernommen werden müssen. Da muss man nicht einmal in eine Situation geraten, die erst durch den EuGH geregelt wurde damit man in Schwierigkeiten kommen kann.

Wir sehen ja jetzt bereits das Problem: trotz aller Unkenrufe kümmert sich LX ja durchaus um das Drittanbieterticket (was in einem deutschsprachigen Vielfliegerforum eigentlich nicht so überraschend sein sollte, ist ja wahrlich nichts Neues) aber die Angelegenheit droht nun eben aufgrund der OAL-Regelungen der LHG zu scheitern. Würdest du, wenn es Spitz auf Knopf kommt, das nun lieber im schweizerischen Obligationenrecht mit "halber EUVO" durchboxen oder vielleicht doch eher nach deutschem bürgerlichen Recht?
 

vero69

Reguläres Mitglied
27.01.2019
30
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Wie ist das hier eigentlich mit der EU-VO? Gebucht ist ZRH-HKG-AKL, der gestrichene Flug ist HKG-AKL. Der EuGH hat ja mal entschieden dass das Endziel relevant für die Passagierrechte ist. ABER: Die CH hat hier in der Vergangenheit öfter mal ihre Eigenständigkeit raushängen lasssen ("keine Macht den fremden Richtern" und so), IIRC gab es da mal dieses (aus Verbrauchersicht) katastrophale und für mich als Nichtjuristen absolut nicht nachvollziehbare Urteil vom Gericht in Basel. Da wurde einem Gutachten einer LH-Juristin (!) gefolgt wonach die übernommene Verordnung nur Flüge CH-EU aber nicht CH-Drittstaat abdecken würde. Das wurde IIRC auch rechtskräftig. Wird das nach wie vor so gehandhabt, wird dieser Präzendenz gefolgt? Dann hätte OP einen schweren Stand vor einem CH-Gericht.
Mein AKL-HKG wurde zuerst von Air NZ gestrichen. Da wurde ich noch automatisch umgebucht (dabei hat sich die Flugzeit um 8h verlängert.
Jetzt hat Swiss meinen Flug ZRH-HKG gestrichen (nehme an alle HKG Flüge?). Und seit dem wurde nicht mehr automatisch umgebucht und ich habe die Probleme
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Wie ist das hier eigentlich mit der EU-VO? Gebucht ist ZRH-HKG-AKL, der gestrichene Flug ist HKG-AKL. Der EuGH hat ja mal entschieden dass das Endziel relevant für die Passagierrechte ist. ABER: Die CH hat hier in der Vergangenheit öfter mal ihre Eigenständigkeit raushängen lasssen ("keine Macht den fremden Richtern" und so), IIRC gab es da mal dieses (aus Verbrauchersicht) katastrophale und für mich als Nichtjuristen absolut nicht nachvollziehbare Urteil vom Gericht in Basel. Da wurde einem Gutachten einer LH-Juristin (!) gefolgt wonach die übernommene Verordnung nur Flüge CH-EU aber nicht CH-Drittstaat abdecken würde. Das wurde IIRC auch rechtskräftig. Wird das nach wie vor so gehandhabt, wird dieser Präzendenz gefolgt? Dann hätte OP einen schweren Stand vor einem CH-Gericht.
Spielt hierbei keine Rolle. Das einschlägig bekannten Urteil basiert darauf, dass die Entscheidungen des EuGH in der Schweiz nicht zwingend alle angewendet werden müssen. In dem speziellen Fall ging es um die Frage ob ein Technical einen außergewöhnlichen Umstand darstellt (was ja bekanntermaßen vom EuGH regelmäßig nicht so gesehen wird).

Hier geht es um Alternativbeförderung und das ist (an sich) ja schon im Original der EUVO geregelt, entsprechend dürfte hier auch ein Anspruch bestehen. Durchsetzen ist halt das Problem.
 
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rower2000

Erfahrenes Mitglied
Spielt hierbei keine Rolle. Das einschlägig bekannten Urteil basiert darauf, dass die Entscheidungen des EuGH in der Schweiz nicht zwingend alle angewendet werden müssen. In dem speziellen Fall ging es um die Frage ob ein Technical einen außergewöhnlichen Umstand darstellt (welche ja bekanntermaßen vom EuGH regelmäßig nicht so gesehen wird).

Hier geht es um Alternativbeförderung und das ist (an sich) ja schon im Original der EUVO geregelt, entsprechend dürfte hier auch ein Anspruch bestehen. Durchsetzen ist halt das Problem.
Nein, ich meine das Urteil (das war dann wohl nicht das mit dem Gutachten) vom 03.11.2011 wie hier zitiert. Da geht es zwar um eine Verspätung die gemäss EuGH einer Annulation gleichkommt (bis hier könnte man noch so argumentieren, dass es nur um die Auslegung der nicht explizit in der VO erwähnten Verspätung geht), aber die Urteilsbegründung sagt "dass sich das Luftverkehrsabkommen auf die Luftverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und der EU beschränke." Oder geht es da wieder um ein anderes Abkommen.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.658
2.106
ZRH
Wir sehen ja jetzt bereits das Problem: trotz aller Unkenrufe kümmert sich LX ja durchaus um das Drittanbieterticket (was in einem deutschsprachigen Vielfliegerforum eigentlich nicht so überraschend sein sollte, ist ja wahrlich nichts Neues) aber die Angelegenheit droht nun eben aufgrund der OAL-Regelungen der LHG zu scheitern. Würdest du, wenn es Spitz auf Knopf kommt, das nun lieber im schweizerischen Obligationenrecht mit "halber EUVO" durchboxen oder vielleicht doch eher nach deutschem bürgerlichen Recht?
Als CH Anwalt eine für mich ziemlich einfache Frage :D

