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Das Problem ist freilich, dass nach der Ausgangslage wohl auch ein vorsätzliches Waffendelikt vorliegt.
Was aber, wenn ich das von rcs verlinkte Dokument des State Departement richtig lese, nicht unter moral turpitude fällt.
Das Problem ist freilich, dass nach der Ausgangslage wohl auch ein vorsätzliches Waffendelikt vorliegt.
Wiederholt wurde hier die Erwartung geäußert, dass eine Fahrlässigkeitsstraftat (fahrl. Körperverletzung, § 229 StGB) von den US- Behörden "nicht so eng gesehen" wird. Das Problem ist freilich, dass nach der Ausgangslage wohl auch ein vorsätzliches Waffendelikt vorliegt. Es wird schwierig....
Das Ganze ist sehr gut in folgendem Dokument beschrieben:
http://www.state.gov/documents/organization/86942.pdf
Was aber, wenn ich das von rcs verlinkte Dokument des State Departement richtig lese, nicht unter moral turpitude fällt.
Was ist mit Seite 5 unter (11) "Firearms violations"?
Danke, schöner Link.
Also wenn ich das richtig sehe ist Steuerhinterziehung (tax fraud) einer der Tatbestände. Heisst das, das Uli Hoeneß später ersteinmal nicht in die USA darf ?
Nach dreimaligem Lesen komme ich zu folgendem Ergebnis: Abschnitt N2.3 (page 2 of 26) listet in diversen Unterkategorien erst Handlungen auf, bei denen Moral turpitude bejaht wird, gefolgt von einer Kategorie, "which are held not to involve m.t." Deine erwähnten firearms violations sind unter N2.3-2 b. gelistet und fallen damit in die zweite Kategorie. Außerdem würde ein etwaiger Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung keinen Hinweis auf das WaffG enthalten.
Hallo zusammen.
Ich habe mich nun auf dieser Seite durchgelesen und mir ist grad ganz flau im Magen.
Ich möchte gerne nächstes Jahr meinen Freund in den USA besuchen und habe leider auch eine Vorstrafe. Ich wurde heuer im August zu 1 Jahr auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt wegen Veruntreuung. Ich bin da unbewusst in etwas reingerutsch und kannte mich nicht aus. Ich habe die niedrigste Strafe bekommen, die in diesem Fall möglich war. Ist nun meine Einreise auch gestorben? Eventuell wollen wir heiraten, gibt es da eine Möglichkeit?
Bin um jeden Rat sehr dankbar.
Liebe Grüsse
A) Leiden sie an einer ansteckenden Krankheit , an einer körperlichen oder geistigen Störung oder betreiben sie Drogenmissbrauch
B) Wurden sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder Verurteilt , oder wurden sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte , für die das Strafmaß zusammengenommen 5 Jahre oder mehr betrug verurteilt. Oder haben sie jemals Drogen im Umlauf gebracht , oder beabsichtigen sie zum Zweck krimineller Handlungen einzureisen
C) Waren sie jemals oder sind sie gegenwärtig an Spionage oder Sabotageakten an terroristischen Aktivitäten oder an Völkermord beteiligt. Oder waren sie zwischen 1933 und 1945 in irgendeiner Weise an Verfolgungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Naziregim beteiligt
D) Beabsichtigen sie in den USA einem Beschäftigungsverhältnis nachzugehen , oder wurden sie jemals vom Aufenthalt in den USA ausgeschlossen und abgeschoben. Oder wurden sie aus den USA ausgewiesen , oder haben sie sich azf Grund von Täuschung oder Falschangaben ein Visum oder Zutritt zu den USA verschafft
E) Haben sie jemals eine Person mit US Staatsbürgerschaft daran gehindert das ihr gerichtlich zustehende Sorgerecht für ein Kind auszuüben oder haben sie ihr dieses Sorgerecht vorenthalten
F) Wurde ihnen jemals ein Visum für die USA oder die Einreise in die USA verweigert
Ich würde die US-Botschaft vorher fragen.
Veruntreuung ist wohl keine Straftat gegen die Sittlichkeit, ...
Relevant für dich ist B. Veruntreuung ist wohl keine Straftat gegen die Sittlichkeit, und kein Drogendelikt. (...)
Darf man mit vorstrafen in die USA einreisen?
Hier ein paar Beispiele, die wahrscheinlich nicht dazu führen, dass Ihre Einreise oder Ihr Visum/ESTA Antrag*abgelehnt wird:
Alkohol und Drogenmissbrauch am Steuer
Körperverletzung
Hausfriedensbruch
Das Begehen einer solchen Ordnungswidrigkeit wird in der Regel nicht mit einer Einreiseverweigerung bestraft. Falls Sie jedoch häufiger straftätig wurden, können diese Verbrechen ausreichen, um Ihnen die*Einreise / Visa / ESTA zu verweigern.
Ja und wenn ich jetzt für mich ein ausführliches Polizeiführungszeugnis beantrage,sehe ich ja ob noch was drinnen steht.Steht nichts mehr drinnen kann ich doch bei esta nein angeben oder
Ja und wenn ich jetzt für mich ein ausführliches Polizeiführungszeugnis beantrage,sehe ich ja ob noch was drinnen steht.Steht nichts mehr drinnen kann ich doch bei esta nein angeben oder
Aber Du kannst Dir sicher sein das der United States Immigration Service so oder so Bescheid weiß was Du schon so getrieben hast und ob die Angaben in der ESTA richtig oder falsch sind!![]()
Hallo
Ich bin neu hier und habe auch eine Frage wegen einreise mit Vorstrafen
Ich habe jetzt für Pfingsten alles schon gebucht für meine urlaubsreise nach Amerika.Jetzt soll ich ja die esta stellen.Meine Frage ich habe einige Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung,diese liegen aber schon ca 15 Jahre zurück und 1 Vorstrafe wegen trunkenheitsfahrt diese liegt 13 Jahre zurück.Ich weiß nicht werden die Vorstrafen gelöscht nach diesen Zeitraum.Habe mir auch nichts mehr zuschulden kommen lassen.Meine Angst ist halt gebe ich nein an und es ist doch noch vermerkt kann es ja sein das ich zurück muss.Ich weiß jetzt gar nicht was ich machen soll
Weiß da jemand bescheid.Die Dame vom Reisebüro kennt sich nicht aus
Leider FALSCH!
Im sogenannten "Behördenführungszeugnis" steht wirklich alles noch drin....
-> Auch kleine Delikte als Jugendlicher wie der "Kaugummiklau" oder der Joint im Stadtpark mit 15 im Jahre 1988 steht da leider noch immer drin. Aber das kannst Du ja nicht wissen weil Du das nicht bekommen kannst bzw. ausgehändigt kriegst - bestenfalls eine kurze Einsicht auf einem Gericht in dieses durch Dich ist möglich!