Volkswagen gibt Abgasmanipulation in den USA zu

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
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Der Betrug ist schon thematisiert.

Da steht, dass die Händler die Vertragspartner des Kunden sind und den Händler der Betrug von VW nicht angerechnet werden kann. werden.

Und was macht man wenn der Verkäufer VW ist?
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.672
717
MUC
Die US-Behörden hatten schon früh Zweifel
Dokumente, die der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR vorliegen, zeigen, dass US-Behörden mindestens seit 2008 Zweifel an der Leistungsfähigkeit gezweifelt haben. In einer "Executive Order" fordert im Juni 2008 die kalifornische Umweltschutzbehörde CARB eine Erklärung, dass VW nicht an der Abgassoftware habe, dass kein "Defeat Device" in die Motorsteuerung eingebaut sei. Andernfalls, so steht es in dem Schreiben, drohe der Entzug der Zulassung und eine Strafzahlung von 5000 US-Dollar pro Auto. Es bedarf wohl schon großer Unverfrorenheit, solch eine Warnung zu ignorieren.
Unverfroren waren die VW-Leute auch noch, als der Betrug den Behörden in den Jahren danach immer deutlicher auffiel. Die VW-Ingenieure taten die Ergebnisse stets als fehlerhaft ab, als die Umweltschutzbehörde CARB begann, nachzufragen, wieso die Messwerte beim echten Fahren so viel höher seien, als auf dem Prüfstand. "Sehr abweisend", seien die VW-Ingenieure gewesen, erinnert sich Stanley Young, Abgasspezialist der CARB. Ein ums andere Mal hätten die Leute von Volkswagen gesagt: "Ihr wisst nicht, wie man richtig misst!

Bei der CARB sitzen keine verstaubten Beamten, die sich ein X für ein U vormachen lassen. Es sind in der Mehrzahl ausgewiesene Spezialisten mit einem sehr guten Messequipment im Rücken. Sie sind immer in der Lage abschätzen zu können, mit welchen Maßnahmen welche Ergebnisse zu erzielen sind.
Das befähigt sie unter anderem zu der "typischen CARB-Vorgehensweise"
  • Carb untersucht technische Möglichkeiten
  • Leitet daraus neue Grenzwerte ab
  • Die Automobilindustrie schreit auf und prophezeit den Untergang
  • gibt dann irgend wann zu, dass es doch geht, aber es etwas länger dauert
  • CARB verschiebt etwas den Einsatztermin, aber nicht die Grenzwerte.
Es ist mir kein Fall bekannt, der zu einer Rücknahme der Grenzwerte geführt hat.
Und dieser Expertengruppe wollte VW etwas vormachen. CARB hat eine Weile gebraucht um handfeste Beweise zu haben, aber es war eben nur eine Frage der Zeit....
Der Krug geht eben nur so lange zum CARB bis.....

Und dass von diesen ganzen Vorgängen, die über Jahre hin gelaufen sind, ein Winterkorn nichts wusste, dieses Märchen glauben nicht mal kleine Kinder...

PS: eine sehr gute Zusammenfassung der ganzen Geschichte in der ARD Mediathek
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Darauf geht ja der Artikel auch ein. Es gibt eine Trennung der Holding/Entwicklung/Produktion vom Direkt-Vertrieb.



Ja aber mit so einem billigen Trick wird sich VW rechtlich wohl kaum aus der Vernatwortung ziehen können - es gibt ja auch so etwas wie Konzernhaftung. Ansonsten interessiert es bei der Produkthaftung auch nicht ob es zu einem Rechtsgeschäft zwischen Hersteller und Verbraucher gekommen ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
"von einer Software betroffen"
Oh mein Gott - das arme Auto!
Hacker?
Wie ist nur diese Software da draufgekommen... Ehrlich wäre: Wir haben Sie beschissen...

Naja, bei diesem Text haben wahrscheinlich ein paar Winkeladvokaten die Köpfe zusammengesteckt. Ist auch legitim, aber helfen wird es nichts, Betrug bleibt Betrug, in den Augen der Kunden und im Sinne der Gesetze. Daran ändert auch kein schwammiger Infotext oder ein spannend klingendes Gefälligkeitsgutachten von einem Rechtsgelehrten etwas.

