Hintergrund ist der Gedanke, dass verurteilten Personen natürlich die Resozialisierung auch durch die Vorlage eines Führungszeugnisses ohne Stigmatisierung aufgrund von "Jugendsünden" ermöglicht werden soll. Derartige Grundprinzipien des Rechtsstaates scheinen aber vielen Leuten nicht bewusst zu sein.
DOLLE Sache!
Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest wäre Dir aufgefallen das ich explizit nicht von einem "Privaten Führungszeugnis" nach § 32 sprach, sondern ausdrücklich von einem Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5, § 31)!
Und der Rechtsstaat mag zwar seine Grundprinzipien haben und daher auch eine Stigmatisierung durch "Jugendsünden" grundsätzlich unterbinden jedoch möchte er trotzdem ganz genau wissen wen er z.B. in 15 Jahren vielleicht als Beamten einstellt?
Man stelle sich z.B. einfach mal vor das ein mehrfach als Jugendlicher einschlägig verurteilter rechtsradikaler Schläger jetzt plötzlich Staatsanwalt werden will....
Na Herr Kollege DTM, das wäre aufgrund erfolgter Resozialisierung und zur Verhinderung von Stigmatisierung doch sicherlich für Dich so in Ordnung und vielleicht sogar förderungswürdig?
Außerdem ging es ja um - ich zitiere "
einige Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung" und das sind ja jetzt nur bedingt kleine "Jugendsünden" die ja jeder mal so gemacht hat...
Aber Dir Danke trotzdem für Deine "sachkundige" Bewertung der Thematik User DTM!
Dann mal gute Nacht!