Ich verstehe die Argumentation durchaus, wobei der Ratschlag nicht für alle Leute sinnvoll ist. Vielflieger oder Leute die Erfahrung mit komplexeren Routings haben, für die mag es Sinn ergeben, ein Ticket so zu buchen, dass ein deutscher Gerichtsstand begründet wird. Aber für den durchschnittlichen Tourist/OTA-Bucher/Wenigflieger schiesst man doch schon mit grossen Kanonen auf Spatzen. Zudem stört mich das "Capt. Hindsight"-Argument. Im Nachhinein würden viele Leute anders buchen, wenn sie mit Ausfällen, Downgrades, Umbuchen o.ä. konfrontiert wurden.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.658
2.106
ZRH
Wie ist das hier eigentlich mit der EU-VO? Gebucht ist ZRH-HKG-AKL, der gestrichene Flug ist HKG-AKL. Der EuGH hat ja mal entschieden dass das Endziel relevant für die Passagierrechte ist. ABER: Die CH hat hier in der Vergangenheit öfter mal ihre Eigenständigkeit raushängen lasssen ("keine Macht den fremden Richtern" und so), IIRC gab es da mal dieses (aus Verbrauchersicht) katastrophale und für mich als Nichtjuristen absolut nicht nachvollziehbare Urteil vom Gericht in Basel. Da wurde einem Gutachten einer LH-Juristin (!) gefolgt wonach die übernommene Verordnung nur Flüge CH-EU aber nicht CH-Drittstaat abdecken würde. Das wurde IIRC auch rechtskräftig. Wird das nach wie vor so gehandhabt, wird dieser Präzendenz gefolgt? Dann hätte OP einen schweren Stand vor einem CH-Gericht.
Kleine Anmerkung: die Person (die ich anlässlich der EuGH Verhandlung zum "DE-CH Fluglärmstreit" persönlich kennen gelernt habe) war zu dieser Zeit bei der Swiss im Rechtsdienst. Das Basler Gericht ist dem Gutachten nicht "gefolgt", sondern hat es auf gut Deutsch schlicht abgeschrieben.

Die Kompetenz von Frau Dettling-Ott ist unbestritten. Brutal versagt hat das ZivGer Basel-Stadt, das eine ganz einseitige Würdigung vornahm.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Das Problem dürfte sein, dass sie bei Codeshares / Interlining bei den INVOL-Regeln deutlich strikter sind als bei Umbuchungen innerhalb der LH-Gruppe, und da laut offizieller Regeln nur kostenlos umbuchen, wenn die gleiche Buchungsklasse verfügbar. Alles andere sind irgendwie "Einzelfallentscheidungen". Ich vermute mal, dass sie das mit den „Kontingenten“ meinen, also bei der Partnerairline Deine BK nicht mehr bekommen. Denn wenn Du sagst, dass Du die Flüge so noch auf der Website buchen könntest, sind sie ja offensichtlich verfügbar und hat auch die LH-Gruppe darauf noch Plätze.
Das mögen LH-Group interne Regeln sein. Für mich als Kunde istdie Frimeninterne Richtliche zwar ärgerlich aber kein Gesetzt. Die EU/VO sieht das so nicht vor und wenn der Flug am Vortag annulliert wird, kann ich die Fluggesellschaft doch nicht auf den Standpunkt stellen, fliegen sie in einem halben Jahr. Die EU/VO sagt kanz klar auf die nächst mögliche Verbindung unter vergleichbaren Umständen mit freien Plätzen und nicht auf die nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Umständen mit freien Plätzen in der gleichen oder tieferen Buchungsklasse.
Ich weiss, in der Schweiz zu klagen ist teurer und die Urteile fallen weniger kundenfreundlich aus. Im Endeffekt würde ich mich ans BAZL wenden, wenn Swiss sich auch mit HUAC nicht in der Lage sieht, dass Ticket nach Aukland umzuschreiben.
 

vero69

Reguläres Mitglied
27.01.2019
30
55
Dank
Das mögen LH-Group interne Regeln sein. Für mich als Kunde istdie Frimeninterne Richtliche zwar ärgerlich aber kein Gesetzt. Die EU/VO sieht das so nicht vor und wenn der Flug am Vortag annulliert wird, kann ich die Fluggesellschaft doch nicht auf den Standpunkt stellen, fliegen sie in einem halben Jahr. Die EU/VO sagt kanz klar auf die nächst mögliche Verbindung unter vergleichbaren Umständen mit freien Plätzen und nicht auf die nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Umständen mit freien Plätzen in der gleichen oder tieferen Buchungsklasse.
Ich weiss, in der Schweiz zu klagen ist teurer und die Urteile fallen weniger kundenfreundlich aus. Im Endeffekt würde ich mich ans BAZL wenden, wenn Swiss sich auch mit HUAC nicht in der Lage sieht, dass Ticket nach Aukland umzuschreiben.
Danke. Kann mir jemand erklären was HUAC ist?