Die Klagen der Anleger hingegen sehe ich mit eher geringen Chancen auf Erfolg, denn die haben ja zuvor von den Tricksereien VWs profitiert. Das ist eben ein Spiel, und man kann auch verlieren, das ist die Natur des Marktes. Aber das ist nur meine laienhafte Meinung, ein Gericht kann das auch anders sehen und meinen dass sich VW einer Kursmanipulation schuldig gemacht hat, dann sieht es wohl anders aus.
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.672
717
MUC
Langsam kommt immer mehr Licht in das Dunkel.
VW-Ingenieure belasten Ex-Entwicklungschef

Mehrere VW-Ingenieure hätten bei Befragungen übereinstimmend ausgesagt, die Manipulations-Software im Jahr 2008 installiert zu haben, berichtete die "Bild am Sonntag". Zu diesem Zeitpunkt habe der Dieselmotor EA 189, der bei VW seit 2005 entwickelt worden war, kurz vor der Serienproduktion gestanden. Damals sei keine Lösung gefunden worden, mit der sowohl die Abgasnormen als auch die Kostenvorgaben für den Motor hätten eingehalten werden können.
Deshalb sei entschieden worden, die Manipulations-Software zu verwenden, gaben die VW-Ingenieure laut "BamS"-Bericht zu Protokoll. Anderenfalls hätte das für den Konzern überaus wichtige Motorenprojekt gestoppt werden müssen.....In den Befragungen durch die VW-Konzernrevision hätten mehrere Ingenieure Vorwürfe gegen den damaligen Entwicklungschef Ulrich Hackenberg erhoben. Dieser habe von dem Betrug zumindest gewusst und ihn angeblich sogar in Auftrag gegeben
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ja aber mit so einem billigen Trick wird sich VW rechtlich wohl kaum aus der Vernatwortung ziehen können - es gibt ja auch so etwas wie Konzernhaftung. Ansonsten interessiert es bei der Produkthaftung auch nicht ob es zu einem Rechtsgeschäft zwischen Hersteller und Verbraucher gekommen ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung

Unzweifelhaft dürfte sein, dass Volkswagen auch bei in Deutschland verkauften Autos derart nachbessern muss, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Dafür sorgen die Behörden. Das wäre der Ausgangspunkt.

Nach, durch und trotz Nachbesserung können z. B. folgende Schäden für die Autobesitzer bestehen:
- das Auto ist weniger wert, weil die Nachfrage danach sinkt
- das Auto verfügt nach Behebung über weniger Leistung, weil das potentiell eine Nebenwirkung der Softwarebehebung sein könnte
- das Auto verbraucht nach Behebung mehr Kraftstoff, weil das potentiell eine Nebenwirkung der Softwarebehebung sein könnte

Der Autobesitzer erleidet dadurch potentiell bis tatsächlich einen Schaden an seinem Vermögen - jetzt und in Zukunft.

Der einfachste Weg ist, wenn ein Vertragsverhältnis besteht, aus dem der Käufer Forderungen ableiten kann. Ob dieses besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Produkthaftung und §823 gelten auch - u. a. gibt es sie wohl deshalb - ohne direktes Vertragsverhältnis. Sie haben aber auch eigene Voraussetzungen.

Bei der Produkthaftung geht es um Personen- und Sachschäden. Beim §823 u. a. um Schäden am Besitz. Nun kann man nach normalen Sprachgebrauch meinen, ein Vermögensschaden sei automatisch auch ein Sachschaden oder ein Besitzschaden. Das sieht der Jurist aber anders. Im juristischen Sinne sind die oben beschriebenen Vermögensschäden keine Sach- oder Besitzschäden.

Und deshalb findet die Produkthaftung keine Anwendung. Der §823 hilft dem Käufer nicht, wenn zwischen dem Käufer und der - juristischen - Person, die betrogen hat, eine oder mehrere andere - juristische - Personen stehen, die gutgläubig waren. Was offenbar die Regel war.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Unzweifelhaft dürfte sein, dass Volkswagen auch bei in Deutschland verkauften Autos derart nachbessern muss, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. Dafür sorgen die Behörden. Das wäre der Ausgangspunkt.

Nach, durch und trotz Nachbesserung können z. B. folgende Schäden für die Autobesitzer bestehen:
- das Auto ist weniger wert, weil die Nachfrage danach sinkt
- das Auto verfügt nach Behebung über weniger Leistung, weil das potentiell eine Nebenwirkung der Softwarebehebung sein könnte
- das Auto verbraucht nach Behebung mehr Kraftstoff, weil das potentiell eine Nebenwirkung der Softwarebehebung sein könnte

Der Autobesitzer erleidet dadurch potentiell bis tatsächlich einen Schaden an seinem Vermögen - jetzt und in Zukunft.

