Der bestehende Verkehrslandeplatz verfügt über eine 30 m breite und 1.500 m lange Asphaltbahn und eine 500 m lange und 30 m breite Grasbahn jeweils in der Ausrichtung 04/22. Im Südwesten des bestehenden Verkehrslandeplatzes bilden in ca. sechs bis zehn Kilometer Entfernung die Kuppen des Rohrberges, des Dörnberges, des Beerenberges und des Schreckenberges massive Hindernisse (vgl. Luftfahrthandbuch Deutschland, AD 2 EDVK 2-11, 11.Mai 2006, Flugplatzhinderniskarte - ICAO Typ A). Diese Hindernisse führen im Anflug in Richtung 22 dazu, dass keine Standardanflugverfahren nach Instrumentenregeln möglich sind. In Startrichtung 22 führen diese Hindernisse zu massiven und dauerhaften Betriebsbeschränkungen. Demzufolge ist auch ein Anflug in Richtung 04 nur für Sichtflugverkehr zugelassen.
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Die Varianten A1 und A2 (Verlängerung des bestehenden Start/Landebahnsystems auf 2.500 m in Ausrichtung 04/22 (Südwest-Nordost) bzw. Neubau des Start-/Landebahnsystems mit 2.500 m Länge parallel zur bestehenden Bahn in Ausrichtung 04/22) scheiden nach den Feststellungen der landesplanerischen Beurteilung aus. Mit ihnen lässt sich wegen der bestehenden Hindernissituation im Südwesten (Dörnberg, Schreckenberg, Rohrberg und Beerenberg) das Planungsziel nur erreichen, wenn umfangreiche Abgrabungen sowie Sprengungen, verbunden mit Waldrodungen auf einer Fläche von ca. 150 ha, durchgeführt würden. Diese Eingriffe in FFH-Gebiete und Bergmassive sind nach der landesplanerischen Beurteilung rechtlich unzulässig und tatsächlich nicht realisierbar.