USA: Einreise trotz Vorstrafe?

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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
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Und was soll das jetzt? OP hat in der Vergangenheit Straftaten begangen und die mutmaßlich fällige Strafe verbüßt. Damit ist er rehabilitiert, wieder ein freier Mensch und muss sich eigentlich auch nicht dumm anreden lassen.

Da insbesondere Straftaten wie gefährliche Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer alles andere als gesellschaftlich akzeptiert sind, muss er das im Rahmen der freien Meinungsäußerung sehr wohl.
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
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Muc
Hintergrund ist der Gedanke, dass verurteilten Personen natürlich die Resozialisierung auch durch die Vorlage eines Führungszeugnisses ohne Stigmatisierung aufgrund von "Jugendsünden" ermöglicht werden soll. Derartige Grundprinzipien des Rechtsstaates scheinen aber vielen Leuten nicht bewusst zu sein.

DOLLE Sache!

Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest wäre Dir aufgefallen das ich explizit nicht von einem "Privaten Führungszeugnis" nach § 32 sprach, sondern ausdrücklich von einem Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31)! :idea:

Und der Rechtsstaat mag zwar seine Grundprinzipien haben und daher auch eine Stigmatisierung durch "Jugendsünden" grundsätzlich unterbinden jedoch möchte er trotzdem ganz genau wissen wen er z.B. in 15 Jahren vielleicht als Beamten einstellt?

Man stelle sich z.B. einfach mal vor das ein mehrfach als Jugendlicher einschlägig verurteilter rechtsradikaler Schläger jetzt plötzlich Staatsanwalt werden will.... :eek:

Na Herr Kollege DTM, das wäre aufgrund erfolgter Resozialisierung und zur Verhinderung von Stigmatisierung doch sicherlich für Dich so in Ordnung und vielleicht sogar förderungswürdig?

Außerdem ging es ja um - ich zitiere "einige Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung" und das sind ja jetzt nur bedingt kleine "Jugendsünden" die ja jeder mal so gemacht hat...

Aber Dir Danke trotzdem für Deine "sachkundige" Bewertung der Thematik User DTM!

Dann mal gute Nacht!
 
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DTM

Reguläres Mitglied
27.01.2019
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0
Unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung kann man natürlich jede Wirrung begründen und ignorieren, dass die gesellschaftlich akzeptierte Sanktion für straffälliges Verhalten eine Verurteilung und nicht die lebenslange Ächtung ist.
 

senfmitsosse

Reguläres Mitglied
16.05.2017
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10
HAJ / FMO
Meinst Du wirklich, dass die sich für ein popeliges ESTA irgendwelche Infos holen? Für GE ist das ja klar, aber für ein ESTA. Ich weiß nicht.

Ich vermute, hier wird Dir niemand erzählen, dass das bei ESTA kein Problem ist. Dann verlässt du dich drauf, es geht in die Hose und derjenige ist der Buhmann. Es gibt also zwei Möglichkeiten: Du gibst es an oder du gibst es nicht an. Das Risiko wegen der Antwort abgelehnt zu werden, besteht so oder so. ;)
 

DTM

Reguläres Mitglied
27.01.2019
33
0
DOLLE Sache!

Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest wäre Dir aufgefallen das ich explizit nicht von einem "Privaten Führungszeugnis" nach § 32 sprach, sondern ausdrücklich von einem Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31)! :idea:

1. Die Fristen des § 34 BZRG unterscheiden sich grundsätzlich (Ausnahmen in Abs. 2) nicht nach Art des Führungszeugnisses.
2. Wenn Sie schon zitieren, dann bitte sorgfältig: § 32 BZRG regelt nicht das "private Führungszeugnis", sondern den zulässigen und nicht zulässigen Inhalt des Führungszeugnisses. In § 32 Abs. 3, 4 BZRG sind demzufolge auch die Inhalte des Führungszeugnisses für behördliche Zwecke aufgeführt.
3. Als "Jugendsünden" bezeichnete (und zitierte) ich den genannten "Kaugummiklau" sowie den Joint im Stadtpark 1988 - Diese finden sich allein aufgrund des § 32 Abs. 2 BZRG nicht im Führungszeugnis, selbst wenn diese noch nicht der Frist des § 34 BZRG unterfielen

Ansonsten muss man mit Erschrecken feststellen, wie viele offensichtlich der Jurisprudenz komplett unbedarfte Menschen sich auf das Parkett der anonymen Rechtsberatung wagen. Das wird vermutlich nur noch durch medizinische Auskünfte getoppt.