Der einfachste Weg ist, wenn ein Vertragsverhältnis besteht, aus dem der Käufer Forderungen ableiten kann. Ob dieses besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Produkthaftung und §823 gelten auch - u. a. gibt es sie wohl deshalb - ohne direktes Vertragsverhältnis. Sie haben aber auch eigene Voraussetzungen.

Bei der Produkthaftung geht es um Personen- und Sachschäden. Beim §823 u. a. um Schäden am Besitz. Nun kann man nach normalen Sprachgebrauch meinen, ein Vermögensschaden sei automatisch auch ein Sachschaden oder ein Besitzschaden. Das sieht der Jurist aber anders. Im juristischen Sinne sind die oben beschriebenen Vermögensschäden keine Sach- oder Besitzschäden.

Und deshalb findet die Produkthaftung keine Anwendung. Der §823 hilft dem Käufer nicht, wenn zwischen dem Käufer und der - juristischen - Person, die betrogen hat, eine oder mehrere andere - juristische - Personen stehen, die gutgläubig waren. Was offenbar die Regel war.

Hilft aber alles nichts bei Fahrzeugen die direkt von VW verkauft wurden - unabhängig davon das es verschiedene Gesellschaften sind.

Wäre ich im Besitz eines solchen Fahrzeuges würde ich es ab sofort stehen lassen, und VW auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ansprechen.

Nachbesserung käme für mich nicht in Frage, denn das Produkt wurde mir nicht fehlerhaft verkauft - sondern ich wurde über die Eigenschaften getäuscht.
 

hilmer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
580
0
Wegen Auto ist weniger wert:

interessanter Gedanke.

Wenn der aber zum Tragen kommt: wen kann man dann verklagen, weil die RWE-Aktien ihren Wert nach der Abschaltung von 8 AKW's durch das Trio Merkel/Seehofer/Westerwelle unter Mithilfe willfähriger Länderchefs verloren haben?

Und zum ev. Wertverlust bei Dieselfahrzeugen trägt ja auch nicht unwesentlich die Panikmache der Medien bei.

Irgendwo war in den letzten Tagen eine Grafik mit Fahrzeugen und ihrem zu hohem Schadstoffausstoß abgedruckt: Spitzenreiter nicht aus dem VW-Konzern und nicht aus Deutschland.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Hilft aber alles nichts bei Fahrzeugen die direkt von VW verkauft wurden - unabhängig davon das es verschiedene Gesellschaften sind.

Wäre ich im Besitz eines solchen Fahrzeuges würde ich es ab sofort stehen lassen, und VW auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ansprechen.

Nachbesserung käme für mich nicht in Frage, denn das Produkt wurde mir nicht fehlerhaft verkauft - sondern ich wurde über die Eigenschaften getäuscht.

Diese Vorgehensweise steht jedermann offen.

Und wenn Prof. Riehm sich irrt und der "Trick" mit den verschiedenen Gesellschaften nicht funktioniert, dann wirst Du damit auch Erfolg haben.

Das muss - wie bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung - der einzelne Kläger für sich abwägen und entscheiden.
 
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economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
0
Wegen Auto ist weniger wert:

interessanter Gedanke.

Wenn der aber zum Tragen kommt: wen kann man dann verklagen, weil die RWE-Aktien ihren Wert nach der Abschaltung von 8 AKW's durch das Trio Merkel/Seehofer/Westerwelle unter Mithilfe willfähriger Länderchefs verloren haben?

Und zum ev. Wertverlust bei Dieselfahrzeugen trägt ja auch nicht unwesentlich die Panikmache der Medien bei.

Irgendwo war in den letzten Tagen eine Grafik mit Fahrzeugen und ihrem zu hohem Schadstoffausstoß abgedruckt: Spitzenreiter nicht aus dem VW-Konzern und nicht aus Deutschland.

Der Vorstand ist verpflichtet eine adhoc Mitteilung zu veröffentlichen wenn Kursrelevante Daten vorliegen welche den Aktienkurs (in dem Fall massiv ) verändern können. Im konkreten Fall wird wohl bemängelt, das die Information viel zu spät herausging.

