USA: Einreise trotz Vorstrafe?

ANZEIGE

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.376
1.107
ANZEIGE
Das Problem ist freilich, dass nach der Ausgangslage wohl auch ein vorsätzliches Waffendelikt vorliegt.

Was aber, wenn ich das von rcs verlinkte Dokument des State Departement richtig lese, nicht unter moral turpitude fällt.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Wiederholt wurde hier die Erwartung geäußert, dass eine Fahrlässigkeitsstraftat (fahrl. Körperverletzung, § 229 StGB) von den US- Behörden "nicht so eng gesehen" wird. Das Problem ist freilich, dass nach der Ausgangslage wohl auch ein vorsätzliches Waffendelikt vorliegt. Es wird schwierig....

Insoweit setze ich auf 154 StPO...
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Was ist mit Seite 5 unter (11) "Firearms violations"?

Nach dreimaligem Lesen komme ich zu folgendem Ergebnis:

Abschnitt N2.3 (page 2 of 26) listet in diversen Unterkategorien erst Handlungen auf, bei denen Moral turpitude bejaht wird, gefolgt von einer Kategorie, "which are held not to involve m.t."

Deine erwähnten firearms violations sind unter N2.3-2 b. gelistet und fallen damit in die zweite Kategorie.

Außerdem würde ein etwaiger Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung keinen Hinweis auf das WaffG enthalten.
 
  • Like
Reaktionen: feb
F

feb

Guest
Nach dreimaligem Lesen komme ich zu folgendem Ergebnis: Abschnitt N2.3 (page 2 of 26) listet in diversen Unterkategorien erst Handlungen auf, bei denen Moral turpitude bejaht wird, gefolgt von einer Kategorie, "which are held not to involve m.t." Deine erwähnten firearms violations sind unter N2.3-2 b. gelistet und fallen damit in die zweite Kategorie. Außerdem würde ein etwaiger Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung keinen Hinweis auf das WaffG enthalten.

Nicht einfach zu verstehen, die Regel - Ausnahme - Ausnahme- Vorschrift. Nach nunmehr viermaligem :eek: Lesen wage ich keine Aussage, ob der unerlaubte Waffenbesitz ein Problem für die Immi ist - oder nicht.

Wenn wegen des unerlaubten Waffenbesitzes eine Einstellung nach § 154 StPO erfolgt und diese daher im StrB keine Erwähnung findet, dann nenne ich dies eine sehr achtbare Strafverteidigung(y)
 
A

Anonym52489

Guest
Hallo zusammen.

Ich habe mich nun auf dieser Seite durchgelesen und mir ist grad ganz flau im Magen.
Ich möchte gerne nächstes Jahr meinen Freund in den USA besuchen und habe leider auch eine Vorstrafe. Ich wurde heuer im August zu 1 Jahr auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt wegen Veruntreuung. Ich bin da unbewusst in etwas reingerutsch und kannte mich nicht aus. Ich habe die niedrigste Strafe bekommen, die in diesem Fall möglich war. Ist nun meine Einreise auch gestorben? Eventuell wollen wir heiraten, gibt es da eine Möglichkeit?
Bin um jeden Rat sehr dankbar.

Liebe Grüsse
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Hallo zusammen.

Ich habe mich nun auf dieser Seite durchgelesen und mir ist grad ganz flau im Magen.
Ich möchte gerne nächstes Jahr meinen Freund in den USA besuchen und habe leider auch eine Vorstrafe. Ich wurde heuer im August zu 1 Jahr auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt wegen Veruntreuung. Ich bin da unbewusst in etwas reingerutsch und kannte mich nicht aus. Ich habe die niedrigste Strafe bekommen, die in diesem Fall möglich war. Ist nun meine Einreise auch gestorben? Eventuell wollen wir heiraten, gibt es da eine Möglichkeit?
Bin um jeden Rat sehr dankbar.

Liebe Grüsse

Hier sind die ESTA Fragen in Deutsch, die es zu beantworten gilt:

A) Leiden sie an einer ansteckenden Krankheit , an einer körperlichen oder geistigen Störung oder betreiben sie Drogenmissbrauch
B) Wurden sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder Verurteilt , oder wurden sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte , für die das Strafmaß zusammengenommen 5 Jahre oder mehr betrug verurteilt. Oder haben sie jemals Drogen im Umlauf gebracht , oder beabsichtigen sie zum Zweck krimineller Handlungen einzureisen
C) Waren sie jemals oder sind sie gegenwärtig an Spionage oder Sabotageakten an terroristischen Aktivitäten oder an Völkermord beteiligt. Oder waren sie zwischen 1933 und 1945 in irgendeiner Weise an Verfolgungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Naziregim beteiligt
D) Beabsichtigen sie in den USA einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen , oder wurden sie jemals vom Aufenthalt in den USA ausgeschlossen und abgeschoben. Oder wurden sie aus den USA ausgewiesen , oder haben sie sich azf Grund von Täuschung oder Falschangaben ein Visum oder Zutritt zu den USA verschafft
E) Haben sie jemals eine Person mit US Staatsbürgerschaft daran gehindert das ihr gerichtlich zustehende Sorgerecht für ein Kind auszuüben oder haben sie ihr dieses Sorgerecht vorenthalten
F) Wurde ihnen jemals ein Visum für die USA oder die Einreise in die USA verweigert

Relevant für dich ist B.

