Wie bei allen Wandlungen dürften die ~0,65% vom KP pro gefahrene 1000KM in Abzug zu bringen sein.
Aber sonst sehe ich das ähnlich mit meinem rechtlichen Laienverstand.
Die Rückstellungen von 6,5 Mrd. bei VW, die heute angekündigt wurden und die explizit NICHT für Strafzahlungen in USA gedacht sind, sprechen da schon eine ziemlich klare Sprache in meinen Augen.
Ich sehe im konkreten keine Wandlung oder besser Rücktritt im einfachen Sinn.
Vielmehr wäre die Analogie der Kauf eines "Gebrauchtwagens", mit der zugesicherten Eigenschaft "Unfallfrei".
Nach 12 Monaten stellt sich heraus, dass der Wagen eben doch ein Unfallwagen war.
Der Verkäufer ist sodann vollumfänglich geständig und gibt zu, zum Zeitpunkt des Verkaufs
a) genau gewusst zu haben dass der Wagen eine Unfallhistorie besaß
b) Maßnahmen ergriffen zu haben, diesen Umstand gegenüber sachverständigen Dritten zu verschleiern
c) dies mit der Absicht getan zu haben den Wagen überhaupt in Verkehr bringen zu können
... ich kann keinen Grund für eine Leistungsabzug (z.B. o.g. 0,65 % / 1000 Km) in jedweder Form erkennen.
Zweitbesitzer können vermutlich eher kein Schadenersatz / Wandung gg. VW geltend machen, da sie keine Vertragspartner sind und da gerade in dem dem Bereich das meiste Volumen 3 Jahres-Leaser sein werden, dürften die Modelle vor 2012 eher vom Goodwill von VW abhängen.
Das würde ich aber ganz anders sehen - wir sprechen hier über einen Straftatbestand, der sich gewaschen hat...
Jetzt kommt der Maximierer- schließlich sind wir immer noch im Vielfliegertreff.
Also ich fühle mich als Betrogener - - und nicht als Maximierer.
VW hat auf meine Kosten maximiert, oder?