Neu Aktionäre die beispielsweise Anfang September gekauft haben können Schadensersatz verlangen, da sie nicht zu dem Preis bei VW eingestiegen wären, hätte VW rechtzeitig die Probleme bekannt gegeben..
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.672
717
MUC
Frage eines Laien:
Wenn ich ein Produkt kaufe, das wesentlich von den zugesagten Eigenschaften abweicht, an wen kann ich mich dann wenden, den Verkäufer oder den Hersteller oder über den Verkäufer an den Hersteller?
Ich erinnere mich an Verfahren, bei denen der Käufer die Leistung des Fahrzeugs bemängelte. Käufer gegen wen?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.891
13.313
FRA/QKL
Frage eines Laien:
Wenn ich ein Produkt kaufe, das wesentlich von den zugesagten Eigenschaften abweicht, an wen kann ich mich dann wenden, den Verkäufer oder den Hersteller oder über den Verkäufer an den Hersteller?
Ich erinnere mich an Verfahren, bei denen der Käufer die Leistung des Fahrzeugs bemängelte. Käufer gegen wen?

Nach deutschem Vertragsrecht dürfte immer der Vertragspartner der Ansprechpartner sein. Also Käufer gegen Händler. ;)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Auch mal auf § 478 BGB schielen.

Gruß

Eine Voraussetzung für §478 BGB ist, dass der Händler den Wagen zurücknehmen musste. Das muss er - wenn überhaupt - nur im Rahmen seiner kaufvertraglichen Pflichten, da der Händler ja gutgläubig war. Die vertraglichen Pflichten enden jedoch mit der Gewährleistung. Bei bestehender Garantieverlängerung kann das anders aussehen. Es muss also ein entsprechender Anspruch des Kunden gegenüber dem Händler vorliegen.

Im §478 BGB ist also geregelt, dass der Händler nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, den Volkswagen verursacht hat. Für den Kunden hat das aber keine Auswirkungen.

Denn es geht ja unter um anderen um die Frage, ob man seinen Anspruch noch geltend machen kann, wenn Gewährleistung und Garantie abgelaufen sind.

Wie bei Autos vorgegangen wird, bei denen noch Gewährleistung und ggf. Garantie besteht, wenn Mängel vorhanden sind, dazu gibt es viel Rechtsprechung.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Dazu eine technische Frage:
Irgendwann habe ich mal gelernt, dass jeder Filter nur das zurückhalten kann, was größer als die "Maschenweite" des Filter ist. Ein Filter mit Maschenweite = 0 ist wiederum kein Filter mehr, sondern etwas nicht durchlässiges. Von daher kann ich das nicht ganz nachvollziehen, was Du schreibst.
.....
Da hast du jetzt widerum recht, das war von mir nicht Präzise genug ausgedrückt.
Maschenweite 0 ist es nicht, weil im Wesentlichen Gas muss ja durchkommen.
Daher möchte ich mich auf ungefähr 99% Filterwirkung korrigieren. Aber ich werde das mal zum Anlass nehmen den aktuallen Stand in der Fachabteilung nachzufragen.
Es bleibt aber das Thema, dass es eine begrenzte Aufnahmekapazität (besser Asche-Sammelkapazität) der Partikelfilters gibt und dass dass ein mögliches Ausnutzen der Regeln indem man den Motor so abstimmt, dass weniger Russ erst entsteht (unter Inkaufnahme von mehr Stickoxiden) Vorteile für die Lebensdauer des Russfilters hat.

Dazu eine technische Frage:

Je höher die Einspritzdrücke, desto kleiner die Rußpartikel. Soweit richtig?
Gibt es denn so etwas wie eine Minimalgröße der Rußpartikel?

Das mit den kleineren Partikelgrößen war so weit ich weiß früher mal so, als die Drücke mal bei 1600 Bar waren, als es darum ging ob man die Grenzwerte noch ohne Partikelfilter schafft. Heute im Bereich 2200-2600 Bar ist der Zusammenhang nicht mehr unbedingt linear.
Ich werde aber auch da mal in der Fachabteilung nachfragen.
Zur Frage der Minimalgröße sehe ich nichts wesentliches was z.B. mit noch so hohem Druck durch die Membran des Filters schlüpfen würde. Muss wie gesagt checken wenn es mehr ins Detail geht.