Veruntreuung ist wohl keine Straftat gegen die Sittlichkeit, und kein Drogendelikt. Und es ist ein Vorfall mit einem Strafmaß kleiner 5 Jahre. ;)
 
  • Like
Reaktionen: Anonym52489
F

feb

Guest
Relevant für dich ist B. Veruntreuung ist wohl keine Straftat gegen die Sittlichkeit, und kein Drogendelikt. (...)

Nach meinem Kenntnisstand - "gesichert" allerdings nur durch einen einzigen Fall - zählen in den USA alle gegen fremdes Vermögen gerichteten Taten zu den "Straftaten gegen die Sittlichkeit". Diebstahl, Betrug, Veruntreuung, Erpressung können IMHO zur Zurückweisung führen.

Diese webseite (ESTA und „Straftaten gegen die Sittlichkeit“, d. h. „Crimes Involving Moral Turpitude“) schreibt (Auszug):

In der Tat dürften Sexualdelikte in aller Regel „Crimes Involving Moral Turpitude“ sein. Zu diesen zählen aber noch weit mehr Straftaten. Auch Betrug (auch „Sozialhilfebetrug“), einfacher Ladendiebstahl oder, soweit erschwerende Momente hinzukommen, Trunkenheit im Verkehr können „Straftaten gegen die Sittlichkeit“ im oben genannten Sinne sein. Gleiches gilt für Bestechungs- und Fälschungsdelikte.

Es ist den US-amerikanischen Straftatbeständen aber nicht ohne weiteres anzusehen, ob sie „Straftaten gegen die Sittlichkeit“ beschreiben. So enthalten weder der U.S. Penal Code (18. Buch des United States Code) noch z. B. der California Penal Code einen Abschnitt „Crimes Involving Moral Turpitude“.

Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, die zum Begriff „Moral Turpitude“ ergangene Rechtsprechung auch nur zu referieren. Auch mehr oder weniger allgemeingültige Definitionen wie sie das Board of Immigration Appeal aufgestellt hat – z. B. 1994 in Matter of Franklin: „Moral turpitude refers generally to conduct which is inherently base, vile, or depraved, and contrary to the accepted rules of morality and the duties owed between persons or to society in general. […] Moral turpitude has been defined as an act which is per se morally reprehensible and intrinsically wrong, or malum in se, so it is the nature of the act itself and not the statutory prohibition of it which renders a crime one of moral turpitude.“ – helfen ihm Einzelfall nicht immer weiter.

Im Zweifel ist dem Antragsteller schlicht zu raten, ein B-2-Besuchervisum zu beantragen, entsprechende Angaben zu machen und den Sachverhalt vom Konsulatsbeamten – der den Fall evtl. intern, z. B. an das U.S. Department of Homeland Security, weiterleitet – prüfen zu lassen – und die damit verbundenen Konsequenzen auf sich zu nehmen.
 
  • Like
Reaktionen: SleepOverGreenland

Zauberfee

Neues Mitglied
11.02.2019
2
0
Hallo
Ich bin neu hier und habe auch eine Frage wegen einreise mit Vorstrafen
Ich habe jetzt für Pfingsten alles schon gebucht für meine urlaubsreise nach Amerika.Jetzt soll ich ja die esta stellen.Meine Frage ich habe einige Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung,diese liegen aber schon ca 15 Jahre zurück und 1 Vorstrafe wegen trunkenheitsfahrt diese liegt 13 Jahre zurück.Ich weiß nicht werden die Vorstrafen gelöscht nach diesen Zeitraum.Habe mir auch nichts mehr zuschulden kommen lassen.Meine Angst ist halt gebe ich nein an und es ist doch noch vermerkt kann es ja sein das ich zurück muss.Ich weiß jetzt gar nicht was ich machen soll
Weiß da jemand bescheid.Die Dame vom Reisebüro kennt sich nicht aus
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
https://www.evisumesta.de/aktuelles/darf-ich-trotz-vorstrafe-in-die-usa-einreisen

Darf man mit vorstrafen in die USA einreisen?

Hier ein paar Beispiele, die wahrscheinlich nicht dazu führen, dass Ihre Einreise oder Ihr Visum/ESTA Antrag*abgelehnt wird:

Alkohol und Drogenmissbrauch am Steuer

Körperverletzung

Hausfriedensbruch

Das Begehen einer solchen Ordnungswidrigkeit wird in der Regel nicht mit einer Einreiseverweigerung bestraft. Falls Sie jedoch häufiger straftätig wurden, können diese Verbrechen ausreichen, um Ihnen die*Einreise / Visa / ESTA zu verweigern.

Was jetzt das größere Risiko ist - bei Falschangaben erwischt zu werden oder bei wahrheitsgemäßer Angabe abgelehnt zu werden - wird dir niemand ernsthaft sagen können.
 

