AB Top Bonus: topbonus während der Insolvenz

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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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593
Bayern & Tirol
Warum sollte das auch irgendwo stehen? :confused:

Wobei die Info für informierte Vielflieger klar sein sollte:

Wie viele Ansprüche gibt es?: Eins, zwei, drei, viele, ganz viele...
Wie viel Geld gibt es zu verteilen?: Nach Abzug der Kosten für den Insolvenzverwalter, nil, nix, nada, nuscht, niente.

Bei Insolvenzen gilt die allgemeine Weisheit: Hast Du schon mal versucht einem Nackten Mann in die Taschen zu greifen?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Jeder Insolvenzgläubiger kann beim Amtsgericht Charlottenburg eine Kopie des letzten Sachstandsberichts des Insolvenzverwalters anfordern.

Weitere Verpflichtungen des Insolvenzverwalters bestehen in diesem Zusammenhang nicht.
 

JohnGalt

Neues Mitglied
30.11.2018
20
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Jeder Insolvenzgläubiger kann beim Amtsgericht Charlottenburg eine Kopie des letzten Sachstandsberichts des Insolvenzverwalters anfordern.

Weitere Verpflichtungen des Insolvenzverwalters bestehen in diesem Zusammenhang nicht.

Dann sollen doch mal bitte die paar Millionen Gläubiger das Amtsgericht Charlottenburg lahmlegen, wenn man so ein mittelalterliches Insolvenzrecht für sinnvoll erachtet.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
Portoauslagen werden für die Versendung eines normalen Briefs nicht erhoben. Die Kopierauslagen betragen 0,50 EUR / Seite für die ersten 50 Seiten und darüber hinaus 0,15 EUR / Seite. Das sind nach dem Gerichtskostengesetz festgelegte Beträge.
 
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sonny112de

Erfahrenes Mitglied
04.02.2012
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Gut Ding will Weile haben die InsO ist nunmal ein recht komplexes Gesetz.
Lasst den InsOverwalter mal seinen Job machen und am Ende kommen ca. 2 % der Forderung rüber(mit Viel Glück oder Geschick auch ein wenig mehr).
Humor ist wenn man trotzdem lacht.
 

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Reguläres Mitglied
07.11.2017
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Ich habe am 19.01 eine Mail von noreply@topbonus.insolvenz-solution.de erhalten, in der u.A. folgendes drin steht:

Die Frist zur Anmeldung von Forderungen wurde im Eröffnungsbeschluss bestimmt und ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht. Ihre Forderung wurde verspätet angemeldet, daher haben Sie die Kosten der nachträglichen Prüfung zu tragen (§ 177 Abs. 1 Satz 2 Insolvenzordnung). Diese betragen 20,00 EUR gemäß Nr. 2340 KVGKG. Eine Kostenrechnung geht Ihnen in den nächsten Tagen über die Kosteneinziehungsstelle der Justiz zu.

Hat von euch niemand eine solche Mail erhalten? Habt ihr alle rechtzeitig angemeldet? Bin ja mal gespannt, ob da echt eine Rechnung kommt.
Die 20€ sind wahrscheinlich mehr als das, was am Ende von der Insolvenzmasse für mich übrig bleibt.
Forderung waren ~800€ für über 200.000 Meilen.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
Das Insolvenzverfahren von topbonus war hochautomatisiert und ziemlich effizient. Mich würde es wundern, wenn eine Mail rausgeht, aber keine Rechnung. Ich hatte meine Forderungen in ähnlicher Höhe damals pünktlich angemeldet, das Verfahren irgendwann aber nicht mehr verfolgt, da ich davon ausgehe, dass die Quote bei 0% liegt.
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.973
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Das Insolvenzverfahren von topbonus war hochautomatisiert und ziemlich effizient. Mich würde es wundern, wenn eine Mail rausgeht, aber keine Rechnung. Ich hatte meine Forderungen in ähnlicher Höhe damals pünktlich angemeldet, das Verfahren irgendwann aber nicht mehr verfolgt, da ich davon ausgehe, dass die Quote bei 0% liegt.

Ja, der Insolvenzverwalter hat eh schon alles an Resten verdient.

Er hofft nur noch auf die Klage gegen Etihad um noch mehr zu bekommen.

https://www.lto.de/recht/kanzleien-...ge-gericht-grossbritannien-deutschland/?r=rss
 
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HAM76

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21.09.2009
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HAM
Wobei das ja die Insolvenz von airberlin betrifft. topbonus ist ja erst nachträglich in die Insolvenz geschlittert, als das Konzept, Gutscheine gegen Meilen unerwartet wenig positive Resonanz erfahren hat. ;)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Das Insolvenzverfahren von topbonus war hochautomatisiert und ziemlich effizient. Mich würde es wundern, wenn eine Mail rausgeht, aber keine Rechnung.

Was man da als Gläubiger gesehen hat, war eine vom Insolvenzverwalter eingekaufte Dienstleistung.

Die Rechnungen kommen von der Justiz. Da geht es dann nicht mehr ganz so hochautomatisiert zu.

Damit niemand falsche Vorstellungen hat: die 20 EUR pro Rechnung gehen in den Landeshaushalt, das Geld fließt nicht an den Insolvenzverwalter.
 
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HAM76

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21.09.2009
3.579
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HAM
Was man da als Gläubiger gesehen hat, war eine vom Insolvenzverwalter eingekaufte Dienstleistung.

Die Rechnungen kommen von der Justiz. Da geht es dann nicht mehr ganz so hochautomatisiert zu.

Damit niemand falsche Vorstellungen hat: die 20 EUR pro Rechnung gehen in den Landeshaushalt, das Geld fließt nicht an den Insolvenzverwalter.

Lass es mich anders formulieren... Der in der topbonus Insolvenz verwendete Dientstleister arbeitet hochautomatisiert. Wenn es eine entsprechende Mail an den Gläubiger gab, gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Benachrichtigung an die zuständigen Behörden und Ämter.Die Wahrscheinlichkeit, dass eine entsprechende Rechnung kommt, ist also schon deswegen höher, weil es vermutlich nur noch auf die Justiz ankommt.
 
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meilenfreund

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10.03.2009
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Alles klar, ich habe jetzt verstanden, wie Du es meinst.

Die Daten der Forderungsanmeldung gelangen entweder über die Weberfassung oder - soweit eine solche nicht genutzt wird - mittels Erfassung beim Insolvenzverwalter in seine Branchensoftware. Daraus wird dann eine xml-Datei generiert, an das Insolvenzgericht transferiert und dort in die Fachanwendung eingelesen. Aus diesen Daten werden die sog. Tabellenblätter erzeugt und auch die Daten für allen Schriftverkehr seitens des Gerichts gezogen. Das ist schon relativ lange Standard und nichts Spezifisches für Großverfahren. Der Flaschenhals ist die Rechnungserstellung: das muss für jede nachträgliche Forderungsanmeldung einzeln gemacht werden. Ob das es dafür mittlerweile auch einen Massenbearbeitungsmodus gibt, weiß ich nicht, bin seit ca. 3 Jahren wegen Wechsels in ein anderes Ressort nicht mehr mit dem Thema befasst.
 
10.02.2012
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