Schlafen Sie schön...
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
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Muc
Oh, es tut mir doch sehr leid falls es den Anschein erweckte ich wollte hier eventuell Rechtsberatung geben!
Dergleichen liegt mir wirklich fern -> Dies überlasse ich hier gerne den diversen "Spezialisten", auch wenn diese manchmal den genauen Sachverhalt nur vom Hörensagen aus den sogenannten "gut informierten" Quellen kennen... :D


Ich selbst handele diesbezüglich lieber tagtäglich nach dem für mich deutlich besser passenden Motto:

35050962gl.jpg



Dann noch viel Spaß beim weiteren fabulieren!

Gruss aus München
 
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Stallbewohner

Erfahrenes Mitglied
12.12.2018
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Ich wage mal folgende Mutmaßung:
Sollten die US-Behörden Zugriff auf das deutsche Zentralregister haben und von dieser Kenntnis bei der ESTA-Prüfung Gebrauch machen, wäre diese Sau schon längst durchs deutsche Mediendorf getrieben worden.
Ich erinnere nur daran, welch Bohei um die Frage veranstaltet wurde, welche (KK-)Daten die Fluggesellschaften an die CBP weitergeben müssen, oder an den Zugriff der NSA auf die SWIFT-Daten. Wenn soetwas schon den Vertretern unserer Mainstreammedien den Schaum vor den Mund treibt, wie würden die erst reagiern, wenn den pösen Amis die Daten aus dem BZR zur Verfügung ständen?
 
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Michael54431

Erfahrenes Mitglied
17.01.2018
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199
STR
Ich würde es angeben und gut ist.
Wenn es zu Probleme führt, weisst Du das dann wenigstens schon vorher und nicht erst dort an der Immigration, was sicher unangenehmer wird.

Sicher wird das dir hier sicher niemand sagen können.
 
J

jsm1955

Guest
Deutsche Fristen sind nicht gefragt und interessieren US-Behörden einen Dreck. Die Frage ist eindeutig formuliert.
Was passieren kann, wenn man US-Behörden belügt, kann man nachlesen. Auch nach Jahren.
Ich rate zu wahrheitsgemäßer Antwort und gegebenenfalls Visum.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.145
3.062
Z´Sdugärd
Da insbesondere Straftaten wie gefährliche Körperverletzung und Trunkenheit am Steuer alles andere als gesellschaftlich akzeptiert sind, muss er das im Rahmen der freien Meinungsäußerung sehr wohl.

Du bist mit 18 in der Disse und einer fast deiner Perle an den Hintern. Wie man das als habstarker her macht zimmerst dem amtlich eine. Da der aber n reichen Papi hat der dummerweise Chef der lokalen riesen Anwaltskanzlei ist stehen deine Chancen nochmals wie gut das du hier eine verpast bekommst? Und weil dich die Verhandlung so dermassen enttäuscht verlässt und vom doitschen Rechtssystem so begeistert bist kippst dir einen hinter die Binde und wirst mit 1,8 Promille (Remember...mit so einem Wert FLIEGEN manche noch, und zwar vorne links wie rechts!) wirst mit dem Fahrrad angehalten weil eben kurz vor der Polente noch über den Zebrastreifen radelst.

Zugegeben, 2 mal vielleicht nicht astrein verhalten, aber sowas passiert aufm Dorf jedes Wochenende zig mal. Und schon hast 2 Vorstrafen stehen.

Ob man das persönlich toll findet oder eher nicht spielt doch keinerlei Rolle. Der Kunde hat seine Schuld gebüsst und ist rehabilidingst. Fall erledigt. Hier Nachtreten bei (meiner Meinung) nach einfachen Geschichten die durchaus JEDEM mal in der Jugend passieren könnte der eben nicht singen und klatschen hatte finde ich absolut daneben. Vorallem unter dem Aspekt das man "echten" Knastbrüder wie einem gewissen Uli H. Aus Bayern und anderen Wirtschaftskriminellen die MILLIONEN betrogen haben wohl sehr schnel verzeiht aber jedem besoffenen Discogänger bis zur Todestag an den Karren fahren will.

RESPEKT! Klasse Gesellschaft!
 

Michael54431

Erfahrenes Mitglied
17.01.2018
959
199
STR
naja, bei "einige Vorstrafen" muss einen der reiche Papi des Gegners aber schon ganz schön nicht mögen :no:

Aber eine Diskussion darüber bringt ihn hier jetzt auch nicht weiter.
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
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1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
n reichen Papi hat der dummerweise Chef der lokalen riesen Anwaltskanzlei

(...)

sowas passiert aufm Dorf jedes Wochenende zig mal.
Ich komme ja auch vom Land und zweiteres mag für die meisten Dörfer - gerade auch die meiner Heimat - zutreffen, aber riesige Kanzleien mit gerissenen Winkeladvokaten in Batallionsstärke habe ich dort noch nirgends gesehen :D.
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
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Niederrhein
Ich vermute, hier wird Dir niemand erzählen, dass das bei ESTA kein Problem ist. Dann verlässt du dich drauf, es geht in die Hose und derjenige ist der Buhmann. Es gibt also zwei Möglichkeiten: Du gibst es an oder du gibst es nicht an. Das Risiko wegen der Antwort abgelehnt zu werden, besteht so oder so. ;)

Ich habe ja ausdrücklich nicht bestritten, dass das in die Hose gehen kann. Mir ging es nur um die Konkrete Aussage, dass die die Infos haben.