Übrigens: viel Russ entsteht eher bei Vollast, weil der Diesel ja qualitäts, d.h. einspritzmengen- geregelt ist.
Die hohen Drücke sind aber im Wesentlichen aus Leistungsgründen erforderlich, denn ein 2l motor ist jetzt so bei ca. 250 PS angekommen- Wenn man Ladedrücke steigert, muss man auch entsprechend Kraftstoffmasse zugeben und bei begrenzter Drehzahlfähigkeit (ca. 5000+ u/ min) geht das nur mit mehr Druck/ Verbrennung.

Flyglobal
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
@thbe

Wir sind uns aber schon einig, dass wir hier nicht über einen klassischen Mangel im Rahmen einer Gewährleistung reden?

Wir sprechen über gewerbsmäßigen Betrug zu Lasten der Öffentlichkeit und Konsumenten. Genau aus diesem Grund halte ich es schlicht für falsch nur über den Distributionskanal zu sprechen.

Das ist doch auch bei der Produkthaftung so, dass der Verkaufskanal keine Relevanz hat
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
@thbe

Wir sind uns aber schon einig, dass wir hier nicht über einen klassischen Mangel im Rahmen einer Gewährleistung reden?

Wir sprechen über gewerbsmäßigen Betrug zu Lasten der Öffentlichkeit und Konsumenten. Genau aus diesem Grund halte ich es schlicht für falsch nur über den Distributionskanal zu sprechen.

Das ist doch auch bei der Produkthaftung so, dass der Verkaufskanal keine Relevanz hat

Hey, ich bin ja nicht VW. Wahrscheinlich bin ich auch betroffen, weil meine Frau einen Seat mit Diesel fährt (zugelassen auf mich), der 2,5 Jahre alt ist. Seat ist nur noch nicht auf dem Stand, dass man dort abfragen kann. Aber ich gehe zu 99,9% aus, dass der Wagen auch dazu gehört. Wir hatten eine Garantieverlängerung abgeschlossen. Mal sehen, ob das was bringt.

Blöd ist es sowieso, weil es m. E. gar kein Auto gibt, dass auch nur annähernd mit dem Wagen in Sachen Qualität und Preis/Leistungsverhältnis mithalten kann. Entweder halb so gut oder doppelt so teuer, aber auch nicht besser.

Aber Vermögensschäden dieser Art fallen definitiv nicht unter §823 oder Produkthaftung. Da muss man sich etwas anderes suchen.

Dass mit dem gutgläubigen Händler kommt vom Prof. Riehm. Ich kann seine Ausführungen nachvollziehen. Ob das am Ende auch die Gerichte so sehen: Wer weiss.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Keep cool, ich will dir nicht ans Leder. ;)

Mir ist das vom Prof Riehm einfach rein vom Gefühl zu eindimensional.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Mal eine ganz andere Frage, kann ein Bürger, der nicht Kunde von VW ist, hier nicht auch Ansprüche geltend machen - da seine Gesundheit vorsätzlich geschädigt wurde?

In den USA evtl.?

@thbe

Zumindest bei Insolvenzen greift bei dieser Form der Verschachtelung die Konzernhaftung - daher wäre ich mir nicht sicher ob sich VW entsprechend rauswinden kann.
 

hilmer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
580
0
Ich habe heute irgendwo gelesen, die ersten US-Anwälte hätten mit Befragungen in Wolfsburg begonnen.

Ist nicht vor ein paar Jahren auch berichtet worden, als aus den USA gegen Daimler "ermittelt" wurde, daß US-Anwälte in Deutschland dermaßen rabiat deutsche Daimler-Beschäftigte befragt hätten, daß einer sich umgebracht habe?

Warum regen wir uns über die Abhörroutine der NSA auch in Deutschland auf, wenn die gar nicht abhören brauchen, sondern Deutsche in Deutschland einfach so befragen dürfen?

Dürfen das deutsche (europäische) Anwälte in den USA auch?

Zum Beispiel in Sachen Finanzskandal und Handel mit Schrottpapieren und Bankenpleiten?

Wenn nicht, warum nicht?
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.539
2.368
Löhne
Ich habe heute irgendwo gelesen, die ersten US-Anwälte hätten mit Befragungen in Wolfsburg begonnen.

Warum regen wir uns über die Abhörroutine der NSA auch in Deutschland auf, wenn die gar nicht abhören brauchen, sondern Deutsche in Deutschland einfach so befragen dürfen?

Dürfen das deutsche (europäische) Anwälte in den USA auch?

Wenn nicht, warum nicht?

Wieso, VW hat doch die US-Anwälte selbst beauftragt. Dann werden sie wohl auch Fragen stellen müssen.