Zauberfee

Neues Mitglied
11.02.2019
2
0
Ja und wenn ich jetzt für mich ein ausführliches Polizeiführungszeugnis beantrage,sehe ich ja ob noch was drinnen steht.Steht nichts mehr drinnen kann ich doch bei esta nein angeben oder
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
41
Niederrhein
Ja und wenn ich jetzt für mich ein ausführliches Polizeiführungszeugnis beantrage,sehe ich ja ob noch was drinnen steht.Steht nichts mehr drinnen kann ich doch bei esta nein angeben oder

Die Frage ist ja nicht, ob es drin steht sondern ob Du verurteilt wurdest. Die Entscheidung, ob Du das verschweigst, ist aber ganz allein deine. Dafür kann dir hier keiner Absolution erteilen.
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.694
84
55
Muc
Ja und wenn ich jetzt für mich ein ausführliches Polizeiführungszeugnis beantrage,sehe ich ja ob noch was drinnen steht.Steht nichts mehr drinnen kann ich doch bei esta nein angeben oder

Leider FALSCH!

Im sogenannten "Behördenführungszeugnis" steht wirklich alles noch drin.... :idea:
-> Auch kleine Delikte als Jugendlicher wie der "Kaugummiklau" oder der Joint im Stadtpark mit 15 im Jahre 1988 steht da leider noch immer drin. Aber das kannst Du ja nicht wissen weil Du das nicht bekommen kannst bzw. ausgehändigt kriegst - bestenfalls eine kurze Einsicht auf einem Gericht in dieses durch Dich ist möglich!


Danach sind in ein solches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, z. B. der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, aufzu*nehmen. Weiter können Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufzuführen sein. Schließlich können in einem Behördenführungszeugnis auch Erst*verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten enthalten sein, wenn die durch die Verurteilung geahndete Tat in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen wurde und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.

Ist ein Führungszeugnis bei einer deutschen Behörde vorzulegen, ist dies bereits bei der Antragstellung bei der Meldebehörde anzugeben.

Das Führungszeugnis wird der Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt. Die Behörde hat der Antrag stellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren (§ 30 Abs. 5 BZRG). Die Antrag stellende Person kann aber auch verlangen, dass das Führungszeugnis, sofern es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht geschickt wird, um es dort einsehen zu können. Nach der Einsichtnahme wird das Führungszeugnis an die Behörde weitergeleitet oder, falls die Antrag stellende Person dem widerspricht, durch das Amtsgericht vernichtet.


Aber Du kannst Dir sicher sein das der United States Immigration Service so oder so Bescheid weiß was Du schon so getrieben hast und ob die Angaben in der ESTA richtig oder falsch sind! :D

Gruss aus München
Markus
 
  • Like
Reaktionen: Wuff

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
41
Niederrhein
Aber Du kannst Dir sicher sein das der United States Immigration Service so oder so Bescheid weiß was Du schon so getrieben hast und ob die Angaben in der ESTA richtig oder falsch sind! :D

Meinst Du wirklich, dass die sich für ein popeliges ESTA irgendwelche Infos holen? Für GE ist das ja klar, aber für ein ESTA. Ich weiß nicht.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Hallo
Ich bin neu hier und habe auch eine Frage wegen einreise mit Vorstrafen
Ich habe jetzt für Pfingsten alles schon gebucht für meine urlaubsreise nach Amerika.Jetzt soll ich ja die esta stellen.Meine Frage ich habe einige Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung,diese liegen aber schon ca 15 Jahre zurück und 1 Vorstrafe wegen trunkenheitsfahrt diese liegt 13 Jahre zurück.Ich weiß nicht werden die Vorstrafen gelöscht nach diesen Zeitraum.Habe mir auch nichts mehr zuschulden kommen lassen.Meine Angst ist halt gebe ich nein an und es ist doch noch vermerkt kann es ja sein das ich zurück muss.Ich weiß jetzt gar nicht was ich machen soll
Weiß da jemand bescheid.Die Dame vom Reisebüro kennt sich nicht aus

ganz toller hecht(n)
 

DTM

Reguläres Mitglied
27.01.2019
33
0
Leider FALSCH!

Im sogenannten "Behördenführungszeugnis" steht wirklich alles noch drin.... :idea:
-> Auch kleine Delikte als Jugendlicher wie der "Kaugummiklau" oder der Joint im Stadtpark mit 15 im Jahre 1988 steht da leider noch immer drin. Aber das kannst Du ja nicht wissen weil Du das nicht bekommen kannst bzw. ausgehändigt kriegst - bestenfalls eine kurze Einsicht auf einem Gericht in dieses durch Dich ist möglich!

Das ist nicht richtig. Es gelten die generellen Fristen zur Nichtaufnahme in das Führungszeugnis nach § 34 BZRG. Darüber hinaus kommen selbstverständlich die Löschfristen des § 46 BZRG zum Zug.

Hintergrund ist der Gedanke, dass verurteilten Personen natürlich die Resozialisierung auch durch die Vorlage eines Führungszeugnisses ohne Stigmatisierung aufgrund von "Jugendsünden" ermöglicht werden soll. Derartige Grundprinzipien des Rechtsstaates scheinen aber vielen Leuten nicht bewusst zu sein.