Beim GE Antrag erlaubst Du ja ausdrücklich, dass die diese Infos bekommen. Beim ESTA nicht.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
dass die gesellschaftlich akzeptierte Sanktion für straffälliges Verhalten eine Verurteilung und nicht die lebenslange Ächtung ist.

Das ist höchstens in den Fantasien von Juristen oder Politikern der Fall. Kinderschänder oder Vergewaltiger beispielsweise bleibt man in den Köpfen der Leuten immer, auch nach der verbüßten Strafe. Oder Frag mal den Steuerhinterzieher U.Hoeness.
Noch dazu ist eben die Strafe in Deutschland meist so gering, dass diese ohnehin nicht gesellschaftlich akzeptiert ist. Da freut es mich umso mehr, dass einem das bei einer Einreise in die USA dann doch nochmal auf die Füße fällt.
Um das Ding rund zumachen: spocky83 hat vor 15 Jahren multiple und massive Straftaten begangen. Sollte er Jahrgang 83 sein, wäre er damals etwa 20-21 Jahre alt gewesen. Da wird dann prompt noch verzögerte Reifung o.ä. konstruiert und zack: Jugendstrafe auf Bewährung - frag mal bei den Opfern nach wie sehr gesellschaftlich das akzeptiert ist.
 
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c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
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Ich würde es angeben und gut ist.

Bin kein Experte, aber ist es nicht wahrscheinlich so, dass das ESTA beim Ankreuzen von "Ja" garantiert abgelehnt wird? In dem Fall bräuchte man eh ein Visum, und vielleicht - aber nur vielleicht - kriegt man das ein wenig einfacher, wenn einem das ESTA noch nicht abgelehnt worden ist?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Bin kein Experte, aber ist es nicht wahrscheinlich so, dass das ESTA beim Ankreuzen von "Ja" garantiert abgelehnt wird? In dem Fall bräuchte man eh ein Visum, und vielleicht - aber nur vielleicht - kriegt man das ein wenig einfacher, wenn einem das ESTA noch nicht abgelehnt worden ist?
Korrekt. Hatte mal so einen Spezialisten mit „Vergangenheit“ in der Firma. Der hat für sein erstes US Projekt und die erste diesbezügliche Reise auch bei einer Frage JA angekreuzt. ESTA abgelehnt und Visumsantrag frühestens 12 Monate nach der ESTA Ablehnung möglich, und nur mit einem Berg von zusätzlichen Unterlagen, die (a) kostenpflichtig und (b) amtlich belegen dass die „Vergangenheit“ schon sehr lange „Vergangenheit“ ist.
 

Rantala

Erfahrenes Mitglied
19.12.2016
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Da freut es mich umso mehr, dass einem das bei einer Einreise in die USA dann doch nochmal auf die Füße fällt.

Das sagt enorm viel über deinen Charakter aus.
Schade dass es keine Hexenverbrennungen mehr gibt, nicht wahr?! Da könnten Typen wie Du dann wieder richtig aufdrehen.
 
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Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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519
TXL
Naja,
ich hatte einen Kollegen, der hatte ca. 5 Jahre vor der Einreise ein Strafverfahren in Deutschland (sic!) wegen einem Verkehrsdelikt und bekam eine hohe Geldstrafe. Hatte bei ESTA bei der Frage nach Vorstrafen NEIN angekreuzt.
Wurde dann bei der Einreise nochmals explizit nach Vorstrafen gefragt. Seine Anwort: nein, keine. Darauf Aussage vom Officer, sie wurden doch am soundsovielten wegen demunddem zu einer Strafe verurteilt. Einreise abgelehnt, der Kollege saß dann in der selben Maschine zum Rückflug mit "priority boarding" durch zwei officer.

Demnach als kostenlose Rechtsberatung 1.) wahrheitsgemäß antworten und 2.) in Deinem Fall würde ich mich um ein Visum kümmern.
MB
 
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Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
3.867
4.513
Ich hoffe der Frageststeller (also Zauberfee) hat damals niemand nachhaltig geschadet (und das meine ich auch so (!), ich habe auch Töchter). Falls nein, dann wünsche ich viel Glück bei der Einreise!

Musste gerade nach der Lektüre dieses Threads und beim Beantragen eines eVisitor Visums für Australien etwas schmunzeln (genau genommen habe ich mich fast eingenässt): Die Nachfahren der Gefangenenkolonie wollten wissen, ob ich schon mal eine Straftatat begangen habe. =;
 
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